Sachsen

Lehramtsprüfungsordnung I

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Quellenkennung: 19496. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 5, S. 46 Fsn-Nr.: 710-1.54/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. August 2026

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turwissenschaft: Überblick über die Epochen der polnischen Literatur; Interpretation polnischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Polens; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Polnischunterricht in der Oberschule; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Polnischunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. § 62 Evangelische Religion (1) Das Studium umfasst: 1. Bibelwissenschaften a) wissenschaftliche Exegese des Alten und Neuen Testaments, b) Geschichte, Literatur und Religion Israels, c) Entstehung biblischer Schriften, die Bibel als Kanon, Bibelkunde, d) Geschichte, Literatur und Religion des frühen Christentums, e) ein ausgewählter Schwerpunkt des Neuen Testaments, f) hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte, 2. Kirchengeschichte a) Epochen der Kirchengeschichte und Geschichte des Christentums einschließlich Theologie- und Dogmengeschichte, b) Reformationsgeschichte, neuzeitliche Kirchengeschichte und Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts, 3. Systematische Theologie a) zentrale Themen der Dogmatik sowie der Theologiegeschichte der Neuzeit, b) theologische Gegenwartsfragen, c) Geschichte und Grundprobleme der Ethik, Konzeptionen und Handlungsfelder, d) ausgewählte gegenwärtige Fragestellungen der Ethik, 4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen a) Konfessionskunde einschließlich Ökumenische Bewegung, b) Geschichte und Gegenwart der Weltreligionen, interreligiöser Dialog, c) Judentum und Islam, d) weltanschauliche oder religiöse Strömungen der Gegenwart sowie Konzepte der Religionskritik und 5. Religionspädagogik und Fachdidaktik a) Handlungsfelder und fachdidaktische Ansätze der Religionspädagogik, b) Bildungs- und Erziehungsauftrag des Religionsunterrichts, rechtlicher Rahmen, c) religiöse Entwicklung und Sozialisation, d) Praxis des Religionsunterrichts; ausgewählte religionspädagogische, fachdidaktische und methodische Fragestellungen; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Bibelwissenschaften: Kenntnis der Geschichte, Literatur und Religion Israels und des frühen Christentums; Grundkenntnisse der Exegese zentraler Schriften des Alten und Neuen Testaments; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Theologie des Alten und Neuen Testaments; Anwendung von ausgewählten Methoden und hermeneutischen Ansätzen der Auslegung biblischer Texte, 2. Kirchengeschichte: Grundkenntnisse der Epochen der Kirchengeschichte und der Geschichte des Christentums einschließlich wichtiger Ereignisse der Theologie- und Dogmengeschichte; vertiefte Kenntnis der Reformationsgeschichte, der neuzeitlichen Kirchengeschichte und der Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts, 3. Systematische Theologie: Grundkenntnisse der Dogmatik, Theologiegeschichte und religiöser Gegenwartsfragen; reflektierte Darstellung von Grundproblemen und Handlungsfeldern der Ethik, 4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen: Grundkenntnisse der christlichen Konfessionen und der ökumenischen Bewegung, Überblick über die Weltreligionen und vertiefte Kenntnis zu Judentum und Islam, Grundkenntnisse zum interreligiösen Dialog und 5. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Kenntnis und Bewertung von Konzeptionen der Religionspädagogik; Umgang mit ausgewählten Fragen religiöser Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter; Aufbereitung von Grundfragen und Begründungsargumentationen des Religionsunterrichts; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik. § 63 Katholische Religion (1) Das Studium umfasst: 1. Biblische Theologie a) Entstehungsgeschichte und Exegese des Alten und Neuen Testaments, b) biblisches Gottes-, Welt- und Menschenbild sowie Christusverständnis, c) ausgewählte biblische Themen in gesamtbiblischer Perspektive, d) grundlegende Methoden und hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte, 2. Historische Theologie a) Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart, b) zentrale Themen der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte, c) ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie in historischer Perspektive, 3. Systematische Theologie a) Struktur der Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt, b) zentrale Themen der Dogmatik: Gotteslehre, Christologie, Eschatologie, Schöpfungslehre, Ekklesiologie, Sakramentenlehre, c) ausgewählte Themen der Moraltheologie, der christlichen Gesellschaftslehre und des Kirchenrechts, d) zentrale Themen der Fundamentaltheologie: theologische Hermeneutik, Ökumene, interreligiöser Dialog, Verhältnis der Theologie zu den Natur- und Technikwissenschaften, e) aktuelle Fragen und Ansätze der Dogmatik und Fundamentaltheologie sowie 4. Religionspädagogik und Fachdidaktik a) Konzeptionen und aktuelle Fragen der Religionspädagogik, b) religiöse Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter, c) Förderung religiöser Kompetenz und religionsdidaktische Elementarisierung ausgewählter theologischer Themen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, d) Martyria, Diakonie und Liturgie im Selbstvollzug der Kirche und im schulischen Zusammenhang. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Biblische Theologie: Kenntnis der Entstehungsgeschichte und Exegese des Alten und Neuen Testaments, von ausgewählten zentralen biblischen Themen, Methoden und Ansätzen der Auslegung biblischer Texte, 2. Historische Theologie: Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart; Grundkenntnisse der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte und ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie, 3. Systematische Theologie: Kenntnis der Struktur der Theologie; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Dogmatik, Fundamentaltheologie, Moraltheologie und christlichen Gesellschaftslehre sowie theologischen Ethik und 4. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Überblick über zentrale Themen praktischer Theologie; religionspädagogische und fachdidaktische Grundlagen religiösen Lernens; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik. § 64 Russisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte des Russischen, 3. Literaturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der russischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) ausgewählte Ansätze der interkulturellen Kommunikationsforschung und 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Theorien, Ziele und Strategien des sprachlichen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im russischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von russischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der russischen Sprache, Entwicklungstendenzen der russischen Sprache, Analyse russischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Russischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der russischen Literatur; Interpretation russischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Russlands und der russischsprachigen Länder; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Russischunterricht in der Oberschule; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Russischunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet überwiegend in russischer Sprache statt. § 64a Sonderpädagogische Förderung (1) Das Studium umfasst: 1. Sonderpädagogische Theorien, Modelle und Konzepte der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen; 2. Sonderpädagogische Förderschwerpunkte im Überblick; 3. Diagnostik, Beratung und Förderplanung; 4. Benachteiligtenförderung, Innovation und Evaluation sonderpädagogischer Förderung; 5. Sprachliche Bildung und Sprachförderung im Kontext sonderpädagogisch relevanter Phänomene und sonderpädagogischer Förderung sowie Mehrsprachigkeit; 6. Differenzierte Leistungsermittlung und -bewertung sowie 7. Fachdidaktik. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Grundlagen verschiedener Förderschwerpunkte: Organisationsformen des inklusiven Unterrichts; sonderpädagogische Förderung und sonderpädagogische Förderkonzepte in zwei ausgewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten; Kenntnis zu häufigen Erscheinungsformen von Entwicklungsstörungen, Sinnes- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen; 2. Diagnostik, Beratung und Förderplanung: Grundlagen sonderpädagogischer Diagnostik, insbesondere Erhebung der Lernausgangslage, Lernvoraussetzungen sowie Prozessdiagnostik zur Evaluation sonderpädagogischer Förderung; Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung von Lehrkräften, Personensorgeberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern bei individuellem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, interdisziplinäre Kooperation sowie Planung von Fördermaßnahmen für einen der gewählten Förderschwerpunkte; 3. Fachdidaktik: Analyse und Bewertung curricularer Konzepte im gemeinsamen Unterricht unter besonderer Berücksichtigung der Beschreibung von Lernwegen und Lernstrategien sowie individuellen Lernprozessen; individualisierende und differenzierende Maßnahmen im Kontext eines pädagogisch-didaktischen Gesamtkonzeptes; Kenntnis und Bewertung spezifischer Methoden und Medien zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen unter Berücksichtigung von Benachteiligtenförderung. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3.35 § 65 Sorbisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) Theorien, Modelle, System, b) Entwicklung und Geschichte der sorbischen Sprachen, Varietäten, Stile, c) funktionale und mediale Aspekte der Sprache, d) Spracherwerb, Mehrsprachigkeit, 3. Literaturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft; Textanalyse und Textinterpretation; Komparatistik, b) Entwicklung der sorbischen Literatur, Epochen, Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke, c) Reflexion von Literatur in ihrer historischen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bedeutung, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) Ethnologie und Minderheitenforschung sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs; Sorbisch als Mutter-, Zweit- und Fremdsprache, b) Theorie und Methodik des Unterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen Fachunterrichts, d) literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele, Verfahren. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung in Lexik, Grammatik und Ausdruck des Ober- oder Niedersorbischen, 2. Sprachwissenschaft: Kenntnis der Geschichte der sorbischen Sprachen von der Ausgliederung aus dem Urslawischen bis zur Gegenwart einschließlich der Stellung des Sorbischen im Rahmen der slawischen Sprachen; Kenntnis der Struktur des Ober- und Niedersorbischen, von Lexikologie und Wortbildung; Analyse sorbischer Texte, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über Methoden, Kenntnis der geschichtlichen Entwicklung der sorbischen Literatur seit ihren Anfängen einschließlich wichtiger Werke der ober- und niedersorbischen Literatur aus verschiedenen Epochen, sorabistische Literaturgeschichtsschreibung, Interpretation sorbischer Texte, 4. Kulturwissenschaft: Kenntnis der Geschichte und Kulturgeschichte der Sorbinnen und Sorben sowie der materiellen und geistigen Volkskultur, Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen des sorbischen Volkes und 5. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Sorbischunterrichts in der Oberschule auf der Grundlage von Vermittlungs- und Aneignungsformen sprachlich-kommunikativer Handlungen und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Besonderheiten im sorbischen Muttersprachunterricht in der Oberschule; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers in ober- oder niedersorbischer Sprache statt. § 66 Spanisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte des Spanischen, 3. Literaturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der spanischsprachigen Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) ausgewählte Theorien des Fremdverstehens, c) Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen zu Spanien und zum übrigen spanischsprachigen Raum sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Theorien, Ziele und Strategien des sprachlichen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind nachzuweisen: 1. Sprachkompetenz durch a) Kenntnisse in Latein oder b) einen Abschluss in einer Fremdsprache auf dem Niveau B2 und in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Referenzrahmens sowie 2. ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im spanischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von spanischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der spanischen Sprache, Entwicklungstendenzen der spanischen Sprache, Analyse spanischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Spanischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der spanischen Literatur; Interpretation spanischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politischgesellschaftliche Verhältnisse Spaniens und des übrigen spanischsprachigen Raumes; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Spanischunterricht in der Oberschule; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Spanischunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet überwiegend in spanischer Sprache statt.36 § 67 Sport (1) Das Studium umfasst: 1. Sportpraxis a) Grundlagen des Bewegungskönnens, b) sportorientierte Kompetenzen aus den Bewegungsfeldern: Spielen, Laufen/Werfen/Springen, Bewegen an und mit Geräten, Bewegen im Wasser sowie Gestalten/Tanzen/Darstellen, c) sportartübergreifende Kompetenzen in weiteren Bewegungsfeldern, d) Grundlagen der Sicherheits- und Regelkenntnis in der Sportpraxis, e) Nachweis sportpraktischer Kompetenzen aus einem der Bewegungsfelder Leichtathletik oder Gerätturnen, 2. Sportwissenschaft a) sportpsychologische Grundlagen, b) sportmotorische und trainingswissenschaftliche Grundlagen, c) sportbiologische Grundlagen von Bewegung und Training sowie 3. Fachdidaktik a) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, b) Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Besonderheiten der Leistungsermittlung und -bewertung. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Sportwissenschaft: Kenntnis der Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Sportpsychologie, Anwendung von Gestaltungs- und Trainingsgrundsätzen des Sportunterrichts unter Beachtung von Ontogenese und Geschlechtsspezifik, Sportmedizin, Wirkung und Gestaltung sportlichen Trainings, Umgang mit Gruppendynamik, Motivation und Emotion im Sportunterricht sowie 2. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion des Sportunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Bewegung, Spiel und Sport unter fachübergreifender Perspektive; ziel- und adressatengerechter Einsatz digitaler Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2. § 68 Tschechisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der bohemistischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte des Tschechischen, 3. Literaturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der bohemistischen Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der tschechischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) ausgewählte Theorien des Fremdverstehens, c) tschechische Landeskunde und Kulturgeschichte sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Theorien, Ziele und Strategien des sprachlichen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im tschechischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von tschechischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der tschechischen Sprache, Entwicklungstendenzen der tschechischen Sprache, Analyse tschechischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Tschechischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der tschechischen Literatur; Interpretation tschechischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Tschechiens; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Tschechischunterricht in der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.