Bremen

Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 306287. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.03.2023 Inkrafttreten27.11.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 04.11.2025 (Brem.GBl. S. 1017) Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 334 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV) vom 28. März 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 334), zuletzt Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 4. November 2025 (Brem.GBl. S. 1017)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

andwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro A ungelernte Kräfte   1 1. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28* 2 Angelernte Kräfte ab dem 2. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28* 3 Angelernte Kräfte im 3. - 5. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28* 4 Angelernte Kräfte mit erhöhter Verantwortung sowie ab dem 6. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,63 B Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die gemäß ihrer Ausbildung eingesetzt werden, wie z.B. Hotelfachkraft, Hotelkaufmann/trau, Restaurantfachkraft, Koch, Fachpraktiker Aber auch berufsfremde Ausbildungen z.B. Steuerfachkraft, Fachkraft für Bürokommunikation, Handwerker 4 zweijährige Ausbildung im 1 - 2. Berufsjahr 14,63 5 zweijährige Ausbildung im 3. Berufsjahr sowie dreijährige Ausbildung im 1. Berufsjahr 15,60 6 zweijährige Ausbildung ab dem 4. Berufsjahr sowie dreijährige Ausbildung im 2. Berufsjahr 16,24 7 dreijährige Ausbildung ab dem 3. Berufsjahr 17,08 8 stellvertretende Abteilungsleitung oder Beschäftigte mit erhöhtem Verantwortungsbereich und Vorgesetztenaufgaben 18,14 9 Abteilungsleitung z.B. Küchenchef, Restaurantleitung, Empfangsleitung, Verwaltungsleitung, Leitung Housekeeping 20,33 10 Abteilungsleitung mit erhöhter Personalverantwortung mit mehr als 5 gelernten Kräften 21,65 Fußnoten * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 27 Hotel- und Gaststättengewerbe 55100000-1 Dienstleistungen von Hotels 55110000-4 Hotel-Übernachtungen 55120000-7 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels 55130000-0 Sonstige Hotel-Dienstleistungen 55210000-5 Dienstleistungen von Jugendherbergen 55270000-3 Dienstleistungen von Frühstückspensionen 55300000-3 Restaurant- und Bewirtungsdienste 55310000-6 Restaurantbedienung 55311000-3 Bedienung in nicht öffentlichen Restaurants 55312000-0 Bedienung in öffentlichen Restaurants 55320000-9 Servieren von Mahlzeiten 55321000-6 Zubereitung von Mahlzeiten 55322000-3 Kochen von Mahlzeiten 55330000-2 Dienstleistungen von Cafeterien 55400000-4 Servieren von Getränken 55410000-7 Ausschankdienste 55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen 55511000-5 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterien 55512000-2 Betrieb von Kantinen Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 28 IT-Dienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 0 Ausführung von Aufgaben, die durch Anlernen bis zu zwei Monaten beherrscht werden.   21,05 ab 01.05.2026 21,70 1 Ausführung einfacher Aufgaben mit geringer Vielseitigkeit oder mit geringer Spezialisierung und mit geringer Entscheidungsbefugnis. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch systematisches Anlernen oder durch abgeschlossene berufliche Ausbildung erworben werden 25,17 ab 01.05.2026 25,95 2 Ausführung fachlicher Aufgaben mit geringer Vielseitigkeit oder mit geringer Spezialisierung und mit Entscheidungen im Arbeitsablauf. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden 29,13 ab 01.05.2026 30,21 3 Ausführung fachlicher Aufgaben mit begrenzter Vielseitigkeit oder mit begrenzter Spezialisierung und mit Entscheidungen im Arbeitsablauf. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche Berufserfahrung erworben werden 34,27 ab 01.05.2026 35,34 4 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben mit deutlicher Vielseitigkeit oder mit deutlicher Spezialisierung und mit Entscheidungen im Rahmen spezieller Anweisungen im eigenen Aufgabengebiet. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche aufgabenbezogene Fachkenntnisse sowie mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung erworben werden. Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplinarische Führung im homogenen Umfeld beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 6 führen. 39,29 ab 01.05.2026 40,51 5 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben vielseitiger Art im Rahmen eines Aufgabengebietes oder mit höherer Spezialisierung und mit Entscheidungen im Rahmen allgemeiner Anweisungen im eigenen Aufgabengebiet. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche aufgabenbezogene Fachkenntnisse sowie mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor o.Ä.) erworben werden. Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplinarische Führung im homogenen Umfeld beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 7 führen. 44,23 ab 01.05.2026 45,60 6 Ausführung erhöht anspruchsvoller Aufgaben umfangreicher Art im Rahmen eines Aufgabengebietes oder mit hoher Spezialisierung und mit Entscheidungen im Rahmen allgemeiner Anweisungen im eigenen Aufgabengebiet. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie umfangreiche (mindestens 5 Jahre) Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor o.Ä.) und mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung erworben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder disziplinarische Führung im homogenen Umfeld beinhalten. 49,35 ab 01.05.2026 50,88 7 Ausführung besonders anspruchsvoller Aufgaben umfangreicher Art im Rahmen eines Aufgabengebietes oder mit hoher Spezialisierung und mit Entscheidungen im Rahmen spezieller Richtlinien und Zielsetzungen im eigenen Aufgabengebiet. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie langjährige (mindestens 7 Jahre) Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung erworben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld oder umfangreicher Art im eigenen Aufgabengebiet beinhalten. 53,49 ab 01.05.2026 55,15 8 Ausführung besonders anspruchsvoller Aufgaben ganzheitlicher Art im Rahmen eines Aufgabenbereiches oder mit sehr hoher Spezialisierung und mit Entscheidungen im Rahmen allgemeiner Richtlinien und Zielsetzungen im eigenen Aufgabenbereich. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie langjährige (mindestens 7 Jahre) Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und umfangreiche (mindestens 5 Jahre) Berufserfahrung erworben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich beinhalten. 60,18 ab 01.05.2026 62,05 9 Ausführung besonders anspruchsvoller Aufgaben mit erhöhter Komplexität und ganzheitlicher Art im Rahmen eines Aufgabenbereichs oder mit sehr hoher Spezialisierung und mit Entscheidungen von erheblicher Bedeutung über den eigenen Aufgabenbereich hinaus im Rahmen allgemeiner Richtlinien und Zielsetzungen. erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie langjährige (mindestens 7 Jahre) Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und langjährige (mindestens 7 Jahre) Berufserfahrung erworben werden). Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich beinhalten. 66,82 ab 01.05.2026 68,94 Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 28 IT-Dienstleistungen 50311000-8 Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen 50311400-2 Wartung und Reparatur von Rechen- und Abrechnungsmaschinen 50312000-5 Wartung und Reparatur von Computeranlagen 50312100-6 Wartung und Reparatur von Zentralrechnern 50312110-9 Wartung von Zentralrechnern 50312120-2 Reparatur von Zentralrechnern 50312200-7 Wartung und Reparatur von Kleincomputern 50312210-0 Wartung von Kleincomputern 50312220-3 Reparatur von Kleincomputern 50312300-8 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen 50312310-1 Wartung von Datennetzeinrichtungen 50312320-4 Reparatur von Datennetzeinrichtungen 50312400-9 Wartung und Reparatur von Mikrocomputern 50312410-2 Wartung von Mikrocomputern 50312420-5 Reparatur von Mikrocomputern 50312600-1 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen 50312610-4 Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen 50312620-7 Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen 50313000-2 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten 50313100-3 Reparatur von Fotokopiergeräten 50313200-4 Wartung von Fotokopiergeräten 50320000-4 Reparatur und Wartung von Personalcomputern 50321000-1 Reparatur von Personalcomputern 50322000-8 Wartung von Personalcomputern 50323000-5 Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten 50323100-6 Wartung von Computerperipheriegeräten 50323200-7 Reparatur von Computerperipheriegeräten 50324000-2 Unterstützungsdienste für Personalcomputer 50324100-3 Systemwartung 50324200-4 Vorbeugende Wartung 50334400-9 Wartung von Kommunikationssystemen 50341200-9 Reparatur und Wartung von Fernsehsendern 50660000-9 Reparatur und Wartung von militärischen EDV-Systemen 51320000-1 Installation von Rundfunk- und Fernsehsendern 51330000-4 Installation von Funktelefongeräten 51611000-8 Installation von Computern 51611100-9 Hardwareinstallation 51612000-5 Installation von Datenverarbeitungsanlagen 51620000-4 Installation von Büromaschinen 51900000-1 Installation von Lenk- und Steuersystemen 64215000-6 Internet-Telefondienste 64216100-4 Elektronische Nachrichtendienste 64216110-7 Elektronische Datenaustauschdienste 64216120-0 Elektronische Postdienste 64216200-5 Elektronische Informationsdienste 72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 72100000-6 Hardwareberatung 72110000-9 Beratung bei der Hardwareauswahl 72120000-2 Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen 72130000-5 Beratung bei der Planung von Computeranlagen 72140000-8 Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung 72150000-1 Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung 72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung 72210000-0 Programmierung von Softwarepaketen 72211000-7 Programmierung von System- und Anwendersoftware 72212000-4 Programmierung von Anwendersoftware 72212100-0 Entwicklung von branchenspezifischer Software 72212110-3 Entwicklung von Software für POS-Kassenterminals 72212120-6 Entwicklung von Flugsteuerungssoftware 72212121-3 Entwicklung von Flugsicherungssoftware 72212130-9 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware und Software für Tests im Luftverkehr 72212131-6 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware 72212132-3 Entwicklung von Software für Tests im Luftverkehr 72212140-2 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme 72212150-5 Entwicklung von Industrieprozesssteuerungssoftware 72212160-8 Entwicklung von Bibliothekensoftware 72212170-1 Entwicklung von Konformitätssoftware („Compliance Software“) 72212180-4 Entwicklung von Medizinsoftware 72212190-7 Entwicklung von Unterrichtssoftware 72212200-1 Entwicklung von Vernetzungs-, Internet- und Intranetsoftware 72212210-4 Entwicklung von Vernetzungssoftware 72212211-1 Entwicklung von Software für den Plattformenverbund 72212212-8 Entwicklung von Software für optische Jukebox Server 72212213-5 Entwicklung von Betriebssystemerweiterungssoftware 72212214-2 Entwicklung von Netzbetriebssystemsoftware 72212215-9 Entwicklung von Software für Netzentwickler 72212216-6 Entwicklung von Software für die Netzverbindungsterminalemulation 72212217-3 Entwicklung von Software für die Transaktionsverarbeitung 72212218-0 Entwicklung von Lizenzmanagementsoftware 72212219-7 Entwicklung diverser Netzsoftware 72212220-7 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware 72212221-4 Entwicklung von Internetbrowsersoftware 72212222-1 Entwicklung von Webserversoftware 72212223-8 Entwicklung von E-Mail-Software 72212224-5 Entwicklung von Software für die Webseitenbearbeitung 72212300-2 Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 72212310-5 Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware 72212311-2 Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware 72212312-9 Entwicklung von Software für das elektronische Publizieren 72212313-6 Entwicklung von Software für die optische Zeichenerkennung (OCR) 72212314-3 Entwicklung von Spracherkennungssoftware 72212315-0 Entwicklung von Software für Desktop-Publishing 72212316-7 Entwicklung von Präsentationssoftware 72212317-4 Entwicklung von Textverarbeitungssoftware 72212318-1 Entwicklung von Scannersoftware 72212320-8 Entwicklung von Zeichen- und Bildverarbeitungssoftware 72212321-5 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Konstruktion (CAD) 72212322-2 Entwicklung von Grafiksoftware 72212323-9 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Fertigung (CAM) 72212324-6 Entwicklung von Diagrammsoftware 72212325-3 Entwicklung von Formularerstellungssoftware 72212326-0 Entwicklung von Abbildungssoftware 72212327-7 Entwicklung von Zeichen- und Malsoftware 72212328-4 Entwicklung von Bildverarbeitungssoftware 72212330-1 Entwicklung von Terminplanungs- und Produktivitätssoftware 72212331-8 Entwicklung von Projektmanagementsoftware 72212332-5 Entwicklung von Terminplanungssoftware 72212333-2 Entwicklung von Kontaktverwaltungssoftware 72212400-3 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe 72212410-6 Entwicklung von Investitionsmanagement- und Steuersoftware 72212411-3 Entwicklung von Investitionsmanagementsoftware 72212412-0 Entwicklung von Steuersoftware 72212420-9 Entwicklung von Software für das Facility Management und von Softwarereihen 72212421-6 Entwicklung von Software für das Facility Management 72212422-3 Entwicklung von Softwarereihen 72212430-2 Entwicklung von Lagerverwaltungssoftware 72212440-5 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung 72212441-2 Entwicklung von Finanzanalysesoftware 72212442-9 Entwicklung von Finanzsystemsoftware 72212443-6 Entwicklung von Buchhaltungssoftware 72212445-0 Entwicklung von Software für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) 72212450-8 Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware 72212451-5 Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) 72212460-1 Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware 72212461-8 Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware 72212462-5 Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware 72212463-2 Entwicklung von Statistiksoftware 72212470-4 Entwicklung von Auktionssoftware 72212480-7 Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Business-Intelligence-Software 72212481-4 Entwicklung von Vertriebs- oder Marketingsoftware 72212482-1 Entwicklung von Business-Intelligence-Software 72212490-0 Entwicklung von Software für das Beschaffungswesen 72212500-4 Entwicklung von Kommunikations- und Multimedia-Software 72212510-7 Entwicklung von Kommunikationssoftware 72212511-4 Entwicklung von Software für die Desktop-Kommunikation 72212512-1 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe 72212513-8 Entwicklung von Modemsoftware 72212514-5 Entwicklung von Fernzugriffssoftware 72212515-2 Entwicklung von Videokonferenzsoftware 72212516-9 Entwicklung von Software für den Datenaustausch 72212517-6 Entwicklung von IT-Software 72212518-3 Entwicklung von Emulationssoftware 72212519-0 Entwicklung von Speicherverwaltungssoftware 72212520-0 Entwicklung von Multimediasoftware 72212521-7 Entwicklung von Software für die Musik- und Tonbearbeitung 72212522-4 Entwicklung von Software für virtuelle Tastaturen 72212600-5 Entwicklung von Datenbank- und Betriebssystemsoftware 72212610-8 Entwicklung von Datenbanksoftware 72212620-1 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner 72212630-4 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Minicomputer 72212640-7 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Mikrocomputer 72212650-0 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Personalcomputer (PC) 72212660-3 Entwicklung von Cluster-Software 72212670-6 Entwicklung von Echtzeit-Betriebssystemsoftware 72212700-6 Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung 72212710-9 Entwicklung von Datensicherungs- oder Wiederherstellungssoftware 72212720-2 Entwicklung von Strichcodesoftware 72212730-5 Entwicklung von Sicherheitssoftware 72212731-2 Entwicklung von Dateisicherheitssoftware 72212732-9 Entwicklung von Datensicherheitssoftware 72212740-8 Entwicklung von Übersetzungssoftware 72212750-1 Entwicklung von Software für das Laden von Speichermedien 72212760-4 Entwicklung von Virenschutzsoftware 72212761-1 Entwicklung von Ant

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.