Niedersachsen

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und von Verordnungen

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-06-25

Quellenkennung: gazette-2026-047. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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storische Anlage Historische Anlage ist eine Fläche Funktion 1300 mit historischen Anlagen, z. B. historischen Stadtmauern und -türmen, Denkmälern und Ausgra- bungsstätten, sofern keine konkre- tere Nutzungszuordnung möglich ist. Sport-, Freizeit- und Sport-, Freizeit- und Erholungsflä- 41008 Erholungsfläche che ist eine bebaute oder unbe- baute Fläche, die dem Sport, der Nds. GVBl. 2026 Nr. 47 vom 25. Juni 2026 Seite 8 Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung, Attributart mit Wert 1 2 3 Freizeitgestaltung oder der Erho- lung dient. Sportanlage Sportanlage ist eine Fläche mit Funktion 4100 Bauwerken und Einrichtungen, die zur Ausübung von (Wettkampf-) Sport und für Zuschauer bestimmt ist. Golf Golf ist eine Fläche mit Bauwerken Funktion 4110 und Einrichtungen, die zur Aus- übung des Golfsports genutzt wird. Verkehrsübungsplatz, Verkehrsübungsplatz, Testge- Funktion 4270 Testgelände, lände, Fahrsicherheit ist eine Flä- Fahrsicherheit che, die persönlichen Übungs- und Erprobungszwecken dient. Hundeübungsplatz Hundeübungsplatz ist eine Fläche, Funktion 4280 auf der Übungen mit Hunden durchgeführt werden. Modellfluggelände Modellfluggelände ist eine Fläche, Funktion 4290 die zur Ausübung des Modellflug- sports dient. Schwimmen Schwimmen ist eine Anlage mit Funktion 4320 Wasserfläche sowie Anlagen an Ufern von Gewässern für den Badebetrieb und Schwimmsport. Campingplatz Campingplatz ist eine Fläche für Funktion 4330 den Aufbau einer größeren Zahl von Zelten oder zum Abstellen und Benutzen von Wohnwagen mit orts- festen Anlagen und Einrichtungen. Grünanlage Grünanlage ist eine Anlage mit Funktion 4400 Bäumen, Sträuchern, Rasenflä- chen, Blumenrabatten und Wegen. Sie dient der Erholung einschließ- lich spielerischer Aktivitäten oder erfüllt stadtgestalterische Aufga- ben. Siedlungsgrünfläche Siedlungsgrünfläche ist eine unbe- Funktion 4410 baute Wiese, Rasenfläche und Parkanlage in Städten und Siedlun- gen. Park Park ist eine landschaftsgärtnerisch Funktion 4420 gestaltete Grünanlage, die der Re- präsentation und der Erholung dient. Nds. GVBl. 2026 Nr. 47 vom 25. Juni 2026 Seite 9 Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung, Attributart mit Wert 1 2 3 Botanischer Garten Botanischer Garten ist ein der Öf- Funktion 4430 fentlichkeit zugänglicher Garten zum Studium der Pflanzenwelt; systematisch geordnete Sammlung in Freiland und Gewächshäusern (Warmhäuser). Kleingarten Kleingarten (Schrebergarten) ist Funktion 4440 eine Anlage von Gartengrundstü- cken, die im Unterschied zu Garten- bauland vorwiegend der Freizeit und Erholung dient. Spielplatz, Bolzplatz Spielplatz, Bolzplatz ist ein Platz, Funktion 4470 an dem körperliche oder geistige Tätigkeit aus eigenem Antrieb ohne Zweckbestimmung ausgeübt wird. Friedhof Friedhof ist eine Landfläche, die zur 41009 Bestattung dient oder gedient hat, Ohne sofern die Zuordnung zu Grünan- Funktion*) lage nicht zutreffender ist. Waldbe- stattungsflächen werden der Nut- zungsart Wald zugeordnet. Landwirtschaft Landwirtschaft ist eine Fläche für 43001 den Anbau von Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet und ge- mäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen ange- bauten Fläche (einschließlich land- wirtschaftlichen Brachlands). Gartenbauland Gartenbauland ist eine Fläche, die Vegetations- dem gewerbsmäßigen Anbau von merkmal 1030 Gartengewächsen (Gemüse, Obst und Blumen) sowie für die Aufzucht von Kulturpflanzen dient. Baumschule Baumschule ist eine Fläche, auf der Vegetations- Holzgewächse aus Samen, Able- merkmal 1031 gern oder Stecklingen unter mehr- maligem Umpflanzen (Verschulen) gezogen werden. Damm, Wall, Deich Damm, Wall, Deich ist eine aus 61003 Erde oder anderen Baustoffen be- stehende langgestreckte Aufschüt- tung, die Vegetation tragen kann. Sonstiges Recht Sonstiges Recht sind die auf den 71011 Grund und Boden bezogenen Be- schränkungen, Belastungen oder anderen Eigenschaften einer Flä- che nach weiteren, nicht unter die Nds. GVBl. 2026 Nr. 47 vom 25. Juni 2026 Seite 10 Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung, Attributart mit Wert 1 2 3 Objektarten 71001 bis 71010 zu subsumierenden öffentlich-rechtli- chen Vorschriften. Truppenübungsplatz, Truppenübungsplatz, Standor- Art der Standortübungsplatz tübungsplatz ist ein Gelände zur Festlegung militärischen Ausbildung. 4720 ——————————————— *) Diese Objektarten sind auch ohne Funktionsbelegung auszuwerten. bb) Mitteldicht versiegelte Flächen: zweieinhalbfacher Hektarsatz Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung, Attributart mit Wert 1 2 3 Industrie- und Gewerbe- Industrie- und Gewerbefläche ist 41002 fläche eine Fläche, auf der sich Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienst- leistungsunternehmen sowie deren Betriebsflächen befinden. Lagerfläche Lagerfläche bezeichnet Areale, auf Funktion 1740 denen inner- und außerhalb von Gebäuden wirtschaftliche Güter ge- lagert werden, ohne Zusammen- hang zu weiteren Wertearten. Umspannstation Umspannstation bezeichnet eine Funktion 2540 Fläche mit Gebäuden und sonsti- gen Einrichtungen, um Strom auf eine andere Spannungsebene zu transformieren. Deponie (oberirdisch) Deponie (oberirdisch) bezeichnet Funktion 2630 eine Fläche, auf der oberirdisch Ab- fallstoffe gelagert werden. Deponie (untertägig) Deponie (untertägig) bezeichnet Funktion 2640 eine oberirdische Betriebsfläche, unter der Abfallstoffe eingelagert werden (Untertagedeponie). Förderanlage Förderanlage bezeichnet eine Flä- Funktion 2700 che mit Einrichtungen zur Förde- rung von Rohstoffen und Energie- trägern. Nds. GVBl. 2026 Nr. 47 vom 25. Juni 2026 Seite 11 Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung, Attributart mit Wert 1 2 3 Halde Halde ist eine Fläche, auf der Mate- 41003 rial langfristig gelagert wird und be- schreibt die auch im Relief zu mo- dellierende tatsächliche Aufschüt- tung. Dauerhaft anders genutzte Halden werden als Objekte ent- sprechend der tatsächlichen Nut- zung erfasst. Tagebau, Grube, Stein- Tagebau, Grube, Steinbruch ist 41005 bruch eine Fläche, auf der oberirdisch Bo- denmaterial abgebaut und für die Förderung des oberirdischen Ab- baugutes genutzt wird. Rekulti- vierte Tagebaue, Gruben, Steinbrü- che werden als Objekte entspre- chend der vorhandenen Nutzung erfasst. Straßenverkehr Straßenverkehr umfasst alle für die 42001 bauliche Anlage Straße erforderli- Ohne chen Flächen und die dem Stra- Funktion*) ßenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen. Begleitfläche Straßen- Begleitfläche Straßenverkehr be- Funktion 2312 verkehr zeichnet eine unbebaute Fläche, die einer Straße zugeordnet wird. Die Begleitfläche Straßenverkehr ist nicht Bestandteil der Fahrbahn. Fußgängerzone Fußgängerzone ist ein dem Fuß- Funktion 5130 gängerverkehr vorbehaltener Be- reich, in dem ausnahmsweise öf- fentlicher Personenverkehr, Liefer- verkehr oder Fahrradverkehr zuläs- sig sein kann. Weg Weg umfasst alle Flächen, die zum 42006 Befahren und/oder Begehen vorge- Ohne sehen sind. Zur Wegfläche gehören Funktion*) auch Seitenstreifen und Gräben zur Wegentwässerung. Fußweg Fußweg ist ein Weg, der aufgrund Funktion 5220 seines Ausbauzustandes nur von Fußgängern zu begehen ist. Radweg Radweg ist ein Weg, der als beson- Funktion 5240 ders gekennzeichneter und abge- grenzter Teil einer Straße oder mit selbständiger Linienführung für den Fahrradverkehr bestimmt ist. Nds. GVBl. 2026 Nr. 47 vom 25. Juni 2026 Seite 12 Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung, Attributart mit Wert 1 2 3 Rad- und Fußweg Rad- und Fußweg ist ein Weg, der Funktion 5250 als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit selbständiger Linienfüh- rung ausschließlich für den Fahr- rad- und Fußgängerverkehr be- stimmt ist. Begleitfläche Weg Begleitfläche Weg bezeichnet eine Funktion 5270 unbebaute Fläche, die einem Weg zugeordnet wird. Platz Platz ist eine Verkehrsfläche in Ort- 42009 schaften oder eine ebene, befes- Ohne tigte oder unbefestigte Fläche, die Funktion*) bestimmten Zwecken dient (z. B. für Verkehr, Parkplätze, Märkte, Festveranstaltungen). Fußgängerzone Fußgängerzone ist ein dem Fuß- Funktion 5130 gängerverkehr vorbehaltener Be- reich, in dem ausnahmsweise öf- fentlicher Personenverkehr, Liefer- verkehr oder Fahrradverkehr zuläs- sig sein kann. Parkplatz Parkplatz bezeichnet eine Fläche, Funktion 5310 auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zum Abstellen von Fahr- zeugen stehen. Rastplatz Rastplatz ist eine Anlage zum Ras- Funktion 5320 ten der Verkehrsteilnehmer mit un- mittelbarem Anschluss zur Straße ohne Versorgungseinrichtung, ge- gebenenfalls mit Toiletten. Raststätte, Autohof Raststätte, Autohof ist eine Anlage Funktion 5330 an Verkehrsstraßen mit Bauwerken und Einrichtungen zur Versorgung und Erholung von Reisenden. Dazu gehören auch Autohöfe gemäß der Verwaltungsvorschriften zur Stra- ßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Marktplatz Marktplatz ist ein Platz, auf dem Funktion 5340 Markt abgehalten wird. Festplatz Festplatz ist eine Fläche, auf der Funktion 5350 zeitlich begrenzte Festveranstal- tungen stattfinden. Nds. GVBl. 2026 Nr. 47 vom 25. Juni 2026 Seite 13 Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung, Attributart mit Wert 1 2 3 Bahnverkehr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.