Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 43 vom 16.12.2025, Seiten 723 – 786, Größe: 4,8 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-12-16

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2 erster Gebührensatz . 87 zweiter Gebührensatz . . 773 zweiter Gebührensatz 881 Nummer 1.2.1 erster Gebührensatz . . . . 17 Nummer 1.3 erster Gebührensatz . 321 zweiter Gebührensatz . . 281 zweiter Gebührensatz 1 297 Nummer 1.2.2 erster Gebührensatz . . . . 34 Nummer 1.4 erster Gebührensatz . 51 zweiter Gebührensatz . . 773 zweiter Gebührensatz 366 Nummer 1.3.1.1 erster Gebührensatz . . . . 17 zweiter Gebührensatz . . 141 2. Nummer 2.2 erhält folgende Fassung: Nummer 1.3.1.2 erster Gebührensatz . . . . 34 „2.2 Anerkennung einer privaten Stiftung (§ 82 BGB, zweiter Gebührensatz . . 773 § 2 Absatz 1 HmbStiftG) bei einem Stiftungsver- Nummer 1.3.2.1 erster Gebührensatz . . . . 17 mögen zweiter Gebührensatz . . 141 742 Dienstag, den 16. Dezember 2025 HmbGVBl. Nr. 43 Nummer 1.3.2.2 erster Gebührensatz . . . . 34 Nummer 2.4.8.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 zweiter Gebührensatz . . 773 Nummer 2.4.9 . erster Gebührensatz 142 Nummer 2.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,18 2.10 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Nummer 2.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,29 Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden Nummer 2.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,29 neuen Gebührensätze: §3 Nummer 2.5.4.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Änderung der Gebührenordnung für die Bereiche Nummer 2.5.4.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit Nummer 2.5.4.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Nummer 2.5.5 erster Gebührensatz . 64 Die Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz zweiter Gebührensatz 199 sowie Anlagen- und Produktsicherheit vom 5. Dezember 1995 (HmbGVBl. S. 338), zuletzt geändert am 3. Dezember 2024 Nummer 2.5.5.1 erster Gebührensatz . 64 (HmbGVBl. S. 657, 658), wird wie folgt geändert: zweiter Gebührensatz 199 Nummer 2.5.5.2 erster Gebührensatz . 130 1. § 2 wird wie folgt geändert: zweiter Gebührensatz 383 1.1 In Absatz 1 treten in den nachstehend genannten Num- Nummer 2.8.3.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 mern an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die Nummer 2.8.6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 folgenden neuen Gebührensätze: Nummer 2.8.7.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 Nummer 2.8.7.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Nummer 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Nummer 2.8.7.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Nummer 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Nummer 2.8.7.4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 576 Nummer 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Nummer 2.8.14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 1.2 In Absatz 2 wird der Gebührensatz „36,75“ durch den Nummer 2.8.15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Gebührensatz „38“ ersetzt. Nummer 2.8.20.1 erster Gebührensatz . 268 2. Die Anlage wird wie folgt geändert: Nummer 2.8.22.1 erster Gebührensatz . 52 zweiter Gebührensatz 103 2.1 Das Inhaltsverzeichnis zum Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert: 2.11 Die Überschrift von Abschnitt III erhält folgende Fas- sung: „Produktsicherheit und Marktüberwachung“. 2.1.1 In Abschnitt II wird der Eintrag zu Nummer 6 gestri- chen. 2.12 Hinter der Überschrift von Abschnitt III werden fol- gende Nummern 6 bis 6.5 eingefügt: 2.1.2 Der Eintrag zur Überschrift von Abschnitt III erhält „6 Amtshandlungen nach dem folgende Fassung: „Produktsicherheit und Marktüber- Ausgangsstoffgesetz vom 3. wachung“. De­­­ zember 2020 (BGBl. I S. 2.1.3 Hinter dem Eintrag „Abschnitt III Produktsicherheit 2678) in der jeweils geltenden und Marktüberwachung“ wird der Eintrag „6 Aus- Fassung gangsstoffgesetz“ eingefügt. 6.1 Verlangen von Auskünften nach § 6 Absatz 1 Satz 1 . . . . . Gebühr 2.2 In Nummer 1.3.3 wird die Textstelle „Absätze 1 und 2“ nach § 2 gestrichen. Absatz 2 2.3 Nummer 1.5 wird die Textstelle „18. Dezember 2018 6.2 Maßnahmen nach § 6 Ab- (BGBl. I S. 2651, 2656)“ durch die Textstelle „23. Okto- satz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gebühr ber 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 24), in der jeweils gelten- nach § 2 den Fassung“ ersetzt. Absatz 2 6.3 Entnahme von Proben von 2.4 In Nummer 2.2.25 wird der Gebührensatz „500“ durch Stoffen, Gemischen und den Gebührensatz „515“ ersetzt. Erzeugnissen nach § 6 Ab- 2.5 In Nummer 2.4.4 wird die Textstelle „Nummer 2.4.2 satz 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gebühr Absatz 3“ durch die Textstelle „Nummer 3.7 Absatz 4“ nach § 2 ersetzt. Absatz 2 6.4 Anordnungen nach § 6 Ab- 2.6 In Nummer 2.4.5 wird die Textstelle „Nummer 2.4.2 satz 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gebühr Absatz 3“ durch die Textstelle „Nummer 3.7“ ersetzt. nach § 2 2.7 In Nummer 2.4.6 wird die Textstelle „Nummer 2.4.2 Absatz 2 Absatz 4“ durch die Textstelle „Nummer 3.4“ ersetzt. 6.5 Untersagungen nach § 6 Ab- satz 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gebühr 2.8 In Nummer 2.4.7 wird die Textstelle „Nummer 2.4.2 nach § 2 Absatz 1“ durch die Textstelle „Nummer 3.5“ und der Absatz 2“. Gebührensatz „143“ durch den Gebührensatz „147“ ersetzt. §4 2.9 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Änderung der Gebührenordnung Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden für Amtshandlungen nach dem Konsumcannabisgesetz neuen Gebührensätze: Die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Nummer 2.4.8 erster Gebührensatz . 132 Konsumcannabisgesetz vom 3. Dezember 2024 (HmbGVBl. zweiter Gebührensatz 632 S. 617) wird wie folgt geändert: HmbGVBl. Nr. 43 Dienstag, den 16. Dezember 2025 743 1. In § 2 Satz 1 treten in den nachstehend genannten Num- verwenden sind (ABl. EU Nr. mern an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die L 165 S. 10), geändert am 19. folgenden neuen Gebührensätze: Mai 2025 (ABl. EU L, 2025/ Nummer 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 917, 20.5.2025), . . . . . . . . . . . . Gebühr Nummer 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 nach § 6“. Nummer 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,50 3.4 Die bisherigen Nummern 1.1.11 bis 1.1.17 werden 2. Die Anlage wird wie folgt geändert: Nummern 1.1.12 bis 1.1.18. 2.1 In Nummer 1.2 wird die Textstelle „nach § 13 Absatz 3“ 3.5 In der neuen Nummer 1.1.14 wird die Textstelle „, 1.1.10 durch die Wörter „zu einer bestehenden Erlaubnis“ oder 1.1.11“ durch die Textstelle „oder 1.1.10 bis 1.1.12“ ersetzt. ersetzt. 2.2 In den nachstehend genannten Nummern treten an die 3.6 In der neuen Nummer 1.1.15 wird die Textstelle „1.1.12“ Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden durch die Textstelle „1.1.13“ ersetzt. neuen Gebührensätze: 3.7 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Nummer 2.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden Nummer 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 neuen Gebührensätze: §5 Nummer 1.2.1.1 erster Gebührensatz . 55 zweiter Gebührensatz 160 Änderung der Gebührenordnung Nummer 1.2.2 erster Gebührensatz . 60 für den öffentlichen Verbraucherschutz zweiter Gebührensatz 1 250 Die Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucher- Nummer 1.2.3 erster Gebührensatz . 60 schutz vom 7. Dezember 2021 (HmbGVBl. S. 858), zuletzt zweiter Gebührensatz 650 geändert am 3. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 657, 658), wird Nummer 1.2.4 erster Gebührensatz . 50 wie folgt geändert: zweiter Gebührensatz 610 Nummer 1.2.5 erster Gebührensatz . 55 1. In § 1 wird hinter der Textstelle „Veterinärwesens,“ die zweiter Gebührensatz 180 Textstelle „der öffentlichen Verwahrung von Tieren,“ eingefügt. 3.8 Die Nummern 1.3.1 bis 1.3.1.3 werden durch folgende Nummern 1.3.1 bis 1.3.1.7 ersetzt: 2. In § 6 Satz 1 treten in den nachstehend genannten Num- „1.3.1 Amtliche Kontrollen mern an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die 1.3.1.1 Aufwand für die über die nor- folgenden neuen Gebührensätze: male Kontrolltätigkeit hin- Nummer 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 ausgehenden Tätigkeiten im Nummer 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Sinne des Artikels 79 Absatz 2 Nummer 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,50 Buchstabe c der Verordnung 3. Die Anlage wird wie folgt geändert: (EU) 2017/625, des § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 3.1 Das Inhaltsverzeichnis zum Gebührentarif wird wie 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), folgt geändert: zuletzt geändert am 8. Dezem- ber 2024 (BGBl. I Nr. 405 S. 1, 3.1.1 Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Inhaltsver- 9), oder der Artikel 15 und 16 zeichnis“. der Verordnung (EU) 2019/ 3.1.2 In Teil I wird folgender Eintrag angefügt: 1020 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 20. „7 Öffentliche Verwahrung von Tieren“. Juni 2019 über Marktüberwa- chung und die Konformität 3.1.3 Die Einträge zu den bisherigen Nummern 7 bis 10 wer- von Produkten sowie zur den Einträge zu den Nummern 8 bis 11. Änderung der Richtlinie 3.2 In Nummer 1.1.5 wird der Gebührensatz „11,50“ durch 2004/42/EG und der Verord- den Gebührensatz „12“ ersetzt. nungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (ABl. 3.3 Hinter Nummer 1.1.10 wird folgende neue Nummer EU Nr. L 169 S. 1), zuletzt 1.1.11 eingefügt: geändert am 19. Dezember „1.1.11 Bearbeitung von Anträgen auf 2024 (ABl. EU L, 2025/40, Gestattung nach Artikel 3 22.1.2025), in der jeweils gel- Absatz 11 der Durchführungs- tenden Fassung . . . . . . . . . . . . Gebühr verordnung (EU) 2019/1014 nach § 6 der Kommission vom 12. Juni 1.3.1.2 Aufwand für die Kontroll­ 2019 mit detaillierten Bestim- tätigkeit nach Artikel 9 Ab- mungen betreffend die Min- satz 2 der Verordnung (EU) destanforderungen an Grenz- 2017/625 . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gebühr kontrollstellen, einschließlich nach § 6 Kontrollzentren, und das For- 1.3.1.3 Maßnahmen der Überwa- mat, die Kategorien und die chung bei Tieren und Waren, Abkürzungen, die bei der Auf- die durch Einsatz von listung der Grenzkontrollstel- Fernkommunikationstechni- len und der Kontrollstellen zu ken zum Verkauf angeboten 744 Dienstag, den 16. Dezember 2025 HmbGVBl. Nr. 43 werden einschließlich Probe- Nummer 1.4.4.1.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 nahme nach Artikel 36 der Nummer 1.4.4.1.4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Verordnung (EU) 2017/625 . . Gebühr Nummer 1.4.4.1.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 nach § 6 Nummer 1.4.4.1.6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.3.1.4 Behördliche Überwachungs- Nummer 1.4.4.1.7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 maßnahmen im Zusammen- Nummer 1.4.4.2.1.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 hang mit präventiven Syste- Nummer 1.4.4.2.1.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 men bei Lebensmittel- Nummer 1.4.4.2.2.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 und Futtermittelunterneh- Nummer 1.4.4.2.2.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 men, die den Schutz von Nummer 1.4.4.2.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Lebensmitteln vor mutwilli- Nummer 1.4.4.2.4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 ger Kontamination oder Ver- Nummer 1.4.4.2.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,50 fälschung durch biologische, chemische, physikalische oder 3.11 Nummer 2.1.1 wird gestrichen. radioaktive Stoffe (food de­­ 3.12 In Nummer 2.1.2 wird die Textstelle „TierSchG“ durch fense) betreffen . . . . . . . . . . . . Gebühr die Textstelle „des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in der nach § 6 Fassung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1207, 1313), 1.3.1.5 Prüfungen nach Anhang I zuletzt geändert am 17. August 2023 (BGBl. I Nr. 219 Kapitel 1 Nummer 1.2 Fuß- S. 1, 3), in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt. note 5 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommis- 3.13 In den nachstehend genannten Nummern treten an die sion vom 15. November 2005 Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden über mikrobiologische Krite- neuen Gebührensätze: rien für Lebensmittel (ABl. Nummer 2.1.6 erster Gebührensatz . 102 EU 2005 Nr. L 338 S. 1, 2006 zweiter Gebührensatz 318 Nr. L 278 S. 32), zuletzt geän- Nummer 2.1.7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 dert am 20. November 2024 (ABl. EU L, 2024/2895, Nummer 2.1.8 erster Gebührensatz . 68 21.11.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . Gebühr zweiter Gebühre

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.