Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 39 vom 21.11.2025, Seiten 603 – 652, Größe: 1,1 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-11-21

Quellenkennung: gazette-2025-039. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vor- schrift eines anderen Landes elektronisch ge- führt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten gel- tenden Rechtsverordnung elektronisch über- mittelt wurden sowie der aus den genannten Verfahren resultierenden Vollstreckungsver- fahren und Verfahren zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Hiervon ausgenommen sind Bußgeldsachen sowie Rechtshilfeverfahren. 20. Generalstaatsanwalt- Sämtliche Verfahren der Abteilungen II und III, 1. September schaft Hamburg die abweichend von der AV Nr. 6/2023 vom 2023 30. März 2023 (Hamburgisches Justizverwal- tungsblatt 4/2023, S. 221) bis zum 31. Dezem- ber 2023 weiterhin unter den Registerzeichen Zs, Ss oder OBL gemäß der Aktenordnung in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung und ab dem 1. Januar 2024 unter den Registerzeichen Zs, SRs, GWs, HEs oder GVAs geführt werden, wenn die Akten von der vorlegenden Stelle zuvor aufgrund dieser An- lage elektronisch geführt und gemäß der ein- schlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Rechtsbeschwer- deverfahren nach § 87j IRG sowie Verfahren aufgrund eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 87k IRG. Sämtliche Verfahren, die unter dem Register- 1. Oktober zeichen 424 Js geführt werden, einschließlich 2025 der von anderen Staatsanwaltschaften ab dem genannten Zeitpunkt übernommenen Verfah- ren und der aus den genannten Verfahren re- sultierenden Vollstreckungsverfahren und Ver- fahren zur Durchführung eines Täter-Opfer- Ausgleichs. Sämtliche Verfahren, die unter dem Register- 1. Oktober zeichen 251 EV geführt werden, wenn die Ak- 2025 tenanlage auf der Übersendung einer Strafver- folgungsbehörde oder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer beruht und die Über- sendung der Dokumente elektronisch erfolgt ist; einschließlich der von anderen Abteilungen oder Staatsanwaltschaften ab dem genannten 646 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Zeitpunkt übernommenen Verfahren, die zuvor auf Grund dieser Anlage oder einer Vorschrift eines anderen Landes elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Rechtshilfeverfah- ren. 21. Hamburgisches Berufsge- Sämtliche Verfahren; einschließlich der von 1. Januar 2024 richt für die Heilberufe anderen Gerichten ab diesem Zeitpunkt einge- henden abgegebenen oder verwiesenen Ver- fahren. 22. Anwaltsgerichtshof Sämtliche erstinstanzlichen Verfahren sowie 26. November sämtliche zweitinstanzlichen Verfahren, wenn 2025 die Akten erstinstanzlich zuvor auf Grund die- ser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden. 23. Anwaltsgericht Sämtliche Verfahren; in anwaltsgerichtlichen 26. November Verfahren nach §§ 116 141der Bundesrechts- 2025 anwaltsordnung (BRAO) vom 1. August 1959 (BGBl. III 303-8), zuletzt geändert am 23. Ok- tober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 9), jedoch nur, wenn die Akten von der Generalstaatsan- waltschaft Hamburg zuvor auf Grund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden. HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 647 Anlage 2 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren, in denen gemäß § 3 Stichtag oder anwaltschaft Absätze 2 und 3 die elektronische Ereignis, ab dem die Weiterführung der in Papierform elektronische Weiter- angelegten Akten angeordnet wird führung gemäß § 3 Absätze 2 und 3 angeordnet wird 1. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche am Stichtag in Papierform 7. Dezember 2022 Wandsbek angelegten Verfahren gemäß § 271 FamFG; einschließlich der von ande- ren Gerichten oder Spruchkörpern ab Bei nach dem Stichtag diesem Zeitpunkt eingehenden abge- von anderen Gerichten gebenen oder verwiesenen Verfahren. oder Spruchkörpern eingehenden abgege- Hiervon ausgenommen sind Verfah- benen oder verwiese- ren, die unter dem Registerzeichen AR nen Verfahren tritt an geführt werden. Stelle des obigen Da- tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. 2. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche am Stichtag in Papierform 8. Mai 2024 Altona angelegten Verfahren gemäß § 271 FamFG; einschließlich der von ande- ren Gerichten oder Spruchkörpern ab Bei nach dem Stichtag diesem Zeitpunkt eingehenden abge- von anderen Gerichten gebenen oder verwiesenen Verfahren. oder Spruchkörpern eingehenden abgege- Hiervon ausgenommen sind Verfah- benen oder verwiese- ren, die unter dem Registerzeichen AR nen Verfahren tritt an geführt werden. Stelle des obigen Da- tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. 3. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche am Stichtag in Papierform 8. Mai 2024 Barmbek angelegten Verfahren gemäß § 271 FamFG; einschließlich der von ande- ren Gerichten oder Spruchkörpern ab Bei nach dem Stichtag diesem Zeitpunkt eingehenden abge- von anderen Gerichten gebenen oder verwiesenen Verfahren. oder Spruchkörpern eingehenden abgege- Hiervon ausgenommen sind Verfah- benen oder verwiese- ren, die unter dem Registerzeichen AR nen Verfahren tritt an geführt werden. Stelle des obigen Da- tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. 4. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche am Stichtag in Papierform 22. Mai 2024 Blankenese angelegten Verfahren gemäß § 271 FamFG; einschließlich der von ande- ren Gerichten oder Spruchkörpern ab 648 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren, in denen gemäß § 3 Stichtag oder anwaltschaft Absätze 2 und 3 die elektronische Ereignis, ab dem die Weiterführung der in Papierform elektronische Weiter- angelegten Akten angeordnet wird führung gemäß § 3 Absätze 2 und 3 angeordnet wird diesem Zeitpunkt eingehenden abge- Bei nach dem Stichtag gebenen oder verwiesenen Verfahren. von anderen Gerichten Hiervon ausgenommen sind Verfah- oder Spruchkörpern eingehenden abgege- ren, die unter dem Registerzeichen AR benen oder verwiese- geführt werden. nen Verfahren tritt an Stelle des obigen Da- tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. 5. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche am Stichtag in Papierform 3. Juli 2024 St. Georg angelegten Verfahren gemäß § 271 FamFG; einschließlich der von ande- ren Gerichten oder Spruchkörpern ab Bei nach dem Stichtag diesem Zeitpunkt eingehenden abge- von anderen Gerichten gebenen oder verwiesenen Verfahren. oder Spruchkörpern eingehenden abgege- Hiervon ausgenommen sind Verfah- benen oder verwiese- ren, die unter dem Registerzeichen AR nen Verfahren tritt an geführt werden. Stelle des obigen Da- tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. 6. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche am Stichtag in Papierform 17. Juli 2024 Bergedorf angelegten Verfahren gemäß § 271 Bei nach dem Stichtag FamFG; einschließlich der von ande- von anderen Gerichten ren Gerichten oder Spruchkörpern ab oder Spruchkörpern diesem Zeitpunkt eingehenden abge- eingehenden abgege- gebenen oder verwiesenen Verfahren. benen oder verwiese- Hiervon ausgenommen sind Verfah- nen Verfahren tritt an ren, die unter dem Registerzeichen AR Stelle des obigen Da- geführt werden. tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. 7. Amtsgericht Hamburg Sämtliche am Stichtag in Papierform 17. Juli 2024 angelegten Verfahren gemäß § 271 Bei nach dem Stichtag FamFG; einschließlich der von ande- von anderen Gerichten ren Gerichten oder Spruchkörpern ab oder Spruchkörpern diesem Zeitpunkt eingehenden abge- eingehenden abgege- gebenen oder verwiesenen Verfahren. benen oder verwiese- Hiervon ausgenommen sind Verfah- nen Verfahren tritt an ren, die unter dem Registerzeichen AR Stelle des obigen Da- geführt werden. tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 649 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren, in denen gemäß § 3 Stichtag oder anwaltschaft Absätze 2 und 3 die elektronische Ereignis, ab dem die Weiterführung der in Papierform elektronische Weiter- angelegten Akten angeordnet wird führung gemäß § 3 Absätze 2 und 3 angeordnet wird 8. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche am Stichtag in Papierform 11. September 2024 Harburg angelegten Verfahren gemäß § 271 Bei nach dem Stichtag FamFG; einschließlich der von ande- von anderen Gerichten ren Gerichten oder Spruchkörpern ab oder Spruchkörpern diesem Zeitpunkt eingehenden abge- eingehenden abgege- gebenen oder verwiesenen Verfahren. benen oder verwiese- Hiervon ausgenommen sind Verfah- nen Verfahren tritt an ren, die unter dem Registerzeichen AR Stelle des obigen Da- geführt werden. tums das Datum des Eingangs bei der je- weiligen Abteilung. 9. Verwaltungsgericht Ham- Sämtliche in Papierform angelegte 1. Juni 2025 burg Verfahren aller Kammern, in denen ein Rechtsmittelband elektronisch geführt und nach dem Stichtag an das Verwal- Bei nach dem Stichtag tungsgericht zurückgegeben wird. zurückgegebenen Ver- fahren tritt an die Hiervon ausgenommen sind Verfah- Stelle des obigen Da- ren, die in der ersten Instanz noch tums das Datum an nicht erledigt sind (vgl. § 6 der Anord- dem das Rechtsmittel- nung über die Erhebung von statisti- band nach Erledigung schen Daten in der Verwaltungsge- der Rechtsmitte- richtsbarkeit) oder vom Hamburgi- linstanz(en) beim Ver- schen Oberverwaltungsgericht an das waltungsgericht ein- Verwaltungsgericht zurückverwiesen geht. werden. 10. Sozialgericht Hamburg Sämtliche in Papierform angelegte 1. Juni 2025 Verfahren aller Kammern, in denen ein Bei nach dem Stichtag Rechtsmittelband elektronisch geführt zurückgegebenen Ver- und nach dem Stichtag an das Sozial- fahren tritt an die gericht zurückgegeben wird. Stelle des obigen Da- Hiervon ausgenommen sind Verfah- tums das Datum an ren, die in der ersten Instanz noch dem das Rechtsmittel- nicht erledigt sind (vgl. § 6 der Anord- band nach Erledigung nung über die Erhebung von statisti- der Rechtsmitte- schen Daten in der Sozialgerichtsbar- linstanz(en) beim Sozi- keit) oder vom Landessozialgericht algericht eingeht. Hamburg an das Sozialgericht zurück- verwiesen werden. 650 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Anlage 3 Nummer Grundbuchamt Zeitpunkt Umfang der Übertragung (§ 2 Absatz 3 des bereits in Papierform Sätze 1 und 7) vorliegenden Inhalts der Grundakten in die elektronische Form (§ 2 Absatz 3 Satz 7) 1. Amtsgericht Hamburg, 1. Juni 2025 keine Übertragung Grundbuchamt 2. Amtsgericht Hamburg- 24. November keine Übertragung Wandsbek, Grundbuch 2025 Artikel 2 wird verordnet: Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg vom 9. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 150), geändert am Auf Grund von 16. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 343), wird wie folgt geändert: – § 135 Absatz 1 Satz 2 der Grundbuchordnung in der Fas- sung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1115), zuletzt geändert 1. In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird hinter Buchstabe b folgender am

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.