Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 39 vom 21.11.2025, Seiten 603 – 652, Größe: 1,1 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-11-21

Quellenkennung: gazette-2025-039. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektro- nisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsanwaltschaften ab dem genannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernommenen Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift ei- nes anderen Landes elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden und einschließlich der aus den genannten Ver- fahren resultierenden Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter- Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Rechtshilfeverfah- ren. 640 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Sämtliche Verfahren gegen zur Tatzeit er- 30. Juni 2025 wachsene Täter der Hauptabteilungen I und II sowie der Abteilungen 30, 32, 33 und 34, die unter den Registerzeichen Js, UJs oder AR geführt werden und bei denen kein die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg begründender Tatort (§ 9 StGB) gege- ben wäre, wenn entweder die Akte von einer Strafverfolgungsbehörde elektronisch über- sandt wird oder die Aktenanlage auf der Über- sendung eines Ermittlungsvorganges durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektronisch er- folgt ist; einschließlich der von anderen Abtei- lungen oder Staatsanwaltschaften ab dem ge- nannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernom- menen Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift eines anderen Landes elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden und ein- schließlich der aus den genannten Verfahren resultierenden Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter-Opfer- Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Rechtshilfeverfah- ren. Sämtliche Verfahren der Hauptabteilung IV, 30. Juni 2025 die ausschließlich gegen Erwachsene unter den Registerzeichen Js, UJs oder AR geführt werden, wenn entweder die Akte von einer Strafverfolgungsbehörde elektronisch über- sandt wird oder die Aktenanlage auf der Über- sendung eines Ermittlungsvorganges durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektronisch er- folgt ist; einschließlich der von anderen Abtei- lungen oder Staatsanwaltschaften ab dem ge- nannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernom- menen Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Verwaltungsvorschrift eines anderen Landes elektronisch geführt und ge- mäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden und einschließlich der aus den genannten Ver- fahren resultierenden Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter- Opfer-Ausgleichs. HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 641 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Hiervon ausgenommen sind Rechtshilfeverfah- ren. Sämtliche Verfahren gegen zur Tatzeit nicht 30. Juni 2025 erwachsene Täter der Abteilungen 60, 61, 62, 65 und 67, die unter den Registerzeichen Js, UJs oder AR geführt werden, wenn entweder die Akte von einer Strafverfolgungsbehörde elektronisch übersandt wird oder die Akten- anlage auf der Übersendung eines Ermitt- lungsvorganges durch eine Strafverfolgungs- behörde beruht und die Übersendung der Do- kumente elektronisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsan- waltschaften ab dem genannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernommenen Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vor- schrift eines anderen Landes elektronisch ge- führt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten gel- tenden Rechtsverordnung elektronisch über- mittelt wurden und einschließlich der aus den genannten Verfahren resultierenden Vollstre- ckungsverfahren und Verfahren zur Durchfüh- rung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Rechtshilfeverfah- ren. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 55 und 1. Oktober 56, die unter den Registerzeichen Js oder UJs 2025 geführt werden wegen Straftaten nach § 15a InsO, wenn die Verfahrensanlage auf einer Mitteilung nach der Anordnung über Mitteilun- gen in Zivilsachen (MiZi) vom 18. November 2024 (BAnz AT 23.12.2024 B4) beruht, sowie wegen Straftaten nach §§ 143, 143a MarkenG, wenn entweder die Akte von einer Strafverfol- gungsbehörde elektronisch übersandt wird oder die Aktenanlage auf der Übersendung ei- nes Ermittlungsvorganges durch eine Strafver- folgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektronisch erfolgt ist; ein- schließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsanwaltschaften ab dem genannten Zeit- punkt in diese Abteilung übernommenen Ver- fahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift eines anderen Landes elektro- nisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Ak- ten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden und der aus den genannten Verfahren resultierenden 642 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Bußgeldsachen sowie Rechtshilfeverfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilung 57, die un- 1. Oktober ter den Registerzeichen Js, UJs oder AR ge- 2025 führt werden, wenn entweder die Akte von ei- ner Strafverfolgungsbehörde elektronisch übersandt wird oder die Aktenanlage auf der Übersendung eines Ermittlungsvorganges durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektro- nisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsanwaltschaften ab dem genannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernommenen Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift ei- nes anderen Landes elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden so- wie der aus den genannten Verfahren resultie- renden Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter-Opfer-Aus- gleichs. Hiervon ausgenommen sind Bußgeldsachen sowie Rechtshilfeverfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilung 71, die un- 1. November ter den Registerzeichen Js, UJs oder AR ge- 2025 gen zur Tatzeit erwachsene Täter wegen Straf- taten aus dem Bereich der Staatsschutzstraf- sachen und sonstigen Strafsachen mit politi- schem Einschlag geführt werden, wenn entwe- der die Akte von einer Strafverfolgungsbe- hörde elektronisch übersandt wird oder die Ak- tenanlage auf der Übersendung eines Ermitt- lungsvorganges durch eine Strafverfolgungs- behörde beruht und die Übersendung der Do- kumente elektronisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsan- waltschaften ab dem genannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernommenen Verfahren die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vor- schrift eines anderen Landes elektronisch ge- führt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten gel- tenden Rechtsverordnung elektronisch über- mittelt wurden und einschließlich der aus den genannten Verfahren resultierenden HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 643 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Bußgeldsachen sowie Rechtshilfeverfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilung 72, die un- 1. November ter den Registerzeichen Js, UJs oder AR ge- 2025 gen zur Tatzeit erwachsene Täter wegen Straf- taten nach §§ 180, 182, 183, 183a, 184i, 184j StGB geführt werden, wenn entweder die Akte von einer Strafverfolgungsbehörde elektro- nisch übersandt wird oder die Aktenanlage auf der Übersendung eines Ermittlungsvorganges durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektro- nisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsanwaltschaften ab dem genannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernommenen Verfahren und einschließlich der aus den genannten Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift eines anderen Landes elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden, und einschließlich der aus den genannten Ver- fahren resultierenden Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter- Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Bußgeldsachen sowie Rechtshilfeverfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilung 73, die un- 1. November ter den Registerzeichen Js, UJs oder AR ge- 2025 gen zur Tatzeit erwachsene Polizei- und Feu- erwehrbedienstete wegen im Dienst begange- ner Straftaten oder solcher, die einen dienstli- chen Bezug aufweisen – außer Verkehrssa- chen –, geführt werden sowie Verfahren gegen erwachsene Täter, die nicht Polizei- oder Feu- erwehrbedienstete sind, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt in einem einheitlichen Zusammenhang mit einer gegen Polizei- oder Feuerwehrbedienstete bearbeiteten Straftat steht, wenn entweder die Akte von einer Straf- verfolgungsbehörde elektronisch übersandt wird oder die Aktenanlage auf der Übersen- dung eines Ermittlungsvorganges durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Über- sendung der Dokumente elektronisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsanwaltschaften ab dem genannten 644 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Zeitpunkt in diese Abteilung übernommenen Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift eines anderen Landes elektronisch geführt und gemäß der einschlägi- gen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechtsverordnung elektro- nisch übermittelt wurden und einschließlich der aus den genannten Verfahren resultierenden Vollstreckungsverfahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Bußgeldsachen sowie Rechtshilfeverfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilung 74, die un- 1. November ter den Registerzeichen Js, UJs oder AR ge- 2025 gen zur Tatzeit erwachsene Täter wegen Straf- taten nach §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184k, 184l, 201 und 201a StGB sowie – wenn mittels moderner Kommunikationsmittel auf das Opfer eingewirkt wurde – nach §§ 176a, 176b, § 176c Absatz 2, §§ 176d und 176e StGB ge- führt werden, wenn entweder die Akte von einer Strafverfolgungsbehörde elektronisch übersandt wird oder die Aktenanlage auf der Übersendung eines Ermittlungsvorganges durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektro- nisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Staatsanwaltschaften ab dem genannten Zeit- punkt in diese Abteilung übernommenen Ver- fahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift eines anderen Landes elektro- nisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Ak- ten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden und einschließlich der aus den genannten Verfahren resultierenden Voll- streckungsverfahren und Verfahren zur Durch- führung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Bußgeldsachen sowie Rechtshilfeverfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilung 50, die un- 1. November ter den Registerzeichen Js, UJs oder AR ge- 2025 führt werden, wenn entweder die Akte von ei- ner Strafverfolgungsbehörde elektronisch übersandt wird oder die Aktenanlage auf der Übersendung eines Ermittlungsvorganges durch eine Strafverfolgungsbehörde beruht und die Übersendung der Dokumente elektro- nisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsanwaltschaften oder HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 645 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft von selbständig ermittlungsführenden Finanz- behörden ab dem genannten Zeitpunkt in diese Abteilung übernommenen Verfahren, die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.