Sachsen

Lehramtsprüfungsordnung I

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Quellenkennung: 19496. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 5, S. 46 Fsn-Nr.: 710-1.54/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. August 2026

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mpetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte der heutigen Varietäten des Französischen, 3. Literaturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der französischen und frankophonen Literatur vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) ausgewählte Theorien des Fremdverstehens, c) Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen zu Frankreich und zur Frankophonie sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Grundlagen des sprachlichen und interkulturellen Lernens in der Grundschule, d) Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik für den Französischunterricht in der Grundschule. (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im französischsprachigen Raum im Gesamtumfang von zwei Monaten nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von französischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: ausgewählte Probleme des modernen Französisch, Analyse französischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Französischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der französischen und frankophonen Literatur ab dem 17. Jahrhundert sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation französischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geistesgeschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Frankreichs und der Frankophonie; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Französischunterricht in der Grundschule; Kenntnis des Referenzrahmens, der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Französischunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet überwiegend in französischer Sprache statt.18 § 33 Kunst (1) Das Studium umfasst: 1. Kunstpraxis a) Grundformen des künstlerischen Gestaltens, raumbezogene Installationen, b) Bilder unterschiedlicher Medialität in ästhetisch-künstlerischer Form, c) spielerisch-experimentelle Verfahren im Umgang mit Materialien und Medien, d) eigene künstlerische Positionen, e) künstlerischer Umgang mit digitalen Medien, f) Nachweis kunstpraktischer Kompetenzen mit Verteidigung des eigenen künstlerischen Konzepts, 2. Kunstgeschichte und Kunsttheorie a) grundlegende künstlerische Epochen, Positionen und Konzepte sowie Gestaltungs- und Ausdrucksweisen in der Geschichte der Kunst, b) Umbrüche, Funktions- und Paradigmenwechsel in der Kunst, c) künstlerische Strategien der Ersten und Zweiten Moderne und der Gegenwartskunst, d) Entwicklung und Funktion visueller Medien und ihrer Ausdrucksmöglichkeiten, e) grundlegende rezeptionsästhetische Methoden sowie Interpretationsverfahren und 3. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Kunstunterrichts und deren Kritik, b) Entwicklung der Kinder- und Jugendkultur sowie ihrer besonderen Ästhetik, c) altersgemäße Methoden der Werkanalyse und -interpretation, d) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, e) Ergebnisse im Kunstunterricht, Evaluation kunstpädagogischer Prozesse. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Kunstgeschichte und Kunsttheorie: Kenntnis der epochengeschichtlichen Grundlagen und von Inhalten des Faches; Reflexionen zu künstlerischen Strategien der Ersten und Zweiten Moderne; Anwendung von Methoden und Inhalten der Rezeptions- und Bildwissenschaft; Beschreibung von besonderen Wirkungsmöglichkeiten audio-visueller und bildkünstlerischer Medien; Einordnung von Künstlerinnen, Künstlern, Theorien und Kunstwerken im Zusammenhang mit grundlegenden Paradigmenwechseln in Kunstgeschichte und Kunsttheorie sowie 2. Fachdidaktik: fachdidaktische Grundlagen des Kunstunterrichts; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Kunstunterrichts in der Grundschule auf der Grundlage aktueller kunstpädagogischer Konzepte und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen Schwerpunkt aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2.19 § 34 Mathematik (1) Das Studium umfasst: 1. Algebra a) Arithmetik und elementare Zahlentheorie, b) Grundstrukturen der Algebra, c) lineare Algebra, 2. Analysis a) elementare Funktionen, b) Elemente der Differenzial- und Integralrechnung, 3. Geometrie a) Geometrie der Ebene und des Raumes, b) geometrische Abbildungen, c) ausgewählte Inhalte der analytischen Geometrie und 4. Stochastik a) Wahrscheinlichkeitstheorie in endlichen Ereignisräumen, b) Einführung in die mathematische Statistik. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Kenntnis grundlegender Begriffe, Aussagen und Methoden der Algebra, Analysis, Geometrie und Stochastik sowie Nachweis der Fähigkeit, diese adäquat darzustellen, zu strukturieren und zu interpretieren, 2. Herstellung von grundlegenden mathematischen Zusammenhängen in ausgewählten Kontexten und 3. Entwicklung von Lösungsstrategien für unterrichtsbezogene mathematische Probleme. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1, darunter nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2. § 35 Musik (1) Das Studium umfasst: 1. Musikalisch-künstlerische Praxis a) instrumentale Ausbildung auf einem Instrument, b) vokale Ausbildung einschließlich Sprecherziehung, c) Ensembleleitung, d) schulpraktisches Musizieren, e) Tonsatz, Arrangement, Komposition, f) Nachweis vielseitiger musikpraktischer und künstlerisch-ästhetischer Kompetenzen, 2. Musiktheorie und Musikwissenschaft a) ausgewählte musiktheoretische Modelle, musikalische Analyse, Arbeitstechniken und Forschungsmethoden, b) historische und systematische Musikwissenschaft sowie 3. Musikpädagogik und Fachdidaktik a) musikpädagogische Theorien, Modelle und Konzepte einschließlich entwicklungspsychologischer Aspekte, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, c) Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, d) Potenziale digitaler Medien. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Musiktheorie und Musikwissenschaft: Anwendung von Begriffen und Kategorien in den Gebieten der Musikwissenschaft, Überblick über die Epochen der Musikgeschichte und die Gattungs- und Kompositionsgeschichte, Auseinandersetzung mit der kulturellen und sozialen Einbindung von Musik, Analyse und Interpretation spezieller Werke sowie 2. Musikpädagogik und Fachdidaktik: Theorien, Modelle und Konzepte des Musiklernens; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Musikunterrichts in der Grundschule auf der Grundlage aktueller musikpädagogischer Konzepte unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen Schwerpunkt aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Musikpädagogik. § 36 Polnisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der polnischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte des Polnischen, 3. Literaturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der polnischen Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der polnischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) ausgewählte Theorien des Fremdverstehens, c) polnische Landeskunde und Kulturgeschichte sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht, c) Grundlagen des sprachlichen und interkulturellen Lernens in der Grundschule, d) Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik für den Polnischunterricht in der Grundschule. (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im polnischsprachigen Raum im Gesamtumfang von zwei Monaten nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von polnischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der polnischen Sprache, Entwicklungstendenzen der polnischen Sprache, Interpretation polnischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Polnischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der polnischen Literatur; Interpretation polnischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Polens; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Polnischunterricht in der Grundschule; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Polnischunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. § 37 Evangelische Religion (1) Das Studium umfasst: 1. Bibelwissenschaften a) wissenschaftliche Exegese des Alten und Neuen Testaments, b) Geschichte, Literatur und Religion Israels, c) Entstehung biblischer Schriften, die Bibel als Kanon, Bibelkunde, d) zentrale Themen der Geschichte, Literatur und Religion des frühen Christentums, e) hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte, 2. Kirchengeschichte a) Epochen der Kirchengeschichte und Geschichte des Christentums einschließlich Theologie- und Dogmengeschichte, b) Reformationsgeschichte, neuzeitliche Kirchengeschichte und Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts, 3. Systematische Theologie a) zentrale Themen der Dogmatik sowie der Theologiegeschichte der Neuzeit, b) Geschichte und Grundprobleme der Ethik, Konzeptionen und Handlungsfelder, c) ausgewählte gegenwärtige Fragestellungen der Ethik, 4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen a) Konfessionskunde, b) Geschichte und Gegenwart der Weltreligionen, interreligiöser Dialog, c) Judentum und Islam sowie 5. Religionspädagogik und Fachdidaktik a) Handlungsfelder und fachdidaktische Ansätze der Religionspädagogik, b) Bildungs- und Erziehungsauftrag des Religionsunterrichts, rechtlicher Rahmen, c) religiöse Entwicklung und Sozialisation, d) ausgewählte religionspädagogische, fachdidaktische und methodische Fragestellungen; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Bibelwissenschaften: Grundkenntnisse der Geschichte, Literatur und Religion Israels und des frühen Christentums; Grundkenntnisse der Exegese zentraler Schriften des Alten und Neuen Testaments; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Theologie des Alten und Neuen Testaments; Grundkenntnisse in Bibelkunde, 2. Kirchengeschichte: Grundkenntnisse der Epochen der Kirchengeschichte und der Geschichte des Christentums einschließlich wichtiger Ereignisse der Theologie- und Dogmengeschichte, vertiefte Kenntnis der Reformationsgeschichte, 3. Systematische Theologie: Grundkenntnisse zentraler Themen der Dogmatik sowie der Theologiegeschichte der Neuzeit, Grundkenntnisse der Geschichte der Ethik sowie ihrer Konzeptionen und Handlungsfelder, 4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen: Grundkenntnisse der christlichen Konfessionen, Überblick über die Weltreligionen und vertiefte Kenntnis zu Judentum und Islam, Grundkenntnisse zum interreligiösen Dialog und 5. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Kenntnis des Bildungs- und Erziehungsauftrags des Faches und Einordnung der gegenwärtigen Situation; Grundkenntnisse zur religiösen Entwicklung und Sozialisation im Kindesalter; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Reflexion ausgewählter Fragestellungen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik. § 38 Katholische Religion (1) Das Studium umfasst: 1. Biblische Theologie a) Entstehungsgeschichte des Alten und Neuen Testaments, b) biblische Grundthemen wie Schöpfung, Väterzählung, Exodus, Psalmen, Jesus Christus, Paulus, c) biblisches Gottes-, Welt- und Menschenbild sowie Christusverständnis, d) grundlegende Methoden und hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte, 2. Historische Theologie a) Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart, b) zentrale Themen der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte, c) ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie in historischer Perspektive, 3. Systematische Theologie a) Überblick über die Struktur der Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt, b) zentrale Themen der Dogmatik: Gotteslehre, Christologie, Eschatologie, Schöpfungslehre, Ekklesiologie, Sakramentenlehre, c) ausgewählte Themen der Moraltheologie und der christlichen Gesellschaftslehre, d) zentrale Themen der Fundamentaltheologie: theologische Hermeneutik, Ökumene, interreligiöser Dialog, e) aktuelle Fragestellungen und Ansätze der Dogmatik und Fundamentaltheologie sowie 4. Religionspädagogik und Fachdidaktik a) Konzeptionen der Religionspädagogik, b) religiöse Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter, c) Förderung religiöser Kompetenz und religionsdidaktische Elementarisierung theologischer Themen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, d) Martyria, Diakonie und Liturgie im schulischen Zusammenhang. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Biblische Theologie: Überblick über die Entstehungsgeschichte des Alten und Neuen Testaments sowie ausgewählte zentrale biblische Themen; Grundkenntnisse zum biblischen Gottes-, Welt- und Menschenbild sowie zum Christusverständnis; Kenntnis grundlegender Methoden und hermeneutischer Ansätze der Auslegung biblischer Texte, 2. Historische Theologie: Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart; Grundkenntnisse der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte und ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie, 3. Systematische Theologie: Kenntnis der Struktur der Theologie; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Dogmatik, Fundamentaltheologie, Moraltheologie und christlichen Gesellschaftslehre sowie theologischen Ethik und 4. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Überblick über Konzeptionen der Religionspädagogik und religiöser Entwicklung und Sozialisation im Kindesalter; religionspädagogische und fachdidaktische Grundlagen religiösen Lernens; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik. § 38a Sonderpädagogische Förderung (1) Das Studium umfasst: 1. Sonderpädagogische Theorien, Modelle und Konzepte der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen; 2. Sonderpädagogische Förderschwerpunkte im Überblick; 3. Diagnostik, Beratung und Förderplanung; 4. Sprachliche Bildung und Sprachförderung im Kontext sonderpädagogisch relevanter Phänomene und sonderpädagogischer Förderung sowie Mehrsprachigkeit; 5. Differenzierte Leistungsermittlung und -bewertung sowie 6. Fachdidaktik. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Grundlagen verschiedener Förderschwerpunkte: Organisationsformen des inklusiven Unterrichts; sonderpädagogische Förderung und sonderpädagogische Förderkonzepte in zwei ausgewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten; Kenntnis zu häufigen Erscheinungsformen von Entwicklungsstörungen, Sinnes- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen; 2. Diagnostik, Beratung und Förderplanung: Grundlagen sonderpädagogischer Diagnostik, insbesondere Erhebung der Lernausgangslage, Lernvoraussetzungen sowie Prozessdiagnostik zur Evaluation sonderpädagogischer Förderung; Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung von Lehrkräften, Personensorgeberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern bei individuellem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, interdisziplinäre Kooperation sowie Planung von Fördermaßnahmen für einen der gewählten Förderschwerpunkte; 3. Fachdidaktik: Analyse und Bewertung curricularer Konzepte im gemeinsamen Unterricht unter besonderer Berücksichtigung der Beschreibung von Lernwegen und Lernstrategien sowie individuellen Lernprozessen; individualisierende und differenzierende Maßnahmen im Kontext eines pädagogisch-didaktischen Gesamtkonzeptes; Kenntnis und Bewertung spezifischer Methoden und Medien zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen unter Berücksichtigung von Benachteiligtenförderung. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3.20 § 39 Sorbisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) Entwicklung und Geschichte der sorbischen Sprachen, b) Theorien, Modelle, System, Lexikologie, Wortbildung, c) Spracherwerb, Mehrsprachigkeit, 3. Literaturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft, b) Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der sorbischen Literatur, Epochen, Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke, d) digitale Medien und Literatur sowie 4. Kulturwissenschaft a) Geschichte und Kulturgeschichte der Sorbinnen und Sorben, b) Ethnologie und Minderheitenforschung. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung des Ober- oder Niedersorbischen, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der sorbischen Sprachen; Kenntnis der Struktur des Ober- und Niedersorbischen, von Lexikologie und Wortbildung; Interpretation sorbischer Texte, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über Methoden und geschichtliche Entwicklung der sorbischen Literatur seit ihren Anfängen einschließlich wichtiger Werke der ober- und niedersorbischen Literatur aus verschiedenen Epochen, Interpretation sorbischer Texte und 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Geschichte und Kulturgeschichte der Sorbinnen und Sorben sowie der materiellen und geistigen Volkskultur, Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen des sorbischen Volkes. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers in ober- oder niedersorbischer Sprache statt. § 40 Sport (1) Das Studium umfasst: 1. Sportpraxis a) Grundlagen des Bewegungskönnens, b) sportorientierte Kompetenzen aus den Bewegungsfeldern: Spielen, Laufen/Werfen/Springen, Bewegen an und mit Geräten, Bewegen im Wasser und Rettungsschwimmen sowie Gestalten/Tanzen/Darstellen, c) sportartübergreifende Kompetenzen in weiteren Bewegungsfeldern, d) Grundlagen der Sicherheits- und Regelkenntnis in der Sportpraxis, e) Nachweis sportpraktischer Kompetenzen aus einem der Bewegungsfelder Leichtathletik oder Gerätturnen, 2. Sportwissenschaft a) sportpsychologische Grundlagen, b) sportmotorische und trainingswissenschaftliche Grundlagen, c) sportbiologische Grundlagen von Bewegung und Training sowie 3. Fachdidaktik a) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, b) Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Besonderheiten der Leistungsermittlung und -bewertung. (2) Zusätzlich ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sportwissenschaft: Kenntnis der Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Sportpsychologie, Anwendung von Gestaltungs- und Trainingsgrundsätzen des Sportunterrichts unter Beachtung von Ontogenese und Geschlechtsspezifik, Wirkung und Gestaltung sportlichen Trainings, Umgang mit Gruppendynamik, Motivation und Emotion im Sportunterricht sowie 2. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion des Sportunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Bewegung, Spiel und Sport unter fachübergreifender Perspektive; ziel- und adressatengerechter Einsatz digitaler Medien. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen Schwerpunkt aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2. § 41 Tschechisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) S

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.