Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ der Universität Bremen

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Quellenkennung: 254437. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:03.07.2019 Inkrafttreten01.10.2025 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 13. Mai 2026 (Brem.ABl. S. 375)8) Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 863; 2020 S. 476, S. 477, 535, 1263; 2024, S. 249 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ der Universität Bremen vom 3. Juli 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 863; 2020 S. 476, S. 477, 535, 1263; 2024, S. 249), zuletzt geändert durch Ordnung vom 13. Mai 2026 (Brem.ABl. S. 375)8)"

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st im jeweiligen Masterstudium fortzuführen. c) Ein Wechsel des gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereichs ist nur auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. (6) Im kleinen Studienfach „ISSU“ ist ein sozial- oder naturwissenschaftlicher Wahlpflichtbereich im Umfang von 9 CP zu absolvieren. In den Wahlpflichtbereichen sind folgende Vorgaben zu beachten: a) Mit der ersten Wahl eines Moduls aus dem sozial- oder naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich ist eine Festlegung auf entweder den sozial- oder den naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich erfolgt. Die 9 CP sind vollständig im gewählten Wahlpflichtbereich zu erbringen. b) Der gewählte sozial- oder naturwissenschaftliche Wahlpflichtbereich ist im jeweiligen Masterstudium fortzuführen. c) Ein Wechsel des gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereichs ist nur auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. (7) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. Module bzw. Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder auch ergänzend in englischer Sprache durchgeführt werden. (8) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß § 8 ff. AT BPO durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung „BiPEb“. § 5 Zulassungsvoraussetzungen Außer im Rahmen des § 6 Absatz 1 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit im Studienfach „ISSU“ ist der Erwerb von mindestens 27 CP nachzuweisen. Die folgenden Module müssen erfolgreich bestanden sein: - ISSU B1 bzw. ISSU B1-E, - ISSU B2 und - ein Modul aus dem gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich im Umfang von 9 CP. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 4 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit kann nach Absprache mit den Prüfenden als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt drei Teilnehmerinnen oder Teilnehmer. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (4) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. § 7 Gesamtnote des Studienfaches (Fachnote) Die Fachnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Schwerpunkt Elementarpädagogik (1) Für den Schwerpunkt Elementarpädagogik kann „ISSU“ nur als großes Fach gewählt werden. (2) Die Module ISSU B1-E und ISSU B3-E sind verpflichtend zu absolvieren. (3) Im Schwerpunkt „Elementarpädagogik“ muss die Bachelorarbeit einen elementarpädagogischen Bezug beinhalten. § 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Die Anlage 1.4 „Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht“ (ISSU) tritt nach der Genehmigung der fachspezifischen Prüfungsordnung „BiPEb“ durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2019/20 im Studienfach „ISSU“ im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ ihr Studium an der Universität Bremen aufnehmen. (2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. (3) Die Absätze des § 9 der Ordnung zur Änderung der Regelungen für das Fach „ISSU“ vom 20. Juni 2018 zur fachspezifischen Prüfungsordnung „BiPEb“ bleiben hiervon unberührt. Genehmigt, Bremen, den 10. Juli 2019 Der Rektor der Universität Bremen Anhang 1.4.1: Studienverlaufspläne für das Studienfach „ISSU“   1.4.1.a: Studienverlaufsplan für das Studienfach „ISSU“ als großes Fach   1.4.1.b: Studienverlaufsplan für das Studienfach „ISSU“ als kleines Fach Anhang 1.4.2: Module und Prüfungsanforderungen   1.4.2.1: Bachelorarbeit   1.4.2.2: Module der Fachwissenschaft/Fachdidaktik im großen/kleinen Fach „ISSU“   1.4.2.3: Fachwissenschaft, Sozialwissenschaftlicher (SoWi) Wahlpflichtbereich   1.4.2.4: Fachwissenschaft, Naturwissenschaftliche (NaWi) Wahlpflichtbereiche   1.4.2.5: Module des elementarpädagogischen Schwerpunkts Im Studienfach „ISSU“ Anhang 1.4.1 Anhang 1.4.1: Studienverlaufspläne für das Studienfach „Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht“ (ISSU) im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ in der jeweils geltenden Fassung Die Studienverlaufspläne stellen eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. 1.4.1.a: Studienverlaufsplan für das Studienfach „ISSU“ als großes Fach (51 CP) Im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ unterteilt sich das große Fach „ISSU“ in 39 CP Fachwissenschaft (24 CP Fachwissenschaft + 15 CP interdisziplinäre Fachwissenschaft) zzgl. 12 CP (integrierte) Fachdidaktik.   Pflichtmodule inkl. Fach- didaktik (27 CP) (mit den Alternativ- modulen für den elementarpädagogischen Schwerpunkt) Wahlpflichtmodule (24 CP) Ggf. Bachelorarbeit (12 CP) ∑ 51 CP (+ ggf. 12 CP) Sozialwissen- schaftlicher (SoWi) Wahlpflichtbereich Naturwissenschaft- licher (NaWi) Wahlpflichtbereich 1. Jahr 1. Sem. ISSU B1: Konzeptionen und theoretische Grundlagen der interdisziplinären Sachbildung/des Sachunterrichts, 9 CP, oder ISSU B1-E: Konzeptionen und theoretische Grundlagen der interdisziplinären Sachbildung/des Sachunterrichts (im Schwerpunkt Elementarpädagogik), 9 CP       18 CP 2. Sem. ISSU B2: Fachwissenschaftliche Perspektiven, 9 CP       2. Jahr 3. Sem.   ISSU SoWi Einf: Einführung in die Sozialwissenschaften, 9 CP Wahlpflichtbereich NaWi I, 9 CP   18 CP 4. Sem.   Wahlpflichtbereich SoWi I, 9 CP Wahlpflichtbereich NaWi I, 9 CP   3. Jahr 5. Sem. ISSU B3: Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis (POE), 9 CP, oder ISSU B3-E: Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis (inkl. Praxisorientierte Elemente) (im Schwerpunkt Elementarpädagogik), 9 CP Wahlpflichtbereich SoWi II - Vertiefung, 6 CP Wahlpflichtbereich NaWi II - Vertiefung, 6 CP   15 CP 6. Sem.       ggf. ISSU B: BA-Arbeit, 12 CP oder ggf. ISSU B-E: BA-Arbeit-E, 12 CP (+ ggf. 12 CP) CP = Credit Points, Sem. = Semester 1.4.1.b: Studienverlaufsplan für das Studienfach „ISSU“ als kleines Fach (24 CP) Im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ unterteilt sich das kleine Fach „ISSU“ in 15 CP Fachwissenschaft (9 CP Fachwissenschaft + 6 CP interdisziplinäre Fachwissenschaft) zzgl. 9 CP (integrierte) Fachdidaktik.   Pflichtmodule inkl. Fachdidaktik (15 CP) Wahlpflichtmodule (9 CP) ∑ 24 CP Sozialwissenschaftlicher (SoWi) Wahlpflichtbereich Naturwissenschaft- licher (NaWi) Wahlpflichtbereich 1. Jahr 1. Sem. ISSU C1: Einführung in Konzeptionen und fachwissenschaftliche Perspektiven, 9 CP     9 CP 2. Sem.     2. Jahr 3. Sem.   ISSU SoWi Einf Einführung in die Sozialwissenschaften, 9 CP Wahlpflichtbereich NaWi I, 9 CP 9 CP 4. Sem.   3. Jahr 5. Sem. ISSU C2: Vertiefung fachwissenschaftlicher Perspektiven und fachdidaktischer Bezüge, 6 CP     6 CP 6. Sem.       CP = Credit Points, Sem. = Semester Anhang 1.4.2 Anhang 1.4.2: Module und Prüfungsanforderungen des Studienfaches „ISSU“ im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ 1.4.2.1: Bachelorarbeit, (Bachelor Thesis), großes Fach, 12 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) ISSU B Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis P 12 MP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.4.2.2: Module der Fachwissenschaft und Fachdidaktik im großen und kleinen Fach „ISSU“ - Im großen Fach „ISSU“ gilt: Die Module ISSU B3 sowie ISSU B1 enthalten einen fachdidaktischen Anteil von jeweils 6 CP; der fachdidaktische Anteil des Studienfaches „ISSU“ hat den Gesamtumfang von 12 CP. - Im kleinen Fach „ISSU“ gilt: Das Modul ISSU C2 enthält einen fachdidaktischen Anteil von 3 CP und das Modul ISSU C1 einen fachdidaktischen Anteil von 6 CP; der fachdidaktische Anteil des Studienfaches „ISSU“ hat den Gesamtumfang von 9 CP. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/ KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) ISSU B1 Konzeptionen und theoretische Grundlagen der interdisziplinären Sachbildung/des Sachunterrichts Introduction to Interdisciplinary Science Education WP 9 MP   PL: 1 SL: 0 ISSU B2 Fachwissenschaftliche Perspektiven Scientific Perspectives P 9 MP   PL: 1 SL: 0 ISSU B3 Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis (inkl. Praxisorientierte Elemente) Scientific References and Didactical Approaches (incl. Practical Elements) WP 9 MP   PL: 1 SL: 0 ISSU C1 Einführung in Konzeptionen und fachwissenschaftliche Perspektiven Introduction to Interdisciplinary Science Education P 9 TP Prüfungsleistung, 6 CP PL: 1 SL: 0       Studienleistung, 3 CP PL: 0 SL: 1 ISSU C2 Vertiefung fachwissenschaftlicher Perspektiven und fachdidaktischer Bezüge Scientific References and Didactical Approaches P 6 TP Fachdidaktik, 3 CP PL: 1 SL: 0       Interdisziplinäre Fachwissenschaft, 3 CP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.4.2.3: Fachwissenschaft, Sozialwissenschaftlicher (SoWi) Wahlpflichtbereich, insgesamt 24 CP im großen oder 9 CP im kleinen Fach „ISSU“ 1.4.2.3.a: Einführungsmodul Sozialwissenschaften, großes und kleines Studienfach „ISSU“ K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) ISSU SoWi Einf Einführung in die Sozialwissenschaften Introduction to Social Sciences WP 9 KP PL: 0 SL: 3 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.4.2.3.b: Wahlpflichtbereich SoWi I (Compulsory Modules Social Sciences I), 9 CP, großes Studienfach „ISSU“ K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP nach TP PL/SL (Anzahl) Pol-M1 Sozialwissen- schaftliches Grundstudium Introduction to Social Sciences WP 9 TP Teilprüfung 1, 6 CP PL: 1 SL: 0 Teilprüfung 2, 3 CP PL: 1 SL: 0 HIS 2 Einführung in die Alte Geschichte Introduction to Ancient History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 3 Einführung in die Mittel- alterliche Geschichte Introduction to Medieval History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 4 Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte Introduction to Modern and Con- temporary History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 Die folgenden zwei Module sind vollständig zu absolvieren. Somit wird bei Anwahl des einen Moduls das zweite Modul (GEO-GT bzw. GEO-G3) zum Pflichtmodul: GEO-GT Geländetage Fieldtrip WP 3 KP   PL: 0 SL: 2 GEO-G3 Physische Geographie Physical Geography WP 6 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet); 1.4.2.3.c: Fachwissenschaft, Wahlpflichtbereich SoWi II - Vertiefung (Compulsory Modules Social Sciences II - Specialization), 6 CP, großes Studienfach „ISSU“; die in SoWi I gewählte Fachdisziplin ist hier vertieft zu absolvieren. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) Pol-M14a Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland The Political System of the Federal Republic Germany WP 6 MP PL: 1 SL: 0 HIS 5.1a Grundlagenmodul Vormoderne Basic Module on Pre-modern History WP 6 MP PL: 1 SL: 0 HIS 5.2a Grundlagenmodul Moderne Basic Module on Modern History WP 6 MP PL: 1 SL: 0 GEO-G2 Humangeographie Human Geography WP 6 MP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.4.2.4: Fachwissenschaft, Naturwissenschaftliche (NaWi) Wahlpflichtbereiche, insgesamt 24 CP im großen Fach oder 9 CP im kleinen Fach 1.4.2.4.a: Wahlpflichtbereich NaWi I (Compulsory Modules Natural Sciences I), 18 CP im großen Studienfach „ISSU“ oder 9 CP im kleinen Studienfach „ISSU“ K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) ISSU Bio1 Biologie für den Sachunterricht Biology for Interdisciplinary Science Education WP 9 KP PL: 2 SL: 1 ISSU Che1 Allgemeine Chemie General Chemistry WP 9 KP PL: 1 SL: 1 ISSU Phy1 Physik für Sachunterricht Physics for Interdisciplinary Science Education WP 9 KP PL: 1 SL: 1 ISSU Geo1 Geowissenschaften für ISSU I Geological Science for Interdisciplinary Science Education WP 9 KP PL: 1 SL: 1 ISSU Tech1 Technische Systeme und ausgewählte Anwendungsgebiete Technical Systems and Selected Fields of Application WP 9 KP PL: 2 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.4.2.4.b: Wahlpflichtbereich NaWi II - Vertiefung (Compulsory Modules Natural Sciences II - Specialization), 6 CP im großen Studienfach „ISSU“; eine der in NaWi I gewählten Fachdisziplinen ist hier vertieft zu absolvieren. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) ISSU Bio2 Biologiedidaktik für den Sachunterricht Biology Didactics for Interdisciplinary Science Education WP 6 KP PL: 2 SL: 1 ISSU Che2 Spezielle Themen der Chemie und ihre experimentelle Vermittlung Special Topics of Chemistry and their Experimental Communication WP 6 KP PL: 1 SL: 1 ISSU Phy2 Physikdidaktik für Studierende des Sachunterrichts Physics Didactics for Students of Interdisciplinary Science Education WP 6 KP PL: 1 SL: 1 ISSU Geo2 Geowissenschaften für ISSU II Geosciences for Interdisciplinary Science Education WP 6 KP PL: 2 SL: 1 ISSU Tech2 Technik, Arbeit und Gesellschaft Technology, Labor and Society WP 6 KP PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.4.2.3: Module des elementarpädagogischen Schwerpunkts Im Studienfach „ISSU“ Die Module ISSU B3-E sowie ISSU B 1-E enthalten einen fachdidaktischen Anteil von jeweils 6 CP, also gesamt 12 CP. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) ISSU B1-E Konzeptionen und theoretische Grundlagen (im Schwerpunkt Elementarpädagogik) Introduction to Interdisciplinary Science Education - Early Childhood Education WP 9 MP PL: 1 SL: 0 ISSU B3-E Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis - im Schwerpunkt Elementarpädagogik (inklusive Praxisorientierte Elemente) Scientific References and Didactical Approaches - Early Childhood Education (including Practical Elements) WP 9 MP PL: 1 SL: 0 Ggf. ISSU B-E (großes Fach) Modul Bachelorarbeit (im Schwerpunkt Elementarpädagogik) Module Bachelor Thesis - Early Childhood Education WP 12 MP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet); Anlage 1.5 Anlage 1.5 ‚Regelungen für das Fach English-Speaking Cultures/Englisch inkl. der fachdidaktischen Anteile‘, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 10 (Sprach- und Literaturwissenschaft) am 29. Januar 2025 (Neufassung) Anlage zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang ‚Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs‘ in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung ‚Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs‘ (Kurztitel: ‚BiPEb‘) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Module im Pflichtbereich werden in englischer Sprache, Module in der Fachdidaktik in englischer oder deutscher Sprache durchgeführt. Wahlpflichtmodule werden in englischer Sprache durchgeführt. (2) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. (3) Das Studienfach im Fachzuschnitt als großes Fach beinhaltet einen verpflichtenden fachbezogenen Auslandsaufenthalt. Der Auslandsaufenthalt kann als Studium in einem englischsprachigen Studiengang an einer Universität im Ausland (Auslandsstudium) oder als berufsorientierendes Praktikum an einer Institution im englischsprachigen Ausland (Auslandspraktikum) durchgeführt werden. Absatz 6 ist hiervon unberührt. Der Auslandsaufenthalt findet gemäß Studienverlaufsplan während des fünften Semesters statt. (4) Im Auslandsstudium sind Leistungen im Umfang von mindestens 15 CP zu erbringen; die Leistungen werden nach den Vorgaben der jeweiligen Universität absolviert. Zusätzlich erworbene CP können als freiwillige Zusatzleistungen als Anlage zu den Abschlussunterlagen ausgewiesen werden. Zum Abschluss eines Lernvertrags (‚Learning Agreements‘) zwischen Studierendem und Fachbereich vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird dringend geraten, um eine problemlose Anerkennung der im Ausland erworbenen CP gewährleisten zu können. (5) Das Auslandspraktikum wird in einer englischsprachigen Institution im Umfang von 15 CP und mit einer Dauer von mindestens 350 Stunden durchgeführt. Näheres regeln die Modulbeschreibung sowie die Praktikumsordnung. (6) In Härtefällen sowie in besonders zu begründenden Fällen (z.B. vorhandene nachweisbare kulturelle und sprachliche Kompetenz) kann der Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Auslandsaufenthalt aussprechen und eine geeignete Ersatzleistung (Vertief-1 International Studies at Home) festlegen. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anhang 1.5.3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen (2) Das erneute Angebot von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. (5) Die Prüfungssprache kann Deutsch oder Englisch sein. In rein englischsprachigen Modulen ist die Prüfungssprache in der Regel Englisch. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung ‚BiPEb‘. § 5 Zulassungsvoraussetzungen Außer im Rahmen des § 6 Absatz 1 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. Das Fach empfiehlt jedoch eine inhaltlich sinnvolle Reihung der Module und bietet dazu eine Beratung an. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit im Studienfach ‚English-Speaking Cultures/Englisch‘ ist der Erwerb von mindestens 33 CP im Fach Englisch. In diesen 33 CP sind die fachdidaktischen Module enthalten. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 4 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt drei Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (4) Die Bachelorarbeit wird in englischer Sprache verfasst. (5) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. (6) Zur Erstellung der Bachelorarbeit wird ein Begleitseminar im Umfang von 3 CP angeboten, welches freiwillig absolviert und auf Antrag als Schlüsselqualifikation anerkannt werden kann (gemäß § 2 des zentralen Teils der fachspezifischen Prüfungsordnung). § 7 Gesamtnote des Studienfaches (Fachnote) Die Fachnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese neu gefasste Anlage 1.5 ,English-Speaking Cultures/Englisch‘ tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/26 ihr Studium im Bachelorstudiengang ,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereich‘ im Fach ,English-Speaking

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.