Brandenburg

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

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Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 47]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 41])

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.16 Ausstellung eines Jugendjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 16 BJagdG 47 6.1.17 Ausstellung eines Jugendjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 16 BJagdG 62 6.1.18 Ausstellung eines Falknerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG 30 6.1.19 Ausstellung eines Falknerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG 35 6.1.20 Ausstellung eines Falknerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG 40 6.1.21 Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines nach § 15 BJagdG 20 6.1.22 Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG 15 6.1.23 Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG 17 6.1.24 Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG 19 6.1.25 Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines für Jugendliche nach § 15 BJagdG 10 6.1.26 Zweitausstellung beziehungsweise Ersatz eines Jagdscheines oder eines Prüfungszeugnisses nach § 15 BJagdG 64 6.1.27 Versagung eines Jagdscheines nach § 17 BJagdG 384 6.1.28 Einziehung eines Jagdscheines nach § 18 BJagdG nach Zeitaufwand 6.2 jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) 6.2.1 Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG ohne Ortsbegehung nach Zeitaufwand 6.2.2 Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG mit Ortsbegehung nach Zeitaufwand 6.2.3 Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG ohne Ortsbegehung 288 6.2.4 Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG mit Ortsbegehung 564 6.2.5 Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG ohne Ortsbegehung 32 6.2.6 Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG mit Ortsbegehung nach Zeitaufwand 6.2.7 Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG ohne Ortsbegehung 3 200 6.2.8 Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG mit Ortsbegehung 3 220 6.2.9 Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines Eigenjagdbezirkes unter 150 Hektar nach § 7 Absatz 1 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.10 Entscheidung über die Angliederung von Eigenjagdbezirken nach Verzicht auf die Nutzung als Eigenjagdbezirk nach § 7 Absatz 3 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.11 Entscheidung über die Herabsetzung der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 9 Absatz 1 und 2 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.12 Entscheidung über die Angliederung und Zusammenlegung von Grundflächen zu Jagdbezirken nach § 9 Absatz 3 und 4 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.13 Entscheidung über die Zulassung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken nach § 9 Absatz 5 BbgJagdG 366 6.2.14 Entscheidung über die Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG 160 6.2.15 Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG 20 6.2.16 Festsetzung einer Satzung für Jagdgenossenschaften, die nicht binnen eines Jahres nach ihrer Entstehung eine Satzung beschlossen haben, nach § 10 Absatz 4 BbgJagdG 96 6.2.17 Entscheidung über die Genehmigung der Satzung einer Hegegemeinschaft nach § 12 Absatz 2 BbgJagdG 128 6.2.18 Entscheidung über die Zulassung der Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe als der gesetzlichen Mindestgröße eines Jagdbezirkes nach § 13 Absatz 1 BbgJagdG 32 6.2.19 Eintragung von Flächen in den Jagdschein bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG 15 6.2.20 Prüfung von entgeltlichen Jagderlaubnissen bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG 15 6.2.21 Entscheidung über die Beschränkung der Befugnis oder Verpflichtung zur Erteilung einer Jagderlaubnis im Einzelfall nach § 16 Absatz 5 BbgJagdG 128 6.2.22 Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG ohne Ortsbegehung 384 6.2.23 Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG mit Ortsbegehung 832 6.2.24 Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 der Jägerprüfungsordnung (JPO) 280 6.2.25 Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerjagdscheines nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 JPO 60 6.2.26 Zulassung zur und Durchführung der Falknerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit § 2 JPO 150 6.2.27 Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 19 BJagdG nach § 26 Absatz 2 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.28 Entscheidung über die Zulassung der Nachtjagd in Einzelfällen nach § 26 Absatz 3 BbgJagdG 96 6.2.29 Entscheidung über beantragte Änderungen von Abschussplänen nach § 29 Absatz 2 BbgJagdG 32 6.2.30 Festsetzung von Abschussplänen nach § 29 Absatz 3 BbgJagdG 96 6.2.31 Erlass eines Abschussverbotes nach § 30 BbgJagdG 384 6.2.32 Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach § 31 Absatz 3 Nummer 1 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.33 Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung nach § 31 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.34 Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zum Aushorsten von Ästlingen und Nestlingen für Beizzwecke nach § 31 Absatz 4 Nummer 3 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.35 Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG ohne Ortsbegehung 160 6.2.36 Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG mit Ortsbegehung nach Zeitaufwand 6.2.37 Entscheidung über die Entschädigung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.2.38 Entscheidung über die Bestätigung von Schweißhundeführern nach § 35 Absatz 4 BbgJagdG 32 6.2.39 Zulassung zur und Durchführung der Jagdaufseherprüfung nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Prüfung von Jagdaufsehern des Landes Brandenburg 128 6.2.40 Entscheidung über die Bestätigung von Jagdaufsehern inklusive Ausstellung des Dienstausweises nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG 96 6.2.41 Entscheidung über die Weiterbestätigung von Jagdaufsehern nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG 32 6.2.42 Entscheidung über die Genehmigung von Fütterungen nach § 41 Absatz 2 BbgJagdG 96 6.2.43 Entscheidung über die Genehmigung des Aussetzens von Wild nach § 42 Absatz 1 BbgJagdG 192 6.2.44 Regelungen zur Jagdausübung und des Jagdschutzes gemäß § 59 BbgJagdG nach Zeitaufwand 6.3 sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen 6.3.1 Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Absatz 5 und § 3 Absatz 4 der Bundeswildschutzverordnung 192 6.3.2 sonstige, nicht aufgelistete jagdliche Amtshandlungen nach Zeitaufwand 7 Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 7.1 Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte keine Gebühr 7.2 Erteilung schriftlicher Auskünfte nach Zeitaufwand 7.3 Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten nach Zeitaufwand 7.4 Gewährung von Akteneinsicht nach Zeitaufwand 7.5 Auslagen Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren nach den Tarifstellen 7.2 bis 7.4 erhoben. Sie werden auch im Fall der Gebührenfreiheit nach Tarifstelle 7.1 erhoben. Bei der Herstellung von Zweitschriften, Kopien und Computerausdrucken in geringem Umfang kann auf die Erhebung der Auslagen verzichtet werden. gemäß Anlage 1, im Übrigen in voller Höhe 8 Weinrechtliche Angelegenheiten 8.1 Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer 15 bis 160 9 Öffentliche Bestellung von Probenehmern 9.1 Gebühr für die öffentliche Bestellung von Probenehmern 125 9.2 Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer 30 9.3 Wiederbestellung früherer Sachverständiger 230 9.4 Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet 260 9.4.1 für jedes weitere Fachgebiet bei der erstmaligen Bestellung erhöht sich die Gebühr je Fachgebiet um 100 9.4.2 Gebühr für die Erweiterung der öffentlichen Bestellung, je Fachgebiet bei bereits bestellten Sachverständigen 200 9.5 Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer 125 9.6 Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer 30 10 Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anmerkung: Mit Beginn der Prüfung ist unabhängig von deren weiterem Verlauf die Gesamtgebühr für die Prüfung zu begleichen. Tritt der Prüfling nach erfolgter Zulassung vor Beginn der Prüfung zurück, so werden für anfallende Verwaltungsarbeiten 20 Prozent der Gebühr erhoben. Erscheint der Prüfling nicht zum 1. Prüfungstermin oder tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten. Muss der Gebührenbescheid aus Gründen, die der Prüfling zu vertreten hat, geändert werden, so werden für anfallende Verwaltungskosten 20 Prozent der Gebühr erhoben. 10.1 Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung) 250 10.2 Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) 150 10.3 Fortbildungsprüfungen 10.3.1 Meisterprüfung gemäß § 53 BBiG mit Befreiung vom Prüfungsbereich Berufsausbildung (AEVO) 300 10.3.2 Ergänzung Meister Teil 3 Prüfungsbereich Mitarbeiterführung 500 10.3.3 Fortbildungsprüfungen gemäß § 53 BBiG 500 10.4 Wiederholung von Prüfungen 10.4.1 Berufsabschlussprüfungen 10.4.1.1 Je Bereich: praktische und betriebliche Prüfung 130 10.4.1.2 Je Bereich: fachtheoretische (schriftliche und mündliche) Prüfung 70 10.4.2 Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder Prüfungsbereich Berufsausbildung als Teil der Meisterprüfungen 10.4.2.1 praktischer Teil 115 10.4.2.2 fachtheoretischer Teil 45 10.4.3 Fortbildungsprüfungen 10.4.3.1 bei Meisterprüfungen mit insgesamt drei Prüfungsteilen Teil 1 und Teil 2 je 150 Teil 3 davon nur Bereich Mitarbeiterführung 200 50 10.4.3.2 bei anderen Fortbildungsprüfungen je Prüfungsteil 170 10.5 Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG Anmerkung: Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie asylberechtigten Personen und anerkannten Flüchtlingen mit dauerndem Bleiberecht ist gebührenfrei. 30 10.6 Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG) 400 10.7 Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach den §§ 50b und 50c BBiG 1 000 bis 3 500 10.8 Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz nach § 50d BBiG 500 bis 1 000 10.9 Fertigung von Zeugniszweitschriften mit Abschlüssen vor dem Jahr 2015 50 10.10 Registrierung von Berufsausbildungsverträgen, die nach dem 1.1.2027 in Papierform eingereicht werden 30 11 Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG) 11.1 Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg 11.1.1 Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid 230 bis 340 11.1.2 Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065 64 bis 130 11.2 Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg 11.2.1 Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid 230 bis 340 11.2.2 Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065 64 bis 130 11.3 Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz 11.3.1 Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Markengesetz nach Zeitaufwand 11.3.2 Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz nach Zeitaufwand 11.4 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 1) 11.4.1 Erhebung von Gebühren gemäß Artikel 83 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 in Verteilerzentren des LEH 90 in sonstigen Fällen nach Aufwand 12 Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG) 12.1 Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG 69 bis 133 12.2 Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG 51 bis 153 13 Fischerei 13.1 Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) 13.1.1 Entscheidung über die Eintragung oder Berichtigungen im Fischereibuch nach § 4 Absatz 4 BbgFischG in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Fischereibuches (FischBuV) 70 bis 1 600 13.1.2 Entscheidung über die räumliche Ausdehnung von Fischereirechten nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BbgFischG 68 bis 1 170 13.1.3 Entscheidung zur Genehmigung von Übertragungsverträgen nach § 6 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG 60 bis 130 13.1.4 Entscheidung zur Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechtes nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 BbgFischG 60 bis 270 13.1.5 Entscheidung über Ausnahmen zur Mindestpachtzeit nach § 11 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG 40 bis 100 13.1.6 Entscheidung über die Genehmigung des Hegeplanes nach § 24 Absatz 2 BbgFischG 60 bis 130 13.1.7 Entscheidung zur Einräumung des Rechts zum Betreten von Grundstücken und der Höhe der Entschädigung des Grundstückseigentümers nach § 16 Absatz 3 BbgFischG 60 bis 270 13.1.8 Erteilung von Fischereischeinen 13.1.8.1 Fischereischein nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BbgFischG 25 13.1.8.2 Zweitschrift eines Fischereischeines 10 13.1.8.3 Erklärung der Ungültigkeit und Einziehung eines Fischereischeines nach § 21 BbgFischG 60 bis 270 13.1.8.4 Jugendfischereischein nach § 17 Absatz 6 BbgFischG 2,5 13.1.9 Entscheidung zur Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibezirkes auf Antrag eines Fischereiberechtigten nach § 23 Absatz 2 BbgFischG 60 bis 270 13.1.10 Entscheidung über die Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG 30 bis 360 13.1.11 Zweitschrift zur Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG 15 13.1.12 Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen für den Aalfang nach § 29 Absatz 2 BbgFischG 60 bis 270 13.1.13 Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Beseitigen und Abstellen von Fischereivorrichtungen während der Schonzeit nach § 29 Absatz 3 BbgFischG 40 bis 140 13.1.14 Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen über die Anlegung und Unterhaltung von Fischwegen nach § 30 Absatz 3 BbgFischG 140 bis 550 13.1.15 Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Fischfangverbot in und an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken nach § 30 Absatz 8 BbgFischG 60 bis 130 13.1.16 vorläufige Regelung der Fischereiausübung nach § 11 Absatz 5 BbgFischG 25 bis 160 13.1.17 Genehmigung der Satzung von Fischereigenossenschaften nach § 25 Absatz 2 BbgFischG 25 bis 80 13.1.18 Entscheidung von Entschädigungsansprüchen nach § 35 BbgFischG 60 bis 1 600 13.2 Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) 13.2.1 Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten nach § 2 Absatz 2 BbgFischO 60 bis 270 13.2.2 Entscheidung zur Zulassung des Fischfangs mit lebendem Köderfisch nach § 6 Absatz 1 BbgFischO 60 bis 130 13.2.3 Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu dem Zeitraum der Ausübung des Fischfangs mit der Handangel bei Vorliegen von Koppelfischerei nach § 7 Absatz 4 BbgFischO 40 bis 140 13.2.4 Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Besatz in Gewässern mit Vorkommen von sich selbst reproduzierenden Beständen nach § 12 Absatz 3 BbgFischO 40 bis 140 13.2.5 Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung zum Aussetzen nicht heimischer Fische nach § 13 Absatz 1 BbgFischO 160 bis 320 13.2.6 Entscheidung zum Einsatz ortsfester Elektroanlagen zum Scheuchen und Abweichen von Fischen nach § 24 Absatz 2 BbgFischO 130 bis 550 13.2.7 Entscheidung über die Genehmigung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Absatz 4 BbgFischO 240 bis 640 13.2.8 Entscheidung über Ausnahmen zum Betreiben von Fischteichen und bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und -haltung gemäß § 26a Absatz 2 BbgFischO 60 bis 270 13.3 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung 13.3.1 Entscheidung zur Anerkennung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts für die Organisation und Durchführung der Anglerprüfung nach § 1 der Verordnung über die Anglerprüfung 50 bis 500 14 Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetzes (EStG) 14.1 Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG 31 bis 92 14.2 Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) 50 bis 1 500 15 Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG) 15.1 Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG 15.2 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG 130 bis 2 500 15.3 Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV) 40  bis 210 15.4 Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV 40 bis 210 15.5 Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV 40 bis 210 15.6 Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV 40 bis 210 15.7 Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV 40 bis 210 15.8 Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV 40 bis 210 15.9 Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV 40 bis 210 15.10 Bearbeitung von Anzeigen zum Inverkehrbringen zu Forschungs- und Versuchszwecken nach § 4 Absatz 4 und 5 DüMV 80 bis 400 16 Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) 16.1 Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 16.1.1 Zusätzliche Kontrollen bei Unregelmäßigkeiten nach Zeitaufwand 16.2 Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 16.2.1 Exportkontrollen und Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Artikel 14 nach Zeitaufwand 16.2.2 Nachkontrollen (auch im Einzelhandel) gemäß Artikel 11 nach Zeitaufwand 16.2.3 Durchführung einer zusätzlichen Gesamtprobe, Ausstellung eines Kontrollberichts einschließlich Anlage und Bescheid gemäß Artikel 17 Absatz 1 (bei mindestens fünf zu entnehmenden Packstücken [verpackte Erzeugnisse] oder mindestens 10 kg Masse der Einzelprobe bzw. zehn zu entnehmenden Einheiten [lose Erzeugnisse]) 64 bis 128 16.3 Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 16.3.1 Entscheidung über die Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 30 bis 250 16.3.2 Nachkontrollen von Zulassungsbedingungen als Packstelle gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 20 bis 100 16.3.3 Nachkontrollen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 589/2008 bei Packstellen unter 5 000 Eier je Woche 64 5 000 bis 35 000 Eier je Woche 96 35 000 bis 70 000 Eier je Woche 128 ab 70 000 Eier je Woche 200 16.3.4 Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 30 bis 50 16.4 gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Markenkäse“ nach der Käseverordnung (KäseV) 69 bis 133 16.5 gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach der Butterverordnung (ButtV) 69 bis 133 16.6 gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrollen 64 16.7 Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung 16.7.1 Rinder Grundgebühr und zusätzlich entsprechend der Anzahl 64 16.7.1.1 ab 10 bis 20 Rinder 32 bis 64 16.7.1.2 ab 21 bis 40 Rinder 32 bis 128 16.7.1.3 mehr als 40 Rinder 64 bis 128 16.7.2 Schweine oder Schafe Grundgebühr und zusätzlich entsprechend Anzahl 64 16.7.2.1 ab 30 bis 50 Schweine oder Schafe 32 bis 64 16.7.2.2 ab 51 bis 200 Schweine oder Schafe 64 bis 128 16.7.2.3 mehr als 200 Schweine oder Schafe 64 bis 256 16.8 Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milc

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