Bremen

Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 306287. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.03.2023 Inkrafttreten27.11.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 04.11.2025 (Brem.GBl. S. 1017) Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 334 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV) vom 28. März 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 334), zuletzt Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 4. November 2025 (Brem.GBl. S. 1017)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei Monate) im Betrieb erworben werden. Sowie noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb (im Umfang von sechs Monaten) erworben werden. 14,28* 2 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen erfordern oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild entsprechen. 14,28* 3 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern. 14,54 4 Tätigkeiten qualifizierter Art, die üblicherweise durch eine Berufsausbildung im Geltungsbereich des Tarifvertrages erzielt wird oder durch anderweitige betriebliche Qualifizierung erreicht wurde. 15,34 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt werden und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern. 16,15 6 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter auf der Baustelle. 17,77 7 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in begrenzten betrieblichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprüfungsanforderungen). 20,19 8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten mit erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben. 22,61 Fußnoten * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 31 Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschnergewerbe 50820000-9 Reparatur von Lederwaren 79931000-9 Innenausstattungsdienste 79932000-6 Innenarchitektendienste 79933000-3 Entwurfsunterstützungsdienste 98394000-1 Dienstleistungen von Polsterern Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsdienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) ab der 229. Monatsarbeitsstunde fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst/Interventionsdienst   14,72 2 Sicherheitsmitarbeiter im Separatwach-/Objektschutzdienst   14,60 3 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut sind und auf Wunsch des Arbeitgebers an einer Ausbildung als Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft teilnehmen sollen und eine Prüfung nach der Prüfungsordnung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen müssen   14,79 4 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut sind und auf Forderung des Auftraggebers eine IHK-Prüfung als Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft abgelegt haben Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,52 Stunden-Grundlohn nach der Probezeit 16,26 5 Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber die abgeschlossene Fachausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit fordert Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,52 Stunden-Grundlohn nach der Probezeit 16,26 6 Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen mit Befugnis nach dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,47 Stunden-Grundlohn nach der Probezeit 15,67 7 Sicherheits- und Kontrollpersonal im Veranstaltungsdienst (Absperr- und Kontrolldienst auf Ausstellungen, Messen und Sportveranstaltungen) bei einer Garantie von 4 Stunden   14,60 8 Hauptberufliche Kräfte mit der Qualifikation für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst   15,39 9 Aufsichtspersonal (Kontrolleure) in Supermärkten, Kaufhäusern oder mit vergleichbaren Aufgaben   14,60 10 Beschäftigte in der Notruf-Service-Leitstelle   15,44 11 Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften   14,60 12 Sicherheitsmitarbeiter, die Tätigkeiten auf Grundlage des International Ship and Port Facility Security Code („ISPS-Code“) erbringen   14,82 Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 32 Sicherheitsdienstleistungen 79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 79713000-5 Bewachungsdienste 79714000-2 Überwachungsdienste 79715000-9 Streifendienste Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Druckdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % in der Tagschicht, 45 % in der Spätschicht und 70 % in der Nachtschicht an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 0 Eingangsstufe zu EG 1 15,31 ab 01.03.2026 15,60 1 Tätigkeiten; - die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar ausgeführt werden können - und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind. 16,55 ab 01.03.2026 16,68 2 Tätigkeiten, - die mit geringen Vorkenntnissen und einer kurzen aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einarbeitung ausgeführt werden können, - die geringe Anforderungen an Aufmerksamkeit wie Genauigkeit/Konzentration erfordern, - die einer geringen bis erhöhten muskelmäßigen Beanspruchung unterliegen, - die mit einer geringen, fallweise erhöhten Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind, - die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einarbeitung ausgeführt werden können, - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen, - die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen, - die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/ oder für die eigene Arbeit verbunden sind. 17,27 ab 01.03.2026 17,60 3 Tätigkeiten, - die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einarbeitung ausgeführt werden können, - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen, - die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen, - die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind. 18,00 ab 01.03.2026 18,34 4 Tätigkeiten, - die Vorkenntnisse aufgrund aufgabenbezogener Unterweisung oder Einarbeitung, fallweise längerer Berufspraxis voraussetzen, - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit stellen, - die mit erhöhten, fallweise großen Belastungen unterschiedlicher Art, insbesondere infolge maschinenabhängiger Arbeit, - die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder Arbeitsprodukt verbunden sind. 18,62 ab 01.03.2026 18,97 5 Tätigkeiten, - die durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann, - die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen, - die fallweise mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, - die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. 20,69 ab 01.03.2026 21,08 6 Tätigkeiten, - die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung erweitertes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann, - die große Anforderungen an Genauigkeit und Konzentration sowie Denktätigkeit im Sinne z. B. von Überlegen, Suchen, Prüfen und Rechnen voraussetzen, - die fallweise zumindest erhöhter muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, - die mit großer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezogen. 22,75 ab 01.03.2026 23,19 7 Tätigkeiten, - die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung zusätzliches Fachwissen erfordern, das über die EG 6 hinausgeht und durch eine Zusatzausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann, - die große bis sehr große Anforderungen an die Aufmerksamkeit sowie die Genauigkeit/Konzentration und Denktätigkeit im Sinne z.B. von Kombinieren, Koordinieren und Disponieren (Anforderungen an Umsicht, Abstraktionsvermögen oder Dispositionsfähigkeit) stellen, - die mit einer großen bis sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezogen. 24,82 ab 01.03.2026 25,30 8 Gehilfenjahr sowie Rotationshelfer und Rolleure 19,65 ab 01.03.2026 20,03 Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 33 Druckdienstleistungen 79520000-5 Reprografische Dienstleistungen 79810000-5 Druckereidienste 79811000-2 Digitaldruck 79812000-9 Banknotendruck 79820000-8 Dienstleistungen des Druckgewerbes 79821000-5 Fertigstellung im Bereich Druck 79822000-2 Satzarbeit 79822100-3 Herstellung von Druckplatten 79822200-4 Tiefdruckdienste 79822300-5 Dienstleistungen im Schriftsatz 79822400-6 Lithografische Dienste Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch die Immobilienwirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1. Angestellte EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Berufszugehörigkeit Entgelt in Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfskräfte bis 3. Berufsjahr ab 4. Berufsjahr 15,84 18,27 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch Einarbeitung erworben werden. Hilfskraft, Telefonist, Schreibkraft bis 3. Berufsjahr 4. bis 6. Berufsjahr ab 7. Berufsjahr 17,43 19,18 20,80 3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Zweckausbildung oder durch mehrjährige Berufserfahrung erworben und die unter Anleitung mit gewisser Selbständigkeit erledigt werden. Wohnungs-/Immobilienverwalter, qualifizierte Schreibkraft, Sachbearbeiter, Sekretär, Sozialberater 1. Berufsjahr 2. bis 5. Berufsjahr 6. bis 8. Berufsjahr ab 9. Berufsjahr 18,59 20,64 21,67 23,51 4 Tätigkeiten, die in der Regel die persönlichen Fähigkeiten nach der EG 3 voraussetzen, ergänzt durch Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder durch die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten und die auf allgemeine Anweisung selbständig erledigt werden. Sachbearbeiter, qualifizierter Sekretär, qualifizierter Wohnungs-/Immobilienverwalter, IT-/Informatik-Sachbearbeiter, IT-Systembetreuer, Sozialarbeiter bis 5. Berufsjahr 6. und 7. Berufsjahr 8. und 9. Berufsjahr ab 10. Berufsjahr 23,73 25,45 26,73 28,60 5 Tätigkeiten, die einen einschlägigen Hochschulabschluss, eine zusätzliche qualifizierte Ausbildung und/oder umfassende Kenntnisse voraussetzen und die auf allgemeine Anweisung selbständig ausgeführt werden und mit eigenem Verantwortungsbereich verbunden sind. Sachgebietsleiter, Gruppenleiter, qualifizierter Wohnungs-/Immobilienverwalter, Sozialarbeiter bis 7. Berufsjahr 8. und 9. Berufsjahr ab 10. Berufsjahr 27,57 29,87 32,06 6 Tätigkeiten, die zusätzliche umfassende Kenntnisse voraussetzen und deren Ausführung überwiegend eigene Entscheidungen und ein erhöhtes Maß an Verantwortung erfordern. Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, Gruppenleiter, Sachbearbeiter, IT-Systembetreuer bis 7. Berufsjahr 8. und 9. Berufsjahr ab 10. Berufsjahr 31,00 34,40 37,33 3.2. gewerbliche Arbeiter EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfs- und Reinigungskräfte 15,24 2 Tätigkeiten, die keiner handwerklichen Ausbildung und nur der Einarbeitung bedürfen. Heizer, Pförtner 19,05 3 Tätigkeiten, die angelernte handwerkliche Fähigkeiten erfordern. Baufachwerker, Gartenarbeiter, Kraftfahrer, Hauswart, Hausmeister 20,11 4 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Facherfahrung erfordern. Elektriker, Installateur, Maler, Maurer, Schlosser, Gärtner, Hauswart, Hausmeister, wenn sie auch handwerkliche Leistungen erbringen sollen. 22,27 5 Tätigkeiten, die über die Anforderungen der Gruppe 4 hinaus aufgrund einer von der Geschäftsleitung übertragenen besonderen Anordnung erbracht werden und besondere persönliche Leistungen fordern. Gruppenleiter, Handwerksmeister 26,48 Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft 70111000-2 Erschließung von Wohngrundstücken 70112000-9 Erschließung von Nichtwohngrundstücken 70120000-8 Kauf und Verkauf von Immobilien 70121000-5 Kauf oder Verkauf von Gebäuden 70121100-6 Verkauf von Gebäuden 70121200-7 Kauf von Gebäuden 70122000-2 Kauf oder Verkauf von Grundstücken 70122100-3 Verkauf von Grundstücken 70122110-6 Verkauf von unbebauten Grundstücken 70122200-4 Kauf von Grundstücken 70122210-7 Kauf von unbebauten Grundstücken 70123000-9 Verkauf von Immobilien 70123100-0 Verkauf von Wohngrundstücken 70123200-1 Verkauf von Nichtwohnimmobilien 70130000-1 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz 70200000-3 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz 70210000-6 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Wohnimmobilien 70220000-9 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien 70300000-4 Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis 70310000-7 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden 70311000-4 Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden 70320000-0 Vermietung oder Verkauf von Grundstücken 70321000-7 Vermietung von Grundstücken 70322000-4 Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken 70330000-3 Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis 70331000-0 Wohngrundstücksdienste 70332000-7 Verwaltung von Liegenschaften, die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.