Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 43 vom 16.12.2025, Seiten 723 – 786, Größe: 4,8 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-12-16

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nsatz 215 nach § 6 Nummer 2.1.12 erster Gebührensatz . 108 1.3.1.6 Wegepauschale für Kontroll- zweiter Gebührensatz 247 tätigkeiten und Maßnahmen Nummer 2.1.13 erster Gebührensatz . 62 nach den Nummern 1.3.1.1 bis zweiter Gebührensatz 248 1.3.1.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 3.14 Hinter Nummer 2.1.16.11 wird folgende neue Nummer 1.3.1.7 Die Kosten für die Untersu- 2.1.16.12 eingefügt: chung von Proben durch das „2.1.16.12 Einrichtung, Änderung und Institut für Hygiene und Beendigung von Vollmachten Umwelt oder andere von den für Tierhalterinnen und Tier- zuständigen Behörden beauf- halter im Herkunftssiche- tragte Labore sind als beson- rungs- und Informationssys­ dere Auslagen zu erstatten. tem für Tiere . . . . . . . . . . . . . . 8,50 “. Dies gilt auch dann, wenn die 3.15 Die bisherigen Nummern 2.1.16.12 bis 2.1.16.14 wer- Kosten bei einer anderen den Nummern 2.1.16.13 bis 2.1.16.15. Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ent- 3.16 In den nachstehend genannten Nummern treten an die standen sind, jedoch aus Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden Gründen der Verwaltungsver- neuen Gebührensätze: einfachung kein Kostenaus- Nummer 2.1.18 erster Gebührensatz . 36 gleich zwischen den Behörden stattfindet.“ zweiter Gebührensatz 133 Nummer 2.1.19 erster Gebührensatz . 91 3.9 Nummer 1.4.1 erhält folgende Fassung: 3.17 Hinter Nummer 2.1.19 werden folgende Nummern „1.4.1 Ausnahmegenehmigungen 2.1.20 bis 2.1.20.2 eingefügt: von der Probenahmehäufig- keit nach der Verordnung „2.1.20 Unschädliche Beseitigung (EG) Nr. 2073/2005 . . . . . . . . . 130 von Tierkörpern, die der bis 300 “. Beseitigungspflicht nach § 3 des Tierische Nebenprodukte- 3.10 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Beseitigungsgesetzes vom 25. Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden Januar 2004 (BGBl. I S. 82), neuen Gebührensätze: zuletzt geändert am 20. De­­ Nummer 1.4.2 erster Gebührensatz . 11 zember 2022 (BGBl. I S. 2752, zweiter Gebührensatz 27 2756), in der jeweils geltenden Nummer 1.4.3 erster Gebührensatz . 15 Fassung unterliegen zweiter Gebührensatz 45 2.1.20.1 Einsammlung toter Tiere von Nummer 1.4.4.1.1.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 öffentlichem Grund . . . . . . . . 153 Nummer 1.4.4.1.1.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.1.20.2 Entsorgung toter Tiere . . . . . . 7,90 Nummer 1.4.4.1.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 bis 73,50 “. HmbGVBl. Nr. 43 Dienstag, den 16. Dezember 2025 745 3.18 In Nummer 2.2.1.1 werden hinter der Textstelle „(BAnz. Absatz 3 anerkannten Regis­ Nr. 36a)“ die Wörter „sowie Vorabprüfung der Aner- trierstellen beschränkt. kennungsfähigkeit im Einzelfall“ eingefügt. 2.2.9.3 Die Gebühr nach Nummer 2.2.9.1 einschließlich gegebe- 3.19 In den nachstehend genannten Nummern treten an die nenfalls anfallender besonde- Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden rer Auslagen ist bei Anträgen neuen Gebührensätze: nach § 6 vor Beginn der An­­ Nummer 2.2.4 erster Gebührensatz . 43 tragsbearbeitung zu entrich- zweiter Gebührensatz 123 ten.“ Nummer 2.2.7.1.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 3.22 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Nummer 2.2.7.1.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden Nummer 2.2.7.2.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 neuen Gebührensätze: Nummer 2.2.7.2.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nummer 2.2.11.1 erster Gebührensatz . 70 Nummer 2.2.7.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 zweiter Gebührensatz 8 Nummer 2.2.7.4.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 Nummer 2.2.11.2 erster Gebührensatz . 116 Nummer 2.2.7.4.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 zweiter Gebührensatz 191 Nummer 2.2.7.4.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 dritter Gebührensatz 17 Nummer 2.2.7.6.1 erster Gebührensatz . 132 Nummer 2.2.11.3 erster Gebührensatz . 40 zweiter Gebührensatz 400 zweiter Gebührensatz 7 Nummer 2.2.7.6.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Nummer 2.2.11.4 erster Gebührensatz . 32 Nummer 2.2.7.6.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 zweiter Gebührensatz 150 Nummer 2.2.7.7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325 Nummer 2.2.11.4.1 erster Gebührensatz . 29 Nummer 2.2.7.8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 zweiter Gebührensatz 6 3.20 Nummer 2.2.7.9 erhält folgende Fassung: Nummer 2.2.11.5 erster Gebührensatz . 32 „2.2.7.9 Die Gebühren nach den Nummern 2.2.7.1.1 zweiter Gebührensatz 150 und 2.2.7.2.1 ermäßigen sich um die Hälfte, dritter Gebührensatz 3 wenn und solange der Hundehalterin oder Nummer 2.2.11.6 erster Gebührensatz . 40 dem Hundehalter Leistungen zur Sicherung zweiter Gebührensatz 150 des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch dritter Gebührensatz 3 Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 13. Mai Nummer 2.2.11.7 erster Gebührensatz . 50 2011 (BGBl. I S. 852, 2094), zuletzt geändert zweiter Gebührensatz 140 am 24. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 57 S. 1, 6), in Nummer 2.2.12.1.1 erster Gebührensatz . 40 der jeweils geltenden Fassung, oder wenn Hilfe zweiter Gebührensatz 59 zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung dritter Gebührensatz 90 im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Nummer 2.2.12.1.3 erster Gebührensatz . 30 Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 27. De­­ zweiter Gebührensatz 40 zember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt dritter Gebührensatz 60 geändert am 23. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. Nummer 2.2.12.2.1 erster Gebührensatz . 21 449 S. 1. 4), in der jeweils geltenden Fassung zweiter Gebührensatz 42 gewährt wird. Gleiches gilt, wenn ein Steuer­ dritter Gebührensatz 14,50 erlass aus Billigkeitsgründen gemäß § 11 Nummer 2.2.12.2.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Absatz 1 oder 3 des Hundesteuergesetzes in der 3.23 In den Nummern 2.2.14 und 2.2.15 wird jeweils die Fassung vom 24. Januar 1995 (HmbGVBl. Textstelle „1.3.1 bis 1.3.1.3“ durch die Textstelle „1.3.1.1, S. 5), zuletzt geändert am 19. Dezember 2024 1.3.1.6 und 1.3.1.7“ ersetzt. (HmbGVBl. S. 720), in der jeweils geltenden Fassung gewährt wird. Die Nachweise nach 3.24 In den nachstehend genannten Nummern treten an die den Sätzen 1 und 2 hat jeweils die Hundehalte- Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden rin oder der Hundehalter zu erbringen.“ neuen Gebührensätze: Nummer 2.2.16.2.1 erster Gebührensatz . 10 3.21 Nummer 2.2.9 wird durch folgende Nummern 2.2.9 bis zweiter Gebührensatz 50 2.2.9.3 ersetzt: dritter Gebührensatz 217 „2.2.9 Amtshandlungen nach der Nummer 2.2.16.2.2 erster Gebührensatz . 55 Hamburgischen Katzen- zweiter Gebührensatz 65 schutzverordnung vom 7. Ja­­ dritter Gebührensatz 75 nuar 2025 (HmbGVBl. S. 141) vierter Gebührensatz 83 in der jeweils geltenden Fas- fünfter Gebührensatz 93 sung Nummer 2.2.17.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,50 2.2.9.1 Anordnungen und Maßnah- Nummer 2.2.19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,50 men nach § 5 und Bearbeitung Nummer 2.2.20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 von Anträgen nach § 6 . . . . . . Gebühr Nummer 3.1.1.1 dritter Gebührensat z 76 nach § 6 vierter Gebührensatz 520 2.2.9.2 Für die Ermittlung der Hal- Nummer 3.1.1.2 dritter Gebührensatz 76 tungsperson nach § 5 Absatz 2 vierter Gebührensat z 520 fällt die Gebühr nach Num- Nummer 3.1.1.3 dritter Gebührensatz 76 mer 2.2.9.1 nur an, wenn sich vierter Gebührensatz 520 die Ermittlung nicht auf eine Nummer 3.1.1.4 dritter Gebührensatz 76 Abfrage bei den nach § 4 vierter Gebührensatz 520 746 Dienstag, den 16. Dezember 2025 HmbGVBl. Nr. 43 Nummer 3.1.1.5 dritter Gebührensatz 76 3.28 In Nummer 4.1.2.11.3 werden die Gebührensätze „300“ vierter Gebührensatz 520 und „44“ jeweils durch die Textstelle „Gebühr nach § 6“ Nummer 3.1.1.6 dritter Gebührensatz 76 ersetzt. vierter Gebührensatz 520 3.29 Nummer 4.2.5 wird gestrichen. Nummer 3.1.1.9 dritter Gebührensatz 76 vierter Gebührensatz 530 3.30 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden Nummer 3.1.2.1 erster Gebührensatz . 79 neuen Gebührensätze: zweiter Gebührensatz 380 Nummer 3.2.1.1 dritter Gebührensatz 76 Nummer 5.2.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Nummer 5.3.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 vierter Gebührensat z 520 Nummer 5.4.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Nummer 3.2.1.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Nummer 3.2.1.3 erster Gebührensatz . 65 3.31 Hinter Nummer 6 wird folgende neue Nummer 6.1 ein- gefügt: vierter Gebührensatz 460 Nummer 3.2.2.1 erster Gebührensatz . 79 „6.1 Prüfung oder Überprüfung einer ausländischen Berufs- zweiter Gebührensatz 380 qualifikation als Tierärztin Nummer 3.2.2.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 oder Tierarzt gemäß § 4 Ab­­ 3.25 Nummer 3.3.1.2 erhält folgende Fassung: sätze 2 und 3 der Bundes-Tier- „3.3.1.2 Vögel einschließlich Papa- ärzteordnung in der Fassung geien und Sittichen bei ge­­ vom 20. November 1981 werblicher Einfuhr . . . . . . . . . Gebühr (BGBl. I S. 1194), zuletzt geän- dert am 15. August 2019 nach § 6“. (BGBl. I S. 1307, 1329), in der 3.26 In den nachstehend genannten Nummern treten an die jeweils geltenden Fassung . . . Gebühr Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden nach § 6“. neuen Gebührensätze: 3.32 Die bisherigen Nummern 6.1 bis 6.8 werden die Num- Nummer 3.3.1.3 erster Gebührensatz . 62 mern 6.2 bis 6.9. zweiter Gebührensatz 32 3.33 In der neuen Nummer 6.2 wird das Wort „Approbation“ Nummer 3.3.1.6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 durch die Wörter „Erteilung einer Approbation“ ersetzt. Nummer 3.3.2.1 erster Gebührensatz . 57 zweiter Gebührensatz 31 3.34 In der neuen Nummer 6.5 wird die Textstelle „6.3“ durch die Textstelle „6.4“ ersetzt. Nummer 3.3.2.2 erster Gebührensatz . 74 zweiter Gebührensatz 37 3.35 In den neuen Nummern 6.6 und 6.7 wird jeweils die Nummer 3.3.3.1 erster Gebührensatz . 48 Textstelle „Nummern 6.1 und 6.2“ durch die Textstelle zweiter Gebührensatz 563 „Nummern 6.2 und 6.3“ ersetzt. Nummer 3.5.1 erster Gebührensatz . 79 3.36 In Teil I werden hinter der neuen Nummer 6.9 die fol- zweiter Gebührensatz 380 genden neuen Nummern 7 bis 7.6 angefügt: Nummer 3.5.4 erster Gebührensatz . 31 „7 Öffentliche Verwahrung von zweiter Gebührensatz 65 Tieren Nummer 3.5.5 erster Gebührensatz . 31 7.1 Unterbringung, Verpflegung zweiter Gebührensatz 65 und Betreuung pro angefange- Nummer 3.5.6 erster Gebührensatz . 42 nem Kalendertag Nummer 3.5.7 erster Gebührensatz . 78 7.1.1 Hunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37,50 zweiter Gebührensatz 32 bis 45 Nummer 3.5.8 erster Gebührensatz . 88 7.1.2 Katzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 bis 28 zweiter Gebührensatz 32 7.1.3 Kleintiere insbesondere Haus- Nummer 3.5.10 erster Gebührensatz . 35 kaninchen, Meerschweinchen, zweiter Gebührensatz 70 Kleinnager (zum Beispiel Rat- Nummer 3.6.1.1 erster Gebührensatz . 80 ten, Mäuse, Degus, Chinchil- zweiter Gebührensatz 1 200 las) und kleine Terrarientiere, Nummer 3.6.1.4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Ziervögel, beringte Haustau- Nummer 3.6.1.5 erster Gebührensatz . 70 ben und sonstiges Hausgeflü- zweiter Gebührensatz 220 gel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,50 Nummer 3.6.1.6 erster Gebührensatz . 42 bis 16 7.1.4 Fische (je Aquarium) . . . . . . . 27 Nummer 3.6.3.1 erster Gebührensatz . 88 7.2 Tierärztliche Eingangsunter- zweiter Gebührensatz 1 100 suchung je Tier Nummer 3.9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 7.2.1 Hunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 3.27 In den Nummern 4.1.2.1 bis 4.1.2.1.2, 4.1.2.2.1 bis 7.2.2 Katzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 4.1.2.2.3, 4.1.2.4 bis 4.1.2.7, 4.1.2.10, 4.1.2.11.4, 4.1.2.12, 7.2.3 Hauskaninchen . . . . . . . . . . . . 96 4.1.2.12.3, 4.1.2.13 und 4.1.3.1 bis 4.1.3.7, wird jeweils 7.2.4 Meerschweinchen . . . . . . . . . . 35 die Textstelle „Gebühr nach § 6“ durch die Textstelle 7.2.5 sonstige Kleintiere insbeson- „Gebühr nach Zeitaufwand; die Gebühr beträgt 26,50 dere Kleinnager (zum Beispiel Euro je angefangene viertel Arbeitsstunde“ ersetzt. Ratten, Mä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.