Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, in den Justizvollzugseinrichtungen sowie bei der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-28

Quellenkennung: gazette-2026-074. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Weise aus eigenem Antrieb mit Rat und Tat geholfen? e) Besteht Bereitschaft, sich mit den Aufgaben der Behörde zu identifizieren und deren Belange zu vertreten? f) Wird mit der Anstaltsleitung konstruktiv und loyal zusammengearbeitet? g) Wird Konfliktsituationen mit der notwendigen Sensibilität begegnet und – soweit angebracht – an der Lösung von Konflikten mitgearbeitet? h) Sind negative Eigenschaften oder Verhaltensweisen erkennbar wie – Neigung, sich anzubiedern? – mangelnde Distanzwahrung? – Überheblichkeit oder Selbstüberschätzung? – mangelndes Vermögen, sich ein- oder unterzuordnen (z. B. Kontaktarmut, Dominanzver- halten)? – Neigung zu überzogener Kritik oder prinzipiellem Widerspruch? – Neid oder Missgunst? i) Besteht die Fähigkeit zur Teamarbeit und wird diese aktiv gefördert? j) Wird – soweit relevant – auf die individuellen Belange der Inhaftierten vorbehaltlos, kompetent und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen eingegangen? k) Wird – soweit relevant – durch das eigene Verhalten und Auftreten gegenüber Inhaftierten oder Dritten das Ansehen des niedersächsischen Justizvollzugs gefördert? l) Gelingt es, auch in Konfliktsituationen gegenüber Inhaftierten und Dritten sachlich korrekt zu handeln und bei Bedarf mit der notwendigen Bestimmtheit aufzutreten oder wird die Person ab- gewimmelt? m) Wird die Betreuung von Nachwuchskräften mit Verantwortung wahrgenommen? n) Wird – soweit relevant – einem Mobbing frühzeitig entgegengewirkt? 2. Kommunikation Die Kommunikation stellt die Fähigkeit und Bereitschaft dar, Informationen aufzunehmen und weiterzu- geben sowie sich mündlich und schriftlich eindeutig, fachgerecht, allgemeinverständlich und sprachge- wandt auszudrücken. Die Beurteilung der Kommunikation kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Gelingt es, Kontakte herzustellen, Informationen und Sachverhalte vollständig aufzunehmen und gut strukturiert auf das Wesentliche beschränkt weiterzugeben? Gelingt das auch bei Personen mit besonderen persönlichen und sozialen Schwierigkeiten? b) Wird sicher, klar, zutreffend und verständlich formuliert? c) Werden Sachverhalte zielorientiert und präzise vermittelt und Weitschweifigkeit vermieden? d) Können schwierige Themen allgemeinverständlich übermittelt werden? e) Wird der richtige Ton getroffen? f) Gelingt es, im Gespräch auf andere einzugehen und ihnen zuzuhören? g) Wird eine wertschätzende Kommunikation verwendet, bei der Ich-Botschaften im Fokus liegen und dadurch Vorwürfe vermieden werden? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 57 h) Ist der Beamtin oder dem Beamten bewusst, welches Gefühl sie oder er bei seinem Gegenüber auslöst und welches eigene Bedürfnis dahintersteht? i) Werden bei der Gesprächsführung Methoden des Motivational Interviewing genutzt? j) Ist auch die Körpersprache offen und zugewandt? k) Besteht die Fähigkeit, geschickt und überzeugend zu verhandeln und die dienstlichen Interessen nachhaltig zu vertreten? l) Sind die schriftlichen Ausführungen fehlerfrei, stilsicher und gewandt? m) Sind die Ausführungen geeignet, Justizvollzugsangehörige und Inhaftierte zu überzeugen? n) Wird offen, wahrhaftig und vorurteilsfrei sowie sachorientiert und konzentriert kommuniziert? o) Wird auf unvorhergesehene Situationen und auch im Umgang mit schwierigen Personen gelas- sen und beweglich reagiert, und können in hektischen Situationen Spannungen abgebaut wer- den? p) Werden bei der Kommunikation mit Inhaftierten und Dritten – soweit erforderlich – die ethnischen und kulturellen Besonderheiten angemessen berücksichtigt? 3. Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit Die Konfliktfähigkeit stellt die Fähigkeit dar, Konflikte zu erkennen, zu bewältigen und zu lösen. Die Durchsetzungsfähigkeit betrifft die Fähigkeit eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben zu vertre- ten, Pläne und Absichten überzeugend darzustellen und sie gegebenenfalls auch gegen Widerstände mit angemessenen Mitteln durchzusetzen. Die Beurteilung der Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit kann sich z. B. an dem folgenden Fragenka- talog orientieren: a) Werden entstehende oder bestehende Konflikte frühzeitig erkannt? b) Werden Konflikte offen und sachlich angesprochen, anstatt sie zu vermeiden? c) Besteht die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen oder Spannungen wahrzunehmen und zu benennen? d) Wird sensibel mit unterschiedlichen Perspektiven und Bedürfnissen umgegangen? e) Wird aktiv zur Klärung von Konflikten beigetragen? f) Bleibt die Beamtin oder der Beamte auch in konfliktbeladenen Situationen sachlich, respektvoll und lösungsorientiert? g) Besteht die Bereitschaft Kompromisse zu suchen, ohne wesentliche Ziele aus den Augen zu verlieren? h) Gelingt es, Gespräche zu moderieren oder zur Deeskalation beizutragen? i) Werden alle relevanten Beteiligten angemessen in die Lösungsfindung eingebunden? j) Wird Kritik offen angenommen und sich sachlich damit auseinandergesetzt? k) Werden Gegenargumente geprüft und konstruktiv darauf eingegangen? l) Besteht die Fähigkeit, auch bei Widerständen ruhig, ziel- und lösungsorientiert zu bleiben? m) Werden fachliche Einschätzungen klar und nachvollziehbar dargestellt? n) Werden Positionen auch gegenüber unterschiedlichen Hierarchieebenen oder externen Beteilig- ten vertreten? o) Werden Entscheidungen und Vorschläge überzeugend und nachvollziehbar begründet? p) Werden vereinbarte Ziele, Vorgaben oder Entscheidungen konsequent umgesetzt? q) Werden angemessene und situationsgerechte Mittel genutzt, um Entscheidungen umzusetzen? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 58 r) Besteht die Fähigkeit andere von Plänen oder Maßnahmen zu überzeugen und für deren Umset- zung zu gewinnen? s) Wird eine angemessene Balance zwischen Durchsetzungsstärke und kooperativem Verhalten gefunden? t) Werden Situationen, in denen Nachgeben, Vermitteln oder klare Durchsetzung erforderlich ist, erkannt? u) Wird zu tragfähigen Lösungen, die sowohl Ziele sichern als auch Arbeitsbeziehungen erhalten, gelangt? E. Verwendungsbreite und Einsatzbereitschaft Nummer 5 umfasst die Verwendungsbreite und die Einsatzbereitschaft. 1. Verwendungsbreite Die Verwendungsbreite meint die Fähigkeit, in anderen Fachbereichen zu arbeiten sowie die vielseitige Einsetzbarkeit aufgrund der bei der Tätigkeit in verschiedenen Bereichen gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen. Die Beurteilung der Verwendungsbreite kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Wird der eigene allgemeine und berufliche Kenntnisstand selbstkritisch hinterfragt, erweitert und aktualisiert? b) Werden die durch allgemeine und berufsbezogene Aus- und Fortbildungen erworbenen Kennt- nisse und Fähigkeiten im eigenen Verwendungsbereich und/oder darüber hinaus zielgerichtet eingebracht? c) Besteht die Befähigung, in andere – auch fachfremde – Aufgabengebiete zu wechseln? d) Ist eine Einarbeitung in fremde Aufgaben nach kurzer Zeit möglich? e) Besteht die Befähigung sachfremde Aufgaben eigenständig zu bearbeiten und zu vertretbaren Ergebnissen zu kommen? f) Werden vorausschauend fundierte Entscheidungen getroffen? 2. Einsatzbereitschaft Die Einsatzbereitschaft beschreibt die Bereitschaft, die individuellen Fähigkeiten einzubringen und sich für die Aufgaben im Aufgabenbereich einzusetzen sowie Initiativen zu ergreifen. Die Einsatzbereitschaft meint zudem die Bereitschaft Sonderaufgaben zu übernehmen wie z. B. die Mitarbeit in Projekten, Arbeitsgruppen oder Aus- und Fortbildung. Sie umfasst ferner die Bereitschaft – soweit erforderlich – eigene Interessen zurückzustellen. Die Beurteilung der Einsatzbereitschaft kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Liegt die Bereitschaft vor, im Bedarfsfall Sonder- und Zusatzaufgaben (z. B. Ausbildungsaufga- ben, Projektarbeit) – auch außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereichs – zu übernehmen? b) Besteht die Bereitschaft auch weniger attraktive Aufgaben zu übernehmen? c) Besteht die Bereitschaft, in andere – auch fachfremde – Aufgabengebiete zu wechseln? d) Werden notwendige Veränderungsprozesse in der Justizvollzugseinrichtung aktiv begleitet (in Abgrenzung zu passiver Hinnahme, Widerspruch oder Lamentieren)? e) Wird der eigene Aufgabenbereich kritisch hinterfragt und aktiv sowie flexibel an Verbesserungen mitgearbeitet? f) Wird Interesse an weiterführenden Aufgabenstellungen (Übernahme von Führungsaufgaben, Abordnung an andere Einrichtungen, Behörden oder Gerichte) signalisiert? g) Wird aus eigenem Antrieb gehandelt und Initiative gezeigt? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 59 h) Wird zusätzliche Verantwortung bereitwillig übernommen? i) Wird auch ohne ausdrückliche Anordnung im Bedarfsfall Mehrarbeit über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet? F. Führungsverhalten Das Führungsverhalten umfasst die Organisation und Steuerung der Arbeitsbereiche, die Führung und Förderung von Bediensteten sowie die Zielorientierung und Strategiebildung. 1. Organisation und Steuerung der Arbeitsbereiche Das Merkmal Organisation und Steuerung der Arbeitsbereiche umfasst die Fähigkeit, Personal und Sachmittel effektiv und sinnvoll einzusetzen, Arbeitsabläufe sinnvoll zu ordnen, sowie unter Berücksich- tigung verschiedener Arbeitszeitmodelle Ziele zu verfolgen und Prioritäten zu setzen. Die Beurteilung des Merkmals Organisation und Steuerung der Arbeitsbereiche kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Werden klare, nachvollziehbare Ziele gesetzt und die Justizvollzugseinrichtung aktiv an den Voll- zugszielen (Sicherheit, Ordnung, Resozialisierung) ausgerichtet? b) Werden vorrauschauende sowie fundierte Entscheidungen getroffen und wird hierfür Verantwor- tung übernommen? c) Wird eine offene, wertschätzende und lösungsorientierte Kommunikationskultur gelebt? d) Wird der eigene Verantwortungsbereich vorausschauend weiterentwickelt und eigene Impulse zur Verbesserung von Abläufen eingebracht? e) Werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe klar und nachvollziehbar strukturiert? f) Werden Prioritäten gesetzt und für eine angemessene Verteilung der Aufgaben in der Justizvoll- zugseinrichtung gesorgt? g) Wird auch bei komplexen oder belastenden Situationen der Überblick über Arbeitsstände und Prozesse behalten? h) Wird angemessen und flexibel auf Veränderungen oder unerwartete Entwicklungen im Arbeits- bereich reagiert? i) Werden vorhandene Ressourcen sinnvoll eingesetzt? 2. Führung und Förderung von Bediensteten Das Merkmal, Führung und Förderung von Bediensteten, umfasst die Fähigkeit, das Engagement, die Leistungsbereitschaft und die Eigenständigkeit der Bediensteten zu fördern, Entscheidungen transpa- rent zu gestalten, realistische und konstruktive Leistungsrückmeldung an die Bediensteten zu geben, zeitnahe und effiziente Informationsstrukturen zu schaffen, die weitere berufliche Entwicklung und Fort- bildung der Bediensteten gezielt und chancengerecht zu fördern, Personalentwicklungsgespräche zu führen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu berücksichtigen. Die Beurteilung des Merkmals Führung und Förderung von Bediensteten kann sich z. B. an dem folgen- den Fragenkatalog orientieren: a) Werden klare Orientierungen und Erwartungen an die Arbeit der Bediensteten gegeben? b) Werden die Bediensteten bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt und steht die Führungskraft bei Fragen oder Problemen zur Verfügung? c) Wird ein konstruktives und respektvolles Arbeitsklima in der Justizvollzugseinrichtung gefördert? d) Werden die Bediensteten motiviert, Verantwortung zu übernehmen und sich einzubringen? e) Werden Stärken und Entwicklungspotenziale der Bediensteten erkannt und gefördert? f) Wird die fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Bediensteten unterstützt? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 60 g) Werden Aufgaben in einem angemessenen Umfang delegiert und dies auch zur Entwicklung von Kompetenzen genutzt? h) Werden regelmäßige Gespräche zur Leistung, Zusammenarbeit und Entwicklung mit den Bediensteten geführt? i) Werden die betreffenden Bediensteten rechtzeitig und transparent über relevante Entwicklungen informiert? j) Wird ein offener Austausch von Informationen und Meinungen gefördert? k) Wird auf Anliegen und Rückmeldungen der Bediensteten angemessen eingegangen? l) Werden Entscheidungen in angemessener Zeit getroffen und sind sie nachvollziehbar? m) Wird Verantwortung für von anderen getroffenen Entscheidungen und deren Umsetzung übernommen, und werden diese Entscheidungen nach außen vertreten? n) Werden Bedienstete bei Bedarf in Entscheidungsprozesse einbezogen, ohne Führungsverant- wortung abzugeben? o) Werden Konflikte aktiv angegangen und diese frühzeitig und konstruktiv gesteuert? p) Werden die Werte und Anforderungen des Justizvollzugs glaubwürdig und aktiv vorgelebt? q) Wird eine Kultur von Verantwortung, Professionalität, Loyalität und Integrität gefördert? 3. Zielorientierung und Strategiebildung Das Merkmal, Zielorientierung und Strategiebildung, umfasst die Fähigkeit, sachgerechte Strategien und Pläne zu entwickeln, um eigene Ziele und Zielvorgaben zu erreichen, die zur Zielerreichung gehörenden Informationen zu berücksichtigen, zu bewerten und gegebenenfalls selbständig einzuholen, sowie das eigene Handeln und Verhalten auf die Ziele auszurichten. Die Beurteilung des Merkmals Zielorientierung und Strategiebildung kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Werden vorausschauend fundierte Entscheidungen getroffen und wird hierfür Verantwortung übernommen? b) Werden klare, realistische und nachvollziehbare Ziele für den Arbeitsbereich formuliert? c) Wird die Arbeit der Justizvollzugsbediensteten an übergeordneten Zielen und strategischen Vor- gaben ausgerichtet? d) Werden den Bediensteten Sinn und Zielrichtung von Aufgaben und Veränderungen vermittelt? e) Wird regelmäßig der Fortschritt von Maßnahmen überprüft und bei Bedarf angepasst? f) Werden Veränderungsprozesse aktiv und zielgerichtet initiiert und begleitet? g) Wird frühzeitig auf neue Anforderungen (z. B. gesetzliche Änderungen, neue Sicherheitskon- zepte) vorbereitet? h) Werden Bedienstete dabei unterstützt, Veränderungen zu verstehen und umzusetzen?

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.