Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 39 vom 21.11.2025, Seiten 603 – 652, Größe: 1,1 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-11-21

Quellenkennung: gazette-2025-039. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Elektronische Ausgabe des HmbGVBl. Teil I. Nach dem Hinweis des Verlags ist ausschließlich die gedruckte Ausgabe rechtsverbindlich. Enthält Verkündungen, keine konsolidierte geltende Gesamtfassung. Anlagen und Karten sind im unveränderten Original-PDF enthalten; die Textsuche bildet grafische Inhalte nicht vollständig ab.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

und 17. Zivilsenats, des 2. Kartellsenats, des Senats für Notarsachen, des Senats für Bau- landsachen, der Senate für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, des Richter- dienstsenats sowie Verfahren vor dem Güte- richter. Sämtliche Verfahren aller Senate des Com- 15. April 2025 mercial Courts; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. Sämtliche Verfahren der Strafsenate, auch so- 5. November weit sie als Schifffahrtsobergericht tätig wer- 2025 den, sowie der Ermittlungsrichterinnen und Er- mittlungsrichter, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg oder der Gene- ralstaatsanwaltschaft Hamburg zuvor auf Grund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden. Zudem sämtliche weitere Verfahren der Staatsschutzsenate, wenn die Akten durch den Generalbundesanwalt elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden. Des Weiteren sämtliche Vollstreckungsverfah- ren, wenn das der Verurteilung zugrunde lie- gende gerichtliche Verfahren jeweils elektro- nisch geführt wird oder wenn es sich um ab diesem Zeitpunkt eingehende abgegebene Verfahren handelt und die Akten zuvor vom abgebenden Gericht elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechts- verordnung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und 612 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Anträge nach dem Gesetz zur Beseitigung na- tionalsozialistischer Unrechtsurteile vom 25. Mai 1990 (BGBl. I S. 966). Sämtliche Verfahren des Senats für Bauland- 1. September sachen; einschließlich der von anderen Ge- 2025 richten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. Sämtliche Verfahren vor dem Güterichter nach 3. Dezember § 278 Absatz 5 ZPO und § 36 Absatz 5 2025 FamFG. 3. Amtsgericht Hamburg Sämtliche Verfahren der Abteilungen 4, 8b, 12, 5. Mai 2021 16, 21, 22a, 23a, 31a, 32, 33a, 36a, 48; ein- schließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen M oder AR geführt werden oder die Rechtsbehelfe nach dem Ge- setz über Ordnungswidrigkeiten zum Gegen- stand haben. Sämtliche weiteren Verfahren aller Abteilungen 16. November für Zivilsachen; einschließlich der Verfahren, 2022 die unter dem Registerzeichen AR geführt wer- den; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt ein- gehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren der Ab- teilung 62, Verfahren vor dem Güterichter so- wie Verfahren, die unter dem Registerzeichen M geführt werden, die Rechtsbehelfe nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand haben oder die durch den zentra- lisierten amtsgerichtlichen Bereitschaftsdienst bearbeitet werden. Sämtliche Verfahren des Familiengerichts; ein- 25. Januar schließlich der von anderen Gerichten oder 2023 Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden sowie Ver- fahren vor dem Güterichter. HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 613 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Sämtliche Verfahren der Abteilung 72 bis 76; 8. Februar einschließlich der von anderen Gerichten oder 2023 Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen UR oder AR geführt werden. Sämtliche Verfahren der Abteilung 71; 8. Februar einschließlich der von anderen Gerichten oder 2023 Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Sämtliche Verfahren der Abteilungen für An- 30. August träge auf vorläufige Entziehung der Fahrer- 2023 laubnis gemäß § 111a StPO sowie etwaige in diesem Zusammenhang erforderliche Durch- suchungsbeschlüsse, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg zuvor aufgrund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 160 bis 1. Juli 2024 169, wenn die Akten von der Staatsanwalt- schaft Hamburg zuvor aufgrund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägi- gen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechtsverordnung elektro- nisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden. Sämtliche Verfahren in Betreuungssachen 17. Juli 2024 nach Maßgabe des § 271 FamFG, Unterbrin- gungssachen nach Maßgabe des § 312 Num- mern 1 bis 3 FamFG und betreuungsgerichtli- chen Zuweisungssachen nach Maßgabe des § 340 FamFG; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder 614 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft verwiesenen Verfahren nach Maßgabe von § 312 Nummern 1 bis 3 und § 340 FamFG. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter dem Registerzeichen AR geführt werden. Abweichende Regelungen in der Anlage 2 blei- ben unberührt. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 71, 72 9. Oktober bis 76, 107, 108 und 109, die unter dem Regis- 2024 terzeichen AR geführt werden; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkör- pern ab diesem Zeitpunkt eingehenden abge- gebenen oder verwiesenen Verfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 58, 60, 20. November 60a und 60b; einschließlich der von anderen 2024 Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. Sämtliche Verfahren der Jugendrichterinnen 15. Januar und Jugendrichter sowie des Jugendschöffen- 2025 gerichts einschließlich der dort geführten Er- mittlungs- und Vollstreckungsverfahren, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg oder einem Gericht zuvor elektronisch geführt und die Akten gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 27 und 22. Januar 29, die unter den Registerzeichen M, J, MZ 2025 oder AR geführt werden; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab die- sem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Sämtliche Verfahren der Abteilungen für Zivil- 22. Januar sachen, die unter dem Registerzeichen M ge- 2025 führt werden; einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. Sämtliche Verfahren der sonstigen Abteilun- 30. Juni 2025 gen für Erwachsenenstrafsachen, auch soweit sie als Schifffahrtsgericht tätig werden, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft Hamburg zuvor auf Grund dieser Anlage elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 615 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft Übermittlung elektronisch geführter Akten gel- tenden Rechtsverordnung elektronisch über- mittelt wurden. Des Weiteren sämtliche Bewährungssachen, wenn das der Verurteilung zugrunde liegende gerichtliche Verfahren jeweils elektronisch ge- führt wird oder wenn es sich um ab diesem Zeitpunkt eingehende abgegebene Verfahren handelt und die Akten zuvor vom abgebenden Gericht elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektro- nisch geführter Akten geltenden Rechtsverord- nung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden sowie Ver- fahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrig- keiten. Sämtliche Verfahren der Abteilung 63, ausge- 26. November nommen Verfahren nach § 9 Absatz 6 des 2025 Hamburgischen Abschiebungshaftvollzugsge- setzes vom 10. April 2018 (HmbGVBl. S. 85), geändert am 17. Dezember 2018 (HmbGVBl. 2019 S. 5, 8); einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeit- punkt eingehenden abgegebenen oder verwie- senen Verfahren. Sämtliche Freiheitsentziehungsverfahren nach 26. November dem Aufenthaltsgesetz in der Fassung vom 2025 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 163), zuletzt ge- ändert am 27. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 256 S. 1), und dem Asylgesetz in der Fassung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1799), zuletzt geändert am 25. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 332 S. 1). Hiervon ausgenommen sind die Ver- fahren, die durch den zentralisierten amtsge- richtlichen Bereitschaftsdienst bearbeitet wer- den. Sämtliche Verfahren der Abteilung 62, ein- 26. November schließlich der von anderen Gerichten oder 2025 Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Sämtliche Verfahren der Abteilungen 160 bis 26. November 169, wenn die Akten von der Generalstaats- 2025 anwaltschaft Hamburg zuvor auf Grund dieser Anlage oder von der EuStA zuvor elektronisch geführt und gemäß der einschlägigen, für die Übermittlung elektronisch geführter Akten 616 Freitag, den 21. November 2025 HmbGVBl. Nr. 39 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren Datum anwaltschaft geltenden Rechtsverordnung elektronisch übermittelt wurden. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die durch den zentralisierten amtsgerichtlichen Be- reitschaftsdienst bearbeitet werden. Sämtliche Verfahren vor dem Güterichter nach 3. Dezember § 278 Absatz 5 ZPO und § 36 Absatz 5 2025 FamFG. 4. Arbeitsgericht Hamburg Sämtliche Verfahren der Kammern 7 und 10; 1. Oktober einschließlich der von anderen Gerichten oder 2021 Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen AR oder Ba geführt werden. Sämtliche Verfahren der Kammern 1, 8, 24 4. April 2022 und 28; einschließlich der von anderen Gerich- ten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen AR oder Ba geführt werden. Sämtliche Verfahren der Kammern 9 und 11; 2. Mai 2022 einschließlich der von anderen Gerichten oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen AR oder Ba geführt werden. Sämtliche Verfahren der Kammern 12, 14 und 5. September 20; einschließlich der von anderen Gerichten 2022 oder Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt ein- gehenden abgegebenen oder verwiesenen Verfahren. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, die un- ter den Registerzeichen AR oder Ba geführt werden. Sämtliche Verfahren aller übrigen Kammern; 4. Oktober einschließlich der von anderen Gerichten oder 2022 Spruchkörpern ab diesem Zeitpunkt eingehen- den abgegebenen oder verwiesenen Verfah- ren. HmbGVBl. Nr. 39 Freitag, den 21. November 2025 617 Nummer Gericht oder Staats- Verfahren

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.