Sachsen

Lehramtsprüfungsordnung I

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Quellenkennung: 19496. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 5, S. 46 Fsn-Nr.: 710-1.54/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. August 2026

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prachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der bohemistischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte des Tschechischen, 3. Literaturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der bohemistischen Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der tschechischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) ausgewählte Theorien des Fremdverstehens, c) tschechische Landeskunde und Kulturgeschichte sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Grundlagen des sprachlichen und interkulturellen Lernens in der Grundschule, d) Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik für den Tschechischunterricht in der Grundschule. (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im tschechischsprachigen Raum im Gesamtumfang von zwei Monaten nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von tschechischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der tschechischen Sprache, Entwicklungstendenzen der tschechischen Sprache, Interpretation tschechischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Tschechischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der tschechischen Literatur; Interpretation tschechischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Tschechiens; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Tschechischunterricht in der Grundschule; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Tschechischunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. § 42 Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (1) Das Studium umfasst: 1. Wirtschaft a) sozioökonomische Grundlagen, Verbraucherpolitik, b) betriebswirtschaftliche Grundlagen, 2. Technik a) natur- und technikwissenschaftliche Grundlagen, b) Technik, Gesellschaft und Natur; technische Methoden und Verfahren, 3. Ökotrophologie a) Wirtschaftslehre des Haushalts, b) Ernährungslehre, c) Textilwarenkunde und -gestaltung, d) Wohnökologie sowie 4. Fachdidaktik a) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, b) Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Wirtschaft: Kenntnis sozioökonomischer Probleme; Diskussion der Globalisierung in der Marktwirtschaft; Geldpolitik; Geldwirtschaft; Kenntnis der Begriffe und Prinzipien der Betriebswirtschaftslehre; Überblick über die Aufgaben in den Funktionsbereichen eines Unternehmens; Kenntnis der Funktionen von Markt und Wettbewerb sowie Verbraucherpolitik, 2. Technik: Nachweis von Fähigkeiten zu Denk- und Arbeitsweisen in technischen Disziplinen; Kompetenzen in der Arbeit mit Werkzeugen und Maschinen; Bewertung von Materialien und Fertigungsverfahren; Gegenüberstellung von industriellen, maschinellen und handwerklichen Verfahren; Kenntnis des umweltgerechten und nachhaltigen Einsatzes von Ressourcen, 3. Ökotrophologie: Bewertung von ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Erkenntnissen, Beschreibung von komplexen Sachverhalten unter Nutzung der Ernährungsökologie, Reflexion von Arbeitsprozessen und Aufgaben im Haushalt, Erörterung von Aspekten der Wohngestaltung, Kenntnis der Vielgestaltigkeit von Textilien und 4. Fachdidaktik: Theorien und Leitlinien des Unterrichts im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen unter dem Aspekt der Hinführung zur Lebenswelt und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung erkenntnisunterstützender Mittel. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3.21 Teil 3 Lehramt an Oberschulen Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 43 Prüfungsfächer, Fächerkombinationen, mündliche Prüfungen (1) Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Oberschulen erstreckt sich auf zwei Fächer einschließlich der zugehörigen Fachdidaktiken und auf die Bildungswissenschaften. (2) 1Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer kann zwei Fächer aus der ersten Fächergruppe oder ein Fach aus der ersten und ein Fach aus der zweiten Fächergruppe wählen. 2Zu den Fächergruppen gehören: 1. Erste Fächergruppe: Biologie, Deutsch, Englisch, Geographie, Mathematik, Physik, Sorbisch und Sport, 2. Zweite Fächergruppe: Chemie, Deutsch als Zweitsprache, Ethik/Philosophie, Französisch, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung, Geschichte, Informatik, Kunst, Musik, Polnisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Russisch, Sonderpädagogische Förderung, Spanisch, Tschechisch und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales. 3Zusätzlich kann das Fach Informatik mit Ethik/Philosophie, Geschichte, Kunst, Musik oder Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales sowie das Fach Musik mit den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik/Philosophie kombiniert werden. 4Das Fach Deutsch als Zweitsprache kann ausschließlich mit den Fächern Englisch und Mathematik, das Fach Sonderpädagogische Förderung mit den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik kombiniert werden. (3) 1Die mündlichen Prüfungen umfassen nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers eine Prüfung in einem Fach und eine Prüfung in der Fachdidaktik des anderen Faches. 2Dabei ist von der Wahl das Fach ausgenommen, aus dem sich das Thema der wissenschaftlichen Arbeit ableitet, dies gilt für die Fachdidaktik entsprechend.22 § 44 Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Oberschulen Erweiterungsprüfungen können in den in § 43 Absatz 2 Satz 2 genannten Fächern und in Förderschwerpunkten nach § 117 Absatz 2 abgelegt werden.23 Abschnitt 2 Studieninhalte, Prüfungsinhalte, Prüfungsumfang § 45 Bildungswissenschaften (1) Das Studium umfasst: 1. Erziehungswissenschaft, 2. Pädagogische Psychologie und 3. Interdisziplinäre Studien: a) sozialwissenschaftliche Konzepte, b) Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung, c) Berufs- und Lebensweltorientierung, d) fächerverbindendes und fachübergreifendes Lernen, e) vertiefte Reflexion von Theorie und Praxis bei der Gestaltung spezifischer Lehr-Lernumgebungen an der Oberschule. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Erziehungswissenschaft a) Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationstheorien sowie Bildungssysteme unter vergleichenden Gesichtspunkten; Begründung und Reflexion von Bildung und Erziehung in institutionellem Kontext; Grundrechtsklarheit, b) Schul- und Unterrichtstheorie, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Bildungsforschung, Beruf und Rolle von Lehrerinnen und Lehrern, Berufsfeld Schule als Lernaufgabe, c) Allgemeine Didaktik und Methodik, d) pädagogische Handlungsfelder in Schule und Unterricht: Heterogenität, Differenzierung, individuelle Förderung, Integration und Inklusion einschließlich rechtlicher Grundlagen, inklusive Unterrichtskonzepte einschließlich zieldifferenten Unterrichtens und unterrichtliche Kooperation in multiprofessionellen Teams, e) Medienbildung; Umgang mit digitalen und analogen Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten sowie kritische Reflexion und 2. Pädagogische Psychologie a) Lern-, Gedächtnis-, Instruktions- und Motivationspsychologie, b) Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters, Lernprozesse innerhalb und außerhalb der Schule, c) Interaktion und Kommunikation in Lehr- und Lernprozessen, d) pädagogische Diagnostik, Beurteilung und Beratung; Förderung individueller Lernprozesse; Leistungsmessung und -beurteilung, e) Diagnose, Beratung, Prävention und Intervention bei Lern-, Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten. (3) Die Prüfung umfasst eine schriftliche Prüfung zu einem der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 oder 2 nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers.24 § 46 Biologie (1) Das Studium umfasst: 1. Allgemeine Botanik und Spezielle Botanik, 2. Pflanzenphysiologie, 3. Allgemeine Zoologie und Spezielle Zoologie mit Grundlagen der Entwicklungsbiologie, 4. Tierphysiologie, 5. Ökologie, 6. Genetik mit Grundlagen der Reproduktionstechnik, Gentechnik und Züchtung, 7. Humanbiologie mit Grundlagen der Immunbiologie, 8. Neurobiologie mit Grundlagen der Ethologie, 9. Evolution und biologische Vielfalt sowie 10. Fachdidaktik. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Kenntnis der Grundlagen der Allgemeinen Botanik und Allgemeinen Zoologie unter Berücksichtigung des Grundgedankens der Evolution; Lösung von spezifischen Problemen in ausgewählten Bereichen der Speziellen Botanik und Speziellen Zoologie, der Pflanzenphysiologie und Tierphysiologie, der Ökologie, Genetik, Humanbiologie, Neurobiologie, 2. Anwendung von wesentlichen Gesetzmäßigkeiten, Modellen, Arbeits- und Erkenntnismethoden der Biologie einschließlich der experimentellen Methoden, 3. Anwendung von biologischen Sachverhalten auf unterrichtsbezogene Zusammenhänge, auch unter fachübergreifender Perspektive und 4. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; fachdidaktische Durchdringung biologischer Sachverhalte und Zusammenhänge für den Biologieunterricht in der Oberschule; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Biologieunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 9. 2Dabei dürfen folgende Bereiche nicht miteinander kombiniert werden: zwei botanische Bereiche oder der zoologische Bereich und Tierphysiologie oder Tierphysiologie und Humanbiologie. § 47 Chemie (1) Das Studium umfasst: 1. Allgemeine und Anorganische Chemie mit Grundlagen der Analytischen Chemie, 2. Organische Chemie mit Grundlagen der Makromolekularen Chemie und der Biochemie, 3. Physikalische Chemie mit mathematischen Grundlagen und Anwendungen in der Technischen Chemie sowie 4. Fachdidaktik. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Kenntnis der Grundlagen der Allgemeinen und Physikalischen Chemie, Lösung von spezifischen Problemen in ausgewählten Bereichen der Anorganischen und Organischen Chemie, 2. Anwendung von wesentlichen Gesetzmäßigkeiten, Modellen, Arbeits- und Erkenntnismethoden der Chemie einschließlich der experimentellen Methoden, 3. Anwendung von chemischen Sachverhalten auf unterrichtsbezogene Zusammenhänge, auch unter fachübergreifender Perspektive und 4. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; fachdidaktische Durchdringung chemischer Sachverhalte und Zusammenhänge für den Chemieunterricht in der Oberschule; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Chemieunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. § 48 Deutsch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der germanistischen Sprachwissenschaft, b) System der Sprache: Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax, Lexikologie, Semantik, c) Entwicklung und Geschichte der deutschen Sprache, Varietäten und Stile, d) funktionale und mediale Aspekte der Sprache, e) Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit, 2. Literaturwissenschaft a) Grundlagen und Methoden der Literaturwissenschaft, b) ausgewählte Aspekte der Entwicklung der deutschen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart und Reflexion in ihrer historischen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bedeutung, c) Epochen, Gattungen, Autorinnen und Autoren mit den Schwerpunkten Aufklärung, Klassik, Romantik, 19. Jahrhundert, Klassische Moderne sowie Nachkriegs- und Gegenwartsliteratur, d) Geschichte und Theorie der Kinder- und Jugendliteratur, e) Medien und Literatur sowie 3. Fachdidaktik a) Konzeptionen des sprachlichen, literarischen und medialen Lernens im Deutschunterricht einschließlich ihrer unterrichtspraktischen Umsetzung und Evaluation, b) Ziele und Kompetenzbereiche des Deutschunterrichts, c) methodische Gestaltung des Deutschunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachwissenschaft: Überblick über die Entwicklung und Geschichte der deutschen Sprache, theoriegeleitete Analyse und Interpretation sprachlicher und kommunikativer Phänomene, 2. Literaturwissenschaft: Grundlagen und Methoden der Literaturwissenschaft; Überblick über ausgewählte Epochen der deutschen und deutschsprachigen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation deutschsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang sowie 3. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Deutschunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf die Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 und 2.25 § 49 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachwissenschaftliche Grundlagen des Deutschen: a) System der Sprache: Phonologie, Orthographie, Lexikologie, Grammatik, b) Sprachgebrauch und sprachliches Handeln, 2. Zweitspracherwerb und Mehrsprachigkeit: a) empirische Zweitspracherwerbsforschung, b) Erscheinungsformen migrationsbedingter Mehr­sprachigkeit, c) Lernersprachen und Erwerbsverläufe, Sprach­erwerbsstufen, 3. Sprachdiagnostik und Sprachförderung: a) Verfahren der Sprachdiagnostik, b) Sprachfördermodelle und -förderplanung, 4. Migrationsforschung: a) Migrationsgeschichte und -politik Deutschlands, b) Schule, Sprache und Bildung in der Migrationsgesellschaft, c) Kulturstudien im Kontext von Deutsch als Zweitsprache sowie 5. Fachdidaktik: a) Theorien, Modelle und Konzepte des Lehrens und Lernens von Deutsch als Zweitsprache, b) Ziele, Inhalte, Methoden und Medien der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Anforderungen an den sprachförderlichen und lernzieldifferenten Unterricht. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachwissenschaft: Kenntnis der Sprachstrukturen, Gebrauchsformen des Deutschen sowie Formen sprachlichen Handelns, Analyse sprachlicher Anforderungen im Fachunterricht, 2. Zweitspracherwerb und Mehrsprachigkeit: Kenntnis von Theorien, Methoden und Ergebnissen der Zweitspracherwerbsforschung, Kenntnis von Spracherwerbsprozessen und Ergebnissen aktueller Mehrsprachigkeitsforschung, 3. Sprachdiagnostik und Sprachförderung: Kenntnis von Sprachdiagnoseverfahren sowie -instrumenten, Kenntnis von Sprachfördermodellen, 4. Kulturwissenschaftliche Perspektiven und Deutsch als Zweitsprache in der Migrationsgesellschaft: Kenntnis von kulturreflexiven, auch rassismuskritischen Perspektiven von Deutsch als Zweitsprache, der Migrationsgeschichte Deutschlands sowie von Bedingungen schulischer und sprachlicher Bildung in der Migrationsgesellschaft sowie 5. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente einschließlich der Niveaustufen DaZ; Theorien, Modelle und Konzepte zweitsprachlichen Unterrichts unter Beachtung der Besonderheiten des DaZ-Unterrichts; Planung, Gestaltung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen im DaZ-Unterricht unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an den lernzieldifferenten, fachübergreifenden und projektorientierten Unterricht. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4.26 § 50 Englisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte der heutigen Varietäten des Englischen, c) englische Sprachgeschichte, 3. Literaturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der englischsprachigen Literaturen vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) ausgewählte Theorien des Fremdverstehens, c) länderspezifisches Orientierungswissen zu englischsprachigen Kulturräumen und ihrer historischen Entwicklung, insbesondere zu den Britischen Inseln sowie den USA und 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Theorien, Ziele und Strategien des sprachlichen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von englischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der englischen Sprache, Probleme des modernen Englisch als Weltsprache, Analyse englischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Englischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der englischsprachigen Literaturen, insbesondere der englischen und nordamerikanischen, deren Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke im jeweiligen historischen Umfeld sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation von Literatur im kulturellen, sozialen, politischen, soziologischen und historischen Zusammenhang seit dem 16. Jahrhundert, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geistesgeschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse der englischsprachigen Kulturräume, insbesondere der Britischen Inseln und der USA; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Englischunterricht in der Oberschule; Kenntnis des Referenzrahmens, der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Englischunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet in englischer Sprache statt.27 § 51 Ethik/Philosophie (1) Das Studium umfasst: 1. Praktische Philosophie a) ethische, politische und sozialphilosophische Theorien in Geschichte und Gegenwart, b) ausgewählte Theorien der philosophischen Ethik, c) ausgewählte Konflikte der angewandten Ethik unter Berücksichtigung der Problematik von Willensfreiheit, Verantwortlichkeit und Gewissen, d) ausgewählte anthropologische Fragestellungen: Wesen des Menschen, Glück, Sinn, Individualität, Geschichtlichkeit, Technik, Kultur und Natur, e) ausgewählte Fragestellungen der politischen Philosophie: Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, f) Grundlagenwissen zu den Weltreligionen, 2. Theoretische Philosophie a) Positionen und Probleme der theoretischen Philosophie in Geschichte und Gegenwart, b) zentrale Themen und Problemstellungen: Erkenntnistheorie, Wahrheit und Objektivität, Philosophie des Geistes, Sprachphilosophie, Logik und Argumentationstheorie, c) philosophische Denkrichtungen und deren Methoden: Phänomenologie, Hermeneutik, Pragmatismus, Analytische Philosophie, Konstruktivismus und Dialektik sowie 3. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte philosophischer Bildung, der Fachdidaktik und der Philosophie der Erziehung, b) Ziele, Inhalte, Methoden und Medien philosophischen Unterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Lehr- und Lernprozesse für philosophische Bildungsprozesse auch unter Berücksichtigung des Inklusionsauftrages, d) kulturelle und religiöse Deutungsmuster und deren Bedeutung für die Gestaltung von philosophischen Bildungsprozessen innerhalb einer heterogenen Gesellschaft. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Praktische Philosophie: Interpretation historischer Entwicklungen und systematischer Probleme innerhalb der praktischen Philosophie und Ethik, Beurteilung von Problemen der angewandten Ethik, 2. Theoretische Philosophie: Interpretation historischer Entwicklungen und systematischer Probleme innerhalb der theoretischen Philosophie sowie 3. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; didaktische Aufbereitung philosophischer Fragestellungen; erziehungsphilosophische und fachdidaktische Reflexion von Zielen, Inhalten und Methoden des Ethik- und Philosophieunterrichts in der Oberschule; Planung, Gestaltung und Reflexion k

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.