Hamburg

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Verwaltungsvorschrift

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t im Brandschutznachweis darzustellen, welche Anlagentechnik nach welcher Regel ausgeführt werden soll. Hinsichtlich der ausgewählten Löschmittel ist auf erforderliche Schutzmaßnahmen, z.B. bei Gaslöschanlagen nach der Normenreihe DIN EN 15004, hinzuweisen. Die Kombination oder die gegenseitige Ergänzung unterschiedlicher oder konkurrierender Regelwerke oder von einzelnen Bestimmungen daraus sind nicht zulässig. Beim Auslösen bauaufsichtlich geforderter selbsttätiger Feuerlöschanlagen muss eine Brandmeldung selbsttätig über eine geeignete Brandmeldeeinrichtung an die Leitstelle der örtlich zuständigen Feuerwehr erfolgen, soweit die Bauaufsichtsbehörde nichts anderes gestattet hat. 10.4.3 Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen sind gemäß dem technischen Regelwerk zu bemessen und auszuführen. Die bauaufsichtlichen Anforderungen gelten als erfüllt, wenn DIN 14462:2023-07 beachtet wird. 10.5 Wasserversorgung Soll die Löschwasserversorgung durch einen unmittelbaren Anschluss der Löschanlagen an die allgemeine Trinkwasserversorgung erfolgen, sind die wasserrechtlichen Anforderungen zu beachten. Wenn keine Löschwasserversorgung über die Trinkwasseranlage möglich ist, muss das notwendige Löschwasser in dafür geeigneten Löschwasserquellen (Tanks, Löschwasserteiche etc.) vorgehalten werden. Die komplette vom Löschwasser durchströmte Installation der Löschanlage muss für das verwendete Wasser geeignet sein, dies ist vor Ausführung der Löschanlage zu prüfen. Ortsfeste selbsttägige und ortsfeste nichtselbsttätige Löschanlagen dürfen aus einer gemeinsamen Löschwasserquelle versorgt werden, wenn die für beide Schutzziele erforderlichen Wasservolumina bevorratet Seite 320 von 354 Anhang 14 Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA werden. Der Ausfall der Wasserquelle für eine Löschanlage darf die zweite Löschanlage in Wirksamkeit und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen. Dies gilt als erfüllt, wenn voneinander unabhängige Löschwasserquellen die Löschanlagen versorgen (zum Beispiel als doppelte Wasserversorgung gemäß DIN EN 12845:2020-11 Abschnitt 9.6.3). Bei einem nicht unmittelbaren Anschluss an die allgemeine Trinkwasserversorgung sind mindestens ein Löschwasserbehälter sowie eine technische Einrichtung zur Förderung des Löschwassers unter Berücksichtigung und Einhaltung der entsprechenden Auslegungskriterien erforderlich. 10.6 Personenschutz Selbsttätige Feuerlöschanlagen, die für die Brandbekämpfung technische Gase oder Leichtschaum als Löschmittel verwenden, dürfen den Löschvorgang nach der Branderkennung erst dann auslösen, wenn die Nutzer alarmiert wurden und ausreichend Zeit zum Verlassen des betroffenen Bereiches (Raumes/Schutzbereiches) hatten. Die Weiterleitung der Brandmeldung bleibt davon unberührt. 10.7 Aufstellraum Die wesentlichen Anlagenteile der Feuerlöschanlage wie z.B. Pumpenanlage und deren Schaltschrank, Druck- halteanlagen/-einrichtungen mit Armaturen, Alarmventile, Hilfsaggregate und Hauptabsperrschieber, Steuer- und Meldeeinheiten müssen in einem eigenen Raum (Feuerlöschzentrale) aufgestellt werden. Bei dezentral aufgestellten Alarmventilen/Sprinklerunterzentralen kann die bauliche Abtrennung entfallen, wenn der Zugriff Unbefugter durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, z.B. Drahtgitter, und es sich um einen durch Sprinkler geschützten Bereich handelt. Der Zugang zur Feuerlöschzentrale muss zu jeder Zeit, d.h. auch im Brandfall, rasch und gefahrlos möglich sein. 10.8 Einbau und Betrieb Eine gleichzeitige Außerbetriebnahme von nichtselbsttätigen und selbsttätigen Feuerlöschanlagen ist unzulässig. Seite 321 von 354 Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken – Mindestens erforderliche Leistungen Stand: November 2019 INHALT 1 ALLGEMEINES 2 MINDESTENS ERFORDERLICHE LEISTUNGEN Seite 322 von 354 Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken 1 Allgemeines Dieser Anhang gilt für die Verwendung in: ◼ Dachabdichtung von genutzten und ungenutzten Dachflächen ◼ Abdichtung von Verkehrsflächen und befahrenen Decken ◼ Abdichtung von erdberührten Flächen ◼ Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit in Wänden ◼ Abdichtung von Nassräumen mit hoher Wasserbeanspruchung ◼ Abdichtung von Behältern gegen von innen drückendes Wasser ◼ Abdichtung von Fugen in WU-Beton bzw. Fugen im Übergang auf wasserundurchlässige Bauteile ◼ Abdichtung von erdberührten Bewegungsfugen ◼ Abdichtung von direkt befahrenen Abdichtungskonstruktionen. Eine Abdichtung setzt sich in der Regel aus einer Flächenabdichtung mit ggf. mehrlagigem Aufbau sowie Detail- lösungen für An- und Abschlüsse, Übergänge auf wasserdichte Bauteile und Fugenabdichtungen (Abdichtungs- system) zusammen. Erst durch das Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile ist die wirksame Abdichtung eines Gebäudes gegen eindringendes Wasser sichergestellt. Ein Abdichtungssystem setzt sich aus Systembestandteilen wie z.B. Grundierungen, Verstärkungen, Dichtungsdetails für Ecken, Fugen und Durchdringungen zusammen. Auch an Systembestandteile können Anforderungen insbesondere hinsichtlich dauerhafter Funktion und Verträglichkeit mit angrenzenden Materialien gestellt sein. Die Wassereinwirkungsklassen sowie Riss- bzw. Rissüberbrückungsklassen ergeben sich aus den nachfolgend genannten Normen: ◼ DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen ◼ DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton ◼ DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen ◼ DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen ◼ DIN 18535 Abdichtung von Behältern ◼ Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie). Der Verwendungszweck der Produkte nach hEN bzw. ETA ist zu beachten. Einbauhinweise des Herstellers müssen vorliegen und sind zu beachten. 2 Mindestens erforderliche Leistungen 2.1 Allgemeines Der Auftrag von flüssigen Produkten erfolgt für den jeweils größeren Wert von Trockenschichtdicke und Mindest- trockenschichtdicke. Zur Verwendung in Abdichtungssystemen müssen, in Abhängigkeit des Verwendungszwecks und der Wasser- einwirkung, die Produkte mindestens die in Abschnitt 2 genannten Leistungen aufweisen. 2.2 Dachabdichtungen 2.2.1 Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach ETAG 005 bzw. EAD 030350-00-0402. Seite 323 von 354 Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken Lfd. Bauaufsichtliche Mindestens erforderlich Leistung Nr. Anforderung Nicht genutzte Dachflächen nach Genutzte Beanspruchungsklassen nach DIN 18531 Dachflächen IA IB II A II B Direkt Indirekt genutzt genutzt 1 Klimazone M M M M S M 2 Dauerhaftigkeit W2 W2 W2 W2 W3 W3 3 Nutzlast P P4 P4 P3 P3 P4 P4 4 Minimale TL 3 TL 2 TL 3 TL 2 TL 3 TL 2 Oberflächentemperatur 5 Maximale TH 3 TH 2 TH 3 TH 2 TH 3 TH 2 Oberflächentemperatur 6 Mindestschichtdicke bei Neigung ≥ 2 %: 1,5 mm 2,0 mm 2,0 mm bei Neigung < 2 %: 2,0 mm 7 Gehalt und Freisetzung von Keine negativen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser gem. gefährlichen Stoffen Anhang 10 der MVV TB Bei extensiv und intensiv begrünten Flächen muss die Abdichtung wurzelbeständig sein oder der Schutz gegen Durchwurzelung ist durch andere Maßnahmen sicherzustellen. Der Mittelwert der aufgebrachten Schichtdicke darf die geforderte Mindestschichtdicke nicht unterschreiten, wobei kein Einzelwert die Mindestschichtdicke um mehr als 5 % unterschreiten darf. 2.2.2 Zweilagige Verbundabdichtung Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 030065-00-0402. Lfd. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung Nr. 1 Brandverhalten Klasse E 2 Wasserdichtheit bestanden 3 Widerstand gegen mechanische Beschädigung beständig gegen mechanische Beschädigung (P4) 4 Widerstand gegen Ermüdung beständig gegen Ermüdung 5 Widerstand gegen niedrige und hohe beständig bei niedrigen (-20°C) und Oberflächentemperaturen hohen (+60°C) 6 Nutzungsdauer 25 Jahre 7 Widerstand gegen Wärmealterung beständig bei Wärmealterung 8 Widerstand gegen Wasseralterung beständig bei Wasseralterung 9 Widerstand gegen Durchwurzelung durchwurzelungsfest (nur für Gründächer) 10 Effekte aus Herstellungsbedingungen keine Effekte Seite 324 von 354 Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken 2.2.3 Abdichtungen von Anschlüssen von Bitumenbahnen an Flüssigkunststoff Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 030155-00-0402. Lfd. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung Nr. 1 Brandverhalten mindestens Klasse E 2 Wasserdichtheit bestanden 3 Gehalt und Freisetzung von gefährlichen Keine negativen Auswirkungen auf Boden und Stoffen Grundwasser gem. Anhang 10 der MVV TB 4 Haftzugfestigkeit zum Untergrund > 50 kPa 5 Widerstand gegen dynamischen Eindruck bestanden bei 2,0 m Fallhöhe 6 Widerstand bei Bewegung in der bestanden Wärmedämmschicht 7 Widerstand bei unterschiedlicher Bewegung bestanden von horizontaler und vertikaler Fläche 8 Widerstand gegen Abrutschen < 2 mm 9 Verträglichkeit mit dem vertikalen Untergrund > 25 N/50 mm und der Bitumenbahn 10 Flexibilität bei Kälte ≤ -35°C 11 Durchwurzelungsfest bestanden (nur für Gründächer) 12 Widerstand gegen Wärmealterung < 15 % Leistungsverlust 13 Widerstand gegen UV-Alterung < 20 % Leistungsverlust 14 Widerstand gegen Wasseralterung < 20 % Leistungsverlust Eine Mindestschichtdicke der erhärteten Dichtungsschicht von 1,5 mm ist einzuhalten. Bei geringeren Neigungen in der Abdichtungsebene der Dachfläche als 2 % ist eine Mindestschichtdicke bei Anschlüssen und Durch- dringungen von 2,0 mm einzuhalten. 2.3 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen 2.3.1 Flüssigaufzubringende Abdichtungen für befahrbare Verkehrsflächen aus Beton Dieser Abschnitt gilt für Brückenabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach ETAG 033 bzw. EAD 030507-00-0107. Gegenüber EAD erweiterte Nutzungsbereiche: (I) Verkehrsflächen für den Fahrzeugverkehr mit sehr hoher Belastung wie z.B. Brücken, Hofkellerdecken und Zufahrtrampen für Fahrzeuge aller Art. Es dürfen Produkte der Nutzungskategorie (A: A.1-A.4) verwendet werden. (II) Verkehrsflächen für Fahrzeugverkehr mit geringer und hoher Belastung wie z. B. Brücken für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie Hofkellerdecken, Parkdecks und deren Zufahrtsrampen mit Fahrzeugverkehr bis 160 kN. Es dürfen Produkte der Nutzungskategorie (A) oder (B) verwendet werden. Produkte der Nutzungskategorie (B) dürfen nur in Verbindung mit einer Deckschicht verwendet werden. Seite 325 von 354 Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken Lfd. Bauaufsichtliche Anforderung Nachweis erbracht für Mindestens erforderliche Nr. Prüfkategorien (P,S,T) Leistung 1 Haftzugfestigkeit zur Unterlage P1, S0, T5 > 1,3 MPa (Ausgangswert) Hitzeeinwirkung und Wärmealterung P1, MA/LMA/CBM, T5 > 1,3 MPa (für A.1, A.2, A.3) Frost-Tau-Wechsel P1, FT, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert Verarbeitungsklima P2min, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert Feuchter Beton P3, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert Arbeitsfuge P4, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert Abschnittsfuge P4, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert 2 Rissüberbrückungsfähigkeit P1, MA/LMAmax/CBM, HA, bestanden (für A) T2/T1 P1, UV, T2/T1 bestanden (für B) 3 Widerstand gegen Verdichtung von P1, CBM, T5 bestanden (für A.1) Walzasphalt 4 Widerstand gegen Hitzeeinwirkung: Zugfestigkeit / Dehnverhalten P1, S0, T5 ≥ 3,0 MPa / ≥ 350% (Ausgangswert) Änderung der Zugfestigkeit, P1, MA/LMAmax/CBM, T5 < 30% Abweichung vom Änderung des Dehnverhaltens Ausgangswert (für A.1, A.2, A.3) 5 Widerstand gegen Perforation P1, S0, T5 bestanden mit I4 (für B) 6 Scherfestigkeit des P1, LMAmin, T5 > 0,45 MPa (für A.1, A.2, A.3) zusammengefügten Systems (Ausgangswert) P1, LMAmin, FT, T5 > 0,45 MPa und < 20% Abfall vom Ausgangswert (für A.1, A.2, A.3) 7 Wasserdichtheit P1, S0, T5 wasserdicht (für A und B) P1, UV, T5 wasserdicht (für B) 8 Haftzugfestigkeit zur Schutzschicht P1, MA/LMAmin/CBM, T5 > 0,4 MPa (für A.1, A.2, A.3) (Ausgangswert) P1, MA/LMAmin/CBM, FT, > 0,4 MPa (für A.1, A.2, A.3) T5 < 30% Abfall vom Ausgangswert 9 Rutschhemmung Deklarierter Wert > 55 (für B) 10 Verträglichkeit der Materialien mit P1, T5 einwirkenden Stoffen: Wasser Änderung der Mikrohärte > -15 IHRD Alkali Masseänderung < 2,5%* Änderung der Wert > -7 IHRD + Wert nach Mikrohärte Wasserbeanspruchung Masseänderung < 0,5%* Öl, Benzin, Diesel, Tausalz – bestanden Bitumen Änderung der Mikrohärte -16 IHRD < Wert < 6 IHRD Seite 326 von 354 Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken Lfd. Bauaufsichtliche Anforderung Nachweis erbracht für Mindestens erforderliche Nr. Prüfkategorien (P,S,T) Leistung 11 Aspekte der Dauerhaftigkeit: Zugfestigkeit/Dehnverhalten P1, S0, T5 ≥ 3,0 MPa / ≥ 350 % (Ausgangswert) Beständigkeit gegen Wärmealterung P1, HA, T5 < 30% Abweichung vom Änderung der Zugfestigkeit, Ausgangswert (für A) Änderung des Dehnverhaltens Beständigkeit gegen UV-Strahlung P1, UV, T5 < 30% Abweichung vom Änderung der Zugfestigkeit Änderung Ausgangswert (für B) des Dehnverhaltens Widerstand gegen Verschleiß Deklarierter Wert bestanden (für B) 12 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit: Widerstand gegen Ablaufen Deklarierter Wert für bestanden (≤ 10,0 %) Masseänderung Mindestschichtdicke / maximale Deklarierte Werte 2,0 mm/6,0 mm Schichtdicke * Der kombinierte Einfluss aus Wasser, Temperatur und Alkali darf bei der Ermittlung der Masseänderung berücksichtigt werden. 2.4 Abdichtung von erdberührten Bauteilen 2.4.1 Flexible kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen Dieser Abschnitt gilt für Abdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 030295-00-0605. Die Produkte dürfen zur Abdichtung von Bauteilen in den folgenden Wassereinwirkungsklassen bzw. Anwendungsbereichen eingesetzt werden: ◼ W1-E, W2.1-E (bis 3 m Eintauchtiefe) ◼ W4-E nach DIN 18533 ◼ im Übergang auf wasserundurchlässige (WU-)Betonbauteile (bis 3 m Eintauchtiefe) ◼ zur Fugenabdichtung bei WU-Betonbauteilen bis zu einer maximalen Eintauchtiefe von 3 m ◼ zur Abdichtung von Behältern in der Wassereinwirkungsklasse W1-B (für 5 m Füllhöhe) nach DIN 18535. Die Rissüberbrückungsklassen (RÜx-E) nach DIN 18533 bzw. der Rissklassen (Rx-B) nach DIN 18535 sind zu beachten. Nr. Bauaufsichtliche Mindestens erforderliche Leistung Anforderung W1-E, W3-E mit einer W2.1-E, W1-B mit einer W4-E mit einer Mindesttrockenschicht- Mindesttrockenschicht- Mindesttrocken- dicke von 3,0 mm dicke von 4,0 mm schichtdicke von 2,0 mm 1 Brandverhalten Klasse E Klasse E Klasse E 2 Rissüberbrückungs- Verfahren A: Verfahren A: – fähigkeit Für RÜ1-E / RÜ2-E: CB11 Für RÜ1-E / RÜ2-E: CB1 Für RÜ3: CB21 Für RÜ3:CB2 Für R0-B2: - Für R1-B / R2-B: CB1 Für R3-B2: CB2 Seite 327 von 354 Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken Nr. Bauaufsichtliche Mindestens erforderliche Leistung Anforderung W1-E, W3-E mit einer W2.1-E, W1-B mit einer W4-E mit einer Mindesttrockenschicht- Mindesttrockenschicht- Mindesttrocken- dicke von 3,0 mm dicke von 4,0 mm schichtdicke von 2,0 mm 3 Regenfestigkeit Keine Verfärbung des Keine Verfärbung des Keine Verfärbung des Wassers und keine Wassers und keine Wassers und keine Oberflächenveränderung, Oberflächenveränderung, Oberflächenverän- Angabe der Prüfzeit Angabe der Prüfzeit derung, Angabe der Prüfzeit 4 Beständigkeit gegen Keine Verfärbung des Keine Verfärbung des Keine Verfärbung des Wasser Wassers und keine Wassers und keine Wassers und keine Oberflächenveränderung Oberflächenveränderung Oberflächenverän-

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.