Sachsen

Landesentwicklungsplan 2013

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 12896. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2013 Nr. 11, S. 582 Fsn-Nr.: 40-3.1/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 31. August 2013

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r Ländergrenzen mit den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Bayern und Thüringen soll so erfolgen, dass     – sie zur Stärkung der teilräumlichen Entwicklung und Nutzung von Potenzialen unter Wahrung regionaler Identität beiträgt,     – die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen, auch bei der europäischen Zusammenarbeit, befördert wird,     – die Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie von gemeinsamen Projekten der Regionalentwicklung befördert wird. G 1.6.2   Die sächsischen Städte der Metropolregion Mitteldeutschland sollen durch die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten in Thüringen und Sachsen-Anhalt auf die Entwicklung der Metropolregion zu einer bedeutsamen europäischen Wirtschafts- und Technologieregion hinwirken. Z 1.6.3   Zur Stärkung der Metropolfunktionen sind die vorhandenen Entwicklungspotenziale der sächsischen Oberzentren der Metropolregion Mitteldeutschland zu nutzen und diese Städte durch enge Kooperation mit ihrem jeweiligen Umland zu eigenständigen und international wettbewerbsfähigen Wirtschaftsregionen weiter zu entwickeln. G 1.6.4   Die Vernetzung der sächsischen Oberzentren untereinander, mit angrenzenden Regionen und den Metropolregionen benachbarter Bundesländer sowie mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik soll durch leistungsfähige Fernverkehrsverbindungen und die Einbindung in transeuropäische Netze und großräumige europäische Verkehrskorridore verbessert werden. G 1.6.5   Die Kooperation der sächsischen Städte der Metropolregion Mitteldeutschland mit dem ländlichen Raum soll mit dem Ziel eines überregionalen Interessenausgleiches intensiviert werden. Begründung zu 1.6 Länderübergreifende Zusammenarbeit und Europäische Metropolregion Mitteldeutschland zu Grundsatz 1.6.1 Der Freistaat Sachsen kooperiert im Bereich der Landes- und Regionalentwicklung auf der Grundlage von Staatsverträgen seit 1994 mit dem Land Sachsen-Anhalt und seit 1998 mit dem Freistaat Thüringen. Auch mit dem Freistaat Bayern und dem Land Brandenburg gibt es seit den 90er Jahren Kooperationen, wie zum Beispiel Bundesländergrenzen übergreifende Regionale Entwicklungskonzepte (REK) oder Städtekooperationen. Grenzübergreifende Fragen der Raumentwicklung werden auch in der Raumordnungskommission (ROKO) Halle-Leipzig kontinuierlich behandelt. Diese Bundesländergrenzen übergreifende Zusammenarbeit soll künftig weiter verstärkt werden, da es eine Vielzahl gemeinsamer Interessen auch über diese administrativen Grenzen hinweg gibt. Durch eine freiwillige Zusammenarbeit der Kommunen und weiterer regionaler Akteure können gemeinsame Potenziale und ergänzende Ressourcen erschlossen und Synergien erzeugt werden. Die grenzüberschreitenden Verflechtungen sollen klein- wie auch großräumig zur Unterstützung der Regionalentwicklung genutzt werden. Dies schließt auch Planungen und Maßnahmen ein, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Maßstab, auch unter Einbeziehung entsprechender Fördermittel der EU, dienen. Neben Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung, wie zum Beispiel einer abgestimmten Entwicklung von Gewerbegebieten oder großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, sind hier als Schwerpunkte der Zusammenarbeit besonders die Verbesserung der Infrastruktur und die Sicherung der Daseinsvorsorge zu nennen. Zu weiteren Handlungsfeldern der Zusammenarbeit siehe auch Festlegungen und Hinweise in den folgenden Kapiteln: – 2.1.1   Regionale Kooperation, – 2.1.2   Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit, – 2.1.3   Räume mit besonderem Handlungsbedarf, – 2.3.1   Gewerbliche Wirtschaft, – 2.3.3   Tourismus und Erholung, – 4.1.2   Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz, – 5.1   Energieversorgung, – 6   Daseinsvorsorge zu Grundsatz 1.6.2 Die Metropolregion Mitteldeutschland, mit ihrer ursprünglichen Ausdehnung bereits im Landesentwicklungsplan 1994 als „Sachsendreieck“ beziehungsweise im LEP 2003 als „Halle/Leipzig – Sachsendreieck“ verankert, ist eine der elf Europäischen Metropolregionen in Deutschland, die von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) in ihrem Beschluss vom 30. Juni 2006 zu den „Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“ benannt wurden. Der derzeitige räumliche Umgriff wird auf Karte 18 im Landesentwicklungsbericht 2010 (S. 79) dargestellt.  Europäische Metropolregionen werden als Zentren gesellschaftlicher Innovation und wirtschaftlicher Dynamisierungsprozesse verstanden, denen die Aufgabe zukommt, den wirtschaftlichen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Sie bilden funktional verflochtene Ballungsräume, in denen vorhandene Ressourcen und Potenziale gebündelt werden, sich die Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen und das Profil der einzelnen Teilregionen im internationalen Wettbewerb geschärft werden soll. In den Metropolregionen bündeln sich europäisch und global bedeutsame Steuerungs- und Kontrollfunktionen, Innovations- und Wettbewerbsfunktionen, Gateway- und Symbolfunktionen, das heißt – die Konzentration politischer und ökonomischer Schaltstellen sowie die Kontrolle internationaler Finanz- und Informationsströme, – eine hohe Dichte an Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie das Vorhandensein hochwertiger kultureller Angebote und kreativer Milieus, – eine gute internationale Erreichbarkeit durch ein hochrangiges Verkehrsinfrastrukturangebot und vielfältige Optionen für den Austausch von Gütern, Wissen und Informationen, – ein hohes Maß an historischer, politischer, kultureller sowie städtebaulicher Bedeutung und ein entsprechendes internationales Ansehen. In der Metropolregion Mitteldeutschland, die diese Bezeichnung seit Mai 2009 offiziell führt, arbeiten seit dem Jahr 2005 die Städte Dresden, Chemnitz, Leipzig, Zwickau, Jena, Gera, Weimar, Erfurt, Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau auf der Grundlage eines gemeinsamen Handlungskonzeptes, insbesondere in den Themenfeldern Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Verkehr und Mobilität sowie Familienfreundlichkeit, zusammen. Auf Grund ihrer Historie und ihrer polyzentrischen Struktur versteht sich die Metropolregion Mitteldeutschland als eine Partnerschaft von Stadtregionen, bei denen jeweils die beteiligten Oberzentren als Wachstumsmotoren und Innovationstreiber für die Entwicklung der gesamten Region fungieren. Einbezogen in diese Stadtregionen sind auch angrenzende ländliche Teilräume, die gemeinsam mit ihren Städten im Sinne einer Stadt-Land-Partnerschaft unter anderem Entwicklungskonzepte aufstellen und umsetzen. Einige ländlich geprägte Teilräume, die nicht durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Stadtregionen erfasst werden, stellen sich als Zwischenräume oder peripher gelegene Teilräume dar, deren Entwicklung aber auch wesentlich von der Kooperation mit den Zentren bestimmt wird. Die Vielfalt an Identitäten, Potenzialen und Interessen innerhalb der Metropolregion bedeutet auch eine Chance für ihre zukünftige Entwicklung. Die Ländergrenzen überschreitende Entwicklung der beteiligten Städte zur Metropolregion Mitteldeutschland mit dem Ziel, sich durch die Bündelung von Potenzialen und die Kooperation bei gemeinsamen Interessenlagen im europäischen Wettbewerb fest zu etablieren, wird durch die Sächsische Staatsregierung sowie auch die Länderregierungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam unterstützt. Die Zusammenarbeit der Städte der Metropolregion ist ein langfristiger offener Prozess der Weiterentwicklung metropolitaner Strukturen und Organisationsformen, der von den beteiligten Akteuren immer wieder an die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden sollte und der auch die Option der Aufnahme weiterer Städte in die Metropolregion sowie auch des Austritts von Städten beinhaltet. Ziel ist ein hoher Grad an Selbstorganisation und Handlungsfähigkeit der Metropolregion sowohl für die innere Integration als auch für ihre Aktionsfähigkeit und gemeinsame Profilierung nach außen. Metropolregionen stellen weder eine landesplanerische Gebietskategorie noch eine Förderkulisse dar. Gleichwohl sind zur Unterstützung der Metropolregion beziehungsweise ihrer unterschiedlichen Akteure die Instrumentarien der Regional- und Strukturpolitik zu überprüfen und zu nutzen, um damit auch die Ausstrahlungseffekte in die peripher gelegenen Räume zu erweitern. Ebenfalls zu überprüfen ist das Instrumentarium der Förderpolitik, vor allem im Hinblick auf das Ermöglichen von Bundesländer- und Staatengrenzen übergreifenden Projekten. zu Ziel 1.6.3 Eine Stärkung der Metropolfunktionen der beteiligten sächsischen Oberzentren sollte sich unter anderem an den nachfolgenden Zielsetzungen orientieren: – die Einbindung in transeuropäische Verkehrsnetze zu verbessern, um im Wettbewerb mit anderen europäischen Metropolregionen eine optimale Erreichbarkeit zu erzielen und die wirtschaftlichen Chancen zu erhöhen, – für innovative Branchen Voraussetzungen zur Erweiterung und Neuansiedlung zu schaffen, – den Ausbau und die Profilierung der sächsischen Universitäten und Hochschulen zu sichern und eine engere Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft zu unterstützen, – Bewerbungen für kulturelle oder sportliche Großveranstaltungen gemeinsam oder mit gegenseitiger Unterstützung vorzunehmen, – die kommunale Kooperation zu verstetigen und gemeinsame Marketingstrategien, zum Beispiel in den Bereichen Kultur/Tourismus, zu entwickeln. Die Stärkung der Metropolfunktionen der beteiligten Oberzentren versetzt diese in die Lage, sich unter dem Dach der Metropolregion Mitteldeutschland als attraktive Standorte für unterschiedliche, europäisch bedeutsame Aufgaben anzubieten und internationale Standortansprüche zu erfüllen (zum Beispiel internationale Studienangebote, gehobene Dienstleistungen). Zugleich trägt eine entsprechende Stärkung dieser Oberzentren wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens und damit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Außenwahrnehmung des Freistaates insgesamt bei. Im Hinblick auf die gewünschten Ausstrahlungseffekte auf den gesamten Freistaat und im Interesse einer Ausgleichspolitik zwischen Stadt und Land ist die Einbeziehung des weiteren Umlandes der Oberzentren (im Sinne von Stadtregionen) anzustreben. Insbesondere sind hierbei auch die Verflechtungen zwischen den Oberzentren Leipzig und Halle, Chemnitz, Zwickau und Plauen sowie zwischen dem Oberzentrum Dresden und dem Mittelzentrum Freiberg als regionales Entwicklungspotenzial zu nutzen und zu intensivieren. Durch eine breit angelegte Zusammenarbeit der regionalen Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur sollen Potenziale gebündelt und gemeinsame Lösungen für aktuelle Herausforderungen gefunden werden. zu Grundsatz 1.6.4 Angesichts der relativ großen räumlichen Entfernung der Oberzentren und der Städte der polyzentrischen Metropolregion Mitteldeutschland bilden leistungsfähige Verkehrsverbindungen untereinander eine wichtige Grundlage, die Verflechtungsbeziehungen – auch Bundesländer übergreifend – zu intensivieren. Gemeinsam vertretene Interessen können den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen, sodass die Einbindung in bundesdeutsche und transeuropäische Verkehrsnetze und somit die Erreichbarkeit der benachbarten Regionen und Metropolregionen wie auch die Erreichbarkeit untereinander verbessert wird. Auf Grund ihrer zentralen Lage in Europa und ihrer historisch gewachsenen Verbindungen nach Osteuropa soll sich die Region zudem innerhalb einer erweiterten EU profilieren. Hierzu sind auch die entsprechenden Verkehrsverbindungen zu den Metropolregionen Breslau (Wrocław) und Praha/Prag auszubauen. Insbesondere ist die Einbindung des Oberzentrums Dresden in die Transeuropäischen Netze sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung zu verbessern. Die stärkere Einbindung in die europäischen Verkehrs- und Handelsströme ist Voraussetzung für die Sicherung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. zu Grundsatz 1.6.5 Durch eine über das Umland der sächsischen Oberzentren der Metropolregion hinausgehende partnerschaftliche Vernetzung mit anderen Teilräumen des Landes sind die Wechselwirkungen zwischen den Entwicklungszielen der Metropolregion und den anderen Regionen des Freistaates zu verbessern und zu verstärken. Die ländlich geprägten Zwischenräume sowie auch peripher gelegene Teilräume abseits der Oberzentren tragen in erheblichem Maße zur Vielfalt, zur Lebensqualität und zu den wirtschaftlichen, kulturellen und touristischen Potenzialen der Metropolregion Mitteldeutschland bei. Im Gegenzug kann die dynamische Entwicklung der Oberzentren positiv auf deren Umland und auch auf die peripheren Räume ausstrahlen und entsprechende Entwicklungsimpulse setzen. Gemeinsame Schnittmengen in den Zielen und Interessen der beteiligten Städte mit den ländlichen Räumen sollen, zum Beispiel über Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), identifiziert werden und die unterschiedlichen Akteure in den einzelnen Teilräumen sollen durch Kooperationen sowie Netzwerke in die Entwicklung der Metropolregion eingebunden werden. Hierzu sollen auch die notwendigen räumlichen Verflechtungen durch die Optimierung der Schienen- und Straßenverbindungen vertieft werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Einbindung der Interessen und die verkehrliche Anbindung der sächsischen Oberzentren an der Peripherie der Metropolregion Mitteldeutschland als Kristallisationskerne für die Entwicklung und die Versorgung in ländlich geprägten und peripheren Räumen. Leistungsfähige Verkehrsverbindungen (Schiene, Autobahn) zum Oberzentrum Plauen und zum Oberzentralen Städteverbund Bautzen/Budyšin-Görlitz/Zhorjelc-Hoyerswerda/Wojerecy sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die wirtschafts- und arbeitsräumlichen Verflechtungen dieser Oberzentren und der umliegenden Mittelzentren mit der Metropolregion Mitteldeutschland zunehmen. Darüber hinaus sollen auch peripher gelegene Mittelzentren durch leistungsfähige Verkehrsverbindungen besser an die Oberzentren angebunden werden, wie zum Beispiel – Zittau und Weißwasser/O.L./Běła Woda an Dresden, – Annaberg-Buchholz an Chemnitz/Zwickau sowie – Torgau an Leipzig. 2 Regional-, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung 2.1 Regionalentwicklung 2.1.1 Regionale Kooperation G 2.1.1.1   Zur Stärkung der regionalen Handlungsfähigkeit sollen Kooperationsnetzwerke unter Nutzung der regionalen Potenziale, auch Landes- und Staatsgrenzen übergreifend, und unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner und anderer regionaler Akteure eingerichtet, weiter entwickelt und verstetigt werden. G 2.1.1.2   Integrierte Strategie- und Handlungskonzepte sollen zur Bewältigung teilräumlicher Aufgaben aufgestellt und fortgeschrieben, inhaltlich und räumlich miteinander abgestimmt und gemeinsam umgesetzt werden. Maßnahmen, die auf der Grundlage dieser Konzepte priorisiert werden, sollen bei der öffentlichen Förderung besonders berücksichtigt werden. G 2.1.1.3   Die Träger der Regionalplanung sollen für bestimmte Aufgaben der raumordnerischen Zusammenarbeit die konzeptionelle Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung übernehmen. Dies bezieht sich vorrangig auf:     – die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme,     – die Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels,     – Regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte sowie Regionale Klimaanpassungskonzepte,     – Regionale Einzelhandelskonzepte,     – die Realisierung von besonderen grenzübergreifenden Entwicklungserfordernissen,     – die Abstimmung von öffentlichen Aufgaben im Stadt-Umland-Bereich sowie     – die Entwicklungsstrategien in Bergbaufolgelandschaften. Begründung zu 2.1.1 Regionale Kooperation zu Grundsatz 2.1.1.1 Vor dem Hintergrund fortschreitender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen gewinnt die regionale Ebene als mittlere räumliche Handlungsebene zwischen den Gemeinden und dem Land sowie der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung. Die Gründe hierfür liegen insbesondere darin, dass – viele ökologische, soziale und ökonomische Probleme, auch wegen der immer enger werdenden finanziellen Spielräume, nicht mehr innerhalb der einzelnen Städte und Gemeinden lösbar sind, sondern der Verständigung zwischen den Kommunen und mit den maßgeblichen regionalen Akteuren und Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie der gemeinsamen Entwicklung von Lösungsstrategien bedürfen („Aufwertung von unten“), – die stetig zunehmende Europäisierung und Globalisierung sowie der Rückgang finanzieller Ressourcen immer mehr regionale Vernetzung, auch der Wirtschaftsakteure, erfordern, damit die Regionen im globalen Standortwettbewerb bestehen können („Aufwertung von oben“), – die Regionalisierung der Lebensweisen der Menschen, wie auch der Unternehmen weiter fortschreitet. Um die spezifischen Potenziale und Standortbegabungen der Teilräume des Freistaates Sachsen noch besser zu erschließen und miteinander zu verknüpfen, ist abgestimmtes und vernetztes regionales Handeln unabdingbar. Ein Weg dazu ist die Verbesserung der regionalen Selbstorganisation der Teilräume durch Regionale Kooperation in Kooperationsnetzwerken („Regional Governance“). Das Raumordnungsgesetz hebt in seinen Grundsätzen der Raumordnung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG die Bedeutung und Notwendigkeit des übergemeindlichen, regionalen und interregionalen Planens und Handelns hervor und verleiht ihm damit auch gegenüber den Fachplanungen ein stärkeres Gewicht. Der Freistaat Sachsen ist ein Land mit vielen Nachbarn, 1 339 km lang ist die Außengrenze. Sachsens Nachbarn sind die Republik Polen, die Tschechische Republik sowie als benachbarte Bundesländer die Freistaaten Bayern und Thüringen sowie die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die administrativen Grenzen des Freistaates zu den Nachbarländern und -staaten setzen zwar einen territorialen Rahmen für einige Aktivitäten, die grenzübergreifende Abstimmung und Zusammenarbeit ist jedoch vor dem Hintergrund der Herausforderungen unerlässlich. Grenzüberschreitende Kooperationsnetzwerke sollen daher regionale Entwicklungen befördern, die allen Seiten für die räumliche und strukturelle Verbesserung gleichermaßen zugutekommen. Dies korrespondiert mit § 13 Abs. 1 ROG. Zu verweisen ist in dieser Hinsicht auch auf die aktive Rolle der vier Euroregionen im sächsisch-polnischen und sächsisch-tschechischen Grenzraum, in denen sich kommunale Körperschaften mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, das besondere Potenzial ihrer Regionen innovativ zu nutzen. Mit der Festlegung zur Einrichtung neuer sowie zur weiteren Entwicklung und Verstetigung bestehender Kooperationsnetzwerke wird den Grundsätzen der Raumordnung in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ROG entsprochen, auf Kooperationen innerhalb von Regionen sowie von Regionen untereinander hinzuwirken und hierbei vielfältige Formen, auch als Stadt-Land-Partnerschaften, zuzulassen. Regionale Kooperationsnetzwerke leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erschließung endogener Potenziale und zu einer Verbesserung der regionalen Wertschöpfung sowie zur Identitätsbildung und verbesserten Integration verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Die Festlegung G 2.1.1.1 bedeutet, dass die Stärkung der regionalen Handlungsfähigkeit zugleich eine Aufforderung zur Eigeninitiative der regionalen Ebene und zur Entwicklung eines kreativen Milieus beinhaltet. Die jeweils geeignete regionale Kooperationsform bleibt den Teilräumen vorbehalten. Die legitimierte Planungshoheit der Gemeinden sowie die staatliche Aufgabe der kommunal verfassten Regionalplanung werden durch die regionale Kooperation nicht verletzt, da diese Träger bei thematischen Überschneidungen in der regionalen Kooperation mitwirken. In § 13 Abs. 1 ROG wird interkommunale Zusammenarbeit als Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen definiert. Die Festlegung G 2.1.1.1 konkretisiert den Grundsatz des Raumordnungsgesetzes hinsichtlich der Kooperationen innerhalb und zwischen den Regionen und definiert die Regionale Kooperation über die interkommunale Zusammenarbeit hinausgehend als Zusammenarbeit, in der neben den Kommunen auch funktional gebundene Akteure, wie zum Beispiel Vertreter gesellschaftlicher Interessengruppen, Fachverwaltungen oder auch der Wirtschaft, einbezogen sein können. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann nachbarschaftsbezogen, Stadt-Umland geprägt oder regionalorientiert sein. § 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit ( SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562) geändert worden ist, definiert den Anwendungsbereich, wonach Gemeinden und Landkreise Aufgaben, zu deren Erfüllung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrnehmen können. Dabei kann sich die kommunale Zusammenarbeit auf freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.