Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 39 vom 21.11.2025, Seiten 603 – 652, Größe: 1,1 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-11-21

Quellenkennung: gazette-2025-039. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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oder verwiesenen Verfahren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen AR oder SHa geführt werden. Sämtliche Verfahren aller übrigen Kammern; 13. Februar einschließlich der von anderen Gerichten ab 2023 diesem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen AR oder SHa geführt werden. Sämtliche Verfahren, die unter den Register- 1. September zeichen AR und SHa geführt werden; ein- 2025 schließlich der von anderen Gerichten ab die- sem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. 14. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche Verfahren der Abteilungen für Zivil- 26. April 2023 Bergedorf sachen einschließlich der Abteilungen für Wohnungseigentumssachen, sämtliche Ver- fahren des Familiengerichts sowie der Abtei- lung für Landwirtschaftssachen; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkör- pern ab diesem Zeitpunkt eingehenden abge- gebenen oder verwiesenen Verfahren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen M geführt werden. Sämtliche Verfahren in Betreuungssachen 17. Juli 2024 nach Maßgabe des § 271 FamFG, Unterbrin- gungssachen nach Maßgabe des § 312 FamFG, betreuungsgerichtlichen Zuweisungs- sachen nach Maßgabe des § 340 FamFG und HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 629 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Freiheitsentziehungssachen nach Maßgabe des § 415 FamFG; einschließlich der von an- deren Gerichten oder Spruchkörpern ab die- sem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren nach Maßgabe der §§ 312, 340, 415 FamFG. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Abweichende Regelungen in der Anlage 2 blei- ben unberührt. Sämtliche Verfahren in Zwangsversteigerungs- 17. Juli 2024 sachen nach dem Ersten Abschnitt Zweiter Ti- tel des Gesetzes über die Zwangsversteige- rung und die Zwangsverwaltung und Zwangs- verwaltungssachen nach dem Ersten Abschnitt Dritter Titel des Gesetzes über die Zwangsver- steigerung und die Zwangsverwaltung; ein- schließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 420, 421, 23. Oktober 422, 423, die unter den Registerzeichen AR, II, 2024 XI oder Pk geführt werden oder die Entschei- dungen über Anordnungen von Fixierungen nach den Hamburgischen Justiz- und Maßre- gelvollzugsgesetzen zum Gegenstand haben, sowie sämtliche Verfahren der Abteilung 407; jeweils einschließlich der von anderen Gerich- ten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Sämtliche Verfahren der Jugendrichterinnen 15. Januar und Jugendrichter sowie des Jugendschöffen- 2025 gerichts einschließlich der dort geführten Er- mittlungs- und Vollstreckungsverfahren, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg oder einem Gericht zuvor elektronisch geführt und die Akten gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden. Sämtliche Verfahren der sonstigen Abteilun- 30. Juni 2025 gen für Erwachsenenstrafsachen, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg zuvor auf Grund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die 630 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Übermittlung elektronisch geführter Akten gel- tenden Rechtsverordnung elektronisch über- mittelt wurden. Des Weiteren sämtliche Bewährungssachen, wenn das der Verurteilung zugrunde liegende gerichtliche Verfahren jeweils elektronisch ge- führt wird oder wenn es sich um ab diesem Zeitpunkt eingehende abgegebene Verfahren handelt und die Akten zuvor vom abgebenden Gericht elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden sowie Ver- fahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrig- keiten. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 416 und 26. November 416a, die unter den Registerzeichen M, J, oder 2025 AR geführt werden; einschließlich der von an- deren Gerichten oder Spruchkörpern ab die- sem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilungen für Zivil- 26. November sachen, die unter dem Registerzeichen M ge- 2025 führt werden; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. 15. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche Verfahren der Abteilungen für Zivil- 26. April 2023 Blankenese sachen einschließlich der Abteilungen für Wohnungseigentumssachen sowie sämtliche Verfahren des Familiengerichts; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkör- pern ab diesem Zeitpunkt eingehenden abge- gebenen oder verwiesenen Verfahren. Sämtliche Verfahren in Betreuungssachen 22. Mai 2024 nach Maßgabe des § 271 FamFG, Unterbrin- gungssachen nach Maßgabe des § 312 FamFG, betreuungsgerichtlichen Zuweisungs- sachen nach Maßgabe des § 340 FamFG und Freiheitsentziehungssachen nach Maßgabe des § 415 FamFG; einschließlich der von an- deren Gerichten oder Spruchkörpern ab die- sem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren nach Maßgabe der §§ 312, 340, 415 FamFG. HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 631 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Abweichende Regelungen in der Anlage 2 blei- ben unberührt. Sämtliche Verfahren in Zwangsversteigerungs- 22. Mai 2024 sachen nach dem Ersten Abschnitt Zweiter Ti- tel des Gesetzes über die Zwangsversteige- rung und die Zwangsverwaltung und Zwangs- verwaltungssachen nach dem Ersten Abschnitt Dritter Titel des Gesetzes über die Zwangsver- steigerung und die Zwangsverwaltung; ein- schließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 561, 562, 23. Oktober 563, 564, 565, die unter dem Registerzeichen 2024 AR geführt werden, sowie sämtliche Verfahren der Abteilungen 571, 591, 592, 599; jeweils einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Sämtliche Verfahren der Jugendrichterinnen 15. Januar und Jugendrichter sowie des Jugendschöffen- 2025 gerichts einschließlich der dort geführten Er- mittlungs- und Vollstreckungsverfahren, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg oder einem Gericht zuvor elektronisch geführt und die Akten gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden. Sämtliche Verfahren der sonstigen Abteilun- 30. Juni 2025 gen für Erwachsenenstrafsachen, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg zuvor auf Grund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten gel- tenden Rechtsverordnung elektronisch über- mittelt wurden. Des Weiteren sämtliche Bewährungssachen, wenn das der Verurteilung zugrunde liegende gerichtliche Verfahren jeweils elektronisch ge- führt wird oder wenn es sich um ab diesem Zeitpunkt eingehende abgegebene Verfahren handelt und die Akten zuvor vom abgebenden 632 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Gericht elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden sowie Ver- fahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrig- keiten. Sämtliche Verfahren der Abteilung 542, die un- 26. November ter den Registerzeichen M, J, oder AR geführt 2025 werden; einschließlich der von anderen Ge- richten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. 16. Amtsgericht Hamburg- Sämtliche Verfahren der Abteilungen für Zivil- 26. April 2023 Harburg sachen, sämtliche Verfahren des Familienge- richts sowie der Abteilung für Landwirtschafts- sachen; einschließlich der von anderen Ge- richten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren vor dem Güterichter. Sämtliche Verfahren in Zwangsversteigerungs- 22. Mai 2024 sachen nach dem Ersten Abschnitt Zweiter Ti- tel des Gesetzes über die Zwangsversteige- rung und die Zwangsverwaltung und Zwangs- verwaltungssachen nach dem Ersten Abschnitt Dritter Titel des Gesetzes über die Zwangsver- steigerung und die Zwangsverwaltung; ein- schließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Sämtliche Verfahren in Betreuungssachen 11. September nach Maßgabe des § 271 FamFG, Unterbrin- 2024 gungssachen nach Maßgabe des § 312 FamFG, betreuungsgerichtlichen Zuweisungs- sachen nach Maßgabe des § 340 FamFG und Freiheitsentziehungssachen nach Maßgabe des § 415 FamFG; einschließlich der von an- deren Gerichten oder Spruchkörpern ab die- sem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 633 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft oder verwiesenen Verfahren nach Maßgabe der §§ 312, 340, 415 FamFG. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Abweichende Regelungen in der Anlage 2 blei- ben unberührt. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 609 und 20. November 610a sowie sämtliche Verfahren der Abteilun- 2024 gen 671a, 671b, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678 und 679, die unter dem Registerzeichen AR geführt werden; einschließlich der von an- deren Gerichten oder Spruchkörpern ab die- sem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Sämtliche Verfahren der Jugendrichterinnen 15. Januar und Jugendrichter sowie des Jugendschöffen- 2025 gerichts einschließlich der dort geführten Er- mittlungs- und Vollstreckungsverfahren, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg oder einem Gericht zuvor elektronisch geführt und die Akten gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden oder die Vollstreckungs- ersuchen gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden. Sämtliche Verfahren der sonstigen Abteilun- 30. Juni 2025 gen für Erwachsenenstrafsachen, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg zuvor auf Grund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten gel- tenden Rechtsverordnung elektronisch über- mittelt wurden. Des Weiteren sämtliche Bewährungssachen, wenn das der Verurteilung zugrunde liegende gerichtliche Verfahren jeweils elektronisch ge- führt wird oder wenn es sich um ab diesem Zeitpunkt eingehende abgegebene Verfahren handelt und die Akten zuvor vom abgebenden Gericht elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden sowie 634 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.