Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

--> wird in LF 6 in Bezug auf Wunden bei akuten Verletzungen sowie in LF 7 und LF 24 in Bezug auf chronische Wunden weitergeführt und vertieft - dort kann auch eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Expertenstandard erfolgen • Herausforderungen des Hygienehandelns, Aspekte der Krankenhaushygiene im Kontext der chirurgischen Pflege ○ Infektionsquellen und Übertragungswege ○ Vermeidung nosokomialer Infektionen ○ pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit multiresistenten Erregern infiziert sind, in der Klinik • Durchführung der Thromboseprophylaxe • Durchführung von Fallbesprechungen als Informationsweitergabe im Pflegeteam der chirurgischen Klinik - erfolgt hier ohne grundlegende Einführung situativ eingebunden --> strukturierte Modelle zum Vorgehen kommen in LF 8 u. LF 9 mit klinischem Fokus, in LF 10 mit lebensweltorientiertem Fokus für die langzeitstationäre Versorgung und in LF 12 mit ethischem Fokus zur Anwendung • Zusammenarbeit mit anderen Professionen und Pflegespezialisten im chirurgischen Fachbereich ○ Übernahme der pflegerischen Aufgaben bei ärztlichen Visiten ○ Pflegespezialisierungen am Beispiel „Wundmanagement“ / „Pain Nurse“ ○ „Ambulantes Operieren“ - Konsequenzen für das professionelle Selbstverständnis der Pflegenden --> Abläufe werden in LF 7 aufgenommen und exemplarisch vertieft • belastende Gefühle der zu pflegenden Menschen - z. B. Angst und Furcht in ihren verschiedenen Ausdrucksformen im Umfeld von invasiven Eingriffen • Risiken in Verbindung mit chirurgischen Eingriffen, z. B. ○ unwirksamer Atemvorgang, ○ Blutungen, ○ unausgeglichenes Flüssigkeitsvolumen, ○ unausgeglichene Körpertemperatur ○ dysfunktionale gastrointestinale Motilität, ○ Schockgefahr, ○ Sturzgefahr, ○ Übelkeit, ○ beeinträchtigtes Wohlbefinden <-- Aufnahme aus LF 3 A/B - hier situationsspezifisch fokussieren ○ Obstipationsgefahr, ○ verzögerte postoperative Erholung <-- vgl. auch LF 11 und LF 14 • Chirurgische Eingriffe und deren Auswirkungen für die zu pflegenden Menschen ○ Laparoskopie / Arthroskopie ○ offene chirurgische Eingriffe • Anästhesieverfahren (Überblickswissen) • Chirurgische Wunde ○ Unterscheidung von Wunden ○ Wundheilung / Wundheilungsstörungen --> chronische Wunden werden in LF 7 erweitert und vertieft • Akuter Schmerz (präoperativ / postoperativ) - Bedarf an Schmerztherapie in Akutsituationen ○ medizinisch indizierte Medikation (insbes. Schmerzmedikamente) • Nosokomiale Infektion --> wird in LF 10 vertieft • Exemplarisch ausgewählte chirurgische Eingriffe aus verschiedenen Fachbereichen, mit denen die oben aufgeführten Zusammenhänge und die links aufgeführten Handlungsmuster verdeutlicht werden können z. B. ○ Orthopädie/Traumatologie: • Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk • Offene Reposition einer einfachen oder Mehrfragmentfraktur mit Osteosynthese • Arthroskopische Gelenkrevision • Offene chirurgische Revision eines Gelenkes • Osteosynthese und/oder weitere chirurgische Eingriffe - Kniegelenk / Wirbelsäule / Schultergürtel ○ Allgemein-/Viszeralchirurgie • Appendektomie • Endoskopische Operationen an den Gallengängen • Cholezystektomie • Laparotomie und Eröffnung d. Retroperitoneums (bei unklarem Abdomen) • Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dickdarmes (Operationen am Darm werden in LF 11/14 erweitert/vertieft) • Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) mit Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ○ Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde • Tonsillektomie • Adenotomie • Otitis / Paukenröhrchen (Parazentese) ○ ggf. ergänzend aus der Pädiatrie: • Phimose • Abszess • Postoperative Komplikationen ○ Orientierungsstörung bzw. postoperatives Delir --> Einführung, wird in LF 18 vertieft --> Kenntnisse und Kompetenzen im chirurgischen Handlungsfeld werden fallbezogen in LF 7, LF 14, LF 18, LF 20, LF 21 erweitert und vertieft Situative Rahmenbedingungen • Chirurgische Fachgebiete, Arbeitsfelder und Arbeitsbereiche in der Klinik - Begründungen für die Einrichtung von interdisziplinären Stationen in der akutklinischen Versorgung • Arbeits-, Beziehungs- und Systemstrukturen (auch Organigramme) der akutklinischen Versorgung <-- Weiterführung und Vertiefung aus LF 3A • Einführung Krankenhausökonomie - Abrechnung und Bedeutung des chirurgischen Leistungsspektrums • Die Rechte von Kindern insbes. vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt - gesetzliche Regelungen und bestehende normative Empfehlungen <-- aufbauend auf LF 3B evtl. dort auch vollständig erarbeitet --> kann ggf. auch erst in LF 11 aufgenommen / vermittelt werden • Rechtliche Regelungen im Kontext von Operationen (Körperverletzung /Aufklärung / Einverständnis) • Betäubungsmittelgesetz Ergänzende Wissensgrundlagen • Einführung in die Anatomie/Physiologie des Nervensystems als Grundlage zum Verständnis der Schmerzwahrnehmung und der Anästhesieverfahren, auch unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte --> wird in LF 9, LF 10, LF 12 und LF 19 systematisch erweitert und vertieft • Physiologie des Schmerzes • Einführung in die Grundlagen der allgemeinen Arzneimittellehre - exemplarisch: Antibiotika und Analgetika sowie deren Wirkmechanismen • Mikrobiologie - hier zum Verständnis nosokomialer Infektionen am Beispiel Wundinfektion --> wird in, LF 17 aufgenommen/vertieft • Physische, psychische und kognitive Entwicklung (und Entwicklungsaufgaben) von Kindern im Alter von 1 bis 10 Jahren <-- Fortführung von LF 4 - wird in LF 10 (Erwachsenenalter) und LF 11 (Jugendalter) aufgenommen - Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. erst dann einführen (z. B. Piaget, Erikson, Havighurst / Hurrelmann, Loevinger) • Vorgehen bei der selbständigen Erarbeitung von pflegerisch erforderlichen Wissensinhalten zu einem geplanten chirurgischen Eingriff ○ Recherchestrategien im WWW - Einschätzung der (wissenschaftlichen Seriosität von) Information ○ Umgang mit Nachschlagewerken in Pflege und Medizin, z.B. Datenbanken, Rote Liste   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-e/h I.2.a-c/f/g I.4.a I.6.d/e 58 h II.1.a-e II.2.a 10 h III.1.d III.2.a-e III.3.a/b 34 h IV.1.a/b IV.2.a-d 12 h V.1.a V.2.a 6 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren 10 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken 110 v. 200   Summe 120 h   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Ingos Tagebuch / Blog (84 h) - Lernfeld zur Einführung in die chirurgische Pflege - integriert: die systematische Umsetzung des Pflegeprozess in der Klinik von der Aufnahme der Patientinnen und Patienten bis zu den Grundgedanken der Entlassungsplanung / die Erfahrungen des Auszubildenden Ingo begleiten das Lernfeld aus der Perspektive der Auszubildenden <-- Reflexion zwischen Anspruch und Wirklichkeit. • Ls - Lucca und Paula auf der HNO (20 h - dunkelrote Inhalte nur hier) - Kinder und ihre Eltern im Krankenhaus pflegerisch unterstützen. oder: • Ls - Leon (20 h) - Kind mit chirurgischem Eingriff wegen eines Abszess und seine Eltern im Krankenhaus unterstützen und die eigene Rolle als Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson im Arbeitsfeld der Pädiatrie reflektieren <-- Fallbeispiele können umgestaltet oder ergänzt werden - z. B. statt Paula „Paul mit Phimose“. • Ls - Kommunikative Kompetenzen überprüfen - (OSCE-Prüfung) - Zusammenfassende Überprüfung von unterschiedlichen Herausforderungen in der pflegerischen Kommunikation (Vorschlag bezieht sich auf eine Situation in der chirurgischen Klinik, weshalb die Lernsituation in diesem Lernfeld verortet ist, die Gesamtkonzeption muss erweitert werden und ist in der vorliegenden Form lediglich als Anregung zu verstehen). 1. AUSBILDUNGSJAHR - LF 6 Lernfeld 6 80 Std. In Notfallsituationen angemessen handeln Voraussetzungen: LF 1A / LF 2 / LF 3A / LF 1B - mit LF 5 muss eine Abstimmung hinsichtlich der Wundversorgung / Verbände erfolgen, wenn LF 6 vorgezogen werden soll Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • akut kranke Menschen aller Altersstufen • Akutklinik: Notfallambulanz • Stationäre Akut- und Langzeitversorgung (Notfallsituationen) Kompetenzen Die Auszubildenden erkennen akute lebensbedrohliche Situationen, insbesondere solche, die das Herz-Kreislauf-System betreffen, und wirken an erforderlichen Sofortmaßnahmen mit. Des Weiteren wirken sie bei Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlicher Gefährdungsstufen an der Durchführung von ärztlich angeordneten medizinisch-diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen mit, beobachten den Krankheitsverlauf und leiten erhobene Daten weiter. Sie begleiten die Patientinnen und Patienten und ggf. ihre Bezugspersonen in existentiellen Situationen. Bei der Organisation ihrer Arbeit orientieren sie sich an Modellen der Handlungsstrukturierung und gültigen Notfallplänen, außerdem beachten sie die besonderen rechtlichen Grundlagen der Notfallversorgung und die Aufgaben der unterschiedlichen Berufsgruppen. Unterrichtsziele Die Auszubildenden erläutern die anatomischen Strukturen und die physiologischen sowie pathologischen Zusammenhänge lebenswichtiger Organsysteme und erkennen akute lebensbedrohliche Situationen, insbesondere solche, die das Herz-Kreislauf-System betreffen. Sie erweitern ihre Kompetenzen in der Umsetzung von Maßnahmen der Ersten Hilfe, beherrschen die entsprechenden Handlings, die erforderlichen medizinisch-diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen sowie die pflegerischen Interventionen. Anhand von Fallbeispielen wenden die Auszubildenden die neu erworbenen sowie die bereits erarbeiteten Kenntnisse zur Pathophysiologie von akuten Verletzungen, akuten Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie des Verdauungssystems an und leiten medizinisch-pflegerische Interventionen ab. Exemplarisch erläutern die Auszubildenden den Versorgungsverlauf bei einem Menschen mit akutem Myokardinfarkt von der Notaufnahme über die Intensivstation bis zur Überleitung in die Reha-Klinik. Mit Flow-Charts bzw. dem Denken in Algorithmen lernen sie ein weiteres Planungsinstrument zur Strukturierung und Verschriftlichung von Handlungsabläufen kennen, das insbesondere in der Notfallmedizin zur Anwendung kommt, aber auch für die Modellierung von anderen Prozessabläufen genutzt werden kann. Die Auszubildenden vollziehen die Belastungen nach, die die Arbeit der Professionellen im Arbeitsfeld der Notaufnahme mit sich bringt und stellen diese den vermuteten oder tatsächlichen positiven Aspekten gegenüber, um so die Anforderungen an die dort tätigen Pflegefachpersonen abschätzen zu können und eine begründete Entscheidung für oder gegen ihr Interesse an einem Praxiseinsatz zu begründen.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Aufgaben von Pflegekräften im interdisziplinären Notfallteam übernehmen • Pflegerische Versorgung von Notfällen (sowohl in der Notfallambulanz als auch im Bereich der stationären Versorgung - Notfallwagen, Defibrillator, Herzbrett, Notfallkette auf Station, Notfallteam) • Erste Hilfe in verschiedenen Notsituationen leisten (auch Pädiatrie: Basic Life Support - PBLS, z. B. auch ABCDE-Schema) <-- anknüpfend an die Grundlagen in LF 2 • lebensrettende Kette (chain of survival) - lebensrettende Sofortmaßnahmen bei plötzlichem Herz-Kreislaufkollaps / Schockzuständen --> Rettungskette / Reanimation (nach aktuellen Reanimationsleitlinien und entsprechenden Algorithmen und Behandlungspfaden) ○ Medizinische Notfallversorgung von Kindern (z. B. Paulino ®) ○ Erweiterte Maßnahmen der Reanimation bei Kindern (Paediatric advanced life support / PALS) ○ Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte • Planung von Entscheidungsbäumen und Handlungsabläufen mit Hilfe von Flow-Charts • Ersteinschätzung in der Notaufnahme - Priorisierung mit dem (Manchester-)Triage-System • Kommando-Kommunikation innerhalb von Notfallsituationen • Ruhe und Sicherheit durch routiniertes Handeln vermitteln ○ Eingriffe und Maßnahmen erklären, ○ handlungsbegleitende Kommunikation • Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Herzinfarkt durchführen • Sofortmaßnahmen bei Schockzuständen durchführen • Verabreichung von Notfallmedikationen nach ärztlicher Anordnung • Screening und Assessment-Instrumente zur Einschätzung der Vitalfunktionen nutzen / Vitalzeichenkontrolle sowie Bewertung der ermittelten Werte und situationsangemessene Information des zu pflegenden Menschen, der Fachkräfte und von Ärztinnen / Ärzten ○ Monitoring in der Notfallambulanz <-- Vertiefung aus LF 3A --> wird ggf. in LF 8 und in LF 18 erweitert / vertieft • Injektionen (s. c. / i. m.), Blutentnahme • (venöse) Zugänge überwachen • Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik, z. B. ○ EKG ○ Laborwerte ○ Blutgasanalyse ○ Sonografie ○ Urinstatus • Unterstützung der Krisenbewältigung nach Herzinfarkt • Verbände in verschiedenen Verletzungssituationen anlegen <-- Weiterführung/Anwendung aus LF 5 • Informationen zu Notfallsituationen an den verschiedenen Schnittstellen weitergeben <-- Weiterführung der Übergabe aus LF 5 • Verhalten und Stresserleben / Möglichkeiten der Stressregulierung in Notfallsituationen ○ eigenes „Funktionieren“ in Krisensituationen - individuelle Möglichkeiten, die professionelle Distanz zu wahren <-- Anknüpfen an LF 3A zu (Prüfungs-)Angst/-stress --> wird in LF 8 im Sinne eines Interventionsangebots für zu pflegende Menschen, in LF 13 in Bezug auf den Umgang mit dauerhaften beruflichen Belastungssituationen und in LF15 ggf. in Verbindung mit Burnout-Prophylaxe erweitert und vertieft • Erkrankungen des Gefäßsystems --> wird in LF 7/8 und/oder LF 24 erweitert ○ Atherosklerose • Akute Erkrankungen des Herzens --> wird in LF 8 aufgenommen und erweitert ○ Koronare Herzkrankheit, Angina Pectoris, akutes Koronarsyndrom ○ Herzinfarkt • Indikationen für mögl. Zugangswege (z. B. PVK, ZVK, Linksherzkatheter) • Fallsituation abdominelle Schmerzen • Fallsituation Rückenschmerz • Fallsituation Thorakale Schmerzen • Fallsituation Schock (z. B. n. Unfall, Blutverlust, psychisch infolge akuter Traumatisierung, Anaphylaxie, cholinerges Syndrom, thermische Verletzungen / Verbrühung) • Fallsituation Aspiration • Fallsituation Hautläsionen nach Verbrühungen / Verbrennungsunfällen (anknüpfend an Schürfwunden in LF 3A) • Fallsituation Vergiftung (alternativ LF 18) • Tetanusgefahr beim verunfallten Kind Situative Rahmenbedingungen • Rettungsdienst: Berufsgruppen, Aufgabenbereiche der Pflegenden und der anderen Berufsgruppen, gesetzliche Grundlagen • Arbeitsfeld Notaufnahme und Arbeitsfeld Intensivstation: räumliche, personelle, organisatorische und strukturelle Bedingungen, Versorgungsstruktur • Rechtliche Grundlagen der klinischen Notfallversorgung ○ Katastrophenschutzgesetze --> werden im letzten Ausbildungsdrittel erneut aufgenommen in LF 18 ○ Vorschriften zur Sicherstellung der Notfallversorgung, z. B. Erste-Hilfe-Schulungen (Pflichtfortbildungen) für Pflegeeinrichtungen • straf- und haftungsrechtliche Aspekte der Patientenbehandlung (z. B. unterlassene Hilfeleistung, Garantenstellung, rechtfertigender Notstand, Delegation, Anordnungs- und Durchführungsverantwortung) • Versorgungskette: --> Intensivstation / Intermediate Care --> Internistische-/Kardiologische Station --> Rehabilitation • Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung: Aufgaben des Bundes und der Länder am Beispiel von aktuellen Themen im Rahmen der Notfallversorgung <-- anknüpfend an LF 5 --> wird in LF 8 aufgenommen und mit anderem Fokus weitergeführt Ergänzende Wissensgrundlagen • Anatomie / Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems • Anatomie / Physiologie des Gefäß- und Lymphsystems • Anatomie / Physiologie des Blutes (einschließlich Gerinnung, Thrombose etc.) und wichtige Laborparameter • Anatomie / Physiologie der Atmung und der Sauerstoffversorgung • Anatomie / Physiologie der Niere und des Wasser- und Elektrolythaushalts <-- jeweils eher im Überblick mit Blick auf die zu ermittelnden Parameter und deren Ersteinschätzung --> wird in LF 8 u. LF 18 mit einer umfassenden Thematisierung der Anatomie / Physiologie des Herzens, der Gefäße, der Lymphe, des Blutes und der Atemwege vertieft - bezüglich der ableitenden Harnwege ist eine Abstimmung mit LF 4 erforderlich, eine Vertiefung der Pathophysiologie der Niere erfolgt auch in LF 20   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-d I.2.a-c/f/g I.4.a/b 42 h II.1.a/c II.2.a 4 h III.1.d III.2.a-e III.3.a 20 h IV.2.a-d 10 h V.2.b/c 4 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken 10 v. 200 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 40 v. 60   Stunden zur Verfügung 30 v. 140   Summe 80 h   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) Fallsituationen für Notfallsituationen in verschiedenen Versorgungsbereichen: • Fallsituation 1: Einrichtung in der Altenpflege. Auszubildende kommt in das Zimmer und findet einen Bewohner vor, der über starke Schmerzen im Unterbauch klagt. Der Bewohner ist kaltschweißig, sie tastet den Bauch ab, dieser ist bretthart. Sie setzt den Notruf ab. • Fallsituation 2: Kind mit einer blutenden Wunde nach einem Sturz. Erstversorgung, dann Transport in das Krankenhaus. In Begleitung seiner aufgeregten Eltern. • Fallsituation 3: Frau in der eigenen Häuslichkeit, klagt über starke Rückenschmerzen und Atemnot. Hat große Angst. Ehemann setzt den Notruf ab. Sie kommt in die Notaufnahme. • Fallsituation 4: Nach einer Blasensteinentfernung klagt ein Pat. über zunehmende thorakale Schmerzen. Ausstrahlend in den linken Arm. Bei der Nahrungsaufnahme aspiriert er und im weiteren Verlauf kommt es zu starker Atemnot <-- sind nicht im Mustercurriculum vorbereitet. 1. / 2. AUSBILDUNGSJAHR - LF 7 Lernfeld 7 100 Std. Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im Arbeitsfeld der ambulanten Pflege am Beispiel häufig auftretender Gesundheitsstörungen und Einschränkungen Voraussetzungen: LF 5 mit den dort aufgeführten Voraussetzungen sowie Teile von LF 6 Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • ältere Menschen mit längerfristigem Pflegebedarf • Familien mit pflegbedürftigen Kindern • ambulante Pflege / ambulanter Pflegedienst   Kompetenzen Die Auszubildenden wirken an der Organisation von Pflegeprozessen im häuslichen Umfeld der zu pflegenden Menschen mit, führen geplante Pflegemaßnahmen im täglich wiederkehrenden Rhythmus durch und evaluieren und aktualisieren die geplante Pflege im situativ erforderlichen Rahmen. Weiter unterstützen sie zu pflegende Menschen in der Vor- und Nachbereitung eines ambulanten chirurgischen Eingriffs und bei der postoperativen Nachsorge. Sie führen mit den zu pflegenden Menschen Aufnahmegespräche für eine künftige häusliche Versorgung, erheben gesundheitsbezogene Daten, schätzen diese ein und planen mit ihnen gemeinsam geeignete gesundheitsförderliche, präventive und kurative Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen, gendermedizinischer Aspekte, der Wohnsituation und der individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Dabei beziehen sie Bezugspersonen ein. Sie geben den zu pflegenden Menschen bzw. ihren Bezugspersonen gesundheitsbezogene, individuell angepasste Informationen mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention bezogen auf typische, weit verbreitete Zivilisationserkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 2) und in der Vorbereitung auf einfache ambulante chirurgische Eingriffe. Sie gestalten die Kommunikation auf der Grundlage einer empathischen, wertschätzenden und achtsamen Haltung. Dabei nehmen sie mögliche sprachliche und kulturelle Barrieren wahr und setzen geeignete Hilfsmittel ein, um diese Hindernisse abzubauen und eine verständliche Verständigung zu ermöglichen. In ihrer Arbeit beachten sie die rechtlichen Vorgaben zur Leistungserbringung und beteiligen sich an einer effizienten, von gegenseitigem Respekt geprägten interprofessionellen Zusammenarbeit. Dabei berücksichtigen sie die finanziellen Rahmenbedingungen, ohne die individuelle Lebensqualität und Selbstbestimmung der betreuten Personen zu beeinträchtigen. Unterrichtsziele Die Auszubildenden bereiten sich mit diesem Lernfeld auf einen Praxiseinsatz bei einem ambulanten Pflegedienst vor bzw. bereiten dort gemachte Erfahrungen nach und ordnen sie theoretisch in ihr sich entwickelndes Verständnis von professioneller Pflege ein. Sie kennen die Besonderheiten der Arbeitsorganisation, die rechtlichen Grundlagen, die Abrechnungsstrukturen sowie weitere Rahmenbedingungen für Pflegeleistungen in diesem Arbeitsfeld. Außerdem beschreiben sie die besonderen Anforderungen, die dieser Arbeitsbereich sowohl in Bezug auf eine selbständige Arbeitsweise als auch hinsichtlich der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Pflegeteam und den behandelnden Ärztinnen/Ärzten, mit sich bringt. Aus gesundheitswissenschaftlicher Perspektive erläutern sie die Auswirkungen der Lebensverhältnisse und des Bewegungs- und Ernährungsverhaltens auf die Gesundheit. Sie erklären die Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des endokrinen Systems und der Steuerung des Stoffwechsels sowie die therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, insbesondere bei Diabetes mellitus. Hierzu nehmen die Auszubildenden auch ihr eigenes Gesundheitsverhalten sowie ihre persönlichen Lebensgewohnheiten wahr und vergleichen diese mit den Intentionen einer gesunden Lebensführung. In Anknüpfung an ihre Kenntnisse in der chirurgischen Pflege des Krankenhauses arbeiten sie die medizinischen Grundlagen ambulanter chirurgischer Eingriffe und Untersuchungen sowie die erforderliche Vorbereitung und Nachsorge heraus. Sie erproben Ansätze einer auf die individuelle Situation abgestimmten und didaktische Prinzipien berücksichtigenden strukturierten Informationsgabe. Die Auszubildenden begründen die pflegerischen und kommunikativen Anforderungen bezogen auf alleinstehende wie auch familiär gebundene Menschen in unterschiedlichen Lebensaltern und Lebenswelten. Dabei entwickeln sie auch ein Verständnis für typische Konfliktsituationen und widersprüchliche Handlungsanforderungen im Handlungsfeld der ambulanten Pflege. Auch erweitern sie ihre Strategien im Führen von Aufnahmegesprächen, die beispielsweise durch Sprachbarrieren erschwert sein können oder in denen sie auf sie herausfordernde Verhaltensweisen treffen, denen sie empathisch und anerkennend begegnen. Um ein vertieftes Verständnis für die Lebenssituation und das Verhalten der Pflegebedürftigen aufzubauen, analy

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.