LandBauMechMstrV
§ 10Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung zielorientierter Gesprächsführung, der zeitlichen Anforderungen sowie wirtschaftlichen Anforderungen der Kundinnen und Kunden und rechtlicher Regelungen des Auftrags,
- b)
- Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- c)
- Überprüfen und Analysieren folgender Systeme von Geräten, von Maschinen oder von Anlagen sowie deren Zusatzsysteme:
- aa)
- mechanische Systeme,
- bb)
- pneumatische Systeme,
- cc)
- hydraulische Systeme,
- dd)
- elektrische Systeme,
- ee)
- elektronische Systeme,
- ff)
- mechatronische Systeme,
- gg)
- automatisierte Systeme,
- hh)
- vernetzte Systeme,
- ii)
- smarte Systeme sowie
- jj)
- autonome Systeme,
- d)
- Prüfverfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen an Fahrzeugen, an Bauteilen, an Baugruppen sowie an Systemen erläutern und bewerten, Bedienfehler sowie Störungen erkennen, dazu die Fehleranalyse erläutern und bewerten,
- e)
- Antriebskonzepte für Fahrfunktionen und Arbeitsfunktionen sowie Energiespeicherformen erläutern und überprüfen,
- f)
- Funktionen der Kommunikationstechnik sowie der Regelungstechnik vernetzter Systeme erläutern und überprüfen,
- g)
- Grundzüge der Datensicherheit, des Datenschutzes sowie der Datennutzung erläutern und überprüfen sowie
- h)
- Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Bauteilen, von Baugruppen, von Geräten, von Maschinen, von Materialien, von Systemen, von Werkzeugen und von Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- technische Zeichnungen, Schaltpläne, Stromlaufpläne sowie Hydraulikpläne, Herstellerinformationen und Produktinformationen sowie weitere relevante technische Dokumentationen anfertigen, bewerten und korrigieren,
- d)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und von Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sowie
- e)
- Vorteile und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, der Prioritäten von Kundinnen und Kunden sowie sicherheitstechnische Gesichtspunkte und haftungsrechtlicher Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen und
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personalkosten, Materialkosten sowie Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen sowie
- e)
- Angebotspositionen sowie Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
Sonst: Ersetzt V 7110-3-143 v. 5.4.2001 I 490 (LandmMechMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1150A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c09934871ad9a94cea22108351b3e03ff173269fce67b3e81f15d5b49b06cab3