Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 24 vom 11.07.2025, Seiten 449 – 470, Größe: 6,2 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-07-11

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12“ wird der nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 Verordnung hinzugefügt. bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die 2. In § 2 wird die folgende Nummer 5 angefügt: ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. „5.  Im Mischgebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vor- 3. Unbeachtlich werden: führ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellun- a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des gen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter aus- Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- gerichtet ist, unzulässig.“ neten Verfahrens- und Formvorschriften, § 2 b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften Es wird auf Folgendes hingewiesen: über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird chennutzungsplans und beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt. Die Begründung der Planänderung kann auch c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- liche Mängel des Abwägungsvorgangs, stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- gegen Kostenerstattung erworben werden. über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein gemacht worden sind. Hamburg, den 24. Juni 2025. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 24 Freitag, den 11. Juli 2025 457 1:2500Original M im den über Verordnung der 12 Änderung Ottensen 12 zur Ottensen Verordnung Bebauungsplans zur Geltungsbereichdes AnlageBebauungsplan 458 Freitag, den 11. Juli 2025 HmbGVBl. Nr. 24 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Blankenese 20 Vom 24. Juni 2025 Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetz- buchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Bauleitplanfest­ stellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), und § 1 der Weiterübertragungsverord- nung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: § 1 stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie Die Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungs- gegen Kostenerstattung erworben werden. plan Blankenese 20 vom 19. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 259) wird wie folgt geändert: 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der ­Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, Blankenese 20“ wird der Verordnung hinzugefügt. dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem 2. In § 2 Nummer 2 erhält Satz 1 folgende Fassung: Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- „Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren sind nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die a) Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäfts- ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. räume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Hand- lungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie 3. Unbeachtlich werden: Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig, a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des b) oberhalb von 54 m über Normalnull (NN) nur Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften, – das Wohnen und – Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften ähnlicher Art ausüben, über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- chennutzungsplans und zulässig.“ c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ § 2 liche Mängel des Abwägungsvorgangs, Es wird auf Folgendes hingewiesen: wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung niedergelegt. Die begründung der Planänderung kann auch des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- gemacht worden sind. Hamburg, den 24. Juni 2025. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 24 Freitag, den 11. Juli 2025 459 1:2000Original) M (im den über 20 Verordnung ----------- der Blankenese 20 -- Änderung ------__- des Blankenese zur .::::-::::: Bebauungsplan :::=:.::::::::: == == Verordnung == zur GeltungsbereichvorhabenbezogenenBebauungsplans Legende Anlagevorhabenbezogenen 460 Freitag, den 11. Juli 2025 HmbGVBl. Nr. 24 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 7/Iserbrook 19 Vom 24. Juni 2025 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit § 3 Absätze 1 und 3 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), und § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: § 1 kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Das Gesetz über den Bebauungsplan Sülldorf 7/Iserbrook Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- 19 vom 9. Oktober 1985 (HmbGVBl. S. 285) wird wie folgt anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren geändert: nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 7/Iserbrook 19 “ ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. wird dem Gesetz hinzugefügt. 3. Unbeachtlich werden: 2. In § 2 wird die folgende Nummer 3 angefügt: a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des „3.  Im Gewerbegebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Dar- neten Verfahrens- und Formvorschriften, stellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charak- b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- ter ausgerichtet ist, unzulässig.“ gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- § 2 chennutzungsplans und Es wird auf Folgendes hingewiesen: c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird liche Mängel des Abwägungsvorgangs, beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- niedergelegt. Die Begründung der Planänderung kann auch chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gemacht worden sind. gegen Kostenerstattung erworben werden. 4. In der beigefügten „Anlage zur Verordnung zur Änderung 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 7/Iserbrook neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein 19“ sind die Flächen, deren Böden erheblich mit umwelt­ ­Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er gefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. Hamburg, den 24. Juni 2025. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 24 Freitag, den 11. Juli 2025 461 1:2.500Original) M (im den über 19 Gesetzes Stoffen lserbrook Böden / des19 7 \! deren .!ri Sülldorf Änderunglserbrook B Flächen, zur7/ - p \! derumweltgefährdenden \! · mit Sülldorf sind [,I u (;) .,G Verordnung •. Bebauungsplans \! [,I zur [,I Geltungsbereichdes Umgrenzungerheblichbelastet 1919 [,I i [,I Legende Kennzeichnung: c:=J AnlageBebauungsplan 462 Freitag, den 11. Juli 2025 HmbGVBl. Nr. 24 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 9 Vom 24. Juni 2025 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit § 3 Absätze 1 und 3 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), und § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: § 1 dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- Das Gesetz über den Bebauungsplan Sülldorf 9 vom 12. No­ anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren vember 1987 (HmbGVBl. S. 203) wird wie folgt geändert: nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 9“ wird dem ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gesetz hinzugefügt. 3. Unbeachtlich werden: 2. In § 2 wird die folgende Nummer 4 angefügt: a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des „4.  In den Kerngebieten sind Spielhallen, Wettbüros sowie Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Dar- neten Verfahrens- und Formvorschriften, stellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charak- ter ausgerichtet ist, unzulässig.“ b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften § 2 über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- chennutzungsplans und Es wird auf Folgendes hingewiesen: c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird liche Mängel des Abwägungsvorgangs, beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt. Die Begründung der Planänderung kann auch wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gegen Kostenerstattung erworben werden. gemacht worden sind. 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ 4. In der beigefügten „Anlage zur Verordnung zur Änderung neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 9“ sind die ­Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet. Hamburg, den 24. Juni 2025. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 24 Freitag, den 11. Juli 2025 463 31 311 3

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.