Sachsen

OHT-Biosphärenreservatsverordnung

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 21468. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2026 Nr. 2, S. 34 Fsn-Nr.: 653 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 16. Januar 2026

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Originaldateien und Anlagen

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te Erhaltungsziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen enthält die Natura 2000-Bewirtschaftungsplanung nach § 32 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. * Die Anlage kann aus technischen Gründen nicht verkündet werden. Ihre Verkündung wird gemäß § 20 Absatz 9 Satz 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes dadurch ersetzt, dass sie auf die Dauer von mindestens zwei Wochen, beginnend am Tag nach der Verkündung der Verordnung im Übrigen bei der erlassenden Behörde zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt wird.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.