Sachsen

Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 5617. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2006 Nr. 14, S. 532 Fsn-Nr.: 28-8.3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. März 2025

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plungsabstand (Koppeldämpfung) von 60 bis 80 dB ist die Interkanalmodulation zwischen den Sendern und die Desensibilisierung der Empfänger (Zustopfeffekt) zu verhindern. Bei den nachfolgend aufgeführten Frequenzbereichen sind bei einer Entkopplung von 40 dB folgende Mindestabstände erforderlich. Tabelle 3: Mindestabstände der Antennen Mindestabstände der Antennen Funkbereich vertikale Anordnung horizontale Anordnung Funkbereich vertikale Anordnung horizontale Anordnung 4 m 6 m 52 m 2 m 3 m 26 m 70 cm 1 m   9 m Die vollständige Entkopplung ist über ergänzende Maßnahmen (zum Beispiel Einsatz von Weichen, Isolatoren) zu erreichen. Die ausreichende Entkopplung ist nachzuweisen. Ist der Standort der IRLS Standort für eine/mehrere Basisstation/en des Digitalfunks, sind die Vorgaben des Lieferanten umzusetzen. Antennenanlagen der IRLS sind mit einem inneren und einem äußeren Blitzschutz nach DIN EN 62305; VDE 0185-305 „Blitzschutz“ – Teil 1: „Allgemeine Grundsätze“, Deutsche Fassung IEC 81/335/CDV:2009, Ausgabe Januar 2010, Teil 2: „Risiko-Management“, Deutsche Fassung IEC 81/336/CDV:2009, Ausgabe Januar 2010, Teil 3: „Schutz von baulichen Anlagen und Personen“, Deutsche Fassung IEC 81/337/CDV:2009, Ausgabe Juni 2010, Teil 4: „Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen“, Deutsche Fassung IEC 81/338/CDV:2009, Ausgabe März 2010 auszuführen. Die vorgegebenen Biegeradien verwendeter Antennenkabel sind durch bauliche Maßnahmen umfassend zu sichern. Die Kabeltrassen oder -leiter müssen 50 Prozent Reserven aufweisen. 4.3.5 Stromversorgung 4.3.5.1 Anforderungen Die elektrischen Anlagen sind als TN-S-Netz nach DIN VDE 0100-100 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ – Teil 1: „Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe“; Deutsche Übernahme HD 60364-1:2008, Ausgabe Juni 2009, auszuführen. Es ist ein zentraler Erdungspunkt für das gesamte elektrische Netz einzurichten. Die Stromversorgung der IRLS ist nach Möglichkeit über zwei separate Einspeisungen sicherzustellen. Der Überspannungsschutz im Netz der IRLS, bestehend aus den elektrischen Versorgungsnetzen, den Fernmeldenetzen, den Datennetzen sowie sonstigen Signalnetzen, ist mit Grob-, Mittel- und Feinschutz gemäß VDE-Vorschriften auszuführen. Alle Festverbindungen sind mit Überspannungsschutz auszurüsten. Innerhalb des Gebäudes ist das Netz für die IRLS und für die Gebäudeversorgung zu trennen. Die Stromversorgungstechnik ist zentral in den Technikräumen zu installieren. Bei allen modularen Netzgeräten ist die Stromversorgung als „n+1 Redundant“ auszuführen. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und eine Netzersatzanlage (NEA) sind als Notstromversorgung vorzusehen. Das Notstromnetz ist ein Teil des gesamten Stromnetzes einer Liegenschaft mit separat geführten und abgesicherten Stromkreisen. 4.3.5.2 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Für den ELR, die Kommunikationsserver und alle Disponentenarbeitsplätze ist eine modular aufgebaute, redundante USV nach DIN IEC 62040-3; VDE 0558-530:2009-07 „Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV)“ – Teil 3: „Methoden zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen“, Deutsche Fassung EN 62040-3:2001, Ausgabe Juli 2009, als Online-USV vorzusehen. Bei Ausfall von Teilkomponenten der USV muss für die zentralen Komponenten und die Hälfte der Disponenten- Arbeitsplätze die Stromversorgung sichergestellt sein. Die USV muss auch bei einer Auslastung von 50 Prozent den maximalen Wirkungsgrad erreichen. Die nachfolgend genannten Überbrückungszeiten sind sicherzustellen: 1. für die Datentechnik für das ELS (unter anderem Server, Storage, aktive Netzwerkkomponenten) ein Zeitraum von 30 Minuten; 2. für den BOS-Funk, die Notrufabfrage, die Alarmierung, das FMS, die Übertragungsanlage für Brandmeldungen, die Sprachdokumentation, den Wachalarm, die ELA und das GSM-Netz ein Zeitraum von acht Stunden. 3. eine 50-prozentige Teilbeleuchtung der Leitstelle. Zudem ist zu sichern, dass die IuK-Technik in den Technikräumen über 30 Minuten im spezifizierten Temperaturbereich gehalten wird. 4.3.5.3 Netzersatzanlage (NEA) Eine stationäre Netzersatzanlage ist für den durch Notstrom abzudeckenden Energiebedarf einzurichten. Kraftstoff zum Betrieb der Notstromaggregate muss für die Dauer von zwölf Stunden zur Verfügung stehen. Soweit die zwei separaten Einspeisungen nicht wirtschaftlich sichergestellt werden können, muss Kraftstoff für 48 Stunden zur Verfügung stehen. Der Standort der Netzersatzanlage muss Gefährdungen durch Naturereignisse und technische Havarien berücksichtigen und ist gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Ein Einspeisepunkt für die Anschaltung von mobilen NEA ist vorzusehen. Beim Anschluss einer mobilen NEA muss eine Trennung aller Pole des Netzes innerhalb der IRLS und dem öffentlichen Stromnetz erfolgen. Die USV und Netzersatzanlage muss als funktionsfähige Einheit nachgewiesen werden. 4.3.6 Haustechnik/Technische Gebäudeausrüstung Einbruchs- und Zugangssicherung: Für die IRLS ist ein baulicher und technischer Einbruchschutz vorzusehen (BSI-Maßnahmekatalog M 1.19 „Einbruchsschutz“ und BSI-Publikation „IT-Sicherheit durch infrastrukturelle Maßnahmen“). Die Eingangstüren zum Gebäude und des Leitstellenbereichs sind mit einem Türöffnungs- und Zutrittssystem mit Videokontrolle und Gegensprechanlage auszustatten. Eine Integration der Öffnungseinrichtung in die Bedienoberfläche der FNA/Leitstellentische ist vorzunehmen. Die Technikräume sind gemäß Widerstandsklasse WK 3 auszuführen und auf Einbruch zu überwachen. Bedienung und Kontrolle: Die Zustandsanzeigen der leitstellenrelevanten Haustechnik müssen im Leitstellenraum angezeigt, die Funktionen bedienbar sein. 5. Verfügbarkeit 5.1 Anforderungen an die Verfügbarkeit Für den Schutz vor möglichen Bedrohungen sind über den IT-Grundschutz hinaus nachfolgende Verfügbarkeiten je Kalendermonat (30 Tage/24 Stunden) zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit endet mit der Mängelanzeige und beginnt mit der Inbetriebnahme nach Mängelbeseitigung und schriftlichem Nachweis. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Notrufannahme kann auch durch organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel die Inbetriebnahme von Rückfallebenen) erfolgen. Tabelle 4: erforderliche Verfügbarkeiten von Anlagen der IRLS erforderliche Verfügbarkeiten von Anlagen der IRLS Nr.  Anlage  monatliche Verfügbarkeit monatliche Ausfallzeit Nr. Anlage monatliche Verfügbarkeit monatliche Ausfallzeit 1 Kommunikationstechnik (Funk-Notrufabfrage, Funkanlagen und Alarmierungssysteme) 99,9 Prozent 2 ELS der Informationstechnik (Systemserver, Disponentenarbeitsplätze, Notannahmeplätze) 99,0 Prozent 3 Netzsysteme, bestehend aus den angeschalteten Übertragungsnetzen und den Datennetzen innerhalb der IRLS 99,9 Prozent 4 Stromversorgung (allgemeine Stromversorgung, USV-Netz, Netzersatz) 99,9 Prozent 5.2 Grundsätze der inneren Redundanz Der Ausfall einzelner Dienste, wie Notruf, Sprach- oder Datenübertragung, ist durch technische Maßnahmen vor Ort aufzufangen. Dieses hat durch redundante Netzanbindungen, gedoppelte Komponenten und Notebenen zu erfolgen. Hierbei sind folgende Anforderungen zu realisieren: 1. die Sicherung des Normalbetriebs an mindestens 50 Prozent der installierten Disponentenarbeitsplätze durch redundante Baugruppen und Systeme einschließlich der Haustechnik und Energieversorgungssysteme bei Teilausfällen innerhalb der IRLS; 2. die USV als gedoppelte Anlage mit Bypassfunktion, jede USV sichert bei 75 Prozent Auslastung 50 Prozent der Maximallast der IRLS; 3. die Anschaltung der sicherheitsrelevanten Komponenten mit gedoppelten Netzteilen; 4. die Zuführung beider USV-Stromkreise und der Stromversorgung für Anlagen der Kommunikationstechnik in alle Leitstellenräume; 5. die redundante Auslegung der Klimaanlagen (zwei Einzelanlagen klimatisieren die Wärmelast zu je 50 Prozent); 6. die Platzierung der Trassen und Steigwege zwischen den Geschossen, so dass die Ausfallquote 50 Prozent der maximalen Kapazität in den Technikräumen und Leitstellenbereich (LAN, TK, Strom) nicht übersteigen kann; 7. die Darstellung der geforderten Ausfallsicherheit der Server über Methoden der Virtualisierung, Clusterung sowie Blade-Technologie und deren Verwendung für Speicherkonzepte; 8. die Onlineführung der Datensicherungen zu Standorten außerhalb der Liegenschaft, bei Verhinderung ist wöchentlich eine Datensicherung zu erstellen und der Sicherungsdatenträger an einen anderen Standort zu verbringen; 9. die Sicherstellung, dass die Datensicherung auch bei einem Hardwareausfall ohne Verzug die Wiederherstellung des Gesamtsystems zulässt; 10. die Bereitstellung von Verfahren, um bei Systemausfällen eine schnelle Wiederherstellung der vollen Funktionalität zu erreichen (Notfallhandbücher); 11. die Begrenzung der Störwirkreichweite auf das jeweilige Anlagenteil und auf das beteiligte Softwaretool, die Verhinderung von Kettenreaktionen sowie Dominoeffekten durch Sicherstellung der Betriebsfähigkeit jeder Einzelanlage; 12. die Einhaltung der Datensicherheit durch unter anderem den Einsatz eines Echtzeit-Virenscanners, das Einspielen sicherheitsrelevanter Updates von Betriebssystemen und den Einsatz von Softwareverteilungstools. 5.3 Grundsätze der externen Redundanz 5.3.1 Organisatorische Anforderungen Der Ausfall ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass Notrufe nicht angenommen, Einsätze nicht disponiert, Einsatzkräfte nicht alarmiert oder Einsatzunterstützung nicht geleistet werden können (Grundfunktionen). Ein erhöhtes Anrufaufkommen kennzeichnet nicht den Ausfall. Es erfolgt keine automatische Lastverteilung im Regelbetrieb. Bei Ausfall des Leitstellenstandortes ist die Aufgabenerfüllung von einem anderen Ort innerhalb der Zugangsnetze abzusichern. Die Redundanzleitstelle übernimmt Aufgaben beim Ausfall einer anderen IRLS. Die Aufgabenübernahme ist durch technische und organisatorische Maßnahmen vorzubereiten. Dabei sind die folgenden Fälle zu erfassen: 1. die IRLS unterliegt einem technischen Komplettausfall, das Personal steht für die Arbeit an einem anderen Ort zur Verfügung; 2. die IRLS ist technisch funktionsfähig, kann aber aufgrund zum Beispiel einer Räumung nicht genutzt werden, das Personal steht für die Arbeit an einem anderen Ort zur Verfügung; 3. die IRLS ist technisch funktionsfähig, aber das Personal steht teilweise oder vollständig nicht für die Arbeit in der IRLS zur Verfügung (zum Beispiel Pandemie). Die Aufgabenübernahme ist durch die Vernetzung mit einer benachbarten IRLS organisatorisch vorzubereiten und abzusichern. Der Übernahmefall ist gemeinsam zu üben. Für alle Disponenten sind gegenseitige Hospitationen vorzusehen. Für die Übernahme der Aufgaben bei Ausfall einer anderen IRLS ist bereits zur personellen Verstärkung bei besonderen Lagen im eigenen Zuständigkeitsbereich (zum Beispiel Unwetter, Großschadensfälle) ein Konzept zur schnellen Personalverstärkung zu erstellen. Bis zur personellen Verstärkung sind vorrangig die zeitkritischen Einsätze zu bearbeiten. 5.3.2 Konzeptionelle Anforderungen (Redundanzkonzept) Mit dem Redundanzkonzept ist sicherzustellen, dass die Arbeitsfähigkeit einer IRLS unverzüglich wieder hergestellt wird oder eine sofort wirkende Alternative zur Verfügung steht. Der Ausfall technischer Einrichtungen muss bei vorübergehender Einschränkungen der Funktionalität unter Aufrechterhaltung der Grundfunktionen unverzüglich kompensiert werden. Dabei sind für abschätzbare Ausfallzeiten die nachfolgenden Maßnahmen einzuleiten: Tabelle 5: Maßnahmen bei abschätzbaren Ausfallzeiten Maßnahmen bei abschätzbaren Ausfallzeiten Ausfallzeit Maßnahme Ausfallzeit Maßnahme bis zu 3 Stunden „sofortige“ Übernahme der zeitkritischen Aufgaben durch Personal der übernehmenden IRLS 3 Stunden bis 7 Tage Unterstützung durch Personal der ausgefallenen IRLS am Standort der übernehmenden IRLS ab 8 Tagen Realisierung einer Notleitstelle am Standort der ausgefallenen IRLS (oder in anderer Liegenschaft) Mindestinhalte des Redundanzkonzeptes sind: 1. die Identifikation möglicher Störgrößen; 2. die Ermittlung und die Dokumentation von Ausfallszenarien jeder Störgröße; 3. die Minimierung der Zeit bis zur Feststellung einer Störung durch technische Maßnahmen; 4. die Beschreibung der Maßnahmen zur Kompensation eines Ausfalls; 5. die Minimierung der Zeit bis zum Wirksamwerden der erforderlichen Maßnahme. Das Vorgehen ist im Notfallhandbuch zu dokumentieren. Im Redundanzfall sind abweichende Betriebsabläufe, wie zum Beispiel das Melden eines Status und das Nachtragen im Einsatzprotokoll von Hand, zulässig. 5.3.3 Technische Anforderungen Für die Sicherstellung der Übermittlung von Informationen bei Einsätzen, die den eigenen Bereich überschreiten, ist bereits für den Regelbetrieb die Datenübertragung von einer IRLS zu einer anderen IRLS vorzusehen. Über technische Voraussetzungen sind für den Redundanzfall zusätzlich die weiteren Kommunikationsformen, insbesondere Alarmierungs- und Funknetze zu bedienen. Hierfür sind die Anlagen zu verwenden, die die IRLS zur Erreichung der hohen Verfügbarkeit selbst vorhalten muss, um beispielsweise einem Ausfall von Verbindungswegen zu kompensieren. Folgende Möglichkeiten sind über das Leitstellennetzwerk für die Redundanzleitstelle einzurichten. Tabelle 6: Vorgehensweisen im Redundanzfall bezogen auf die Kommunikationsformen Vorgehensweisen im Redundanzfall bezogen auf die Kommunikationsformen Nr.  Kommunikationsform Vorgehensweise Nr. Kommunikationsform Vorgehensweise 1 Notruf 112 19222 19296 19292 Das Routing/die Umleitung des Netzbetreibers zu einer anderen Stelle, die durch die übernehmende IRLS gezielt abgefragt werden kann (zum Beispiel zu vordefinierten Anschlüssen bei den Technikzentralen), ist zu gewährleisten. 2 Alarmierung Reserve-Alarmgeber, die innerhalb der Alarmierungsnetze in einer anderen Liegenschaft über das Netzwerk erreicht werden können (zum Beispiel in einer Feuerwache), sind zu nutzen. Als Notebene kann auch eine Nachalarmierungszentrale von Feuerwehren besetzt werden. Die Nutzung weiterer Medien, beispielsweise für die Alarmierung im Rettungsdienst (Analog- oder Digitalfunk, GSM), ist zulässig. 3 Analogfunk Reserve-Funkgeräte, die innerhalb der Funknetze in einer anderen Liegenschaft über das Netzwerk erreicht werden können (zum Beispiel in einer Feuerwache), sind zu nutzen. FMS-Dienste stehen hierbei möglicherweise nicht gesichert zur Verfügung, so dass der Status angesagt werden muss. 4 Digitalfunk Der Zugriff erfolgt über den eigenen Zugangsweg zum Digitalfunknetz mit Freischaltung der zusätzlichen notwendigen Berechtigungen für den Bereich der ausgefallenen IRLS. Dabei sind Einschränkungen bei automatisierten Datendiensten und Managementfunktionen aus dem ELS zulässig. Die Möglichkeiten des Netzes und dessen Managementkomponenten (zum Beispiel DWS) sind zu nutzen. 5 Statusinformationen Ein zentraler Systemdienst, der den Informationsabgleich zwischen den IRLS sichert, ist zu nutzen. Diese Funktion ist insbesondere im Digitalfunk als zentraler Status- und SDSSystemdienst an den Standorten der Technikzentralen vorzusehen. 6 Geo-Basisdaten Die IRLS halten den gesamten Kartenbestand und Adressverzeichnisse für ganz Sachsen und angrenzende Bereiche für eine gesicherte Ortsabfrage bereit. Notwendige Geobasisdaten werden den IRLS über einen zentralen Server in den Technikzentralen bereitgestellt. 7 Objektdaten Einsatzpläne Der gegenseitige Austausch von Objektdaten und Einsatzplänen sowie der festgelegten Zuständigkeitsbereiche und der Alarm- und Ausrückeordnungen ist zu sichern (zum Beispiel elektronischer Versand von pdf-Dokumenten). Hierfür ist ein zentraler Server oder Backupserver, welcher den Informationsabgleich zwischen den IRLS sichert, vorzusehen. Diese Funktion ist in den Technikzentralen einzurichten. 8 Alarmempfangs- einrichtung für BMA Die Maßnahmen zum Routing/zur Umleitung für Übertragungsanlagen für BMA sind zwischen dem Betreiber und der IRLS festzulegen. 6. Anforderungen an den Betrieb der IRLS 6.1 Alarm- und Ausrückordnung Von allen IRLS ist zur Realisierung der Redundanzanforderungen eine normierte Alarmordnung im ELS vorzuhalten um sicherzustellen, dass landesweit einheitliche Alarmstichwörter und -kategorien verwendet werden. Die Alarm- und Ausrückordnungen müssen daher die Vereinheitlichung der Alarmstichwörter und -kategorien, die Reduzierung der Gesamtzahl der Alarmstichwörter und -kategorien auf ein notwendiges Maß und die Ergänzung der Alarmstichwörter und -kategorien in einheitlicher Form realisieren. Die Alarmierung enthält die zwei Hauptbestandteile „Alarmstichwort“ und „Alarmkategorie“. Diese können abhängig vom Alarmstichwort durch das „Ergänzungsstichwort“ und die „Ergänzungskategorie“ präzisiert werden. Die Alarmstichwörter sind: 1. Brand, 2. Hilfeleistung, 3. ABC-Einsatz, 4. Feuerwache/Feuerwehrgerätehaus besetzen, 5. Katastrophenabwehr, 6. Notfallrettung, 7. Krankentransport, 8. MANV. Zusätzlich sind bei Bedarf die Alarmstichwörter KV-Vermittlung und Service/Sonstiges zu verwenden. Den Alarmstichwörtern Brand, Hilfeleistung und ABC-Einsatz werden folgende Alarmkategorien zugeordnet, die das jeweilige Alarmstichwort hinsichtlich der Intensität beziehungsweise des Gefährdungsgrades differenzieren. Die Alarmkategorien sind in Tabelle 7, Tabelle 8 und Tabelle 9 dargestellt. Tabelle 7: Alarmkategorien zum Alarmstichwort Brand Alarmkategorien zum Alarmstichwort Brand Alarmstichwort Alarmkategorie Merkmale Alarmstichwort Alarmkategorie Merkmale Brand klein Kleinbrände ohne Tendenz zur Ausbreitung mittel Brände mit Tendenz zur Ausbreitung, Gefahr für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte groß Brände mit starker Tendenz zur Ausbreitung, Gefahr für größere Anzahl von Personen und Tieren sowie Umwelt und erhebliche Sachwerte, hoher Löschmittelbedarf BMA Feuermeldung durch Brandmeldeanlage Tabelle 8: Alarmkategorien zum Alarmstichwort Hilfeleistung Alarmkategorien zum Alarmstichwort Hilfeleistung Alarmstichwort Alarmkategorie Merkmale Alarmstichwort Alarmkategorie Merkmale Hilfeleistung klein  einfache technische Hilfeleistung mit geringem Umfang  mittel technische Hilfeleistung, Gefahr für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte groß technische Hilfeleistung mit größerem Umfang, Gefahr für größere Anzahl von Personen und Tiere sowie Umwelt und erhebliche Sachwerte Tabelle 9: Alarmkategorien zum Alarmstichwort ABC-Einsatz Alarmkategorien zum Alarmstichwort ABC-Einsatz Alarmstichwort Alarmkategorie Merkmale Alarmstichwort Alarmkategorie Merkmale ABC-Einsatz klein Freiwerden einer geringen Menge eines identifizierten, umweltgefährdenden Stoffes, geringe Toxizität und Mobilität/Ausbreitung mittel Freiwerden von geringer Menge nicht identifizierten Stoffes oder einer größeren Menge eines identifizierten Stoffes mit geringer Toxizität, geringe Mobilität/Ausbreitung groß alle übrigen Fälle Zur Ergänzung der Alarmstichwörter und -kategorien sind Informationen bezüglich der Personengefahr, der Objektart und der Objektnutzung anzufügen (Tabelle 10). Tabelle 10: Ergänzung der Alarmstichwörter und Alarmkategorien Ergänzung der Alarmstichwörter und Alarmkategorien Ergänzungsstichwort Ergänzungskategorien Ergänzungsstichwo

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.