Hamburg

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Verwaltungsvorschrift

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Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse 3 Bemessung Die Bewehrungsanschlüsse sind ingenieurmäßig zu bemessen. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen anzufertigen. Die Bemessung der Bewehrungsanschlüsse richtet sich nach DIN EN 1992-1-1:2011-01, DIN EN 1992-1-1/A1:2015-03, DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 und DIN EN 1992-1-1/NA/A1:2015-12. In der Europäischen Technischen Bewertung/Zulassung (ETA) sind die Bemessungswerte der Verbund- spannung fbd oder der Abminderungsfaktor für die Bemessungswerte der Verbundspannung kb angegeben, mit dem der Bemessungswert der Verbundspannung nach DIN EN 1992-1-1:2011-01, DIN EN 1992-1-1/A1:2015-03, DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 und DIN EN 1992-1-1/NA/A1:2015-12 zu multiplizieren ist. Für Bewehrungsanschlüsse mit Anforderungen an den Feuerwiderstand ist der Bemessungswert der Verbund- spannung unter Brandbeanspruchung fbd,fi gemäß den Bestimmungen der jeweiligen ETA zu ermitteln. Die minimale Verankerungslänge lb,min und die minimale Übergreifungslänge l0,min entsprechend DIN EN 1992-1-1:2011-01, DIN EN 1992-1-1/A1:2015-03, DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 und DIN EN 1992-1-1/NA/A1:2015-12 müssen mit dem in der ETA angegebenen Faktor lb multipliziert werden. Der Nachweis der unmittelbaren örtlichen Krafteinleitung in den Beton gilt bei Beachtung der Bestimmungen der jeweiligen ETA als erbracht. Die Weiterleitung der zu verankernden Lasten im Bauteil ist nachzuweisen. 4 Ausführung 4.1 Allgemeines Die Bewehrungsanschlüsse dürfen nur durch Betriebe ausgeführt werden, die die Anforderungen nach Abschnitt 5 erfüllen. Die Bewehrungsanschlüsse sind entsprechend den Konstruktionszeichnungen sowie der Montageanweisung (Bohrlochherstellung, Bohrlochreinigung, Vorbereitung des Bewehrungsstabes, Injektion des Verbundmörtels und Setzen des Bewehrungsstabes) des jeweiligen Injektionssystemherstellers auszuführen. Für die Bohrloch- herstellung, -reinigung und die Injektion des Mörtels dürfen nur die dafür vorgesehenen Geräte verwendet werden. 4.2 Dokumentation der Ausführung Für jeden Bewehrungsanschluss ist ein Montageprotokoll über die Ausführung anzufertigen. Die Dokumentation der Ausführung richtet sich nach Tabelle 3. Die Montageprotokolle müssen während der Bauzeit auf der Baustelle bereitliegen. Sie sind ebenso wie die Lieferscheine nach Abschluss der Arbeiten mindestens 5 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren. 4.3 Kontrolle der Ausführung Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten ist zu überwachen. Dafür ist das erstellte Montageprotokoll zu überprüfen und gegenzuzeichnen. Bei Abweichungen von den Planungsvorgaben ist der verantwortliche Planungsingenieur zu kontaktieren. Seite 158 von 354 Anhang 1 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse Tabelle 3: Montageprotokoll – Prüfungen, Anforderungen und Häufigkeit Zeile Gegenstand der Art der Prüfung Anforderungen Häufigkeit, Zeitpunkt Prüfung Vorbereitung 1 Mörtelgebinde Verpackungsaufdruck Verfallsdatum nicht jede Lieferung abgelaufen Sichtprüfung keine auffälligen laufend Veränderungen Lagerungsbedingungen Vorgaben des Herstellers bei Ein-/Auslagerung 2 Verarbeitungs- Funktionskontrolle einwandfreie Funktion bei Inbetriebnahme geräte und täglich 3 Arbeitsplan (er- Anweisung für Einhaltung der Vorgaben vor Beginn der stellt aus den Herstellen und Arbeiten Planungsunter- Verarbeiten lagen) Verarbeitung 4 Witterung Temperatur (im Einhaltung Arbeitsplan und vor dem Verfüllen des Verankerungsgrund) Montageanweisung Bohrloches Schutz des Bohrloches kein Wasser im Bohrloch vor dem Verfüllen des vor Wasserzutritt Bohrloches 5 Bohrlochher- Überdeckung, Einhaltung Arbeitsplan und jedes Bohrloch stellung Randabstände, Montageanweisung Achsabstände keine Bewehrungstreffer bei den Bohrarbeiten im Fall von Treffern Planer involvieren 6 Bohrlochreinigung Sichtkontrolle und staubfrei; saubere jedes Bohrloch vor Ausblaskontrolle Bohrloch-Oberfläche dem Verfüllen 7 Bewehrungsstäbe Zustand, Markierung, nur Flugrost, Setztiefe jeden Stab vor dem Gängigkeit im Bohrloch markiert, gängig Verfüllen des Bohrloches 8 Arbeitssicherheit Persönliche geeignete Schutzkleidung, bei der Arbeit mit dem Schutzausrüstung Schutzhandschuhe und Injektionsmörtel Schutzbrille/Gesichts- schutz tragen 9 Verfüllung Mörtel-Füllmarke auf entsprechend Arbeitsplan jeden Stab beim der Mischerver- und Montageanweisung Setzen längerung hohlraumfrei kein Rückfedern des Stabes, kein Mörtelspritzen 10 Eingemörtelte Setztiefe Setzmarkierung am jeden Stab nach dem Bewehrungs- Bohrlochmund Setzen anschlüsse Verfüllung Mörtel tritt am Bohrlochmund sichtbar aus Seite 159 von 354 Anhang 1 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse 5 Anforderungen an den Betrieb 5.1 Allgemeines Der mit der Herstellung des Bewehrungsanschlusses betraute Betrieb muss über 1 einen gültigen Eignungsnachweis entsprechend Abschnitt 6, 2 eine qualifizierte und im Eignungsnachweis benannte Führungskraft, 3 einen verantwortlichen Bauleiter, 4 Baustellenfachpersonal, das für die Ausführung des Bewehrungsanschlusses besonders ausgebildet ist und hierfür eine Bescheinigung über die erfolgreiche Schulungsteilnahme nachweist und 5 die notwendige Geräteausstattung verfügen. Der Betrieb hat dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Baustellenfachpersonal über die Herstellung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen mit eingemörtelten Bewehrungsstäben geschult wird. 5.2 Qualifizierte Führungskraft Die qualifizierte Führungskraft muss ausreichende Kenntnisse im Stahlbetonbau und Erfahrungen bei der Herstellung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen mit eingemörtelten Bewehrungsstäben haben. Sie muss mindestens die Qualifikation aufweisen, welche zur selbständigen Ausführung von Stahlbetonarbeiten und zur Leitung eines Betriebes in diesem Bereich notwendig ist. Die qualifizierte Führungskraft ist zuständig und verantwortlich für die Herstellung der Bewehrungsanschlüsse auf der Baustelle. Zu den Aufgaben der qualifizierten Führungskraft gehören u.a.: ◼ Beurteilen von Konstruktionszeichnungen im Hinblick auf die Vollständigkeit der Angaben für nachträglich eingemörtelte Bewehrungsstäbe, ◼ Erstellen und ggf. Prüfen von Leistungsbeschreibungen und Beurteilen der Durchführbarkeit der Bewehrungsanschlüsse, ◼ Erstellen von Arbeitsplänen (Arbeitsanweisungen), ◼ Beurteilen der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Baustellenfachpersonals, ◼ Auswertung der Ergebnisse des Montageprotokolls. 5.3 Verantwortlicher Bauleiter Bei der Herstellung der nachträglichen Bewehrungsanschlüsse mit eingemörtelten Bewehrungsstäben muss ein verantwortlicher und im Eignungsnachweis benannter Bauleiter auf der Baustelle darüber wachen, dass die Bewehrungsanschlüsse mit nachträglich eingemörtelten Bewehrungsstäben entsprechend den Bestimmungen dieser Richtlinie hergestellt werden. Er hat für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten zu sorgen und die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Dafür ist das vom Baustellenfachpersonal erstellte Montageprotokoll zu überprüfen und gegenzuzeichnen. Der Bauleiter muss betontechnische und andere werkstofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzen. Der Bauleiter muss entweder genauso qualifiziert wie die qualifizierte Führungskraft sein oder wie das Baustellenfachpersonal geschult sein. 5.4 Baustellenfachpersonal Die Arbeiten müssen von einem im Eignungsnachweis benannten und gemäß Abschnitt 7 geschulten Baustellenfachpersonal ausgeführt werden, das insbesondere handwerklich ausgebildet ist und entsprechende Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzt. Seite 160 von 354 Anhang 1 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse Zu den Aufgaben des Baustellenfachpersonals gehören u.a.: ◼ Praktisches Durchführen der Bohr-, Reinigungs-, Verfüll- und Versetzarbeiten nach Arbeitsplan. Bei Ab- weichungen ist dies im Montageprotokoll zu dokumentieren und der verantwortliche Bauleiter umgehend zu informieren. ◼ Führen des Montageprotokolls. 5.5 Geräteausstattung Für die Herstellung von Bewehrungsanschlüssen mit nachträglich eingemörtelten Bewehrungsstäben müssen auf der Baustelle die in der Montageanweisung des zu verwendenden Injektionssystems genannten Einrichtungen und Geräte vorhanden sein, welche eine fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass alle Geräte und Einrichtungen auf der Baustelle einwandfrei funktionieren. Zu den Geräten und Einrichtungen gehören: ◼ Geräte für die lagegetreue Durchführung der Bohrung (Bohrhilfe), Bohrständer für Diamantkernbohrgeräte, ◼ Geräte für die Reinigung der Bohrlöcher, ◼ Einrichtungen für die saubere und temperaturgerechte Lagerung des Injektionsmörtels, ◼ Funktionstüchtige Auspressgeräte und Mischerverlängerungen, ◼ Kompressor für ölfreie Druckluft von mindestens 6 bar. 6 Eignungsnachweis Der Eignungsnachweis wird von einer anerkannten Prüfstelle (siehe PÜZ-Verzeichnis Teil 6) ausgestellt. Hat diese Prüfstelle festgestellt, dass die Anforderungen an den Betrieb entsprechend Abschnitt 5.1, Ziffern (2) bis (4) erfüllt sind und kann der Betrieb den Besitz eines vollständigen, mit funktionsfähigen Ausstattungsgegenständen versehenen Systemkoffers nachweisen, so stellt sie hierüber einen Eignungsnachweis aus. Der Eignungsnachweis wird für drei Jahre widerruflich erteilt. Auf Antrag an die Prüfstelle kann die Geltungsdauer des Eignungsnachweises um jeweils drei Jahre verlängert werden. Vor jeder Verlängerung ist der Prüfstelle darzulegen, dass die o.g. Anforderungen an den Betrieb weiterhin eingehalten werden. Jeder Wechsel des im Eignungsnachweis benannten Personals ist der Prüfstelle anzuzeigen. 7 Schulung und Prüfung des Baustellenfachpersonals 7.1 Allgemeines Das Baustellenfachpersonal ist gemäß den nachfolgenden Inhalten zu schulen. Nach erfolgter Schulung ist der ausreichende Kenntnisstand durch eine anerkannte Prüfstelle (siehe PÜZ-Verzeichnis Teil 6, lfd. Nr. 7) zu überprüfen. Hat diese Prüfstelle festgestellt, dass die Schulung mit Erfolg durchgeführt wurde, so stellt sie dem Baustellen- fachpersonal eine Bescheinigung über die erfolgreiche Schulungsteilnahme aus. 7.2 Inhalt der Schulung ◼ Sicherheitsvorkehrungen (Schutzbrille, Handschuhe usw.) ◼ Sicherstellen der Funktion der Geräte (wann ist ein Gerät nicht mehr in Ordnung) ◼ Bohrmethoden (welche sind für das System gültig und wie funktionieren sie, welche Eigenheiten usw.) ◼ Verwendung der Bohrhilfe (wann notwendig, warum notwendig, wie anzuwenden) ◼ Reinigungsmethoden (welche sind für das System gültig und wie funktionieren sie, welche Eigenheiten usw.) ◼ Spezielle Montagebedingungen (z.B. Überkopf, extreme Temperaturen) Seite 161 von 354 Anhang 1 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse ◼ Arbeitsablauf (Hierarchie und Aufgaben der an der Planung und Herstellung beteiligten Personen; Mindestanforderungen an den Arbeitsplan; durchzuführende Kontrollen während und nach dem Setzvorgang; Verhalten bei Bewehrungstreffern, Fehlbohrungen oder fehlenden Informationen bzw. unvollständigem Arbeitsplan; Anforderungen und Kontrollen an die zusätzlichen benötigten Gerätschaften; Lagerung und Schutz der Gerätschaften und der Injektionsmasse; Führen des Montageprotokolls; Verhalten bei Unterbrechung der Arbeiten) 7.3 Inhalt der theoretischen Prüfung Im Rahmen der theoretischen Prüfung ist durch das Baustellenfachpersonal in schriftlicher Form nachzuweisen, dass für das jeweilige System ausreichende Kenntnisse über die o.g. Inhalte der Schulung vorliegen. 7.4 Inhalt der praktischen Prüfung Im Rahmen der praktischen Prüfung für das Baustellenfachpersonal sind folgende Aufgaben durchzuführen: ◼ Ausführung eines kompletten randnahen Übergreifungsstoßes  = 12 mm, v = 1,0 m in bewehrtem Beton nach Konstruktionszeichnungen mit Montageprotokoll gemäß der zugehörigen Montageanleitung des Herstellers (MPII) ◼ mit anschließender Schlusskontrolle und Selbstbewertung ◼ Einmörteln eines Bewehrungsstabes  = 12 mm im verdeckten, transparenten Schaurohr mit v = 60 cm. ◼ Die benötigte Zeit für die Injektion des Mörtels und das Einsetzen des Stabes ist jeweils zu messen. Im Rahmen der praktischen Prüfung ist durch das Baustellenfachpersonal nachzuweisen, dass unter anderem ausreichende Kenntnisse zu folgenden Fragestellungen vorliegen: ◼ Wurde der Arbeitsplan auf die Vollständigkeit aller benötigten Angaben kontrolliert? ◼ Liegt vor Beginn der Arbeiten ein ausreichendes Verständnis für die auszuführende Arbeit vor? ◼ Entsprechen die verwendeten Geräte den Anforderungen der Zulassung oder ETA und werden diese Geräte sicher beherrscht? ◼ Wird das Bohrloch an der richtigen Stelle gesetzt? ◼ Wird bei randnahen Bohrungen die Führungseinrichtung sicher gehandhabt? ◼ Entspricht die Winkelabweichung beim Bohren den zulässigen Toleranzen? ◼ Erfolgt die Bohrlochreinigung entsprechend den Montageanweisungen? ◼ Wird die Verankerungslänge des Bewehrungsstabes richtig markiert und die Gängigkeit im Bohrloch kontrolliert? ◼ Werden die Mörtelgebinde hinsichtlich Temperatur und Verfallsdatum überprüft? ◼ Werden die Mörtelgebinde korrekt aufgebrochen und für den Gebindewechsel vorbereitet? ◼ Werden die Injektionsgeräte entsprechend den Montageanweisungen gehandhabt? Wird die Füllmarke auf der Mischerverlängerung richtig angebracht? ◼ Liegt der markierte Bewehrungsstab vor Beginn der Injektion griffbereit? ◼ Wird die erforderliche Menge Mörtel beim Aufbrechen eines neuen Gebindes verworfen? ◼ Entspricht die Injektion des Mörtels den Vorgaben der Montageanweisung für ein vollständiges und hohlraumfreies Verfüllen? ◼ Wird der Bewehrungsstab ordnungsgemäß bis zur Markierung der Verankerungstiefe gesetzt? ◼ Tritt Mörtel am Bohrlochmund aus? ◼ Wurde vom Beginn des Injizierens bis zum Setzen des Bewehrungsstabes die zulässige Verarbeitungszeit eingehalten? ◼ Wurden Mängel während oder nach Herstellung des Bewehrungsanschlusses erkannt und fachgerecht korrigiert? ◼ Wurde das Montageprotokoll vollständig und richtig geführt? Seite 162 von 354 Anhang 1 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse Anlage 1 – Anwendungsbereiche Bild 1: Übergreifungsstoß mit bestehender Bewehrung für Bewehrungsanschlüsse von Platten und Balken Bild 2: Übergreifungsstoß mit bestehender Bewehrung einer biegebeanspruchten Stütze oder Wand an ein Fundament. Die Bewehrungsstäbe sind zugbeansprucht. Bild 3: Endverankerung von Platten oder Balken Seite 163 von 354 Anhang 1 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse Bild 4: Bewehrungsanschlüsse überwiegend auf Druck beanspruchter Bauteile Bild 5: Verankerung von Bewehrung zur Abdeckung der Zugkraftlinie im auf Biegung beanspruchten Bauteil Bemerkungen: ◼ In Bild 1 bis Bild 5 ist keine Querbewehrung dargestellt. Die nach DIN EN 1992-1-1:2011-01, DIN EN 1992-1-1/A1:2015-03, DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 und DIN EN 1992-1-1/NA/A1:2015-12 erforderliche Querbewehrung muss vorhanden sein. ◼ Die Querkraftübertragung zwischen bestehendem und neuem Beton ist gemäß DIN EN 1992-1-1:2011-01, DIN EN 1992-1-1/A1:2015-03, DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 und DIN EN 1992-1-1/NA/A1:2015-12 zu bemessen. Seite 164 von 354 Anhang 1 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse Anlage 2 – Allgemeine Konstruktionsregeln 8 mm ≤ ϕ ≤ 40 mm Bild 6: Abstände zwischen existierenden und nachträglich zu installierenden Bewehrungsstäben und Abstand zum (parallelen) Rand. *) Ist der lichte Abstand der gestoßenen Stäbe größer als 4 · ϕ, so muss die Übergreifungslänge um die Differenz zwischen dem vorhandenen lichten Stababstand und 4 · ϕ vergrößert werden. c Betondeckung des eingemörtelten Betonstabs c1 Betondeckung an der Stirnseite des einbetonierten Betonstabs cmin Mindestbetondeckung gemäß Tabelle 1 und DIN EN 1992-1-1:2011-01, DIN EN 1992-1-1/A1:2015-03, DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 und DIN EN 1992-1-1/NA/A1:2015-12 ϕ Durchmesser des Betonstabs l0 Länge des Übergreifungsstoßes gemäß der DIN EN 1992-1-1:2011-01, DIN EN 1992-1-1/A1:2015-03, DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 und DIN EN 1992-1-1/NA/A1:2015-12 lv Setztiefe ≥ l0 + c1 Seite 165 von 354 Anhang 2 Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung von Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln Stand: April 2024 INHALT 1 ANWENDUNGSBEREICH 2 PLANUNG 3 BEMESSUNG 4 AUSFÜHRUNG Seite 166 von 354 Anhang 2 Verankerungen im Beton 1 Anwendungsbereich Diese technische Regel gilt für Verankerungen in Beton, die mit Befestigungsmitteln ausgeführt werden, die eine Europäische Technische Bewertung (ETA) nach folgenden technischen Spezifikationen haben: ◼ EAD 330008 „Ankerschienen“ ◼ EAD 330012 „Einbetonierte Anker mit Innengewindehülse“ ◼ EAD 330084 „Ankerplatten mit Kopfbolzen“ ◼ EAD 330232 „Mechanische Dübel zur Verwendung im Beton“ ◼ EAD 330284 „Kunststoffdübel für redundante nichttragende Systeme in Beton und Mauerwerk“ ◼ EAD 330499 „Verbunddübel zur Verwendung im Beton“ ◼ EAD 330747 „Dübel zur Verwendung im Beton zur Verankerung von redundanten, nichttragenden Systemen“ ◼ EAD 330924 „Einbetonierte Ankerbolzen aus geripptem Bewehrungsstahl“ Diese technische Regel gilt nicht für Verankerungen in kerntechnischen Anlagen. 2 Planung 2.1 Allgemeines Die Verankerungen, außer Verankerungen mit Kunststoffdübeln, sind unter Beachtung von DIN EN 1992-4 und DIN EN 1992-4/NA ingenieurmäßig zu planen. Verankerungen mit Kunststoffdübeln sind unter Beachtung des Bemessungsverfahrens für Kunststoffdübel zur Verankerung in Beton und Mauerwerk, August 2019 (Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 064 vom Mai 2018) (www.dibt.de) zu planen. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Lasten sind prüfbare Konstruktionszeichnungen anzufertigen. Dabei sind die Bestimmungen der jeweiligen ETA zu beachten. Insbesondere sind dies: ◼ Unterscheidung in gerissenen oder ungerissenen Beton ◼ Betonfestigkeitsklasse des Verankerungsgrundes ◼ minimale Bauteildicke ◼ minimale Achs- und Randabstände ◼ Grenzwerte für Umgebungs- und Bauteiltemperaturen. Kunststoffdübel mit ETA: Die charakteristischen Tragfähigkeiten in der ETA gelten für die Festigkeitsklasse, das Bohrverfahren und die Verankerungstiefe, die in der ETA angegeben sind. Für größere Verankerungstiefen, andere Bohrverfahren oder wenn keine Informationen zur Betonfestigkeitsklasse vorliegen, darf die charakteristische Tragfähigkeit durch Baustellenversuche nach der Technischen Regel "Durchführung und Auswertung von Versuchen am Bau für Kunststoffdübel in Beton und Mauerwerk mit ETA nach ETAG 020 bzw. nach EAD 330284-00-0604, Stand: September 2019" ermittelt werden. 2.2 Verankerungen von redundanten, nichttragenden (non-structural) Systemen Anwendungsgrenzen für redundante, nichttragende (non-structural) Systeme: Mechanische Dübel und Verbunddübel: n1 ≥ 4; n2 ≥ 1 und n3 ≤ 3,0 kN oder n1 ≥ 3; n2 ≥ 1 und n3 ≤ 2,0 kN. Kunststoffdübel: n1 ≥ 4; n2 ≥ 1 und n3 ≤ 4,5 kN oder n1 ≥ 3; n2 ≥ 1 und n3 ≤ 3,0 kN. n1 = Anzahl von Befestigungsstellen n2 = Anzahl von Dübeln je Befestigungsstelle n3 = Bemessungswert der Einwirkungen NEd (kN) einer Befestigungsstelle Seite 167 von 354 Anhang 2 Verankerungen im Beton 3 Bemessung Die Verankerungen, außer Verankerungen mit Kunststoffdübeln, sind entsprechend DIN EN 1992-4 und DIN EN 1992-4/NA ingenieurmäßig zu bemessen. Für Ankerschienen darf zusätzlich das Bemessungsverfahren für Ankerschienen, August 2020 (Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 047 vom März 2018) (www.dibt.de) und das Bemessungsverfahren für Ankerschienen unter ermüdungsrelevanter Belastung, August 2020 (Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 050 vom Oktober 2018) (www.dibt.de) angewendet werden. Verankerungen mit Kunststoffdübeln sind entsprechend des Bemessungsverfahrens für Kunststoffdübel zur Verankerung in Beton und Mauerwerk, August 2019 (Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 064 vom Mai 2018) (www.dibt.de) ingenieu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.