Bremen

Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV)

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Quellenkennung: 306287. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.03.2023 Inkrafttreten27.11.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 04.11.2025 (Brem.GBl. S. 1017) Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 334 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV) vom 28. März 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 334), zuletzt Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 4. November 2025 (Brem.GBl. S. 1017)"

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innungsarbeiten 45112330-7 Wiederurbarmachung 45112350-3 Erschließung von Ödland 45112440-1 Terrassierung von Hügeln 45112441-8 Terrassierungsarbeiten 45112500-0 Erdbewegungsarbeiten 45112600-1 Einschnitt und Auftrag 45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 45112710-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 45112711-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen 45112712-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen 45112713-6 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen 45112714-3 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe 45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen 45112721-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Golfplätze 45112722-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Reitanlagen 45112723-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze 45112730-1 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün 45112740-4 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Flughäfen 45212200-8 Bauarbeiten für Sportanlagen 45212210-1 Bau von Einzweck-Sportanlagen 45212212-5 Bauarbeiten für Schwimmbäder 45212220-4 Bau von Mehrzweck-Sportanlagen 45215400-1 Friedhof 45216250-1 Bau von Verteidigungsgräben 45232451-8 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten 45232452-5 Entwässerungsarbeiten 45232453-2 Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen 45232454-9 Bau von Regenwasserbecken 45233160-8 Pfade und andere ungeteerte Wege 45233229-0 Instandhaltung von Seitenstreifen 45235111-4 Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten 45235200-5 Bauarbeiten für Start- und Landebahnen 45235311-6 Rollbahn-Befestigungsarbeiten 45236100-1 Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen 45236110-4 Oberbauarbeiten für Sportplätze 45236111-1 Oberbauarbeiten für Golfplätze 45236112-8 Oberbauarbeiten für Tennisplätze 45236113-5 Oberbauarbeiten für Rennbahnen 45236114-2 Oberbauarbeiten für Laufbahnen 45236119-7 Ausbesserungsarbeiten an Sportplätzen 45236200-2 Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen 45236210-5 Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze 45236220-8 Oberbauarbeiten für Tiergärten 45236230-1 Oberbauarbeiten für Gartenanlagen 45236250-7 Oberbauarbeiten für Parkanlagen 45236290-9 Ausbesserungsarbeiten für Erholungsgebiete 45236300-3 Oberbauarbeiten für Friedhöfe 45246400-7 Hochwasserschutzarbeiten 45246410-0 Wartung von Hochwasserschutzanlagen 45247230-1 Bau von Deichen 71400000-2 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 71420000-8 Landschaftsgestaltung 71421000-5 Landschaftsgärtnerische Gestaltung 77211600-8 Aussaat von Baumsamen 77310000-6 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 77311000-3 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks 77312000-0 Unkrautjäten 77312100-1 Unkrautvernichtung 77313000-7 Pflege von Parkanlagen 77314000-4 Grundstückspflege 77314100-5 Anlegen von Rasen 77315000-1 Saatarbeiten 77320000-9 Pflegearbeiten für Sportplätze 77340000-5 Baum- und Heckenschnitt 77341000-2 Baumschnitt 77342000-9 Heckenschnitt 90722300-7 Landgewinnung 98371111-5 Pflege von Friedhofsanlagen VOB/C - DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Metallbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerents-Endegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt 1 Einfache Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Beispiele: - einfache Entgratungsarbeiten - einfache Büro- und Lagertätigkeiten 14,34 Euro 2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch mehrwöchiges betriebliches Anleiten oder Anlernen erworben werden oder der Nachweis einer einjährigen fachbezogenen Tätigkeit. - allgemeine Lager- und Transportarbeiten sowie Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die über die Anforderungen der Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 1 hinausgehen 16,13 Euro 3 Tätigkeiten im Rahmen allgemeiner Anweisung Erforderlich sind Kenntnisse und Fähigkeiten, wie sie durch eine Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss erworben werden. Gleichzusetzen sind andere abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen. Bei dem Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung ohne Abschluss genügt eine einjährige fachbezogene Berufspraxis. Beispiele: - Sachbearbeitung im ersten Berufsjahr (z. B. Buchhaltungs-, Abrechnungs-, und Rechnungsprüfungsaufgaben in den Bereichen Kundendienst, Verkauf, Teiledienst) - Mechanikerarbeiten im ersten Berufsjahr 17,02 Euro 4 Tätigkeiten, die eine einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und zweijähriger Berufspraxis (ab 3. Berufsjahr) im Ausbildungsberuf erfordern oder für die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, wie sie durch Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis erworben werden. Beispiele: - kaufmännische Sachbearbeitung mit zweijähriger Berufspraxis in Sekretariat, Betriebsbüro, Information, Kasse, Buchhaltung und Lagerverwaltung - Facharbeitertätigkeiten mit zweijähriger Berufspraxis 17,92 Euro 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss voraussetzen und die nach allgemeiner Einweisung selbständig ausgeführt werden sowie im Betrieb vorwiegend mit schwierigen Arbeiten beschäftigt werden. Beispiele: - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung im Sekretariat sowie Arbeiten in Betriebsbüro, Information, Kasse, Buchhaltung, Lagerverwaltung, Finanz- und Personalwirtschaft mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung - selbständige Montagearbeiten mit mindestens vierjähriger Berufspraxis 19,26 Euro 6 Hochwertige Tätigkeiten und die Fähigkeiten andere Mitarbeiter anzuleiten oder Tätigkeiten, die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erfordern, die durch Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis erworben werden. Beispiele: - gewerbliche, kaufmännische oder technische Arbeiten mit erhöhten Anforderungen - Teamleiter - Meister während der Einarbeitungszeit (bis 6 Monate) - Montage-/Servicetechniker/-mechaniker 20,61 Euro 7 Verantwortliche Tätigkeiten, die eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung nach bundeseinheitlichem Konzept erfordern oder für die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich sind, wie sie durch Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis erworben werden, z. B. höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen. Beispiele: - qualifizierte Beschäftigte mit langjähriger koordinierender und organisierender Funktion - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung mit langjähriger koordinierender und organisierender Funktion (Buchhaltung, Personalwesen, Lagerverwaltung) - Meister - Teamleiter mit langjähriger Berufspraxis (mit Beispiel in gemeinsamen Erläuterungen) - Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragter - Techniker - Montage- und Servicetechniker/-mechaniker mit dreijähriger Berufspraxis 22,40 Euro 8 Weitgehend selbständige Tätigkeiten mit Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. Tätigkeiten in beaufsichtigender betrieblicher Funktion, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse eigenverantwortliche Entscheidungen verlangen. Beispiele: - leitende Meister - kaufmännische Arbeiten, die aufgrund überdurchschnittlicher Fachkenntnisse selbständig ausgeführt werden - Techniker mit Berufspraxis 25,09 Euro 9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen verlangen. Beispiele: - leitende Meister (technische Leiter/Konzessionsträger) - verantwortliche kaufmännische Arbeiten, die aufgrund überdurchschnittlicher Fach- und umfangreicher Spezialkenntnisse selbständig ausgeführt werden, z. B. Erstellen von Jahresabschlüssen Techniker mit langjähriger Berufspraxis 26,88 Euro 10 Selbständige Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich oder gleichwertiger Abschluss und entsprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung) oder erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium, z. B. Tätigkeiten in einem schwierigen Aufgabengebiet sowie in betrieblichen Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten in einem Aufgabengebiet, das eigenverantwortliche Entscheidungen für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordert.   29,57 Euro 11 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis für mindestens einen Arbeitsbereich oder gleichwertiger Abschluss und entsprechende weiterführende Qualifizierung (z.B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung) oder erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, z.B. Tätigkeiten in einem besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet sowie in betrieblichen Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten in einem größeren Aufgabengebiet, das eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordert.   31,36 Euro Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 04 Metallbauleistungen 45223210-1 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen 45223800-4 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen 45261310-0 Blechverwahrungsarbeiten 45262670-8 Metallbauarbeiten 45262680-1 Schweißarbeiten 50531400-0 Reparatur und Wartung von Kräne 51520000-3 Installation von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 51521000-0 Installation von landwirtschaftlichen Maschinen 51522000-7 Installation von forstwirtschaftlichen Maschinen 51530000-6 Installation von Werkzeugmaschinen 71550000-8 Schmiedearbeiten 98395000-8 Schlosserdienste VOB/C - DIN 18335 Stahlbauarbeiten VOB/C - DIN 18357 Beschlagarbeiten VOB/C - DIN 18358 Rollladenarbeiten VOB/C - DIN 18360 Metallbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Dachdeckerleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25% an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro I. gewerbliche Arbeiter 1a) Dachdecker-Helfer - ohne abgeschlossene Berufsausbildung - Ausführung einfacher Arbeiten nach Anweisung weitere Anforderung: bis 6 Monate Berufszugehörigkeit 14,35 ab Okt. 2026 14,66 1b) Weitere Anforderung: vom 7. bis zum 15. Monat der Berufszugehörigkeit 16,88 ab Okt. 2026 17,46 1c) Weitere Anforderung: ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit 18,01 ab Okt. 2026 18,62 2 Dachdecker-Fachhelfer ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ausführung von Spezialtätigkeiten oder abgegrenzter Teilleistungen des Berufsbildes nach Anweisung 19,13 ab Okt. 2026 19,79 3 Dachdecker-Junggeselle - Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfung - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten nach Anweisung Weitere Anforderung: bis zum 24. Monat nach bestandener Gesellenprüfung 20,26 ab Okt. 2026 20,95 4 Dachdecker-Geselle Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfung - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten nach Anweisung - nach 24-monatiger Tätigkeit als Dachdecker-Junggeselle 22,51 ab Okt. 2026 23,28 5 Dachdecker-Fachgeselle Tätigkeit für mindestens 3 Jahre im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfung fachgerechte Ausführung von allen einschlägigen Arbeiten aufgrund fachlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nach Anweisung sowie Fähigkeit, Mitarbeiter der EG 1 bis 4 anzuleiten 24,76 ab Sept. 2026 25,61 6 Vorarbeiter Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfung oder einer gleichzusetzenden Qualifikation durch mehrjährige (mindestens 6 Jahre) Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk eigenständige Koordinierung aufgrund besonderer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen von Arbeitsaufträgen und Baustellenarbeiten im Rahmen der vom Arbeitgeber erteilten Aufträge sowie unter Anweisung und Beaufsichtigung nachgeordneter Arbeitnehmer der EG 1 bis 5 Beispiele: Anfertigung von Skizzen, Materialdisposition, Aufmaßvorbereitung, Schreiben von Regie- und Berichtsblättern, Kenntnis und Beachtung der Unfallvorschriften, Mitarbeiterführung, Baustellenkoordinierung 25,89 ab Okt. 2026 26,77 II. kaufmännische Angestellte K1 Keine Berufsausbildung erforderlich Angestellte mit vorwiegend schematischen Tätigkeiten. Beispiele: Abheften und Sortieren von Schriftgut nach einfachen Ordnungsmethoden; Schreib- und Rechenarbeiten einfacher Art nach Vorlage; Maschinenschreibarbeiten einfacher Art; numerisches Lochen nach einfachen, vorbereiteten Unterlagen; Bedienen kleiner Fernsprechanlagen; Abfertigen der Post. ab dem 1. Berufsjahr 14,28* ab dem 3. Berufsjahr 14,28* ab dem 5. Berufsjahr 14,98 K2 Zweijährige Berufsausbildung als Bürogehilfe oder mindestens einjährige Handelsschule. Angestellte, die vorwiegend einfache kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben. Beispiele: Einfache Arbeiten in der Buchhaltung, Lohnbuchhaltung; Kalkulation und im Rechnungswesen auch unter Verwendung von Büromaschinen; Tätigkeiten im Lager- und Materialwesen oder im Versand; Tätigkeiten in der Registratur; Bedienen von Fernsprech- und Fernschreibanlagen; Aufnehmen und Obertragen von Stenogrammen oder von Tonträgern; Lochen von Lochkarten sowie vergleichbare Arbeiten der Datenerfassung. ab dem 1. Berufsjahr 16,04 ab dem 3. Berufsjahr 17,09 ab dem 5. Berufsjahr 19,23 K3 Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder zweijährige Handelsschule mit erfolgreichen Abschluss. Angestellte, die kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung ausführen. Beispiele: Führung von Sach- und Kontokorrentkonten; Führen und Verwalten von Lagern; Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Bearbeiten von Angeboten oder Bestellungen einschließlich Terminüberwachung; Stenogrammaufnahme und Obertragung von schwierigen Texten; selbständiges Aufbereiten von Unterlagen für die Datenverarbeitung; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen innerhalb der Einarbeitungszeit. ab dem 1. Berufsjahr 19,42 ab dem 3. Berufsjahr 21,56 ab dem 5. Berufsjahr 24,81 K4 Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und mindestens dreijährige kaufmännische Tätigkeit. Angestellte, die selbständig und verantwortlicharbeiten oder kaufmännische Tätigkeiten ausüben, die umfangreiche Berufserfahrung oder gründliche Fachkenntnisse sowie Obersicht über die das Aufgabengebiet berührenden Betriebszusammenhänge erfordern. Beispiele: Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung, in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, im Einkauf und Verkauf, in der Kalkulation und Auftragsabrechnung; Sekretariatsarbeiten einschließlich Führen schwierigen Schriftverkehrs; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen nach der Einarbeitungszeit sowie Durchführung von Programmierarbeiten. ab dem 1. Berufsjahr 28,19 ab dem 3. Berufsjahr 30,34 ab dem 5. Berufsjahr 32,53 K5 Wie EG K 4 oder eine entsprechende betriebswirtschaftliche Ausbildung. Angestellte, die verantwortungsvolle Tätigkeiten ausüben, die gründliche und umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie übersieht erfordern, um schwierige Aufgaben selbständig zu bearbeiten. Die Ausübung der Tätigkeit in dieser Gruppe schließt Weisungsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter ein. Beispiele: Tätigkeit als Leiter des kaufmännischen Büros; Tätigkeit als Bilanzbuchhalter; Tätigkeit mit Weisungsbefugnis in kaufmännischen Teilbereichen; selbständige Erledigung von Programmierarbeiten aller Schwierigkeitsgrade. ab dem 1. Berufsjahr 34,69 ab dem 3. Berufsjahr 36,84 III. technische Angestellte T1 Keine Berufsausbildung erforderlich. Angestellte, die vorwiegend schematische Tätigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten ausüben. 14,28* ab dem 3. Berufsjahr 14,98 ab dem 5. Berufsjahr 17,09 T2 Nicht abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk oder gleichwertige, durch Schule oder in der Praxis erworbene Kenntnisse. Angestellte, die vorwiegend fachbezogene, einfache technische oder zeichnerische Tätigkeiten ausüben. Beispiele: Anfertigen von Zeichnungen nach Anweisung Erstellen von Material- und Massenauszügen nach Anwei-sung; Führen von Baukonten; Lagerverwaltung. ab dem 1. Berufsjahr 21,36 ab dem 3. Berufsjahr 23,48 ab dem 5. Berufsjahr 25,62 T3 Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (bestandene Gesellenprüfung) und bis dreijährige entsprechende Tätigkeit oder Techniker oder gleichwertige durch Schule oder in der Praxis erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten. Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung erworben werden und die zusätzliche einschlägige Fachkenntnisse erfordern. Beispiele: Vorbereiten und Einrichten von Baustellen; Materialdispositionen; Anleiten und Beaufsichtigen der Mitarbeiter; Überwachen der Einhaltung der Unfallverhütungs-Vorschriften auf der Baustelle; Aufmaß für Kostenvoranschläge und Abrechnungen; Erstellen einfacher Leistungsverzeichnisse; Skizzen und Abrechnungen, einfacher Schriftverkehr; Kundenberatung einfacher Art und Besprechungen mit Architekten und Bauleitern; Überprüfen von Arbeitszeiten. ab dem 1. Berufsjahr 26,95 ab dem 3. Berufsjahr 28,05 ab dem 5. Berufsjahr 30,18 T4 Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk; erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (Gesellenprüfung) und über dreijährige entsprechende Tätigkeit oder Techniker mit einschlägiger, mehrjähriger Berufspraxis oder Ingenieur. Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die selbständig und verantwortlich im Rahmen allgemeiner Anforderung ausgeführt werden sowie gründliche Fachkenntnisse und eine entsprechende Berufserfahrung erfordern. Beispiele: Arbeitsvorbereitung mit allen hierfür notwendigen Dispositionen; Beaufsichtigen und Leiten der Baustellen mit allen erforderli

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.