Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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sieren die Auszubildenden mögliche individuelle und gesellschaftliche Hintergründe, wie zum Beispiel im Kontext von Migrationserfahrungen. Sie lernen, individuelle Ressourcen zu erkennen und daran orientiert geeignete Strategien anzuwenden, um beispielsweise Kommunikationsbarrieren abzubauen und einen respektvollen, wertschätzenden Kontakt zu gestalten. Sie unterscheiden Angebote von ambulanten Pflegediensten und die jeweiligen Formen der Arbeitsorganisation.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Pflegeprozessplanung in der ambulanten Pflege ○ Vorhandene / fehlende Gesundheitsressourcen und -risiken erheben und einschätzen ○ Herausforderungen und Ressourcen von verschiedenen zu pflegenden Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation identifizieren ○ Formulierung von gesundheitsbezogenen Pflegezielen ○ Begründung in der Orientierung an Konzepten der Gesundheitsförderung und Prävention (Anforderungs-Ressourcen-Modell) ○ Einbindung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen / Bezugspersonen in die Pflegeprozessplanung und - durchführung <-- anknüpfend an LF 3A - Prophylaxen, LF 4 - Salutogenese - Gesundheitsförderung im Sinne einer Vertiefung und Anwendung in Bezug auf Bewegungs- und Ernährungsverhalten, LF 3B und LF 5 zur Pflegeprozessplanung • Ablaufplanung / Tourenplan in der ambulanten Pflege ○ Arbeits- und Zeiteinteilung im Verlauf der Schicht (und Integration in den persönlichen Tagesablauf, v. a. bei geteilten Diensten) • Durchführung von Fallbesprechungen in der ambulanten Pflege --> erfolgt ohne grundlegende Einführung situativ eingebunden, strukturierte Modelle zum Vorgehen kommen in LF 8 u. LF 9 mit klinischem Fokus, in LF 10 mit lebensweltorientiertem Fokus für die langzeitstationäre Versorgung und in LF 12 mit ethischem Fokus zur Anwendung • Bedeutung der Wohnumgebung (z. B. Privatsphäre, Barrierefreiheit, Sozialraum) • Hygienehandeln in der fremden Häuslichkeit und im Wechsel zwischen den Einsatzorten <-- anknüpfend an LF 3, LF 4 und LF 5 • Beziehungsgestaltung mit zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen in deren privatem Lebensraum ○ Konfliktsituationen in diesem Umfeld begegnen ○ Private und berufliche Beziehungen / diffuse und rollenförmige Sozialbeziehungen unterscheiden <-- anknüpfend an LF 1B, --> wird in LF 16 u. ggf. in LF 20 vertieft und sollte in LF 24 zur Anwendung bei der Deutung von Fallsituationen kommen • Einschätzung des Gesundheitszustandes anhand beobachtbarer Daten (z. T. digitale Erfassung) ○ BZ-Wert ○ Erkennen von Alarmzeichen für Hypo-/Hyperglykämie und Pflegeinterventionen bei veränderten BZ-Werten ○ Hautturgor, Ödembildung, Hautdefekte • Informationsgabe mit dem Fokus der Unterstützung bei der möglichst selbstbestimmten Lebensführung unter Berücksichtigung diskriminierungssensibler und gendermedizinischer Aspekte ○ Information zu Lebensstil modifizierenden, nichtmedikamentösen Therapiemaßnahmen bei beginnendem Diabetes Mellitus Typ 2: Ernährungsverhalten, Bewegung • Blutwerte - hier v. a. HbA1c ○ Anleitung/Instruktion zur selbständigen Blutzuckermessung --> wird in LF 11 vertieft, dort Mikroschulung von zu pflegenden (jungen) Menschen bei der Injektion ○ Informationen zu Gesundheitsrisiken, z. B. bei Diabetes Mellitus, Typ 2 --> wird in LF 8 weitergeführt ○ zu einem möglichen Einsatz von Notfall-Informationssystemen und Notrufsystemen / Frühwarnsystemen und ggf. anderen technischen Assistenzsystemen (Ambient Assisted Living) informieren • Unterstützungsbedarfe erheben • geeignete, aktuelle Angebote ermitteln/recherchieren • die Nutzungsmöglichkeiten aufbereiten und vorstellen • Medikamenteneinnahme in der häuslichen Umgebung organisieren und unterstützen, auch mit technischer Unterstützung (Medikamenten-Management-Apps) • Assessment und Versorgung chronischer Wunden, Wundmanagement - orientiert am Expertenstandard <-- Erweiterung / Vertiefung aus LF 5 u. 6 - Beispiel: Diabetisches Fußsyndrom --> wird in LF 24 bezüglich der Versorgung komplexer Wunden vertieft • Unterstützung im Umgang mit Hör- und Sehhilfen • Applikation von Augentropfen • Menschen mit Tetraplegie/Paraplegie infolge einer Querschnittlähmung unter den Bedingungen der häuslichen Versorgung mobilisieren / positionieren und bei der Körperpflege unterstützen ○ rückengerechte Arbeitsweise beachten ○ Betreuungskräfte zur Mitwirkung bei der Mobilisation anleiten <-- anknüpfend an LF 2, LF 5 • Durchführung verschiedener Prophylaxen bei langanhaltender Bettlägerigkeit - auch mit Rückgriff auf den Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ <-- Anwendung und Vertiefung zu LF 2 • Zusammenarbeit mit Angehörigen / Bezugspersonen, Mitwohnenden und/oder Betreuungskräften in der ambulanten Pflege • Interprofessionelle Zusammenarbeit mit Haus- / Fachärztinnen und -ärzten in der ambulanten Pflege - Einführung --> wird im weiteren Ausbildungsverlauf in Lernfeld 10 in Bezug auf die stationäre Langzeitpflege und im 3. Ausbildungsjahr in LF 24 fallbezogen vertieft • In Notfallsituationen in der ambulanten Pflege handeln - Auffinden einer Person mit hyper-/hypoglykämischer Entgleisung <-- anknüpfend an LF 6 - situative Anwendung • Erfassen bedeutsamer Orientierungsmuster, elementarer Bedürfnis-se und eingenommener Haltungen beim Aufsuchen zu pflegender Menschen in der eigenen Häuslichkeit ○ Integration diversitätssensibler und transkategorialer Aspekte in die Pflegeanamnese und Pflegeprozessgestaltung - Einordnung der Vielfalt von Lebens- und Verhaltensformen - Erfassung von Pflegebedarfen und verstehender Umgang mit den unterschiedlichen Lebenserfahrungen der zu pflegenden Menschen, z. B. in Bezug auf • Biographie, Lebenssituation und Alltagsgestaltung, (auch Ernährungsgewohnheiten, Körperpflege, Kleidung) • Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten • Sprach- und Kommunikationsprozesse • Geschlechtersensitivität • interaktive Prozesse innerhalb einer sozialen Gruppe • Wertorientierungen, Religion und kulturelle Interessen (auch Kunst, Geschichte) <-- Rückbezug auf LF 1A u. LF 3B, LF 5 - Verknüpfung der dort erarbeiteten Ansätze und Kompetenzen • Menschen mit Einschränkungen in der Haushaltsführung unterstützen ○ Unterstützungsbedarf erkennen und erheben ○ Finanzierungsmöglichkeiten abklären ○ Leistungsangebot organisieren - Zusammenarbeit zwischen Pflege und Mitarbeitenden der Haushaltshilfe im qualifikationsheterogenen Team abstimmen • Den eigenen Lebensstil und das persönliche Gesundheitsverhalten wahrnehmen und in Relation zu den theoretisch vermittelten Ansprüchen und den beobachteten Situationen und Verhaltensweisen von zu pflegenden Menschen setzen --> wird auch in weiteren Lernfeldern tangiert und in LF 15 im Zusammenhang für die Ausbildung der ersten beiden Ausbildungsdrittel reflektiert • Erleben von Hilfe und Unterstützungsbedarf und Umgang mit der Zuweisung von „Pflegebedürftigkeit“ <-- anknüpfend an LF 3A/B - hier mit Bezug zu den gesetzlichen und pflegewissenschaftlichen Definitionen und Begründungen • Wegfall sozialer Netzwerke und sozialer Ressourcen, soziale Isolation und Vereinsamungsgefahr, Verlusterfahrung --> Phänomen Einsamkeit • Adipositas, Mangel- und Fehlernährung als gesundheitliche Risiken ○ Auswirkungen des Ernährungs- u. Bewegungsverhaltens in verschiedenen Organsystemen --> wird in LF 11 aufgenommen (im Kindes- und Jugendalter • Risiko der Entwicklung von Diabetes mellitus Typ 2 • Diabetes mellitus Typ 2 in verschiedenen Phasen des Erkrankungsverlaufs --> Typ 1 wird in LF 11 herausgearbeitet ○ Diabetisches Fußsyndrom / chronische Wunden --> wird in LF 24 bezüglich der Versorgung komplexer Wunde vertieft • Beeinträchtigungen des Sehens und Hörens - Alters- und erkrankungsbedingte Einschränkungen der Wahrnehmungsfähigkeit ○ Altersschwerhörigkeit / Presbyakusis ○ Sehstörungen • Erkrankungen des Rückenmarks ○ Querschnittlähmung <-- KHL nur insofern sie für das Fallverständnis erforderlich ist --> kann ggf. in LF 9 und/oder LF 19 aufgenommen werden • Exemplarisch ein oder zwei ambulante chirurgische Eingriffe / Untersuchungen ○ gefäßchirurgisch • Stripping und Teilstripping von Varizen ○ internistisch • Magen-/Darmspiegelung ○ ophthalmologisch • Katarakt-OP / Extrakapsuläre Extraktion der Linse • Pars-plana-Vitrektomie • Pflegebedarfe von Kindern in der ambulanten Pflege, z. B. infolge von ○ Mehrfachbehinderung, Tetraspastik, Ataxien ○ Leukodystrophie ○ kongenitale Myopathie <-- Übersicht zum Verständnis der Fallsituationen und ggf., um die Kompetenz zu festigen, sich jeweils erforderliche Informationen zu einer konkreten Situation einzuholen Situative Rahmenbedingungen • Gesundheitsförderung und Prävention als Grundbegriffe pflegerischen Handelns (auch Definition WHO / Ottawa-Charta) • Regelungen zu Struktur und Finanzierung von Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im ambulanten Versorgungsbereich ○ SGB V / SGB IX / SGB XI ○ Präventionsgesetz --> wird ggf. in LF 8 und 9 sowie in LF 15 hinsichtlich einer evtl. sinnvollen Abrufung von Mitteln aufgenommen und kann im letzten Ausbildungsdrittel in LF 22 kritisch-konstruktiv reflektiert werden • Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege, Tourenplanung, Vor- und Nachteile digitaler Tourenplanung • Begriff „Pflegebedürftigkeit“ nach SGB XI und epidemiologische Daten zur Pflegebedürftigkeit mit Blick auf die ambulante Pflege bzw. Versorgungsformen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit <-- anknüpfend an Selbstversorgungsdefizite in LF 3A --> wird in LF 10 vor dem Hintergrund der langzeitstationären Versorgung umfassender vertieft • Grundrecht auf Selbstbestimmung --> wird hier nur ggf. angesprochen (selbstbestimmtes Leben im persönlichen Wohnumfeld) und in LF 10 und 12 aufgenommen und als Grundrecht, das auch im Widerspruch zur Fürsorgepflicht stehen kann, erarbeitet (möglicher Bezug zu Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und Patientenrechtegesetz) • Hausärztliche Versorgung und interprofessionelle Zusammenarbeit in der ambulanten Pflege, Aufgaben und Rollen von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten im Gesundheitssystem in Deutschland ○ rechtliche Regelungen zur Zusammenarbeit von Ärztinnen/Ärzten und Pflegefachpersonen im Rahmen der ambulanten Pflege <-- wird in LF 10 vor dem Hintergrund der langzeitstationären Versorgung weitergeführt und im 3. Ausbildungsjahr v. a. in LF 24 fallbezogen vertieft • Patientenverfügung --> kann auch im 1./2. AJ in LF 14 thematisiert werden - sowie im 3. Ausbildungsdrittel in LF 18 und/oder in LF 24 vertiefend (sinnvoll wäre die Kombination entweder in den Lernfeldern 7 / 24 oder in den LF 14/18) Ergänzende Wissensgrundlagen • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des endokrinen Systems einschließlich Arzneimittellehre (insbes. Bauchspeicheldrüse) --> wird in LF 20 aufgenommen und vertiefend weitergeführt • Kohlehydratstoffwechsel und Fettstoffwechsel • Auswirkungen des Ernährungs- u. Bewegungsverhaltens in verschiedenen Organsystemen • Anatomie und Physiologie des Auges und des Ohrs <-- sofern nicht in Verbindung mit LF 5 bereits erfolgt   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-h I.2.a-d/f/g I.4.a I.5.a/c I.6.a-e 46 h II.1.a-g II.2.a/b II.3.a/b 22 h III.1.a-d III.2.a-e III.3.a/d/e 18 h IV.1.b IV.2.a-e 8 h V.1.a/b 6 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen X CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 10 v. 160 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 50 v. 150   Stunden zur Verfügung 16 v. 140   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - In fremden Haushalten ... -... kommunizieren (6-8 h) - Vorbereitung auf typische, herausfordernde Interaktionssituationen im Praxiseinsatz bei einem ambulanten Dienst (Akut- und Langzeitpflege bei Kindern und/oder erwachsenen pflegebedürftigen Menschen)- • Ls - Tourenplanung und Begegnungen von Haus zu Haus (62 h) - Tour mit diversen Fallsituationen in der ambulanten Pflege für die bereits erarbeitete Kompetenzen und Kenntnisse zur Anwendung gebracht und neue erarbeitet werden (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2 im Frühstadium- Gesundheitsinformationen geben / Thromboseprophylaxe / Begegnungen mit Einsamkeit und dem Wegfall sozialer Netzwerke und sozialer Ressourcen / Vorbereitung bzw. Nachsorge eines ambulanten chirurgischen Eingriffs / ggf. Notfallhandeln in der ambulanten Pflege. • Ls - Notfall in der ambulanten Pflege - Auffinden einer Patientin im diabetischen Koma / mit Herzversagen / Reanimation - Patientenverfügung liegt vor <-- als Wiederholung, Vertiefung zu LF 6 - kann als ergänzende Lernsequenz in die Ls - Tourenplanung ... durch Beschreibung eines entsprechenden Ereignisses integriert werden, siehe Anmerkung zu „Patientenverfügung“). • Ls - Das kann ja Stunden dauern (14 h) - Anamnesegespräch in der ambulanten Pflege mit einem alleinstehenden Mann, der über geringe Deutschkenntnisse verfügt. 2. AUSBILDUNGSJAHR - LF 8 Lernfeld 8 100 Std. Menschen mit mehrfachen gesundheitlichen Einschränkungen auf internistischen, geriatrischen oder pädiatrischen Stationen pflegerisch versorgen und ihre individuelle Situation verstehen Voraussetzungen: Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Kinder mit einer chronischen Erkrankung • mehrfacherkrankte alte Menschen • Krankenhaus ○ Internistische und interdisziplinäre Stationen ○ geriatrische Stationen ○ pädiatrische Stationen mit Schwerpunkt in der inneren Medizin Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses auf internistischen Stationen im Krankenhaus und nutzen ausgewählte standardisierte und nicht standardisierte Assessmentverfahren und Instrumente der Pflegediagnostik zur Beschreibung des Pflegebedarfs. Sie erheben gesundheitsrelevante Daten bezogen auf epidemiologisch bedeutsame internistische Erkrankungen, erkennen gesundheitsbezogene Risiken und Widerstandsressourcen / Resilienzfaktoren, insbesondere bei Kindern und älteren Menschen, und beugen sekundären und tertiären Erkrankungen vor. Die Auszubildenden erfassen die Bewältigungsstrategien von zu pflegenden Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen bei (schweren) chronischen und Mehrfach-Erkrankungen anhand von erzählanregenden Interaktionsformen und unterbreiten auf die individuelle Situation angepasste Informationsangebote zur Unterstützung bei Gesundheiterhaltung und Prävention. Ihr Pflegehandeln begründen die Auszubildenden auf der Basis von zentralen pflege- und bezugswissenschaftlichen Theorien. Sie berücksichtigen arbeitsorganisatorische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen im Krankenhaus. Sie gehen selbstfürsorglich mit sich um und unterstützen sich gegenseitig bei der Be- und Verarbeitung von belastenden Erfahrungen im Rahmen kollegialer Beratung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden erweitern ihr Wissen zum klinisch-strukturierten Handeln aus dem Bereich der Akutversorgung in der Chirurgie (LF 5) in Hinblick auf das internistische Arbeitsfeld einschließlich der dort relevanten organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie der Formen der Zusammenarbeit. Sie verknüpfen ihre schon vorhandenen Kenntnisse zur Physiologie und Pathologie des Herz-Kreislauf-Systems mit weiteren Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie mit der Pathophysiologie und Pathologie der Gefäße, der Atemwege und der Physiologie der Niere. Sie verstehen häufig vorkommende komplizierte und mehrdimensionale (patho-)physiologi-sche Zusammenhänge bzw. Wechselwirkungen sowie Phänomene von Ko- und Multimorbidität. Sie erklären die jeweiligen medizinisch-therapeutischen Behandlungsansätze unter Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse, kennen erforderliche medizinisch-diagnostische und -therapeutische Maßnahmen und leiten gesundheitsbezogene Risiken insbesondere bei Kindern und älteren Menschen sowie geeignete Präventionsmaßnahmen ab. Die Auszubildenden begründen die Nutzung von strukturierten Pflegeassessment Verfahren und Pflegediagnosen bei der Erhebung des Pflegebedarfs von zu pflegenden Menschen. Im Bereich der kommunikativen Interventionen / edukativen Pflege differenzieren sie zwischen Information, Anleitung, Schulung und ergebnisoffener Beratung. Sie nutzen die im Unterricht erarbeiteten Aspekte und Methoden der Kollegialen Beratung ab diesem Lernfeld in einer kontinuierlichen, selbstorganisierten Form zur reflexiven Aufarbeitung und Lösungssuche für Probleme, denen sie im Praxisfeld bzw. im gesamten Ausbildungskontext gegenüberstehen. Sie erweitern und vertiefen ihre Kompetenz in der Gesprächsführung und nutzen biographisch-narrative Interviews mit zu pflegenden Menschen, die mehrfach und/oder chronisch erkrankt sind, um deren Sicht auf die veränderte Lebenssituation zu erfassen. Sie deuten diese Interviews fallbezogen unter Anwendung von theoretischen Modellen (z. B. Salutogenese, Konzept der Gesundheitsüberzeugungen o. a.) und entwickeln so einen individuellen Zugang zu den zu pflegenden Menschen mit Einsicht in die Gründe für krankheitsbezogenes Lebensverhalten sowie eine möglicherweise fehlende Adhärenz. Vor diesem Hintergrund leiten die Auszubildenden Schlussfolgerungen für die Gestaltung geeigneter kommunikativer Interventionsangebote ab.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • den Pflegeprozess im klinischen Pflegealltag planen und durchführen ○ die Pflege an Leitlinien und Clinical Pathways ausrichten ○ Arbeit mit relevanten Pflegeerfassungsinstrumenten / einem standardisierten Pflegeassessment / Screening Instrumenten zur Erfassung von Resilienz- und Risikofaktoren ○ Identifizierung und Integration von relevanten Leitlinien, Expertenstandards, Pflegeerfassungsinstrumenten / standardisierten Pflegeassessments ○ Grundprinzip von Pflegeklassifikationsinstrumenten („Pflegediagnosen“) ○ Pflegesysteme /Ablauforganisation im klinischen Alltag <-- anknüpfend an LF 3B und LF5, wird im Ausbildungsverlauf kontinuierlich situationsbezogen mit wechselndem Fokus weitergeführt, --> z. B.in LF 10 und LF 12 auf die stationäre Langzeitpflege bezogen, in LF 13 und LF 14 zur individuellen Versorgung von chronisch kranken, existenziell bedrohten und sterbenden Menschen, in LF 16 in der psychiatrischen Versorgung und in LF 17, LF 18, LF 20, LF 21, LF 24 für verschiedene Einzelfallsituationen • kommunikative Interventionsstrategien wie Anleitung / Instruktion, Information / Aufklärung, Schulung, Beratung, (Psycho-)Therapie unterscheiden und zuordnen <-- anknüpfend an LF 2, LF 1B zu den bisher erarbeiteten kommunikativen Interventionsformen und den situationsbezogenen Anwendungen zur Informationsgabe in LF 4, LF 5, LF 6 und LF 7 --> wird in LF 11 zu Mikroschulung, in LF 14 zu partizipativer / partnerschaftlicher Entscheidungsfindung und in LF 20 zur Konzeption und Durchführung von Beratungsgesprächen erweitert • biographisch-narrative Interviews führen - und im pflegediagnostischen Prozess auswerten ○ bewusst Grundprinzipien einer empathischen, durch Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz geprägten, personzentrierten Haltung einsetzen ○ die individuelle Lebenswelt zu pflegender Menschen erfassen und in die Planung des Pflegeprozesses integrieren ○ Erkennen und Verstehen biographisch bedingter unterschiedlicher Lebensentwürfe sowie subjektiverer Krankheits- und Gesundheitsüberzeugungen und der damit verbundenen Ressourcen --> wird in LF 10 mit einer stärkeren Fokussierung der Lebensweltorientierung aufgenommen ○ Individuelle Resilienz- und Risikofaktoren, vorhandene und fehlende Gesundheitsressourcen und gefahrengeneigtes Gesundheitsverhalten identifizieren ○ Gefahren einer weiteren Gesundheitsschädigung bzw. Risiken einer Verschlechterung der gesundheitlichen Lage durch Komplikationen erkennen ○ Bedarf an Gesundheitskommunikation durch Information und Anleitung sowie für Angeboten der Gesundheitsförderung ermitteln und entsprechende Angebote umsetzen, insbesondere bei erkrankungsbedingt erforderlichen, als Einschränkung erlebten Umstellungen <-- anknüpfend an LF 1A, --> Aspekte von Biographiearbeit werden in LF 10 und LF 12 mit stärkerer Fokussierung von Biographie- und Erinnerungsarbeit im Sinne der Lebensweltorientierung und der Unterstützung von Menschen mit Demenz durch biographieorientierte Pflege sowie in LF 14 im Sinne der gesundheitsbezogenen Verlaufskurvenarbeit mit chronisch kranken Menschen aufgenommen und weiterentwickelt • Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz (Health Literacy, Förderung der Adhärenz und Eigenverantwortung, Coping) --> wird in LF 11 exemplarisch für die Zielgruppe der Jugendlichen bzw. Familien und in den LF’n 13 u. 14 bezogen auf chronische Erkrankungen bzw. die onkologische Pflege vertieft • Gesundheitsförderliche und präventive Angebote (z. B. auch digitale Angebote, wie z. B. Self-Tracking-Apps) für verschiedene Zielgruppen gestalten bzw. in das pflegerische Handeln integrieren (bspw. für Menschen mit gesundheitlichen Risiken infolge einer COPD ggf. mit fortgeschrittenem Diabetes Mellitus Typ 2 als Wiederholung, zu Lebensstilfragen bei Erkrankungen des Herzkreislauf-/Atemwegsystems) • in diesem Zusammenhang mögliche Angebote zur Förderung des psychischen Wohlbefindens vorschlagen • ein Modell einer strukturierten Fallbesprechung mit klinischem Fokus kennenlernen und verschiedene Fallbesprechungen durchführen --> wird in LF 9 um ein Modell für eine interdisziplinäre Fallbesprechung, in LF 10 um ein Modell für die stationäre Langzeitpflege mit lebensweltorientiertem Fokus und in LF 12 durch die Form einer Fallbesprechung mit ethischem Fokus ergänzt • motivierende Gespräche führen, um neue, gesundheitsförderliche Verhaltensmuster anzuregen • Erhebung des Pflegebedarfs eines Kindes mit gesundheitlichen Problemlagen (Asthmaerkrankung) unter Nutzung ausgewählter spezifischer, auf das Kindesalter ausgerichteter Einschätzungsskalen (z. B. ePA-Kids, PAS-P) --> wird in LF 11 erneut aufgenommen • Beobachtung und Einschätzung von Atmung und Atemwegsobstruktion, auch durch Messung der Sauerstoffsättigung, Beobachtung der Hautfarbe, Lippen und Fingernägel ○ Peak-Flow-Messungen, Führung eines (digitalen) Asthmatagebuchs • Sicherung von Flüssigkeitszufuhr und Entspannung - Interventionen zur Stressbewältigung anbieten • Durchführung von Inhalationen und atemunterstützenden Maßnahmen • Pflegeinterventionen und Therapieunterstützung bei einem Asthmaanfall • an der Notfallplanung in Atemnotsituationen mitwirken • Kind und Eltern getrennt und/oder gemeinsam zu Fragen im Umfeld der Erkrankung informieren • Eltern/Bezugspersonen von chronisch erkrankten Kindern ○ in der Mitwirkung bei der K

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.