Hamburg

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Verwaltungsvorschrift

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n Aufenthaltsräumen DIN EN ISO 9239-1:2010-11 vorgesehen sind und die nicht EN 13813 in Verbindung mit Anlage C 3/8 oder EN 14041 oder EN 14904 oder EN 14342 oder EN 15285 entsprechen C 3.6 Schornsteinreinigungsverschlüsse und Bau- und Prüfgrundsätze für ÜHP Rußabsperrer Schornsteinreinigungsverschlüsse und Rußabsperrer (2012-11) C 3.7 Armaturen und Geräte der DIN EN ISO 3822-1:2009-07 ÜHP Wasserinstallation, an die hinsichtlich DIN EN ISO 3822-2:1995-05 des Geräuschverhaltens Anforderungen DIN EN ISO 3822-3:2018-04 in gestellt werden Verbindung mit Anlage C 3/10 DIN EN ISO 3822-4:1997-03 1 nach Landesrecht Seite 134 von 354 Teil Überein- Lfd. Nr. Bauprodukt anerkanntes Prüfverfahren nach stimmungs- bestätigung 1 2 3 4 C 3.8 Beschichtungsstoffe zum Beschichten Bau- und Prüfgrundsätze (BPG) ÜZ von Beton-, Putz- und Estrichflächen in Beschichtungen von Auffangräumen Auffangwannen und Auffangräumen für (2017-08) die Lagerung von - Heizöl EL, - ungebrauchten Verbrennungsmotoren- und Kraftfahrzeuggetriebeölen, - Gemischen aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von ≤ 20 Masse-% und einem Flammpunkt von > 60 °C sowie - Öle (z. B. Transformatoren- und Hydrauliköle), die sich diesen Gemischen zuordnen lassen C 3.9 Niet- und schraubenartige Verbindungen DIN 18516-1:2010-06 ÜHP und niet- und schraubenartige Zusätzlich gilt: Befestigungen für geregelte Anlage C 3/2 Außenwandbekleidungen C 3.10 Mit Scheitholz befeuerte Backöfen mit DIN 18880-2:1991-08 ÜHP offenem oder geschlossenem Zusätzlich gilt: Feuerraum Anlage C 3/3 C 3.11 Metall-Kunststoff-Verbundprofile für Richtlinie für den Nachweis der ÜH lastabtragende Rahmentragwerke von Standsicherheit von Metall-Kunststoff- Türen, Fenstern, Fensterwänden und Verbundprofilen, Abschnitt 3.2 (1986-08) Vorhangfassaden sofern diese nicht Komponenten der Türen, Fenster, Fensterwände und Vorhangfassaden sind C 3.12 "Oberflächenbeschichtungsstoffe OS 7 und OS 10 für Beton für Instandsetzungen, die für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind" gestrichen in der MVV TB 2023/1 C 3.13 Baustützen aus Stahl mit DIN EN 1065:1998-12 ÜZ Ausziehvorrichtung, deren Tragfähigkeit Zusätzlich gilt mit Hilfe von Versuchen ermittelt wird Anlage C 3/9 C 3.14 Türen und Tore als DIN 18095-1:1988-10 ÜH Rauchschutzabschlüsse, ausgenommen DIN 18095-3:1999-06 Vorhänge C 3.15 Zubehörteile (nicht geregelte) für DIN 4102-18:1991-03 ÜH Rauchschutzabschlüsse, ausgenommen in Verbindung mit einachsige Türbänder und absenkbare DIN 18095-1:1988-10 Bodendichtung C 3.16 Flüssig zu verarbeitende TL/TP-BEL-B Teil 3 (Ausgabe 1995) und ÜZ Abdichtungsstoffe für die Abdichtung von TL/TP-BEL-EP (Ausgabe 1999) befahrbaren Flächen Zusätzlich gilt: DIN 4102-1:1998-05 oder DIN EN ISO 11925-2:2020-07 in Verbindung mit Anlage C 3/7 Seite 135 von 354 Teil Überein- Lfd. Nr. Bauprodukt anerkanntes Prüfverfahren nach stimmungs- bestätigung 1 2 3 4 C 3.17 Selbsttätig schließende Zapfventile DIN EN 13012:2021-11 ÜHP C 3.18 Vorgefertigte absturzsichernde DIN 18008-4:2013-07, ÜH Verglasung mit versuchstechnisch Anhang A, Anhang D und Anhang E; ermittelter Tragfähigkeit Zusätzlich gilt: Anlage C 3/5 C 3.19 Punkthalter ohne Kugelgelenk mit DIN 18008-3:2013-07, ÜH versuchstechnisch ermittelter Anhang D Tragfähigkeit C 3.20 Vorgefertigte begehbare Verglasung mit DIN 18008-5:2013-07, ÜH versuchstechnisch ermittelter Anhang A Tragfähigkeitt C 3.21 "Hochfeuerhemmende Bauteile, deren tragende, aussteifende und raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben" gestrichen in der MVV TB 2020/2 C 3.22 Beschichtungs- und Prüfplan für Beschichtungs- und ÜHP Einhausungssysteme zur Sanierung Einhausungssysteme zur Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Holzbauteile Holzbauteile (2006-01) C 3.23 "Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach EN 10216-1 für die Verwendung bei Stahlschornsteinen" gestrichen in der MVV TB 2019/1 C 3.24 "Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach EN 10217-1 für die Verwendung bei Stahlschornsteinen" gestrichen in der MVV TB 2019/1 C 3.25 "Stoffe zur Abdichtung erdberührter Bauteile gegen drückendes Wasser und im Übergang auf wasserundurchlässige Bauteile" gestrichen in der MVV TB 2019/1 C 3.26 Mineralische Dichtungsschlämmen und Prüfgrundsätze zur Erteilung von ÜHP flexible polymermodifizierte allgemeinen bauaufsichtlichen Dickbeschichtungen für Prüfzeugnissen für starre und flexible Bauwerksabdichtungen mineralische Dichtungsschlämmen sowie flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen für die Abdichtung von Bauwerken (PG-MDS/FPD) (2016-11) C 3.27 Produkte für Abdichtungen im Verbund Prüfgrundsätze zur Erteilung von ÜHP mit Fliesen und Plattenbelägen allgemeinen bauaufsichtlichen - für Wände und Böden im Prüfzeugnissen für Abdichtungen im Innenbereich oder im Außenbereich, Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen wenn diese mit Gebäuden - Teil 1: Flüssig zu verarbeitende verbunden sind, gegen Abdichtungen (PG AIV-F) (2018-03), nichtdrückendes Wasser bei hoher - Teil 2: Bahnenförmige Abdichtungen Beanspruchung wie z.B. in (PG AIV-B) (2018-03), Nassräumen im öffentlichen und - Teil 3: Plattenförmige Abdichtungen gewerblichen Bereich (PG AIV-P) (2018-03) - für Behälter und Becken im - Teil 4: Ergänzende Prüfungen an Innenbereich oder im Außenbereich, den Abdichtungssystemen in wenn diese mit Gebäuden Verbindung mit Nutzschichten verbunden sind, gegen Füllwasser (PG-AIV-N) (2021-07) wie z.B. bei Schwimmbecken C 3.28 Flüssigkunststoffe für die Prüfgrundsätze zur Erteilung von ÜHP Bauwerksabdichtung allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Flüssigkunststoffe für die Bauwerksabdichtung (PG-FLK) Stand Juli 2019 Seite 136 von 354 Teil Überein- Lfd. Nr. Bauprodukt anerkanntes Prüfverfahren nach stimmungs- bestätigung 1 2 3 4 C 3.29 Dachabdichtungen mit Prüfgrundsätze zur Erteilung von ÜHP Flüssigkunststoffen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Dachabdichtungen mit Flüssigkunststoffen Anlage C 3/6 C 3.30 Abdichtungen für Fugen und Übergänge Prüfgrundsätze zur Erteilung von ÜHP in bzw. auf wasserdichten Bauteilen u. a. allgemeinen bauaufsichtlichen aus Beton mit hohem Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen Wassereindringwiderstand im in Bauteilen u. a. aus Beton mit hohem erdberührten Bereich, die nicht den Wassereindringwiderstand im Produkten C 2.10.2 und C 2.10.3 in erdberührten Bereich (PG-FBB) Teil 1: Kapitel C 2 zugeordnet werden können Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, Übergänge und Anschlüsse (Mai 2020) Teil 2: Abdichtungen für Bewegungsfugen (Juli 2021) C 3.31 Aufsätze für Montageabgasanlagen, DIN CEN/TS 16134:2011-11 ÜH sofern nicht durch DIN EN 13502:2003-01, DIN EN 16475-7:2016-05 und DIN EN 14989-1:2007-05 erfasst C 3.32 Vorgefertigte zu DIN 18008-6:2018-02, ÜH Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Anhang A und vorgefertigte durchsturzsichere Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit C 3.33 Vorgefertigte Verglasung mit DIN 18008-1:2020-05, ÜH versuchstechnisch ermittelter Anhang B1 Resttragfähigkeit C 3.34 Bauprodukte für Abschottungen DIN 4102-9:1990-05 ÜH (Stromschienenelemente mit in Verbindung mit Brandschutzblock) an die Anforderungen Anlage C 3.34/1 an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden C 3.35 Bauprodukte für Abschottungen DIN 4102-11:1985-12 ÜZ (Rohrleitungen mit deckenoberseitigem in Verbindung mit Bad-/Boden- oder Dachablauf), an die Anlage C 3.34/1 Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden Seite 137 von 354 Anlagen | Teil Anlage C 3/1 Lüftungsleitungen Eine runde oder vierseitige rechteckige Lüftungsleitung mit maximalen Abmessungen nach DIN EN 1366-1:2020- 11, Tabelle 6, kann als L … nach DIN 4102-6:1977-09 klassifiziert werden, wenn die Lüftungsleitung mit den Normmaßen nach DIN EN 1366-1:2020-11, Abschnitt 6.1 während einer Prüfdauer von … Minuten die Anforderungen nach DIN EN 1363-1:2020-05 in Verbindung mit DIN EN 1366-1:2020-11, Abschnitt 11, erfüllt hat. Eine Lüftungsleitung mit den Nenn-Innenabmessungen des luftführenden Querschnitts von 1250 mm x 1000 mm < B x H ≤ 2500 mm x 1250 mm bzw. einem Nenn-Innendurchmesser von 1000 mm < D ≤ 1250 mm kann als L ... nach DIN 4102-6:1977-09 klassifiziert werden, wenn ◼ sie nach DIN V 4102-21:2002-08 geprüft wurde und während einer Prüfdauer von ... Minuten die Anforderungen nach DIN V 4102-21:2002-08, Abschnitt 5.2 und 5.3 erfüllt hat und wenn ◼ zuvor eine Lüftungsleitung gleicher Konstruktionsart (Material, Materialdicke, Verbindungstechnik, Befestigung) nach DIN EN 1363-1:2020-05 in Verbindung mit DIN EN 1366-1:2020-11 für die in DIN EN 1366-1:2020-11, Tabelle 2 genannte Abmessung geprüft wurde. Anlage C 3/2 Der charakteristische Wert der Tragfähigkeit für die Verbindungen und Befestigungen ist jeweils das aus den Prüfergebnissen ermittelte 5 % Quantil mit 75 %iger Aussagewahrscheinlichkeit. Anlage C 3/3 Das Prüfverfahren nach DIN 18880-2:1991-08 und der mitgeltenden DIN 18880-1:1991-08 ist auf die für den Einsatz von Scheitholz und für den Betrieb als Pizzaofen relevanten Bedingungen zu beschränken. Insbesondere sind dies: ◼ DIN 18880-1:1991-08, Abschnitt 5, ausschließlich Abschnitt 5.7.3 ◼ DIN 18880-2:1991-08, Abschnitt 6, ausschließlich Abschnitt 6.3. Bezüglich der Aufstellungs- und Bedienungsanleitung ist DIN 18880-2:1991-08, Abschnitt 7, und für die Kennzeichnung und Beschriftung DIN 18880-2:1991-08, Abschnitt 8, zu beachten. Anlage C 3/4 – gestrichen in der MVV TB 2020/1 – Anlage C 3/5 Für den versuchstechnischen Nachweis der Tragfähigkeit von punktförmigen Lagerungskonstruktionen (Punkthalter) gilt lfd. Nr. C 3.19. Für zweiseitig linienförmig gelagerte Einfachverglasungen der Kategorie A darf anstelle des im letzten Satz von DIN 18008-4, A.1.9. geforderten Versuches alternativ auch nur die stoßzugewandte Glastafel mit dem Körner gebrochen werden, welche dann jedoch durch einen Pendelschlag mit einer Fallhöhe von 450 mm zu prüfen ist. Seite 138 von 354 Anlagen | Teil Anlage C 3/6 Die Prüfgrundsätze bestehen aus dem in den Kapiteln 2 - 7 beschriebenen Prüfverfahren der ETAG 005 „Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen“, Teile 1 bis 8, veröffentlicht im Bundesanzeiger, Jg. 53, Nr. 200a, 25.10.2001 und Jg. 57, Nr. 102a, 04.06.2005. Weiterhin sind die in lfd. Nr. B 2.2.5.10 genannten Anwendungsregelungen zu beachten. Anlage C 3/7 Ein Baustoff kann nach B2 nach DIN 4102-1:1998-05 klassifiziert werden, wenn die Prüfergebnisse nach DIN EN ISO 11925-2:2020-07 die Voraussetzung von DIN 4102-1:1998-05, Abschnitt 6.2.2, erfüllen. Die Prüfung nach DIN EN ISO 11925-2:2020-07 ist bei Kantenbeflammung (Abschnitt 7.3.3.2 der Norm) und, sofern hierbei ein Versagen zu erwarten ist, auch bei Flächenbeflammung (Abschnitt 7.3.3.1 der Norm) durchzuführen. Bei der Durchführung sind die Festlegungen der DIN 4102-1:1998-05, Abschnitte 6.2.5.2, 6.2.5.5 und 6.2.5.6 zu beachten. Anlage C 3/8 Ein Baustoff kann nach B1 nach DIN 4102-1:1998-05 klassifiziert werden, wenn die Prüfergebnisse nach DIN EN ISO 11925-2:2020-07 die Voraussetzungen von DIN 4102-1:1998-05, Abschnitt 6.2.2, und die Prüfergebnisse nach DIN EN ISO 9239-1 die Voraussetzungen von DIN 4102-1:1998-05, Abschnitt 6.1.2.3, erfüllen. Die Prüfung nach DIN EN ISO 11925-2:2020-07 ist bei Kantenbeflammung (Abschnitt 7.3.3.2 der Norm) und, sofern hierbei ein Versagen zu erwarten ist, auch bei Flächenbeflammung (Abschnitt 7.3.3.1 der Norm) durchzuführen. Bei der Durchführung sind die Festlegungen der DIN 4102-1:1998-05, Abschnitte 6.2.5.2, 6.2.5.5 und 6.2.5.6 zu beachten. Anlage C 3/9 Für die werkseigene Produktionskontrolle und die Fremdüberwachung gelten die Regelungen des Anhangs E der Norm für Überwachungsstufe M. Abweichend von Tabelle E.1 sind die Eigenschaften der verwendeten Werkstoffe und Komponenten durch Werkszeugnis 2.2 und die Eigenschaften der Rohre mit erhöhter Streckgrenze durch Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204:2005-01 zu belegen. Wenn nach Abschnitt 9.4.2 von DIN EN 1065:1998-12 gezeigt werden kann, dass die charakteristische Tragfähigkeit für die Verstelleinrichtung mindestens 44,0 kN (Klasse A) bzw. 59,5 kN (Klassen B bis E) beträgt, darf eine größere charakteristische Tragfähigkeit gegenüber der nominellen charakteristischen Tragfähigkeit nach Abschnitt 8 der Norm ausgenutzt werden, sofern diese durch Versuch für die Gesamtstütze nach Abschnitt 9.3 der Norm nachgewiesen wurde. Dabei ist der Ansatz größerer charakteristischer Tragfähigkeiten der Baustützen nach DIN EN 1065:1998-12 als 44,0 kN (Klasse A) bzw. 59,5 kN (Klassen B bis E) nicht zulässig. Anlage C 3/10 Für Eckventile, die vor Auslaufarmaturen für Waschbecken, Spülen und Bidets eingebaut sind, ist der Durchfluss auf 0,25 l/s (Durchflussklasse A) oder 0,42 l/s (Durchflussklasse B) einzustellen. Für Kombi-Eckventile mit Geräteanschluss ist der Durchfluss für den Geräteanschluss auf 0,2 l/s einzustellen. Anlage C 3.34/1 Anlagen C 4/1 und C 4/5 gelten entsprechend. Seite 139 von 354 Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten C4 Bauarten, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 16a Absatz 3 MBO1 bedürfen Lfd. Nr. Bauart anerkanntes Prüfverfahren nach 1 2 3 C 4.1 Bauarten, ausgenommen solche nach Je nach Bauart gilt: Kapitel A 2, lfd. Nr. A 2.2.1.4, zur Errichtung von für die Feuerwiderstandsdauer: Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, DIN 4102-2:1977-09 außer den Hohlböden, Stützen, Trägern, Unterzügen, Abschnitten 6.2.7, 6.2.9 und 6.2.10 Treppen und tragenden Wänden, an die oder Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer DIN EN 1363-1:2020-05, und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das DIN EN 1363-2:1999-10, gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die DIN EN 1364-2:2018-03, weitere Anforderungen gestellt werden, wenn DIN EN 1365-1:2013-08, die maßgebenden Bauarten von Technischen DIN EN 1365-2:2015-02 Baubestimmungen wesentlich abweichen oder DIN EN 1365-3:2000-02, wenn es für die maßgebenden Bauarten keine DIN EN 1365-4:1999-10, allgemein anerkannten Regeln der Technik DIN EN 1366-6:2005-02 gibt. 1 in Verbindung mit Anlage C 4/6 für den Schallschutz: DIN EN ISO 10140-1, -2, -3, -4, -5:2021-09, DIN EN ISO 717-1, -2:2021-05 sowie DIN EN ISO 10848-1, -2, -3:2018-02 C 4.1.1 Bauarten, ausgenommen solche nach Kapitel Je nach Bauart gilt: A 2, lfd. Nr. A 2.2.1.4 und Wände anstelle von DIN 4102-3:1977-09 oder Brandwänden nach § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 DIN EN 1363-1:2020-05, MBO1, zur Errichtung von Brandwänden oder DIN EN 1363-2:1999-10 und Wänden anstelle von Brandwänden mit für tragende Wände: zusätzlicher mechanischer Beanspruchung, an DIN EN 1365-1:2013-08 oder die Anforderungen an die für nichttragende Wände: Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. DIN EN 1364-1:2015-09, Satz 2 aus lfd. Nr. C 4.1 gilt entsprechend. in Verbindung mit Anlage C 4/6 C 4.2 Bauarten, ausgenommen solche nach Je nach Bauart gilt: Kapitel A 2, lfd. Nr. A 2.2.1.4, zur Errichtung von für die Absturzsicherung: nichttragenden inneren Trennwänden, DIN 4103-1:2015-06 einschließlich Einbauten (Sanitäreinrichtungen), Die folgenden Eigenschaften sind jeweils deren Absturzsicherheit experimentell zusammen mit den Anforderungen der nachgewiesen werden soll und/oder an die DIN 4103-1:2015-06 zu erfüllen: Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer für die Feuerwiderstandsdauer: und/oder den Schallschutz gestellt werden mit DIN 4102-2:1977-09 außer den Ausnahme von solchen aus Glas. Abschnitten 6.2.7 und 6.2.9 oder Satz 2 aus lfd. Nr. C 4.1 gilt entsprechend. DIN EN 1363-1:2020-05, DIN EN 1363-2:1999-10, DIN EN 1364-1:2015-09 in Verbindung mit Anlage C 4/6 für den Schallschutz:

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.