Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 24 vom 11.07.2025, Seiten 449 – 470, Größe: 6,2 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-07-11

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449 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 24 FREITAG, DEN 11. JULI 2025 Tag I n h a l t Seite 24. 6. 2025 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449 24. 6. 2025 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 35 . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 24. 6. 2025 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51 . . . . 454 24. 6. 2025 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 24. 6. 2025 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Blankenese 20 458 24. 6. 2025 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 7/Iserbrook 19 . . . . . . . . . . . . 460 24. 6. 2025 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 3. 7. 2025 Verordnung zur Änderung der Studienakkreditierungsverordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 221-19-1 7. 7. 2025 Verordnung über den Bebauungsplan Tonndorf 35/Rahlstedt 139 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467 8. 7. 2025 Verordnung zur Weiterübertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die elektronische Aktenführung in Steuerstraf- und Steuerbußgeldverfahren des Finanzamts für Prüfungs- dienste und Strafsachen in Hamburg (Weiterübertragungsverordnung-elektronische Aktenführung in Steuerstraf- und Steuerbußgeldverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469 neu: 3120-21 8. 7. 2025 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs und weiteren Gebieten . . 470 7133-3 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49 Vom 24. Juni 2025 Auf Grund von §10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit §3 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), und §1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: §1 2. In §2 Nummer 2 wird folgender Satz angefügt: Die Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49 vom „Weiterhin sind in den Kerngebieten Wettbüros sowie Bor- 16. September 1997 (HmbGVBl. S. 477) wird wie folgt geän- delle und bordellartige Betriebe unzulässig.“ dert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der §2 Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49“ wird der Verordnung hinzugefügt. Es wird auf Folgendes hingewiesen: 450 Freitag, den 11. Juli 2025 HmbGVBl. Nr. 24 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird 3. Unbeachtlich werden: beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des niedergelegt. Die Begründung der Planänderung kann auch Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- neten Verfahrens- und Formvorschriften, stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- gegen Kostenerstattung erworben werden. gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein chennutzungsplans und ­Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, liche Mängel des Abwägungsvorgangs, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gemacht worden sind. Hamburg, den 24. Juni 2025. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 24 Freitag, den 11. Juli 2025 451 1:2000Original M im den über Verordnung der 49 Ottensen Änderung 49 zur Ottensen Verordnung Bebauungsplans zur Geltungsbereichdes AnlageBebauungsplan 452 Freitag, den 11. Juli 2025 HmbGVBl. Nr. 24 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 35 Vom 24. Juni 2025 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), und § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: § 1 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein Die Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 35 ­Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er vom 27. November 1990 (HmbGVBl. S. 232) wird wie folgt kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, geändert: dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs-1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 35“ wird nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 der Verordnung hinzugefügt. bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die 2. In § 2 wird die folgende Nummer 6 angefügt: ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. „6.  Im Kerngebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vor- 3. Unbeachtlich werden: führ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellun- a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des gen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter aus- Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- gerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe neten Verfahrens- und Formvorschriften, unzulässig.“ b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- § 2 gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- Es wird auf Folgendes hingewiesen: chennutzungsplans und c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird liche Mängel des Abwägungsvorgangs, beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt. Die Begründung der Planänderung kann auch wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gegen Kostenerstattung erworben werden. gemacht worden sind. Hamburg, den 24. Juni 2025. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 24 Freitag, den 11. Juli 2025 453 1:2000Original M im den über ß □ Verordnung 2483 35 2420 2421 der 0 (;! Bahrenfeld Änderung35 zur 3711 3712 u341 342 0381 Bahrenfeld 380 Verordnung Bebauungsplans 379 zur Geltungsbereichdes 378 377 AnlageBebauungsplan 6 454 Freitag, den 11. Juli 2025 HmbGVBl. Nr. 24 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51 Vom 24. Juni 2025 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), und § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: § 1 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein Die Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/ ­Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er Ottensen 51 vom 9. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 212) wird wie kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, folgt geändert: dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs-1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/ nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 Ottensen 51“ wird der Verordnung hinzugefügt. bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die 2. In § 2 Nummer 9 wird folgender Satz angefügt: ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. „Im südlichen Kerngebiet zwischen Jürgen-Töpfer-Straße 3. Unbeachtlich werden: und Behringstraße unter Ausnahme des Flurstücks 2790 a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäfts- Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- räume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlun- neten Verfahrens- und Formvorschriften, gen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“ b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften § 2 über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- Es wird auf Folgendes hingewiesen: chennutzungsplans und c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird liche Mängel des Abwägungsvorgangs, beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt. Die Begründung der Planänderung kann auch wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gegen Kostenerstattung erworben werden. gemacht worden sind. Hamburg, den 24. Juni 2025. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 24 Freitag, den 11. Juli 2025 455 1:3000Original Mim 0 0 0 r, den über 11/'p 11 51 , Verordnung 9 der 51 19/Ottensen 9 9 Bebauungsplans Änderung des zur 19/Ottensen \a]/' Othmarschen Verordnung GeltungsbereichOthmarschen zur AnlageBebauungsplan 456 Freitag, den 11. Juli 2025 HmbGVBl. Nr. 24 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 12 Vom 24. Juni 2025 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), und § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: § 1 ­Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, Die Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 12 vom dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem 14. Juli 1964 (HmbGVBl. S. 158) wird wie folgt geändert: Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.