Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, in den Justizvollzugseinrichtungen sowie bei der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-28

Quellenkennung: gazette-2026-074. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nden am Ergebnis siehe Anlage. ☐ hat nicht stattgefunden (kein Einverständnis). hat sich um beworben. Die Eignung für bewerte ich mit: ist Gelegenheit zur mündlichen Erörterung der in Aussicht genommenen Eignungsprognose gegeben worden. hat von dieser Gelegenheit gemacht. Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 34 _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilenden) Vorstehende Beurteilung ist mir heute bekannt gegeben worden. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilten) Überbeurteilung (§ 18 NBeurtVO-MJ): Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Gegebenenfalls weitere Überbeurteilung: ☐ Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) ☐ Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 35 Anlage 6 (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1) Beurteilungsbeitrag zur dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Justizwachtmeisterdienst Aktenzeichen: Nachname, Vorname(n): Amts- oder Dienstbezeichnung und Besoldungsgruppe: Dienststelle: Beitragsverfasserin oder Beitragsverfasser: Zeitraum: Aufgabengebiete im Zeitraum: Besondere Tätigkeiten und Kenntnisse: (z. B. Key-User im HWS, Projektarbeit, Mitglied im Ein- satzteam Niedersachsen, Mitglied einer Mitarbeiterver- tretung) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 36 Einzelmerkmal Rangstufen (§ 9 NBeurtVO-MJ) A B C D E Die Die Die Die Die Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen werden in werden werden gut werden im werden nicht besonders deutlich erfüllt Wesentlichen erfüllt herausragender übertroffen erfüllt Weise übertroffen 1. Berufsspezifische Qualifikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fachkenntnisse ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Umfang und Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse Auffassungsgabe und Entscheidungsfähigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, Vorgänge und Zusammenhänge richtig zu erfassen und einzuordnen sowie Entscheidungen situationsgerecht und eigen- verantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen 2. Belastbarkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, auch bei starker äußerer wie innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen 3. Leistungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Arbeitszuverlässigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten Arbeitsorganisation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe – auch arbeitsplatzübergreifend – zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen 4. Sozialverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kooperation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der gerichtlichen oder behördlichen Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und – soweit relevant – in angemessener Weise auf die Belange des recht- oder hilfesu- chenden Publikums einzugehen Kommunikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Informationen aufzunehmen und weiterzugeben sowie sich mündlich und schriftlich eindeutig, fachgerecht, allgemeinverständlich und adressatengerecht auszudrücken 5. Verwendungsbreite und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Einsatzbereitschaft Verwendungsbreite ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, in anderen Aufgabenbereichen zu arbeiten; vielseitige Einsetzbarkeit aufgrund der bei der Tätigkeit in verschiedenen Aufgabenbereichen gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen Einsatzbereitschaft ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Bereitschaft, auch aus eigenem Antrieb andere oder neue Aufgaben – auch zusätzliche oder weniger attraktive – zu übernehmen; Bereitschaft zur fachlichen Fort- und Weiterbildung Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 37 Begründung (§ 12 Abs. 3 Satz 4 NBeurtVO-MJ) _______________________________________ Unterschrift (Ort und Datum) (Name der Beitragsverfasserin oder des Beitragsverfassers) Vorstehender Beurteilungsbeitrag ist mir heute be- kannt gegeben worden. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilten) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 38 Anlage 7 (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2) Beurteilungsbeitrag zur dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppen 1 und 2 (ohne Justizwachtmeisterdienst) Aktenzeichen: Nachname, Vorname(n): (gegebenenfalls akademischer Grad) Amts- oder Dienstbezeichnung und Besol- dungsgruppe: Dienststelle: Beitragsverfasserin oder Beitragsverfasser: Zeitraum: Aufgabengebiete im Zeitraum: Besondere Tätigkeiten und Kenntnisse: (z. B. Geschäftsleitung, Gruppenleitung, Organisations- sachbearbeitung, Key-User im HWS, Projektarbeit, Mit- glied einer Mitarbeitervertretung, Ausbildungsleitung, Ar- beitsgemeinschaftsleitung, Mitgliedschaft in einem Prü- fungsamt, als Dozentin oder Dozent an der Norddeut- schen Hochschule für Rechtspflege, Sprachkenntnisse) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 39 Einzelmerkmal Rangstufen (§ 9 NBeurtVO-MJ) A B C D E Die Die Die Die Die Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen werden in werden werden gut werden im werden nicht besonders deutlich erfüllt Wesentlichen erfüllt herausragender übertroffen erfüllt Weise übertroffen 1. Fachkompetenz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Umfang und Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse*) *) Sonderkenntnisse sind in der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen. 2. Leistungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Belastbarkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, auch bei starker äußerer wie innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen Arbeitszuverlässigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten Arbeitsorganisation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe – auch arbeitsplatz- übergreifend – zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen 3. Entscheidungs- ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und Urteilsfähigkeit Fähigkeit, Vorgänge und Zusammenhänge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen praxisorientiert zu analysieren, Entscheidungen situationsgerecht und eigenverantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen 4. Sozialverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kooperation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und – soweit relevant – in angemessener Weise auf die Belange des recht- oder hilfesuchenden Publikums einzugehen Kommunikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Informationen aufzunehmen und weiterzugeben sowie sich mündlich und schriftlich eindeu- tig, fachgerecht, allgemeinverständlich und sprachgewandt auszudrücken Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 40 5. Verwendungsbreite und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Einsatzbereitschaft Verwendungsbreite ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, in anderen Fachbereichen zu arbeiten; vielseitige Einsetzbarkeit aufgrund der bei der Tä- tigkeit in verschiedenen Bereichen gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen Einsatzbereitschaft ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Bereitschaft, die individuellen Fähigkeiten einzubringen, sich für die Aufgaben im Aufgabenbereich einzusetzen sowie Initiativen zu ergreifen; Bereitschaft, Sonderaufgaben zu übernehmen, wie z. B. Mitarbeit in Projekten, Arbeitsgruppen oder Aus- und Fortbildung; Bereitschaft, eigene Interessen gegebenenfalls zurückzustellen Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 41 Begründung (§ 12 Abs. 3 Satz 4 NBeurtVO-MJ) _______________________________________ Unterschrift (Ort und Datum) (Name der Beitragsverfasserin oder des Beitragsverfassers) Vorstehender Beurteilungsbeitrag ist mir heute be- kannt gegeben worden. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilten) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 42 Anlage 8 (zu § 26 Satz 1) Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten, die in Justizvollzugseinrichtungen tätig sind ☐ Regelbeurteilung zum Stichtag: ☐ Anlassbeurteilung Anlass: Aktenzeichen: Nachname, Vorname(n): (gegebenenfalls akademischer Grad) Amtsbezeichnung und Besoldungsgruppe: Geburtstag und -ort: Dienststelle: Erstbeurteilende oder Erstbeurteilender: Zweitbeurteilende und Zweitbeurteilender: Dienstlaufbahn: Beurteilungszeitraum: Aufgabengebiete im Beurteilungszeitraum: Besondere Tätigkeiten und Kenntnisse: (z. B. Projektarbeit, Mitglied einer Mitarbeitervertretung, Praxisanleitung, Mitgliedschaft in einem Prüfungsamt, als Dozentin oder Dozent in der Ausbildung, Sprachkennt- nisse) Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge während des Beurteilungszeitraums: (z. B. Elternzeit, Urlaub aus familiären Gründen, Freijahr) ☐ schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung ☐ gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) ☐ hat stattgefunden am Ergebnis siehe Anlage. ☐ hat nicht stattgefunden (kein Einverständnis). Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 43 Einzelmerkmal Rangstufen (§ 9 NBeurtVO-MJ) A B C D E Die Die Die Die Die Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen werden in werden deutlich werden gut werden im werden nicht besonders übertroffen erfüllt Wesentlichen erfüllt herausragender erfüllt Weise übertroffen 1. Fachkompetenz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Umfang und Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse*) *) Sonderkenntnisse sind in der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen. 2. Leistungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Belastbarkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, auch bei starker äußerer wie innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen Arbeitszuverlässigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten Arbeitsorganisation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe – auch arbeitsplatz- übergreifend – zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen 3. Entscheidungs- ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und Urteilsfähigkeit Fähigkeit, Vorgänge und Zusammenhänge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen praxisorientiert zu analysieren, Entscheidungen situationsgerecht und eigenverantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen 4. Sozialverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kooperation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und in angemessener Weise auf die Belange der Inhaftierten und der Kolleginnen und Kollegen einzugehen Kommunikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Informationen aufzunehmen und weiterzugeben sowie sich mündlich und schriftlich eindeu- tig, fachgerecht, allgemeinverständlich und sprachgewandt auszudrücken Konflikt- und Durchset- zungsfähigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, Konflikte zu erkennen, zu bewältigen und zu lösen sowie die Fähigkeit, eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben zu vertreten, Pläne und Absichten überzeugend darzustellen und sie gegebenenfalls auch gegen Wider- stände mit angemessenen Mitteln durchzusetzen Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 44 5. Verwendungsbreite und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Einsatzbereitschaft Verwendungsbreite ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, in anderen Fachbereichen zu arbeiten; vielseitige Einsetzbarkeit aufgrund der bei der Tätigkeit in verschiede- nen Bereichen gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen Einsatzbereitschaft ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Bereitschaft, die individuellen Fähigkeiten einzubringen, sich für die Aufgaben im Aufgabenbereich einzusetzen sowie Initiativen zu ergreifen; Bereitschaft, Sonderaufgaben zu übernehmen, wie z. B. Mitarbeit in Projekten, Arbeitsgruppen oder Aus- und Fortbildung; Bereitschaft, eigene Interessen gegebenenfalls zurückzustellen 6. Führungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Organisation und Steue- rung der Arbeitsberei- ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ che Fähigkeit, Personal und Sachmittel effektiv und sinnvoll einzusetzen, Arbeitsabläufe sinnvoll zu ordnen, sowie unter Be- rücksichtigung verschiedener Arbeitszeitmodelle Ziele zu verfolgen und Prioritäten zu setzen Führung und Förderung von Bediensteten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, Engagement, Leistungsbereitschaft und Eigenständigkeit der Bediensteten zu fördern, Entscheidungen trans- parent zu gestalten, realistische und konstruktive Leistungsrückmeldung an die Bediensteten zu geben, zeitnahe und effiziente Informationsstrukturen zu schaffen, die weitere berufliche Entwicklung und Fortbildung der Bediensteten gezielt und chancengerecht zu fördern, Personalentwicklungsgespräche zu führen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu berücksichtigen Zielorientierung und Strategiebildung ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, sachgerechte Strategien und Pläne zu entwickeln, um eigene Ziele und Zielvorgaben zu erreichen, die zur Zielerreichung gehörenden Informationen zu berücksichtigen, zu bewerten und gegebenenfalls selbständig einzuholen, sowie das eigene Handeln und Verhalten auf die Ziele auszurichten Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 45 Gesamturteil der Erstbeurteilung (§§ 10 und 27 NBeurtVO-MJ) Entwicklung aus der Bewertung der Einzelmerkmale und hinreichend plausible Begründung; gegebenenfalls unter besonderer Heraus- hebung der erkannten Stärken und Schwächen sowie besonderer Qualitäten wie z. B. Initiative, Führungsqualität; gegebenenfalls Be- gründung für die Nichtbeurteilung von Einzelmerkmalen; bei schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten: Aussage über Art und Umfang der Berücksichtigung einer Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch die Behinderung; Vergabe der Rangstufe: • A – die Anforderungen werde

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.