Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, in den Justizvollzugseinrichtungen sowie bei der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-28

Quellenkennung: gazette-2026-074. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n in besonders herausragender Weise übertroffen; • B – die Anforderungen werden deutlich übertroffen; • C – die Anforderungen werden gut erfüllt Zwischenstufe oberer, mittlerer oder unterer Bereich; • D – die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt; • E – die Anforderungen werden nicht erfüllt. Gesamturteil der Zweitbeurteilung (§§ 10 und 27 NBeurtVO-MJ) ☐ Die Zweitbeurteilung entfällt. Begründung: ☐ Der Erstbeurteilung stimme ich zu. ☐ Der Erstbeurteilung stimme ich nicht zu. ☐ Abweichend von der Erstbeurteilung vergebe ich für das Gesamturteil folgende Rangstufe: ☐ Folgende Einzelmerkmale schätze ich abweichend von der Erstbeurteilung wie folgt ein: Begründung: Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 46 Gegebenenfalls Eignungsprognose (§ 11 NBeurtVO-MJ) Erstbeurteilung: hat sich um beworben. Die Eignung für bewerte ich mit: Zweitbeurteilung: ☐ Der Erstbeurteilung stimme ich zu. ☐ Ich stimme der Erstbeurteilung nicht zu und lege die Rangstufe wie folgt fest: Begründung für die Abweichung von der Erstbeurteilung: ____________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Erstbeurteilenden) ____________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Zweitbeurteilenden) Beurteilungsgrundlagen (§ 12 NBeurtVO-MJ) ist der Beurteilungs- ☐ Das Beurteilungsvorgespräch hat am entwurf zur Kenntnis gegeben worden. stattgefunden. ☐ Auf die Besprechung wurde verzichtet. ______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Erst- oder Zweitbeurteilenden) Vorstehende Beurteilung ist mir heute bekannt ge- geben worden. ______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilten) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 47 Gegebenenfalls Überbeurteilung (§ 30 NBeurtVO-MJ): Die vorstehende Beurteilung wird ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 48 Anlage 9 (zu § 26 Satz 1) Isolierte Eignungsprognose der Beamtinnen und Beamten, die in Justizvollzugseinrichtungen tätig sind Anlass: Bewerbung auf Aktenzeichen: Nachname, Vorname(n): (gegebenenfalls akademischer Grad) Amtsbezeichnung und Besoldungsgruppe: Geburtstag und -ort: Dienststelle: Erstbeurteilende oder Erstbeurteilender: Zweitbeurteilende oder Zweitbeurteilender: Dienstlaufbahn: Datum der letzten Beurteilung: ☐ schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung ☐ gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) ☐ hat stattgefunden am Ergebnis siehe Anlage. ☐ hat nicht stattgefunden (kein Einverständnis). Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 49 Erstbeurteilung: hat sich um beworben. Die Eignung für bewerte ich mit: Zweitbeurteilung: ☐ Der Erstbeurteilung stimme ich zu. ☐ Ich stimme der Erstbeurteilung nicht zu und lege die Rangstufe wie folgt fest: Begründung für die Abweichung von der Erstbeurteilung: _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Erstbeurteilenden) _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Zweitbeurteilenden) Gelegenheit zur mündlichen Erörterung ist Gelegenheit zur mündlichen Erörterung der in Aussicht genommenen Eignungs- prognose gegeben worden. hat von dieser Gelegenheit gemacht. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Erst- oder Zweitbeurteilenden) Vorstehende Beurteilung ist mir heute bekannt ge- geben worden. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilten) Gegebenenfalls Überbeurteilung (§ 30 NBeurtVO-MJ): Die vorstehende Beurteilung wird ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 50 Anlage 10 (zu § 26 Satz 1) Beurteilungsbeitrag zur dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten, die in Justizvollzugseinrichtungen tätig sind Aktenzeichen: Nachname, Vorname(n): (gegebenenfalls akademischer Grad) Amtsbezeichnung und Besoldungsgruppe: Geburtstag und -ort: Dienststelle: Beitragsverfasserin oder Beitragsverfasser: Zeitraum: Aufgabengebiete im Zeitraum: Besondere Tätigkeiten und Kenntnisse: (z. B. Projektarbeit, Mitglied einer Mitarbeitervertretung, Praxisanleitung, Mitgliedschaft in einem Prüfungsamt, als Dozentin oder Dozent in der Ausbildung, Sprachkennt- nisse) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 51 Einzelmerkmal Rangstufen (§ 9 NBeurtVO-MJ) A B C D E Die Die Die Die Die Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen werden in werden werden gut werden im werden nicht besonders deutlich erfüllt Wesentlichen erfüllt herausragender übertroffen erfüllt Weise übertroffen 1. Fachkompetenz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Umfang und Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse*) *) Sonderkenntnisse sind in der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen. 2. Leistungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Belastbarkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, auch bei starker äußerer wie innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen Arbeitszuverlässigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten Arbeitsorganisation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe – auch arbeitsplatz- übergreifend – zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen 3. Entscheidungs- ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und Urteilsfähigkeit Fähigkeit, Vorgänge und Zusammenhänge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen praxisorientiert zu analysieren, Entscheidungen situationsgerecht und eigenverantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen 4. Sozialverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kooperation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und in angemessener Weise auf die Belange der Inhaftierten und der Kolleginnen und Kollegen einzugehen Kommunikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Informationen aufzunehmen und weiterzugeben sowie sich mündlich und schriftlich eindeu- tig, fachgerecht, allgemeinverständlich und sprachgewandt auszudrücken Konflikt- und Durchset- ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ zungsfähigkeit Fähigkeit, Konflikte zu erkennen, zu bewältigen und zu lösen sowie die Fähigkeit, eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben zu vertreten, Pläne und Absichten überzeugend darzustellen und sie gegebenenfalls auch gegen Wider- stände mit angemessenen Mitteln durchzusetzen Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 52 5. Verwendungsbreite und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Einsatzbereitschaft Verwendungsbreite ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, in anderen Fachbereichen zu arbeiten; vielseitige Einsetzbarkeit aufgrund der bei der Tätigkeit in verschie- denen Bereichen gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen Einsatzbereitschaft ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Bereitschaft, die individuellen Fähigkeiten einzubringen, sich für die Aufgaben im Aufgabenbereich einzusetzen sowie Initiativen zu ergreifen; Bereitschaft Sonderaufgaben zu übernehmen, wie z. B. Mitarbeit in Projekten, Arbeitsgruppen oder Aus- und Fortbildung; Bereitschaft, eigene Interessen gegebenenfalls zurückzustellen 6. Führungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Organisation und Steue- rung der Arbeitsbereiche ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, Personal und Sachmittel effektiv und sinnvoll einzusetzen, Arbeitsabläufe sinnvoll zu ordnen, sowie unter Berücksichtigung verschiedener Arbeitszeitmodelle Ziele zu verfolgen und Prioritäten zu setzen Führung und Förderung von Bediensteten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, Engagement, Leistungsbereitschaft und Eigenständigkeit der Bediensteten zu fördern, Entscheidungen transparent zu gestalten, realistische und konstruktive Leistungsrückmeldung an die Bediensteten zu geben, zeitnahe und effiziente Informationsstrukturen zu schaffen, die weitere berufliche Entwicklung und Fortbildung der Bediensteten gezielt und chancengerecht zu fördern, Personalentwicklungsgespräche zu führen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu berücksichtigen Zielorientierung und Strategiebildung ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, sachgerechte Strategien und Pläne zu entwickeln, um eigene Ziele und Zielvorgaben zu erreichen, die zur Zielerreichung gehörenden Informationen zu berücksichtigen, zu bewerten und gegebenenfalls selbständig einzuholen, sowie das eigene Handeln und Verhalten auf die Ziele auszurichten Begründung (§ 12 Abs. 3 Satz 4 NBeurtVO-MJ) _______________________________________ Unterschrift (Ort und Datum) (Name der Beitragsverfasserin oder des Beitragsverfassers) Vorstehender Beurteilungsbeitrag ist mir heute bekannt gegeben worden. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilten) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 53 Anlage 11 (zu § 26 Satz 2) Einzelmerkmale für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten, die in Justizvollzugseinrichtungen tätig sind A. Fachkompetenz Die Fachkompetenz umfasst den Umfang und die Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse. Die Beurteilung der Fachkompetenz kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: 1. Wie umfangreich sind die Kenntnisse für den jeweiligen Aufgabenbereich der a) Rechtsvorschriften (materielle und formelle), b) Verwaltungsvorschriften, c) innerdienstlichen Anordnungen und Erlasse? 2. Liegen darüber hinaus hervorzuhebende besondere Fachkenntnisse vor (z. B. zum IT-Bereich)? 3. Ist die einschlägige Rechtsprechung bekannt? Werden aktuelle Entwicklungen eigenständig verfolgt? 4. Werden theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Praxis sicher und zielgerichtet ein- gesetzt? a) Werden fachliche Kenntnisse auch in komplexen oder unvorhergesehenen Situationen sicher und angemessen angewendet? b) Erfolgt das Handeln stets rechtssicher, verhältnismäßig und situationsgerecht? c) Erkennt die Beamtin oder der Beamte sicherheitsrelevante Risiken frühzeitig und handelt präven- tiv? d) Werden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung fachgerecht umgesetzt? e) Wird in Konflikt- oder Krisensituationen (z. B. Aggression, Selbstgefährdung von Gefangenen) fachlich angemessen reagiert? 5. Verfügt die Beamtin oder der Beamte über Kenntnisse im Umgang mit unterschiedlichen Gefangenen- gruppen (z. B. Jugendliche, psychisch Auffällige, suchtkranke Personen)? 6. Werden vollzugszielorientierte Maßnahmen (Resozialisierung, Behandlung, Betreuung) fachlich unter- stützt? 7. Werden besondere fachliche Zusammenhänge erkannt, verstanden und angewandt? 8. Bringt die Beamtin oder der Beamte ihre oder seine Fachkenntnisse in die Zusammenarbeit mit anderen Diensten (z. B. Sozialdienst, medizinischer Dienst) ein? 9. Werden die eigenen Fachkenntnisse selbstkritisch hinterfragt und eigenes Potential erkannt? 10. Wird Eigeninitiative in der Aktualisierung und Optimierung der eigenen Fachkenntnisse gezeigt? Auf welche Hilfsmittel wird zurückgegriffen? 11. Werden die gebotenen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung erfolgreich genutzt? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 54 B. Leistungsverhalten Das Leistungsverhalten umfasst die Untermerkmale Belastbarkeit, Arbeitszuverlässigkeit und Arbeitsorgani- sation. 1. Belastbarkeit Die Belastbarkeit stellt die Fähigkeit und Bereitschaft dar, auch bei starker äußerer wie innerer Belas- tung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leis- tungen zu erbringen. Die Beurteilung der Belastbarkeit kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Wird auch unter Zeitdruck bei hohem Arbeitsanfall qualitativ und quantitativ gleichbleibend erfolg- reich gearbeitet? b) Wird stets konzentriert gearbeitet? c) Lässt sich auch bei hoher Arbeitsbelastung die notwendige physische und psychische Standhaf- tigkeit erkennen? d) Wirkt sich eine hohe Arbeitsbelastung auf das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen oder auf das Verhalten gegenüber den Inhaftierten und Dritten aus? Wenn ja, wie? e) Wirken sich sonstige Belastungen (Differenzen in der Dienststelle, Umgang mit schwierigen In- haftierten etc.) auf das Arbeitsverhalten aus? f) Besteht auch in Zeiten hoher Belastung die Bereitschaft, Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten engagiert wahrzunehmen? 2. Arbeitszuverlässigkeit Die Arbeitszuverlässigkeit beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorg- fältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten. Die Beurteilung der Arbeitszuverlässigkeit kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Ist das Bewusstsein der eigenen Verantwortung präsent? b) Werden Vorgänge eigenverantwortlich, gründlich, sorgfältig und unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erledigt? c) Werden Wertigkeiten (z. B. Eilbedürftigkeit) erkannt und selbständig berücksichtigt? d) Wird persönliches Engagement eingebracht und werden persönliche Fähigkeiten voll ausge- schöpft? e) Werden auch ungern übernommene oder gegen den Willen übertragene Aufgaben anforderungs- gerecht erledigt? f) Werden die anfallenden Aufgaben in einem angemessenen Zeitraum bearbeitet? g) Beeinträchtigen persönliche Enttäuschungen (z. B. unterbliebene Beförderung) die Leistung? h) Kann man sich auf die zu Beurteilende oder den zu Beurteilenden verlassen? i) Sind die Arbeitsergebnisse ohne besondere Korrekturen oder Nacharbeit verwertbar? j) Werden häufig Flüchtigkeitsfehler gemacht? 3. Arbeitsorganisation Die Arbeitsorganisation meint die Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe – auch arbeitsplatzübergreifend – zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen. Die Beurteilung der Arbeitsorganisation kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Werden Arbeitsabläufe zielgerichtet geplant und strukturiert? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 55 b) Werden eigene konzeptionelle Vorstellungen zur Arbeitserleichterung entwickelt? c) Werden Arbeitsabläufe optimiert? d) Wird der Arbeitsplatz eigenverantwortlich geführt und Initiative/Motivation gezeigt? e) Werden Prioritäten richtig gesetzt? f) Werden Zusammenhänge berücksichtigt? g) Werden Gestaltungsspielräume genutzt? h) Werden eigene Qualitätskontrollen durchgeführt? Nach welchen Maßstäben? i) Steht der Arbeitsaufwand in angemessenem Verhältnis zur Zielerreichung? j) Werden selbständig die erforderlichen Hilfsmittel herangezogen? k) Sind zum richtigen Zeitpunkt die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen zusammengetragen? C. Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit Die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit stellt die Fähigkeit dar, Vorgänge und Zusammenhänge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen praxisorientiert zu analysieren, Entscheidungen situationsgerecht und ei- genverantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen. Die Beurteilung der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: 1. Werden Sachverhalte gründlich untersucht und zutreffend beurteilt? 2. Werden andere Meinungen sowie unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven geprüft und abge- wogen? 3. Werden Alternativen erwogen sowie die Vor- und Nachteile abgewogen? 4. Werden alle relevanten Informationen bei der Entscheidung berücksichtigt? 5. Wird der Entscheidungsbedarf erkannt? 6. Werden Entscheidungen sicher und rechtzeitig getroffen? 7. Ist die Neigung erkennbar, unangenehmen Entscheidungen auszuweichen? 8. Zeugen die Arbeitsergebnisse von Fachwissen, wirtschaftlichem und sozialem Verständnis? 9. Werden Entscheidungen vorurteilsfrei getroffen und lassen sie Augenmaß und Ausgewogenheit erkennen? 10. Besteht die Fähigkeit zur Selbstkritik und damit zum Überdenken von Entscheidungen? 11. Sind die Entscheidungen nachvollziehbar? D. Sozialverhalten Das Sozialverhalten umfasst die Kooperation, die Kommunikation sowie die Konflikt- und Durchsetzungs- fähigkeit. 1. Kooperation Die Kooperation beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und – in angemessener Weise – auf die Belange der Inhaftierten und der Kolleginnen und Kollegen einzugehen. Die Beurteilung der Kooperation kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Wird Achtung und Vertrauen bei Justizvollzugsangehörigen gewonnen? b) Wird unter Wahrung der gebotenen Distanz auf andere Justizvollzugsangehörige zugegangen und Kontakt gesucht und gepflegt? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 56 c) Wird der fachliche Meinungs- und Informationsaustausch mit anderen gesucht und Argumenten sachlich und vorurteilsfrei begegnet? d) Wird im Bedarfsfall in kollegialer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.