Sachsen

Landesentwicklungsplan 2013

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 12896. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2013 Nr. 11, S. 582 Fsn-Nr.: 40-3.1/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 31. August 2013

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einsvorsorge sowie für öffentliche Aufgaben im Stadt-Umland-Bereich zu übernehmen (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation), – Zusammenarbeit im Bereich der Daseinsvorsorge in grenznahen Gebieten (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf), – Konzentrationsgebot der Siedlungsentwicklung auf die Verknüpfungspunkte des ÖPNV/SPNV sowie Konzentrationsgebot von zentralörtlichen Einrichtungen auf die Versorgungs- und Siedlungskerne der Zentralen Orte (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – dem demografischen Wandel angemessene Stadtentwicklung und Stadtumbau (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung), – Innovative Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Dörfern („Dorfumbau“ – Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung), – Erhalt und Ausbau des bestehenden Straßennetzes und bedarfsgerechte Schließung bestehender Lücken (Kapitel 3.2 Straßenverkehr), – bedarfsgerechte Weiterentwicklung des ÖPNV in allen Regionen (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur), – Verknüpfung des ÖPNV mit anderen Verkehrsträgern im Rahmen integrierter Verkehrssysteme (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur), – Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes und Stärkung des Radverkehrs, insbesondere unter Berücksichtigung der Elektromobilität (Kapitel 3.8 Fahrrad- und Fußgängerverkehr), – flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen in allen Landesteilen (Kapitel 5.3 Telekommunikation), – Festlegungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Kapitel 6.1 Sicherung der Daseinsvorsorge), dabei: – Bündelung in den Zentralen Orten, – Sicherung der Barrierefreiheit, – Eigenverantwortliche Sicherung der Daseinsvorsorge durch die Zentralen Orte, – Vernetzung, Kooperation und Abstimmung öffentlicher, freier und privat-gewerblicher Träger der Daseinsvorsorge, – flexible und bedarfsgerechte Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, – maßgebliche Einbeziehung lokaler Akteure und bürgerschaftlichen Engagements, – Sicherung eines breiten, gleichwertigen und bedarfsgerechten Angebotes von Diensten und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in allen Landesteilen; regionale Vernetzung der Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen; Zentrale Orte als Standorte für Krankenhäuser; Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum; flächendeckende Stabilisierung der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung (Kapitel 6.2 Gesundheits- und Sozialwesen), – Ausrichtung der Standorte der Schulen am System der Zentralen Orte (Kapitel 6.3 Erziehungs- und Bildungswesen, Wissenschaft), – Verknüpfung der Kultureinrichtungen von regionaler Bedeutung mit dem Standortsystem der Zentralen Orte; Vernetzung von Kultureinrichtungen (Kapitel 6.4 Kultur und Sport), – flächendeckendes Netz von Sportanlagen und -einrichtungen in allen Landesteilen in zumutbarer Erreichbarkeit; Zentrale Orte als Standorte für Anlagen mit überörtlicher Bedeutung; regional abgestimmte Konzepte zur Sportstättenentwicklungsplanung; gemeindeübergreifender Betrieb/Sanierung/Neubau von Sportanlagen (Kapitel 6.4 Kultur und Sport), – Verteilung von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Sicherheit und Ordnung derart, dass in allen Landesteilen eine ausreichende und bürgernahe Versorgung gewährleistet ist; Zentrale Orte als Standorte für Einrichtungen des überörtlichen Bedarfs (Kapitel 6.5 Öffentliche Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Sicherheit und Ordnung, Verteidigung). Ressourcenschonende Mobilität und integrierte Verkehrsentwicklung. Veranlassung Trotz wesentlicher Fortschritte beziehungsweise Erfolge bei der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sind auch zukünftig unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Anforderungen erhebliche Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich. Ein leistungsfähiges und effizientes Verkehrssystem ist Voraussetzung für die Stärkung der Position des Freistaates Sachsen im Wettbewerb der Regionen und unter den Bedingungen der Globalisierung. Dazu gehören eine bedarfsgerecht ausgebaute und instand gehaltene Verkehrsinfrastruktur, die gleichzeitig essenzieller Standortfaktor für Wirtschaft, Wohlstand und Lebensqualität ist, sowie integrierte Verkehrskonzepte als Grundlage für eine effektive und verträgliche Verkehrsentwicklung. Sachsens Position als Logistikstandort, als Drehscheibe und Standort beziehungsweise Vorreiter für innovative nachhaltige Verkehrslösungen innerhalb Europas ist zu stärken und auszubauen. Um das weitere Zusammenwachsen Europas zu fördern, sind die sächsischen Verkehrsnetze mit den Transeuropäischen Netzen leistungsfähig und bedarfsgerecht zu verflechten. Dabei sind der großräumige Leistungsaustausch zwischen den Teilräumen Sachsens, insbesondere zwischen den Städten der Metropolregion Mitteldeutschland, sowie der Leistungsaustausch zu anderen deutschen Metropolregionen und zu europäischen Wirtschaftsräumen zu unterstützen. Bei Neubau von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen ist auf effiziente Flächennutzung und eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu achten, wobei zukünftig der Erhaltung der Infrastruktur ein immer höherer Stellenwert zukommen wird (Erhaltung vor Aus- und Neubau). Die Sicherung der Mobilität für alle Einwohner ist im Freistaat Sachsen mit seinen unterschiedlichen regionalen Bedingungen ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität der Bevölkerung in allen Landesteilen. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen und der daraus resultierenden, regional unterschiedlichen Entwicklung der Verkehrsnachfrage muss mit einer differenzierten, bedarfsgerechten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, auch für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr, und einer angepassten Angebotspolitik des ÖPNV reagiert werden. Zwischen den einzelnen Verkehrsangeboten ist ein diskriminierungsfreier Wettbewerb zu schaffen. Es sind verkehrspolitische Lösungen zu entwickeln, die Mobilität nachhaltig organisieren. Der Einsatz von Elektromobilität bietet dabei große Potenziale zur Reduzierung von Schadstoffemissionen und ist deshalb am Automobilstandort Sachsen zu stärken. Innovative Fahrzeugkonzepte sollen den Transportraum besser auslasten. Durch den Einsatz moderner intermodaler Verkehrsmanagementsysteme soll eine effiziente und stärkere verkehrsträgerübergreifende Vernetzung erreicht werden. Mobilität ist ein Bürgerrecht. Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Bürgerrechts ist eine verkehrsträgerübergreifende Verkehrspolitik. Gleichzeitig ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsarten und alle Verkehrsteilnehmer bei der Infrastrukturentwicklung ein wichtiges Ziel. Handlungsschwerpunkte: – Erhaltung und Verbesserung des Straßennetzes und Sicherung der hierfür erforderlichen Trassen und Korridore in Sachsen (Kapitel 3.2 Straßenverkehr), – Entwicklung der überregionalen Eisenbahninfrastruktur, sodass Sachsen bestmöglich an das nationale und europäische Eisenbahnnetz angebunden wird (Kapitel 3.3 Überregionale Eisenbahninfrastruktur, Transeuropäische Netze und Schienenpersonenfernverkehr), – organisatorische und infrastrukturelle Weiterentwicklung des gesamten ÖPNV (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur), – Schaffung eines integrierten Verkehrssystems (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur), – Weiterentwicklung von qualitativ hochwertigen, tariflich weitgehend einheitlichen und benutzerfreundlichen Nahverkehrssystemen (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur), – Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Verkehrsflughäfen Leipzig und Dresden (Kapitel 3.5 Luftverkehr), – Sicherung der Binnenschifffahrt auf der Elbe im Rahmen der Unterhaltung mit Mindesttiefen der Fahrrinnen und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sächsischen Häfen (Kapitel 3.6 Binnenschifffahrt), – bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Güterverkehrszentren und bedarfsgerechter Ausbau von Terminals für den kombinierten Verkehr (Kapitel 3.7 Güterverkehr), – Entwicklung eines landesweiten Radverkehrsnetzes unter Berücksichtigung des Alltagsradverkehrs, des Schülerradverkehrs und des Radverkehrstourismus (Kapitel 3.8 Fahrrad- und Fußgängerverkehr). Effiziente Flächennutzung und Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme Veranlassung Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und eine wirtschaftlich effiziente Flächennutzung, welche von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird, ist eine wichtige Aufgabe der weiteren Entwicklung des Freistaates Sachsen. Dazu werden drei Strategien verfolgt: Vermeiden (Aktiver Freiflächenschutz und Flächensparendes Bauen), Mobilisieren (Aktivierung von Baulücken, Entsiegelung im Bestand) und Revitalisieren (Revitalisierung beziehungsweise Rekultivierung von Brachflächen und Stadtumbau). Das Ziel einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme kann aber nicht durch völligen Verzicht auf Neuausweisungen realisiert werden. Um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch die Ansiedelung oder Erweiterung von Industrie und Gewerbe sowie durch Verkehrs- und Logistikinfrastruktur zu erhalten und um den Bedürfnissen nach attraktiven und kostengünstigen Wohnverhältnissen Rechnung zu tragen, ist entsprechend begründeter Flächenbedarf weiterhin zu berücksichtigen. Handlungsschwerpunkte: – Koordinierung der Flächennutzungsansprüche und einer effizienten Flächennutzung für die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit von Wirtschaft einschließlich Landwirtschaft und Infrastruktur in den Verdichtungsräumen (Kapitel 1.2 Raumkategorie), – Verminderung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Konzentration der Siedlungstätigkeit im Bereich von Verknüpfungspunkten des ÖPNV (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Konzentration der zentralörtlichen Einrichtungen in den Versorgungs- und Siedlungskernen sowie neuer Wohnbaugebiete in zumutbarer Entfernung zum Versorgungs- und Siedlungskern (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Beschränkung der baulichen Entwicklung in den Gemeinden auf die Eigenentwicklung; Zulässigkeit einer über die Eigenentwicklung hinausgehenden baulichen Entwicklung in den Zentralen Orten und Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Beplanungsgebot von Brachflächen, sofern Marktfähigkeit gegeben ist; Rekultivierung beziehungsweise Renaturierung von Brachflächen im Außenbereich sowie von nicht revitalisierbaren Brachen (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Zulässigkeit der Ausweisung von Baugebieten im Außenbereich nur in Ausnahmefällen, wenn geeignete Flächen im Innenbereich nicht ausreichend vorhanden sind. Anbindung solcher Baugebiete an vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteile (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Auftrag an die Träger der Regionalplanung zur Hinwirkung auf ein Regionales Flächenmanagement unter Einbeziehung der kommunalen Ebene (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Freihaltung von Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren von Bebauung und von anderen funktionswidrigen Nutzungen (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen), – Gewährleistung einer energiesparenden integrierten Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung bei der Entwicklung der Städte und Dörfer (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung), – Rückbau beziehungsweise Zwischennutzung von leerstehender Bausubstanz einschließlich eines Leerstandsmanagements bei Dörfern mit hohem Gebäudeleerstand (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung), – Bedarfsgerechte Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen zur Sicherung der Eigenentwicklung unter Prüfung der Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation (Kapitel 2.3.1 Gewerbliche Wirtschaft), – Schutz vor beziehungsweise Beschränkung von Zerschneidung in unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen einschließlich Rückbau von nicht mehr benötigten zerschneidend wirkenden Elementen in angrenzenden Bereichen (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Lenkung der unvermeidbaren Neuinanspruchnahme von Flächen auf anthropogen vorbelastete Böden beziehungsweise auf Böden mit geringer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion, den Arten- und Biotopschutz, als natur- und kulturgeschichtliche Urkunden oder für die Regeneration der Ressource Wasser (Kapitel 4.1.3 Bodenschutz, Altlasten), – Sicherung von siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereichen und Freihaltung von Neubebauung und Versiegelung (Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima), – Sicherung von Böden besonderer Funktionalität, insbesondere für die landwirtschaftliche Produktion (Kapitel 4.1.3 Bodenschutz, Altlasten und Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft), – Schutz von Wäldern mit besonderer Bedeutung (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft), – Auftrag an die Träger der Regionalplanung zur Hinwirkung auf einen flächensparenden, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der Nutzung der Erneuerbaren Energien (Kapitel 5.1 Energieversorgung), – dezentrale Konzentration der Windenergienutzung durch Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten (Kapitel 5.1 Energieversorgung). Einbindung von Strategien zum Klimaschutz und zur vorausschauenden Anpassung an die Folgen des Klimawandels Veranlassung Der Klimawandel stellt eine der großen Herausforderungen für unsere heutige Gesellschaft sowie für zukünftige Generationen dar. Um diese Herausforderung bewältigen zu können, ist es erforderlich – die Möglichkeiten zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes durch eine angepasste Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung sowie den Ausbau Erneuerbarer Energien und damit verbundene Netzanpassungsmaßnahmen und die Entwicklung von Kohlenstoffspeichern und -senken konsequent zu nutzen und, – Anpassungsmaßnahmen, die eine Bewältigung der Folgen des Klimawandels befördern, zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Risikovorsorge durch Anpassung an die Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Extremwetterlagen (Hitze, Starkregen, Sturm) sowie Anpassung an den Landschaftswandel und an eine mögliche Einschränkung der Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen. Von den Auswirkungen des Klimawandels sind viele Bereiche der natürlichen Umwelt, wie Wasser, Natur und Landschaft, des sozialen Umfeldes und der menschlichen Gesundheit, aber auch der Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und des Tourismus betroffen. Die komplexen Veränderungen und absehbaren Nutzungskonflikte erfordern schon jetzt strategische und integrative Planungsansätze, wie sie die Raumordnung als fach- und raumübergreifende Planung liefern kann. Dass sich die Raumordnung der Koordinationsverantwortung bei der Bewältigung des Klimawandels stellen will, wird auch in dem Grundsatz des Raumordnungsgesetzes nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG deutlich, wonach den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen ist, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Regionale Klimaprojektionen zeigen, mit welchen Auswirkungen des Klimawandels in Sachsen zu rechnen ist (vergleiche Kapitel 1.3 „Künftige Herausforderungen: Klimawandel in Sachsen“ der Anlage A 2 „Umweltbericht mit Klimacheck“): – deutliche Erwärmungstendenz im 21. Jahrhundert   – weniger Frosttage, weniger Schnee im Winter,   – häufigere und längere Hitzeperioden im Sommer, – generelle Abnahme des Jahresniederschlages   – insbesondere zunehmende Sommertrockenheit,   – Rückgang der Niederschläge, vor allem in Nord- und Ostsachsen (eine sich von Westen nach Osten verschärfende Abnahme der Wasserbilanz), – häufigeres Auftreten von Extremereignissen. Handlungsschwerpunkte: Energiesparende, integrierte Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung durch: – räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung), – Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit der Verkehrsinfrastruktur (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung und Kapitel 3 Verkehrsentwicklung). Klimaverträgliche Energieversorgung durch: – Sicherung geeigneter Flächen für die Windenergienutzung entsprechend den neuen Zielstellungen der sächsischen Energie- und Klimapolitik (Kapitel 5.1 Energieversorgung), – Auftrag zur Erstellung Regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte als Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation und Kapitel 5.1 Energieversorgung). Entwicklung natürlicher Kohlenstoffspeicher und -senken durch: – Vorgaben für die Sicherung/Entwicklung/Renaturierung von Feuchtgebieten und Mooren (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Vorgaben zu Waldmehrung und Waldumbau zu standortgerechten Mischwäldern mit einer hohen Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels unter Verwendung eines hinreichenden Anteils standortheimischer Baumarten (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft), – Hinwirkung auf die Stabilisierung der Umweltsituation landwirtschaftlich genutzter Böden (Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft). Vorbeugender Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge durch: – Sicherung und Rückgewinnung von Retentionsräumen und Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in der Landschaft (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser, Hochwasserschutz), – Risikovorsorge in potenziellen Überflutungsbereichen, die bei Versagen bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen oder Extremhochwasser überschwemmt werden können (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz), – technische Schutzmaßnahmen wie Deiche, Hochwasser- und Regenrückhaltebecken, sonstige Hochwasserschutzanlagen (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz). Minimierung bioklimatischer Belastungen, insbesondere in Siedlungsbereichen, durch: – Schutz und Entwicklung klimawirksamer Ausgleichsräume (Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima), – räumliche Steuerung der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung (Kapitel 2.2 Siedlungsentwicklung und Kapitel 3 Verkehrsentwicklung), – räumliche Prioritätensetzung der Waldmehrung in Bezug auf Siedlungsbereiche (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft), – Fortsetzung klimarelevanter Siedlungsstrukturen innerhalb des Siedlungsgefüges (Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima). Sicherung der Wasserversorgung durch: – nachhaltige Sicherung geeigneter Grundwasservorkommen zur öffentlichen Wasserversorgung (Kapitel 5.2 Wasserversorgung), – Unterstützung der Erhaltung beziehungsweise der Verbesserung des Wasserhaushaltes der Böden (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft, Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz, Kapitel 4.1.3 Bodenschutz, Altlasten und Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft). Anpassung der Land- und Forstwirtschaft durch: – Hinwirkung auf räumliche Schwerpunktsetzung von Anpassungsmaßnahmen der Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels (Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft), – Vorgaben für den Waldumbau zu standortgerechten Mischwäldern mit einer hohen Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels und landesweite räumliche Schwerpunktsetzung (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft). Ermöglichung von Wanderungsbewegungen für Tiere und Pflanzen durch: – den Ausbau des großräumig übergreifenden Biotopverbundsystems (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Sicherung von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Quellbereichen, Fließ- und Standgewässern mit ihren Auen und Ufern (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Erhaltung beziehungsweise Neuanlage von landschaftsprägenden Gehölzen und Baumbeständen an Straßen, Wegen und Gewässern (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Erhaltung beziehungsweise Renaturierung/Revitalisierung von grundwasserabhängigen Landökosystemen und Mooren (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Schwerpunktsetzung für Waldmehrungsgebiete (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft), – Beitrag der Landwirtschaft zur Eindämmung des Biodiversitätsverlustes (Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft). Darüber hinaus erfolgt mit der Durchführung eines Kli

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.