Sachsen

Landesentwicklungsplan 2013

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 12896. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2013 Nr. 11, S. 582 Fsn-Nr.: 40-3.1/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 31. August 2013

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en Entwicklung. Verdichtungsräume und der ländliche Raum mit seinen Teilräumen werden gleichermaßen berücksichtigt und miteinander vernetzt. Der Freistaat Sachsen sorgt in allen Landesteilen auch weiterhin für hervorragende Standort- und Rahmenbedingungen zur Förderung der einheimischen Wirtschaft, zur Neuansiedlung von Unternehmen aus dem In- und Ausland und zur Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen. Eine unter Berücksichtigung integrierter Verkehrskonzepte bedarfsgerecht und umweltverträglich ausgebaute und effiziente Verkehrsinfrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für Wirtschaft, Wohlstand und Lebensqualität und stärkt die Position Sachsens im Wettbewerb der Regionen. Der Freistaat Sachsen bringt sich als attraktiver und aktiver Partner mit seiner kulturellen Vielfalt und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in die Entwicklung der Europäischen Union ein. In der Mitte Europas nutzt Sachsen seine Chancen, insbesondere mit seinen Oberzentren als wichtige Standorte von Wirtschaft und Wissenschaft und wird seine Brückenfunktion nach Osteuropa durch gute Nachbarschaft, eine kontinuierliche Weiterentwicklung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen weiter stärken. Die Einbindung Sachsens in die transeuropäischen Schienen- und Straßennetze wird weiter ausgebaut. Verbesserte Erreichbarkeiten sichern den zukunftsfähigen Zugang zu den nationalen und europäischen Entwicklungszentren. Wenn auch die Wachstumsaussichten einzelner ländlicher Teilräume unterschiedlich bewertet sind, so haben dennoch alle Teilräume ihre spezifischen eigenen Potenziale, die gezielt unterstützt werden. Der Freistaat Sachsen überlässt seinen Regionen bewusst Spielräume, die eigenen Kompetenzen zu nutzen und Potenziale zu identifizieren, nach kreativen Entwicklungsmöglichkeiten zu suchen und die Prioritäten eigenverantwortlich zu setzen. Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wirtschaft, Vereinen sowie den Bürgerinnen und Bürgern tragen zur Stärkung des Gemeinwesens bei. Auch im ländlichen Raum gibt es weiterhin attraktive und entsprechend leistungsfähige Gemeinden, die ihre spezifischen Standortvorteile, zu denen auch eine lebendige Sozialstruktur, Traditionsverbundenheit sowie die natürliche Ausstattung gehören, nutzen und pflegen. Sachsen bietet attraktive, vielfältig genutzte Kulturlandschaften mit regionaltypischen Eigenarten, deren historische Entwicklung erlebbar ist. Die Entwicklung Sachsens als attraktiver Kunst-, Kultur- und Tourismusstandort, die Bewahrung und Pflege des reichen Bestandes an Kulturdenkmalen, die Anerkennung und Stärkung lokaler und regionaler Identität, auch unter Berücksichtigung der besonderen Interessen des sorbischen Volkes, sind Eckpfeiler der Landes- und Regionalentwicklung. Durch angepasste Landnutzungen und den Schutz vor vermeidbaren Beeinträchtigungen werden die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, die langfristige Nutzbarkeit der natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt) und damit die Lebensqualität und Versorgung der Bevölkerung auch für zukünftige Generationen gewährleistet. Die natürliche biologische Vielfalt wird durch ausreichende Anteile von Landschaftsstrukturen und Biotopen in hinreichender Qualität, einen funktionsfähigen Biotopverbund und angepasste Landbewirtschaftung gesichert und gefördert. Für die vielfältig strukturierte Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, für die Erholung sowie für eine Gewinnung von Rohstoffen steht ausreichend Raum zur Verfügung. Die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke wird in Anpassung an den Bevölkerungsrückgang und unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels kontinuierlich reduziert, ohne jedoch die Spielräume für die Entwicklung der Siedlungs-, Wirtschafts- und Verkehrsstruktur unangemessen einzuengen. Durch die verstärkte Nutzung regenerativer Energieträger und die effiziente Nutzung der heimischen Braunkohle ist eine umweltgerechte, sichere und bezahlbare Energieversorgung gesichert. Das Potenzial zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ist durch die raumverträgliche Festlegung von Gebieten zur Konzentration der Windenergienutzung erhöht worden. Die Möglichkeiten der Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz sowie der Nutzung von Energiepotenzialen werden im Rahmen regionaler Energiekonzepte weiter ausgebaut. Waldmehrung, Waldumbau sowie Anpassungsmaßnahmen der Landwirtschaft und Naturschutzmaßnahmen stabilisieren die Ökosysteme und unterstützen die Bindung von CO₂ aus der Atmosphäre. Um in Sachsen die absehbaren Auswirkungen des Klimawandels soweit wie möglich zu kompensieren, werden die Nutzungen des Raumes weiter entsprechend angepasst. Dadurch wird die Anfälligkeit gegenüber Extremereignissen, wie Starkregen mit Hochwasserfolgen, Sturm und Hitzeperioden verringert. Eine hohe Bedeutung hat bei der Hochwasservorsorge neben der Eigenvorsorge die Sicherung und soweit möglich auch die Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsbereiche. Das Hochwasserrisiko für die Bevölkerung ist durch eine der Hochwassergefahr angepasste Siedlungsentwicklung und Flächennutzung, die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie einen effektiven Hochwassernachrichten- und Alarmdienst weiter reduziert worden. II. Neue Herausforderungen für die nachhaltige Raumentwicklung des Freistaates Sachsen Seit der letzten Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes im Jahr 2003 haben sich die Rahmenbedingungen auf internationaler und nationaler Ebene, aber auch die teilräumlichen Herausforderungen für die räumliche Entwicklung im Freistaat Sachsen selbst weiter verändert. Die aktuelle Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes greift diese Entwicklungen und Herausforderungen auf. Sie setzt damit einen den LEP 2003 im Sinne von verlässlicher Planungskontinuität fortentwickelnden Rahmen für die räumliche Entwicklung in partnerschaftlicher Verantwortung aller Ebenen der räumlichen Planung und der raumrelevanten Fachplanungen. Die folgenden Handlungsschwerpunkte fassen die im Vergleich zum LEP 2003 neuen beziehungsweise zunehmenden Herausforderungen zusammen und geben einen Überblick über die damit verbundenen wesentlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, wie sie im Gliederungspunkt III verankert sind. Sie stellen aber nicht die gesamte Komplexität der raumordnerischen Erfordernisse dar, wie sie sich aus Gliederungspunkt III mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung ergeben. Auch ist damit keine Prioritätensetzung verbunden. Die Handlungsschwerpunkte der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes orientieren sich an den von der Staatsregierung am 16. März 2010 beschlossenen sechs Eckpunkten zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes. Handlungsschwerpunkte der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Einbindung Sachsens in die europäische Raumentwicklung Veranlassung Mit der Erweiterung der Europäischen Union um zunächst zehn, vor allem östliche Mitgliedstaaten im Mai 2004 sowie um Rumänien und Bulgarien im Januar 2007 verlor der Freistaat Sachsen seine frühere Randlage an der EU-Außengrenze und liegt nun „in der Mitte Europas“. Damit hat die Europäische Struktur- und Kohäsionspolitik für Sachsen eine neue Dimension erlangt. Die Stärkung der traditionellen Funktion als Tor zu Mittel-, Ost- und Südosteuropa ist eine wichtige Grundlage, um den Freistaat Sachsen als attraktiven Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum in einem zusammenwachsenden Europa modern und zukunftsfähig zu entwickeln. Am 19. Mai 2011 wurde die neue Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020 (TA 2020) verabschiedet, in der insbesondere die Beachtung der territorialen Dimension in der Kohäsionspolitik und für die Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ betont wird. Die TA 2020 benennt sechs Territoriale Prioritäten bei der Entwicklung der EU: – Förderung einer polyzentrischen und ausgewogenen Raumentwicklung, – Förderung der integrierten Entwicklung in Städten, ländlichen Gebieten und Sonderregionen, – Territoriale Integration in grenzübergreifenden und transnationalen funktionalen Regionen, – Gewährleistung der globalen Wettbewerbsfähigkeit von Regionen durch eine starke lokale Wirtschaft, – Verbesserung der territorialen Anbindung für den Einzelnen, für Gemeinden und Unternehmen, – Verwaltung und Verknüpfung der Umwelt-, Landschafts- und Kulturgüter von Regionen. Noch vor der TA 2020 war bereits mit der Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013 die räumliche Dimension als eigenständiges Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Ziel 3) neben dem Ziel der Konvergenz (Ziel 1) und dem Ziel Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Ziel 2) festgelegt worden. Auch im Vertrag von Lissabon wurde neben dem wirtschaftlichen und sozialen nun auch der Territoriale Zusammenhalt neu verankert (Artikel 3 EUV). Die Vertiefung und Ausweitung der EU-Integration sowie die wachsende wechselseitige Abhängigkeit der Regionen stellen die EU vor neue Herausforderungen, denn Ungleichheiten und Unterschiede in Rechtsordnungen sowie in den politischen und sozialen Systemen haben noch immer erhebliche Auswirkungen auf die Regionen. Die Verbesserung des Territorialen Zusammenhaltes erfordert eine wirksame Koordinierung verschiedener Politikbereiche, Akteure, Planungsmechanismen sowie die Erzeugung und gemeinsame Nutzung von gebietsspezifischem Wissen und insbesondere die vertikale und horizontale Koordinierung zwischen Entscheidungsgremien auf verschiedenen Ebenen und sektorbezogenen Maßnahmen. Maßnahmen auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene wird bei der Umsetzung der TA 2020 eine zentrale Rolle beigemessen. Die mit Hilfe der Förderinstrumente der EU-Struktur- und Kohäsionspolitik (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) durchgeführten Projekte haben erheblich zu einer positiven Raumentwicklung beigetragen. Hier gilt es auch weiterhin der traditionellen Brückenfunktion als Tor zu Ost- und Südosteuropa Rechnung zu tragen sowie den Ausbau und die Gestaltung der transeuropäischen Netze zu gewährleisten. Dies bedeutet für Sachsen, dass die Zusammenarbeit über Länder- und Staatsgrenzen hinweg ohne Alternative ist, um die menschlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Ressourcen der Grenzregionen voll auszuschöpfen und in Wert zu setzen. Handlungsschwerpunkte: – Verbesserung der Vernetzung der sächsischen Städte der Metropolregion Mitteldeutschland untereinander und mit den angrenzenden Regionen und Metropolregionen benachbarter Länder und Nachbarstaaten durch leistungsfähige Verkehrsverbindungen und die Einbindung in die transeuropäischen Netze und großräumige Verkehrskorridore (Kapitel 1.6 Länderübergreifende Zusammenarbeit und Europäische Metropolregion Mitteldeutschland), – Entwicklung und Verstetigung der Kooperationsnetzwerke auch Landes- und Staatsgrenzen übergreifend unter Einbeziehung der Wirtschaft und anderer regionaler Akteure zur Stärkung der regionalen Handlungsfähigkeit (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation), – Raumordnerische Zusammenarbeit der Träger der Regionalplanung insbesondere zur Realisierung von besonderen grenzübergreifenden Entwicklungserfordernissen (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation), – Entwicklung der Wirtschafts- und Kulturregion Sachsen-Böhmen-Niederschlesien (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit), – Verbesserung der Einbindung Sachsens in die großräumigen europäischen Verkehrskorridore und transeuropäischen Netze (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit), – Abstimmung und Umsetzung von Planungen und Maßnahmen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit), – weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik durch die Träger der Regionalplanung und Erarbeitung gemeinsamer Strategien und Entwicklungskonzepte (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit), – Festlegung von „Grenznahen Gebieten“ als Räume mit besonderem Handlungsbedarf (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf), – Abbau von lagebedingten Nachteilen (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf), – Weiterentwicklung von Teilräumen entlang des Grenzraumes auf Grundlage ihrer regionsspezifischen Potenziale (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf), – Nachhaltige Entwicklung der traditionellen Tourismusgebiete Erzgebirge, Oberlausitzer Bergland, Sächsische Schweiz, Vogtland und Zittauer Gebirge unter Berücksichtigung von grenzübergreifenden Tourismusangeboten (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf und Kapitel 2.3.3 Tourismus und Erholung), – Schaffung der Voraussetzungen für eine abgestimmte, grenzüberschreitende Pflege und Entwicklung der Sächsisch-Böhmischen-Schweiz (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft), – Gewährleistung eines auch grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutzes (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz), – Vernetzung von Kultureinrichtungen und -initiativen sowie Intensivierung des grenzüberschreitenden Kulturaustausches und der grenzüberschreitenden Kulturpflege (Kapitel 6.4 Kultur und Sport). Förderung von Innovation und Wachstum – Sicherung der räumlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft Veranlassung Der Freistaat Sachsen sieht sich, wie viele andere europäische Regionen, großen Herausforderungen an die Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Globalisierung gegenüber. Der europäische Integrationsprozess und rasanter technologischer Fortschritt prägen ebenso die Rahmenbedingungen für Arbeit und Kapital wie die zunehmende Verknappung und Verteuerung von Ressourcen oder das Erfordernis verstärkter Vernetzung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung. Um für den Freistaat Sachsen eine adäquate räumliche Strategie zum Umgang mit den Herausforderungen abzuleiten, ist es erforderlich, die spezifische Raum- und Wirtschaftsstruktur seiner unterschiedlichen Teilräume mit ihren Entwicklungspotenzialen und Stärken zu beachten, aber auch vorhandenen Schwächen entgegenzuwirken. Die Unternehmenslandschaft im Freistaat Sachsen ist nach wie vor von kleineren und mittleren Unternehmen geprägt. Bündelung und Vernetzung („Clusterbildung“) sind Voraussetzungen, um an der technologischen Entwicklung teilzuhaben. Wachsender Innovationsbedarf ergibt sich auch aus der tendenziell zunehmenden Ressourcenknappheit und Ressourcenverteuerung, aus dem Klimawandel und aus dem demografischen Wandel. Zu den erforderlichen Standort- und Rahmenbedingungen gehören vor allem: – eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur, – ausreichende Flächenangebote zur Sicherung von Wirtschaftsstandorten und neuen Entwicklungsoptionen für Wirtschaft und Wissenschaft, – eine sichere, bezahlbare und umweltgerechte Energieversorgung, – ein verlässlicher Rahmen für eine nachhaltige Rohstoffnutzung und -versorgung, – ein hohes und weit gefächertes Bildungsniveau, – die Erschließung von erforderlichem Fachkräftepotenzial, – attraktive weiche Standortfaktoren (wie Wohn- und Umweltqualität, Kultur und Freizeit, medizinische Versorgung), – eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, – die Erschließung und Vernetzung touristischer Potenziale, – die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik, – ein investitionsfreundliches Klima für Wachstum und Beschäftigung durch Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungs- und Verfahrensabläufen. Handlungsschwerpunkte: – Erhalt und Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine vielfältig strukturierte Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (Kapitel 4.1 Freiraumschutz und Kapitel 4.2 Freiraumnutzung) sowie Erweiterung der Erwerbsgrundlagen außerhalb dieser Bereiche im ländlichen Raum (Kapitel 1.2 Raumkategorien), – Stärkung der Zentralen Orte als Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat (Kapitel 1.3 Zentrale Orte und Verbünde), – Steigerung der Wahrnehmung der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland als bedeutende Wirtschafts- und Technologieregion und Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb und umlandbezogen (Kapitel 1.6 Länderübergreifende Zusammenarbeit und Europäische Metropolregion Mitteldeutschland), – Sicherung und Nutzung der Potenziale der unterschiedlich strukturierten Teilräume Sachsens und gezielte Stärkung benachteiligter Regionen (Kapitel 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung, Kapitel 1.2 Raumkategorien und Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf), – weitere Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für die Entwicklung Sachsens als europäischer Wirtschaftsraum in seiner Brückenfunktion von West- und Ost- sowie Nord- und Südeuropa und als Bestandteil eines neu zu entwickelnden Wirtschaftsraumes in Europa sowie Ausweitung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsen in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit und Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf), – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft durch eine entsprechende Standortvorsorge mit Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur (Kapitel 2.3.1 Gewerbliche Wirtschaft und Kapitel 3 Verkehrsentwicklung), – Stärkung der Tourismuswirtschaft, vor allem in qualitativer Hinsicht, und Beseitigung von bestehenden Lücken in der infrastrukturellen Ausstattung der Regionen (Kapitel 2.3.3 Tourismus und Erholung), – Raumordnerische Sicherung der einheimischen Rohstoffvorkommen (Kapitel 4.2.3 Bergbau und Rohstoffsicherung), – Schaffung der räumlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien (Kapitel 5.1 Energieversorgung) und der Braunkohle (Kapitel 4.2.3 Bergbau und Rohstoffsicherung). Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels Veranlassung Ein langfristiger Rückgang der Bevölkerungsanzahl sowie die Alterung der Bevölkerung sind die wesentlichen Merkmale des demografischen Wandels in Sachsen. Die demografischen Veränderungen verlaufen dabei, verglichen mit dem bundesdeutschen Durchschnitt auf hohem Niveau und regional sehr differenziert, wobei der ländliche Raum mit seinen Teilräumen stärker als die Verdichtungsräume von diesen Entwicklungen betroffen ist. Grundlage für eine Einschätzung der künftigen demografischen Entwicklung ist die jeweils gültige Bevölkerungsprognose. Derzeit gilt die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen vom 30. November 2010 mit einem Prognosehorizont bis zum Jahr 2025 (www.statistik.sachsen.de/bevprog). Die Veränderungen durch eine ältere, abnehmende und räumlich zunehmend ungleich verteilte Bevölkerung wirken in alle Lebensbereiche hinein. Der demografische Wandel beeinflusst die öffentlichen Haushalte. Einerseits verringert der Rückgang der Bevölkerung die Einnahmeseite des Landes und der Kommunen. Andererseits kann man aber auch die notwendigen Anpassungsprozesse und Strategien des Gegensteuerns als eine Chance für eine Erneuerung und Qualitätsverbesserung, zum Beispiel infrastruktureller Leistungen und des ehrenamtlichen Engagements, begreifen. Die Gegenstrategien zielen vor allem darauf ab, die Geburtenraten und die Zuwanderungsrate zu erhöhen beziehungsweise die Abwanderung zu verringern. Hier greifen vor allem lokale Wachstumsstrategien mit wirtschaftlichen Maßnahmen, wie der Schaffung eines ausreichenden und attraktiven Arbeitsplatzangebotes, Investitionen im Bildungsbereich, Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit und Frauenförderung sowie die Stärkung weiterer weicher Standortfaktoren, zum Beispiel in den Bereichen Kultur und Freizeit. Im Bereich der Daseinsvorsorge geht es vor allem darum, den Menschen im Interesse der Chancengerechtigkeit und der gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Teilräumen einen barrierefreien Zugang zu den Einrichtungen und Leistungen der Daseinsvorsorge auch unter den sich verändernden demografischen Bedingungen, und damit auch reduzierten finanziellen Ressourcen, zu gewährleisten. Wesentliche Herausforderungen sind die Gefährdung der Tragfähigkeit von sozialen Einrichtungen sowie der technischen Infrastrukturen als auch die veränderten Bedarfe infolge der veränderten Altersstrukturen, insbesondere des erhöhten Anteils älterer Menschen. Unter Berücksichtigung der räumlichen Differenzierung des demografischen Wandels sowie auch der unterschiedlichen Potenziale der Teilräume in Sachsen müssen regionale Spielräume geschaffen werden, indem flexible, nachfragegerechte und auf den jeweiligen Teilraum zugeschnittene Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge ermöglicht werden. Bündelung, Vernetzung, Kooperation, Nutzung neuer Medien, E-Government, die flexible Handhabung von Standards, die Bereitstellung von Leistungen anstelle von Einrichtungen und die zeitgemäße Anpassung von Inhalten und Organisationsformen seien hier als wesentliche Lösungsansätze genannt. Beide Strategieoptionen, die Anpassung und das Gegensteuern, schließen sich einander grundsätzlich nicht aus, sondern können auch gleichzeitig verfolgt und kombiniert werden. Handlungsschwerpunkte: – Berücksichtigung der künftigen demografischen Rahmenbedingungen bei Infrastrukturinvestitionen (Kapitel 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung), – Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit, insbesondere auch zur Bewältigung von Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben (Kapitel 1.2 Raumkategorien und Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation), – Stärkung der Zentralen Orte als Standorte für Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Kapitel 1.3 Zentrale Orte und Verbünde), – Auftrag an die Träger der Regionalplanung, die Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten zur Sicherung der Das

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.