Sachsen

OHT-Biosphärenreservatsverordnung

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Quellenkennung: 21468. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2026 Nr. 2, S. 34 Fsn-Nr.: 653 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 16. Januar 2026

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renze dem Weg nach Südosten etwa 250 m und dann dem abzweigenden Feldweg nach Süden bis zur Bahnlinie. Von dort folgt die Grenze dem Bahndamm nach Westen bis zur Spreebrücke bei Uhyst (Delni Wujězd). Die Grenze folgt dem Spreeverlauf am Ost- bzw. Nordufer bis zum Rokotschingraben nördlich des Romanikteiches und folgt diesem Graben bis zur Südseite der B 156. Ab hier verläuft die Grenze südlich und ab dem Kreuzungspunkt S 108/B 156 westlich der B 156 bis zum Ostufer der Spree und folgt der Spree am Ostufer bis zum nördlichen Fußpunkt der ehemaligen Bahnlinie Lohsa (Łaz) – Boxberg (Hamor) in Richtung Boxberg (Hamor) bis zum Schwarzen Schöps. und diesen bis zur Mündung in die Spree. Ab hier verläuft die Grenze am Westufer der Spree in Richtung Süden bis zum Wehr Bärwalde (Bjerwałd). Dort folgt die Grenze der Straße „An der Schaltanlage“ und biegt westlich des Umspannwerkes nach Norden um am Zuleiter des Lohsasees nach Osten bis zur Gemeindegrenze Spreetal/Boxberg zu gelangen. Die Schutzgebietsgrenze verläuft entlang der Gemeindegrenze nach Norden und dann ca. 6,6 km entlang der Südgrenze des Truppenübungsplatzes. Dort biegt sie direkt nach Süden auf den Bedienweg des Lohsasees und folgt diesem um den See bis zum Kolpener Weg und schwenkt am Überleiter Lohsasee auf den Weg “Am See“. Die Grenze folgt dem Weg am Ostufer am Dreiweibernsee bis zu den Fischteichen Lohsa (Łaz), weiter dem Damm der Fischteiche Lohsa (Łaz) und verläuft dann auf dem Dammweg Lohsa (Łaz) – Litschen (Złyčin) bis zur Bahnlinie in Richtung Uhyst (Delni Wujězd) und weiter bis zum Bahnübergang östlich Litschen (Złyčin). Von hier folgt die Grenze der Straße nach Litschen (Złyčin) und in Womiatke (Womjatk) der K 9219 über Mortka (Mortkow), Koblenz (Koblicy) nach Groß Särchen (Wulke Źdźary) bis zur B 96. Anlage 4 (zu § 3 Absatz 3) Beschreibung der Grenzen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ Das Europäische Vogelschutzgebiet wird wie folgt abgegrenzt: 1. Im Westen Von Groß Särchen (Wulke Ždžary) verläuft die Schutzgebietsgrenze an der Bundesstraße 96 (B 96) entlang bis Ortsausgang Wartha (Stróža). An der Kreuzung der B 96 mit der Kreisstraße 9221 (K 9221) folgt sie dieser Straße in Richtung Steinitz (Ščeńca) bis zum Durchlass über den Abflussgraben von den Kuptewuhteichen. Die Grenze folgt dem Abflußgraben bis zum Damm zwischen Kaolinteich und Großem Altteich. Sie folgt dann dem Damm und dem Weg nach Osten in Richtung Neu-Steinitz (Nowa Ščeńca), schwenkt am Ostufer des Steinbruchteiches nach Süden und folgt diesem Weg bis zum Ortsverbindungsweg von Neu-Steinitz (Nowa Ščeńca) nach Königswartha (Rakecy). Die Grenze folgt diesem Ortsverbindungsweg nach Süden, schwenkt nach 450 m auf den nach Osten abzweigenden Waldweg und folgt diesem Weg. Nach 390 m schwenkt die Grenze auf den nach Süden verlaufenden Waldweg, folgt diesem Weg auf 1.200 m und schwenkt auf den Weg nach Südosten und folgt diesem 100 m. Die Grenze schwenkt hier auf den nach Südwesten abzweigenden Waldweg, folgt diesem 260 m und schwenkt dann auf den nach Norden verlaufenden Waldweg bis zur „Hermsdorfer Straße“, der sie bis zur nächsten Wegekreuzung folgt. Dort folgt die Grenze dem Weg nach Johnsdorf (Jeńšency) bis zur südlichen Waldkante an der Weißen Lehde und schwenkt nach Osten entlang der Waldkante bis zur S 101. Die Grenze folgt der S 101 über Neuoppitz (Njeradk) bis zum Abzweig des Ortsverbindungsweges Oppitz (Psowje) – Droben (Droby) in Oppitz (Psowje). Die Grenze folgt diesem Weg bis zur Ortslage Droben, schwenkt südlich der Stallanlage auf die Straße nach Osten bis zur Kreuzung mit der S 106 und weiter nach Süden bis zur Kreuzung mit der K 7212 in Lomske (Łomsk). 2. Im Süden Von der Kreuzung der S 106 mit der K 7212 folgt die Grenze der K 7212 von Lomske (Łomsk) nach Crosta (Chróst) bis zum Abzweig der Ortsverbindungsstraße Crosta (Chróst) – Brehmen (Brěmjo) und weiter entlang dieser Straße bis zur ehemaligen Bahnunterführung. Von hier verläuft die Grenze am nördlichen Fußpunkt des Bahndammes nach Osten bis zur Bahnunterführung der K 7210 nördlich von Brehmen (Brěmjo). Weiter verläuft die Grenze am Nordrand der K 7210 bis in die Ortslage Sdier (Zdźěr) zur B 156 und von dort am Westrand der Straße in Richtung Norden bis in Neusärchen (Nowe Zdźarki) zur Kreuzung mit der S 101. Die Grenze folgt nun der S 101 über Särchen (Zdźar) und Klix (Klukš) bis zur Kreuzung mit der S 109 südlich Brösa (Brězyna). Die Grenze überquert die S 109 und folgt der K 7223 am Nordrand bis zur Brücke über den Graben vom ehemaligen Altteich zum Kotitzer Wasser. Die Grenze folgt nun dem Nordufer des Grabens bis zur Mündung in das Kotitzer Wasser und weiter dem Westufer des Kotitzer Wassers nach Südosten. An der Mündung der Ritschka überquert die Grenze das Kotitzer Wasser rechtwinklig zum Stromstrich und folgt der Ritschka bis ca. 50 m nördlich der Brücke des Verbindungsweges Kleingleina – Böhmers Gut. Hier schwenkt die Grenze nach Norden bis zum Löbauer Wasser und dann weiter um den Auwald Guttau (Hučina), über die Purschwitzer Wiesen wiederum entlang des Löbauer Wassers und etwa 250 m entlang des Alten Fließes bis zur waldbestandenen Halde des Tontagebaues. Von dort folgt die Grenze der westlichen Waldkante nach Norden und dem Wirtschaftsweg an dieser Waldkante bis auf die Betonstraße. Dieser Betonstraße folgt sie zuerst nach Nordwesten und dann nach Norden bis zur S 109. Sie folgt der S 109 ca. 930 m nach Osten, schwenkt nach Süden bis zum Alten Fließ, folgt diesem und dann dem zweiten Graben von Osten bis zur S 110. Die Grenze folgt der S 110 an deren Ostseite (etwa 700 m) nach Süden und dann dem zweiten nach Nordosten führenden Weg über die Lusatia hinaus bis zur S 109 und weiter der S 109 nach Nordosten bis zur Kreuzung mit der K 8471. Von dort verläuft die Grenze an der S 109 bis durch die Ortslage Steinölsa (Kamjeńtna-Wólšinka). Etwa 850 m östlich der Ortslage Steinölsa (Kamjetna-Wólšinka) zweigt der Ortsverbindungsweg Steinölsa (Kamjeńtna-Wólšinka) – Horscha (Hóršow) von der S 109 nach Nordosten ab. Am Westrand dieses Weges führt die Grenze bis nach Horscha (Hóršow) und trifft am Forsthaus auf die S 121 (Mücka (Mikow) – See (Jězor). 3. Im Osten Die Grenze folgt der S 121 etwa 200 m nach Osten und dann weiter der Ortsverbindung Horscha (Hóršow) – Petershain (Hóznica) nach Norden. In Petershain (Hóznica) trifft dieser Weg auf die Straße See (Jězor) – Petershain (Hóznica) – Neuliebel (Nowe Lubolń). Weiter folgt die Grenze dem Westrand dieser Straße und weiter diesem Weg nach Norden bis etwa 100 m südlich des ersten Hofs von Neuliebel (Nowy Lubolń). 4. Im Norden Ab etwa 100 m südlich des ersten Hofs von Neuliebel (Nowy Lubolń) folgt die Grenze dem Weg, der von Neuliebel (Nowy Lubolń) genau nach Süden führt und folgt diesem bis zur Waldkante und entlang dieser weiter nach Westen bis zur Straße Neuliebel (Nowy Lubolń) – Tschernske (Černsk). Die Grenze folgt der Straße nach Südwesten etwa 730 m und dann dem Weg nach Altliebel (Stary Lubolń) erst nach Norden und weiter nach Westen. Die Grenze folgt weiter dem Weg, welcher südlich Altliebel (Stary Lubolń) nach Westen abknickt, über den Weißen Schöps und die S 153 bis an den Rand der Dürrbacher Heide und von dort weiter dem Weg bis in die Ortslage Dürrbach (Dyrbach). Weiter verläuft die Grenze an der Ortsverbindungsstraße Dürrbach (Dyrbach) – Klitten (Klětno) nach Süden bis zur Kreuzung mit dem Abflussgraben der Teichgruppe Dürrbach (Dyrbach). Diesem folgt die Grenze etwa 200 m nach Osten und schwenkt nach Süden bis zur S 121. Nach Überquerung der S 121 folgt die Grenze dem Weg nach Südosten etwa 250 m und dann dem abzweigenden Feldweg nach Süden bis zur Bahnlinie. Von dort folgt die Grenze dem Bahndamm nach Westen bis zur Spreebrücke bei Uhyst (Delni Wujězd). Die Grenze folgt dem Spreeverlauf am Ost- bzw. Nordufer bis zum Rokotschingraben nördlich des Romanikteiches und folgt diesem Graben bis zur Südseite der B 156. Ab hier verläuft die Grenze südlich und ab dem Kreuzungspunkt S 108/B 156 westlich der B 156 bis zum Ostufer der Spree und folgt der Spree am Ostufer bis zum nördlichen Fußpunkt der ehemaligen Bahnlinie Lohsa (Łaz) – Boxberg (Hamor) in Richtung Boxberg (Hamor) bis zum Schwarzen Schöps und diesem bis zur Mündung in die Spree. Ab hier verläuft die Grenze am Westufer der Spree in Richtung Süden bis zum Wehr Bärwalde (Bjerwałd). Dort folgt die Grenze dem südlichen Fußpunkt der Straße Bärwalde (Bjerwałd) – Umspannwerk und schwenkt nach ca. 2.200 m nach Norden bis zum Lohsasee. Dort folgt sie der Uferböschung entsprechend den ausgemessenen Festpunkten von Festpunkt 192 des setzungsfließgefährdeten Bereiches laut Sanierungsrahmenplan Tagebau Lohsa bis Festpunkt 97. Am Festpunkt 97 verlässt die Grenze den Lohsasee und verläuft weiter entlang des Weges in Richtung Lohsa (Łaz). Die Grenze folgt weiter dem Damm der Fischteiche Lohsa (Łaz), verläuft dann auf dem Dammweg Lohsa (Łaz) – Litschen (Złyčin) bis zur Bahnlinie und weiter am nördlichen Fußpunkt in Richtung Uhyst (Delni Wujězd) bis zum Bahnübergang östlich Litschen (Złyčin). Von diesem Punkt verläuft die Grenze an der Straße nach Litschen (Złyčin) in Richtung Westen und weiter entlang der Hauptstraße von Litschen (Złyčin) bis zur K 9219 in Womiatke (Womjatk). An dieser Straße verläuft die Grenze weiter bis nach Westen über Mortka (Mortkow), Koblenz (Koblicy) nach Groß Särchen (Wulke Źdźary) bis zur B 96. Festpunkte der Grenzbeschreibung (Koordinatensystem: UTM – Europa – ETRS 1989 – Zone 33N) Festpunkte der Grenzbeschreibung Punkt Rechtswert Hochwert Punkt Rechtswert Hochwert 192 464 528 5 697 467 184 464 297 5 697 339 181 464 179 5 697 026 178 464 093 5 696 819 176 463 994 5 696 936 170 463 676 5 697 306 169 463 388 5 697 657 168 463 207 5 697 535 161 462 814 5 697 032 154 462 810 5 696 550 151 462 785 5 696 425 146 462 874 5 696 063 140 462 943 5 695 857 137 463 063 5 695 461 134 462 892 5 695 349 132 462 765 5 695 274 127 462 469 5 695 015 123 462 271 5 694 947 119 461 881 5 694 865 115 461 567 5 694 870 111 461 090 5 694 812 105 460 890 5 694 442 103 460 668 5 694 265 99 460 558 5 694 125 97 460 499 5 694 102 Anlage 5 (zu § 4 Absatz 3) Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes mit Flächenteilen im Gebiet des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ Natura 2000-Gebiete Landesmeldenummer EU-Meldenummer Gebietsbezeichnung Landesmeldenummer EU-Meldenummer Gebietsbezeichnung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach § 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes 061E 4552-302 Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 090E 4552-301 Truppenübungsplatz Oberlausitz 099 4452-301 Spreetal und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg 100 4553-301 Schwarzer Schöps unterhalb Reichwalde 116 4753-302 Täler um Weißenberg Europäische Vogelschutzgebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 7 des Bundesnaturschutzgesetzes 44 DE 4450 – 451 Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda 47 DE 4552 – 452 Muskauer und Neustädter Heide Anlage 6 (zu § 4 Absatz 4) Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ 1. Im Europäischen Vogelschutzgebiet „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (Vogelschutzgebiet) kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG und folgende im Gebiet brütenden Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Richtlinie vor: Brutvogelarten und brütende Zugvogelarten Baumfalke (Falco subbuteo) Rohrdommel (Botaurus stellaris) Bekassine (Gallinago gallinago) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Rothalstaucher (Podiceps grisegena) Brachpieper (Anthus campestris) Rotmilan (Milvus milvus) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Rotschenkel (Tringa totanus) Eisvogel (Alcedo atthis) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Fischadler (Pandion haliaeetus) Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Schwarzmilan (Milvus migrans) Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Grauammer (Emberiza calandra) Schwarzstorch (Ciconia nigra) Grauspecht (Picus canus) Seeadler (Haliaeetus albicilla) Heidelerche (Lullula arborea) Singschwan (Cygnus cygnus) Kiebitz (Vanellus vanellus) Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Knäkente (Anas querquedula) Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Kolbenente (Netta rufina) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Kranich (Grus grus) Wachtelkönig (Crex crex) Krickente (Anas crecca) Weißstorch (Ciconia ciconia) Löffelente (Anas clypeata) Wendehals (Jynx torquilla) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Wespenbussard (Pernis apivorus) Moorente (Aythya nyroca) Wiedehopf (Upupa epops) Neuntöter (Lanius collurio) Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Ortolan (Emberiza hortulana) Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Raubwürger (Lanius excubitor) Zwergschnäpper (Ficedula parva) Rauhfußkauz (Aegolius funereus) Zwergseeschwalbe (Sternula albifrons) 2. Zusätzlich sind folgende unregelmäßig vorkommende Brutvogelarten, die sich teilweise durch überregionale Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte oder auf natürlichem Weg in Ausbreitung befinden, im Vogelschutzgebiet zu berücksichtigen: Unregelmäßig vorkommende Brutvogelarten Auerhuhn (Tetrao urogallus) Schwarzkopfmöwe (Ichthyaetus melanocephalus) Birkhuhn (Tetrao tetrix) Steinkauz (Athene noctua) Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) Uhu (Bubo bubo) Rebhuhn (Perdix perdix) Wanderfalke (Falco peregrinus) Schleiereule (Tyto alba) Wiesenpieper (Anthus pratensis) 3. Vorrangig zu beachten sind folgende Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Vorrangig zu beachtende Vogelarten Baumfalke Rotmilan Bekassine Schilfrohrsänger Eisvogel Schwarzmilan Flussseeschwalbe Seeadler Grauammer Sperbergrasmücke Grauspecht Sperlingskauz Heidelerche Steinschmätzer Kiebitz Tüpfelsumpfhuhn Kranich Weißstorch Ortolan Wendehals Raubwürger Wespenbussard Rohrdommel Wiedehopf Rohrweihe Ziegenmelker 4. Daneben sichert das Vogelschutzgebiet für die folgenden Brutvogelarten einen repräsentativen Mindestbestand im Freistaat Sachsen: Repräsentativer Mindestbestand Kleines Sumpfhuhn Schwarzspecht Knäkente Singschwan Löffelente Wachtelkönig Neuntöter Zwergdommel Rauhfußkauz 5. Weiterhin dient das Vogelschutzgebiet der Erhaltung der Kolonien der Lachmöwe (Larus ridibundus), die Voraussetzung für das Brüten mehrerer der unter den Nummern 1 und 2 genannten Arten sind. 6. Das Vogelschutzgebiet dient als Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet von regelmäßig mindestens 20.000 Wasservögeln. Mit regelmäßig mindestens 1 Prozent der Flyway-Population von Saatgans (Anser fabilis) und Schnatterente (Anas strepera) verfügt es über eine weitere herausragende Funktion als Wasservogellebensraum. 7. Ziel ist es, in dem von sandigen Niederterrassen und Dünen geprägten Vogelschutzgebiet mit zahlreichen gut strukturierten Teichgruppen mit Schwimmblatt- und Verlandungsvegetation, Mooren, naturnahen Wäldern und Fließgewässern (insbesondere die Spree) sowie Feuchtwiesen und mesophilem Grünland, einen günstigen Erhaltungszustand gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes der in Nummer 1 genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des Gebietes zu gewährleisten oder diese wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Habitatverbund unter Berücksichtigung der Vernetzung von Brutgebieten und Nahrungsflächen beziehungsweise Rast- und Nahrungsflächen. 8. Bedeutsame Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Vogelschutzgebiet sind insbesondere die Teiche mit den Röhricht- und Verlandungszonen (einschließlich der darin befindlichen offenen Wasser- und Schlammflächen, Brutinseln und Moorbereiche), die Bruch-, Moor- und Feuchtwälder, die Forstflächen mit naturnahen Laub(misch)wald-Althölzern sowie stehendem und liegendem Totholz, die naturnahen Waldsäume, die Nest- und Höhlenbäume, die offenen Flächen im Wald (insbesondere trocken-sandige Bereiche), die Dünen, Callunaheiden und Borstgrasrasen, die Feldgehölze, Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume, Hecken und Gebüsche im Offenland, das Nass- und Feuchtgrünland, magere Frischwiesen, Trockenrasen und Brachen sowie ohne Pflanzenschutzmittel bewirtschaftete Äcker. 9. Ziel in der Bergbaufolgelandschaft ist der Erhalt bestehender und die Entwicklung neuer wertvoller Lebensräume der genannten Vogelarten. Vorrangig ist dabei der Erhalt der Heiden und Halboffenlandschaften, der Erhalt und die Entwicklung einer strukturreichen Agrarlandschaft, die Verbesserung der Waldstruktur und Artenzusammensetzung in den Wiederaufforstungsflächen sowie die Entwicklung der neu entstandenen eutrophen Stillgewässer (Teiche) mit artenreichen und gut strukturierter Schwimmblatt- und Verlandungsvegetation. 10. Ziel ist auch die Erhaltung und gegebenenfalls Wiederherstellung von Habitaten und Nistplätzen der siedlungsbewohnenden Brutvogelarten. Dazu zählen entsprechende Maßnahmen für Vögel an Gebäuden. 11. Flächenkonkre

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.