Bremen

Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV)

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Quellenkennung: 306287. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.03.2023 Inkrafttreten27.11.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 04.11.2025 (Brem.GBl. S. 1017) Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 334 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV) vom 28. März 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 334), zuletzt Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 4. November 2025 (Brem.GBl. S. 1017)"

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agen 45234113-1 Rückbau von Gleisen 45262660-5 Asbestbeseitigungsarbeiten 50243000-0 Abwracken von Schiffen 50531510-4 Demontage von Bohrtürmen 90650000-8 Asbestbeseitigung VOB/C - DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Steinbildhauer, Bildhauer   21,97 2 Vorarbeiter   20,46 3 Steinmetzen und Schrifthauer, Versetzer, Fräser, soweit sie aus dem Steinmetzberuf kommen   18,61 4 Steinschleifer   16,75 5 Steinmetzgeselle im ersten Jahr der Tätigkeit   16,75 6 Versetzer und Fräser, soweit sie aus anderen Berufen kommen   15,30 7 Steinmetzhelfer nach 12 Monaten Beschäftigung im Steinmetzhandwerk 14,58 7 Steinmetzhelfer in den ersten 12 Monaten der Beschäftigung im Steinmetzhandwerk 14,28* Fußnoten * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 14 Steinmetz- und Steinbildhauerleistungen 45262510-9 Steinbauarbeiten 45262511-6 Steinmetzarbeiten 45262512-3 Quadersteinarbeiten 45262522-6 Mauerwerksarbeiten 92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern VOB/C - DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten VOB/C - DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen u. nicht abschließende Bsp. Entgelt in Euro T 1/ K 1 T 1: Technische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer Tätigkeit auch eine einfache zeichnerische oder eine andere einfache technische Tätigkeit ausüben, für die keine besondere Ausbildung erforderlich ist. K1: Kaufmännische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer Tätigkeit auch eine einfache Bürotätigkeit ausüben, für die keine besondere Ausbildung erforderlich ist.   14,28* T 2/ K 2/ DV 2 T 2: Technische Angestellte, die die Tätigkeit eines Bauzeichners oder eines technischen Zeichners nach genauer Anweisung ausüben. Beispiele: Zeichnen von Bauplänen (auch CAD), Ermitteln von Massen/Mengen für einfache Bauteile, Beschaffung und Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen. K 2: Kaufmännische Angestellte, die eine einfache Bürotätigkeit nach genauer Anweisung ausüben. Beispiele: Telekommunikation, Aufnahme einfacher Diktate und Wiedergabe, Textverarbeitung und DV-Kenntnisse, einfache Buchhaltungsarbeiten, Registraturarbeiten. Üblicher Ausbildungsweg: Kaufmännische Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung. DV 2: Angestellte, die Daten nach Vorgabe eingeben, einfache Programme bedienen und EDV-Arbeitsplätze einrichten. Beispiele: Dateneingabe, Programmeinstellung, Datensicherung. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf.   14,28*     Ab 5. Jahr 14,85 T 3/ K 3/ DV 3 T 3: Technische Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Anleitung zu erledigen sind und weitere Fachkenntnisse erfordern. Beispiele: Zeichnen von Plänen, Aufstellen von Massen, Mengenberechnungen und Abrechnungen, Überwachen von einfachen Bauausführungen, Bearbeiten von einfachen Entwürfen und Konstruktionen. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Technikerschule oder abgelegte Meisterprüfung oder abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Praxis. K 3: Kaufmännische Angestellte, die nach Anleitung schwierige Aufgaben erledigen. Beispiele: Aufnahme von Diktaten, form- und stilgerechte Wiedergabe (DV), einfache (auch fremdsprachliche) Korrespondenz, Buchhaltungsarbeiten, Gehaltsabrechnungsarbeiten mit Erledigung der üblichen Formalitäten bei Einstellungen und Entlassungen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 2. DV 3: Angestellte, die nach Anleitung einfache Installationen von Hard- und Software vornehmen, Datensicherungen und einfache Systeme pflegen, leichte Programmierungen unter Anleitung durchführen. Beispiele: einfache Systemanpassungen, Schnittstellen programmieren, bedienen und arbeiten mit Programmen. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Praxis.   16,21     Ab 3. Jahr 17,19     Ab 5. Jahr 18,55 T 4/ IA 1/ DV 4 T 4: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die gründliche Fachkenntnisse erfordernde schwierige Aufgaben nach allgemeiner Anleitung selbständig ausführen. Beispiele: Entwurfsarbeiten, Ausführungs- und Detailbearbeitung, Entwerfen und Konstruieren, Berechnungen, Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Behörden und Fachingenieuren, Mitarbeit bei größeren Bauleitungen unter einem übergeordneten Bauleiter, Vermessungsarbeiten, Mitarbeit im wissenschaftlichen Bereich. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Fachhochschule, Ingenieurakademie, einer Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit entsprechender Berufserfahrung. DV 4: Programmierer, Informatiker, Ingenieure, die schwierige Hard- und Software installieren, einfache Netzwerke einrichten und pflegen, Datenbanken verwalten, Datensicherungssysteme einrichten und schwierige Programmierungen nach allgemeiner Anleitung selbständig durchführen. Beispiele: Planung von Systemen und Programmen und deren Realisierung, Mitarbeit bei größeren Objekten unter einem übergeordneten Leiter, Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Lieferanten. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Akademie, Fachhochschule, Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit entsprechender Berufserfahrung.   19,14     Im 2. Jahr 19,53     Ab 3. Jahr 21,10     Ab 5. Jahr 22,46 K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anleitung schwierige Arbeiten selbständig erledigen. Beispiele: Sekretariatsaufgaben, schwierige fremdsprachliche Korrespondenz, Buchhaltungsarbeiten, Kontenführung mit Korrespondenz und Mahnwesen (DV), Gehaltsbuchhaltung oder deren Überwachung, Rechnungswesen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 3 mit Fortbildung oder entsprechender Berufserfahrung.   19,14     Ab 3. Jahr 20,70     Ab 5. Jahr 22,07 T5/ IA2/DV 5 T 5: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die selbständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen erfordern. Beispiele: Leiten und/oder Abrechnen von Bauausführungen, Entwurfs- und Ausführungsplanung komplexer Projekte, Verhandeln mit Auftraggebern, Behörden, Objektplanern und Fachingenieuren, Aufstellen von Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in Gruppe T 4/IA 1 DV 5: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die schwierige Installationen durchführen, umfangreiche Systeme selbständig einrichten und überwachen, die besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen erfordern. Beispiele: Ausführung komplexer Systeme, Verhandlungen mit Auftraggebern und Lieferanten, Kalkulationen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in Gruppe DV 4.   24,81     Ab 3. Jahr 25,98     Ab 5. Jahr 27,35 K5 Kaufmännische Angestellte, die aufgrund umfangreicher Fachkenntnisse oder langjähriger Erfahrungen ein schwieriges Aufgabengebiet selbständig bearbeiten. Beispiele: Bilanzierung, internes Controlling, Leiten einer Abteilung oder eines Büros. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 4, jedoch mit umfangreicher Berufserfahrung   22,66     Ab 3. Jahr 24,22     Ab 5. Jahr 25,59 T 6/ IA 3/ DV 6 T 6/IA 3: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die bei der Ausübung der in Gruppe T 5/IA 2 beschriebenen Tätigkeiten eine besondere Verantwortung tragen. DV 6: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die bei der Ausübung der in der Gruppe DV 5 beschriebenen Tätigkeiten eine besondere Verantwortung tragen.   29,30 Fußnoten * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros 71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros 71210000-3 Beratungsdienste von Architekten 71220000-6 Architekturentwurf 71221000-3 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 71222100-1 Kartierung städtischer Gebiete 71222200-2 Kartierung ländlicher Gebiete 71223000-7 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten 71241000-9 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 71242000-6 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung 71243000-3 Planentwürfe (Systeme und Integration) 71244000-0 Kalkulation und Überwachung der Kosten 71245000-7 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen 71246000-4 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen 71247000-1 Beaufsichtigung der Bauarbeiten 71248000-8 Projektaufsicht und Dokumentation 71250000-5 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste 71251000-2 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme 71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros 71318000-0 Beratungsdienste von Ingenieurbüros 71330000-0 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen 71331000-7 Dienstleistungen im Bereich Spülschlammtechnik 71335000-5 Technische Studien 71336000-2 Unterstützende technische Tätigkeiten 71340000-3 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen 71350000-6 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 71351000-3 Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten 71351100-4 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen 71351200-5 Geologische und geophysikalische Beratung 71351210-8 Geophysikalische Beratung 71351220-1 Geologische Beratung 71351500-8 Bodenuntersuchungen 71351710-3 Geophysikalische Untersuchungen 71351720-6 Geophysikalische Erhebungen für archäologische Grabungen 71351730-9 Geologische Prospektion 71351800-1 Topografische Dienste und Wasseraufspürung 71351810-4 Topografische Dienste 71351811-1 Topografische Erhebungen für archäologische Grabungen 71351820-7 Wasseraufspürdienste 71351900-2 Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen 71351910-5 Geologische Untersuchungen 71351911-2 Photogeologische Untersuchungen 71351912-9 Stratigrafische Untersuchungen 71351913-6 Geologische Exploration 71352000-0 Untergrunduntersuchungen 71352100-1 Dienstleistungen im Bereich Seismik 71352110-4 Seismografische Bodenerkundung 71352120-7 Erfassung von seismischen Daten 71352130-0 Sammlung von seismischen Daten 71352140-3 Verarbeitung seismischer Daten 71352300-3 Magnetometrische Untersuchungen 71353000-7 Oberirdische Vermessung 71353100-8 Hydrografische Untersuchungen 71353200-9 Vermessungsdienste 71354000-4 Kartografiedienste 71354100-5 Digitalisierte Kartenerstellung 71354200-6 Luftbildvermessung 71354300-7 Katastervermessung 71354400-8 Hydrografische Dienste 71354500-9 Vermessungsdienste auf See 71355000-1 Vermessungsarbeiten 71355100-2 Photogrammetrische Dienstleistungen 71355200-3 Amtliche Landvermessung 71410000-5 Stadtplanung 71600000-4 Technische Tests, Analysen und Beratung 71610000-7 Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit 71620000-0 Analysen 71630000-3 Technische Kontrolle und Tests 71631000-0 Technische Kontrolle 71631400-4 Technische Überwachung an Ingenieurbauten 90711000-4 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711100-5 Risiko- oder Gefahrenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711200-6 Umweltnormen in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711300-7 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711400-8 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711500-9 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90712000-1 Umweltplanung 90712100-2 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung 90712200-3 Planung einer Waldschutzstrategie 90712300-4 Planung einer Meeresschutzstrategie 90712400-5 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen 90712500-6 Planung oder Aufbau von Umwelteinrichtungen 90714000-5 Umweltaudit 90714100-6 Umweltinformationssysteme 90714200-7 Umweltaudits in Unternehmen 90714300-8 Branchenspezifische Umweltaudits 90714400-9 Tätigkeitsspezifische Umweltaudits 90714500-0 Kontrolle der Umweltqualität 90714600-1 Kontrolle der Umweltsicherheit Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Bankgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Der Mehrarbeitszuschlag erhöht sich für Mehrarbeit, die über 8 Stunden in der Woche hinausgeht, und für Mehrarbeit, die an Sonnabenden (0-24.00 Uhr) geleistet wird, auf 50 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Tätigkeiten, die Vorkenntnisse nicht erfordern - Küchenhilfen 14,28 ab dem 3. Berufsjahr 15,08 ab dem 5. Berufsjahr 15,86 ab dem 7. Berufsjahr 16,85 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine kurze Einarbeitung erworben werden - Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit im Zahlungs-, Überweisungs- und Abrechnungsverkehr in der Belegaufbereitung in Registraturen, Expeditionen und Materialverwaltungen in Fachabteilungen (Sortierarbeiten) im Kantinenbereich (z.B. Anrichten) - Boten - Pförtner - Wächter 14,79 ab dem 3. Berufsjahr 15,72 ab dem 5. Berufsjahr 16,60 ab dem 7. Berufsjahr 17,66 3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine Zweckausbildung oder eine längere Einarbeitung erworben werden - Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in Kontokorrent- und Sparabteilungen - Geldzähler - Geldboten mit Inkassovollmacht - Arbeitnehmer für EDV-Hilfsmaschinen, Mikrofilm, Adressiermaschinen und Archivverfilmung - Datentypist/Codierer - Phonotypist - Fernschreiber - Telefonist - Registratoren - Expedienten - Materiallageristen - Hausmeister - Kraftfahrer - Arbeitnehmer an umfangreichen technischen Sicherheitseinrichtungen - Empfangspersonal - Büfett- und Bedienungspersonal mit erhöhten Anforderungen - Beiköche 15,53 ab dem 3. Berufsjahr 16,30 ab dem 5. Berufsjahr 17,04 ab dem 7. Berufsjahr 17,80 4 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch eine um entsprechende Berufserfahrung ergänzte Zweckausbildung oder längere Einarbeitung erworben werden - Kontoführer/Disponenten - Schalterangestellte mit Bedienungstätigkeit - Kassierer an Meinen Kassen mit einfachem Kassenverkehr - Sachbearbeiter in der. Belegaufbereitung, im Zahlungs-, Überweisungs- und Abrechnungsverkehr - Arbeitnehmer in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen (z. B. Personal-, Organisations-, Rechtsabteilung, Rechnungswesen) - Arbeitnehmer in der EDV-Arbeitsnachbereitung mit Kontrolltätigkeit - Operator-Assistenten - Band- und Magnetplattenverwalter - Datentypist/Codierer mit schwierigen Arbeiten und/oder Prüfarbeit

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.