Sachsen

Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 5617. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2006 Nr. 14, S. 532 Fsn-Nr.: 28-8.3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. März 2025

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serteilung zu Alarm- und Einsatzplänen, zu Anfahrtswegen, zu Straßensperrungen et cetera; 17. die Überwachung, die Darstellung und die Führung der Prozesse in der IRLS oder an einem Standort innerhalb der Vernetzung der IRLS und an abgesetzten Arbeitsplätzen; 18. die Übergabe und die Übernahme der einsatzrelevanten Informationen von und zu mobilen Datenerfassungssystemen in den Einsatzmitteln für die Einsatzunterstützung (Einsatzbericht, Transportbericht, Rettungsprotokoll, Notarztprotokoll, Erfassung von Patientendaten); 19. die dynamische Anpassung von vorgehaltenen übersichtlichen Vorplanungsmodulen für einen effektiveren Fahrzeugeinsatz im Krankentransport an das Ist-Geschehen und die „Stammkunden-Verwaltung“ mit zyklischen Terminen; 20. die Darstellung der allgemeinen Lage für das aktuelle Einsatzgeschehen im Raum der IRLS und zeitgleich in anderen Lage- und Führungsräumen der besonderen Führungseinrichtungen der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden über abgesetzte Arbeitsplätze; 21. die Betriebsleitung BOS-Funk im Leitstellenbereich für zugewiesene Funkverkehrskreise/Digitalfunkteilnehmer und -gruppen; 22. die Einbindung mobiler Kommunikationssysteme mit ihren Diensten; 23. die Darstellung der Gefahrenlage über unterschiedliche Abfragen (zum Beispiel Gebiet, Stichwort) und die elektronische Übergabe an das Informationsprogramm für das Katastrophenmanagement gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 10 SächsBRKG ohne Integration in das ELS; 24. der schnelle Zugriff auf Daten zum Erteilen von Gefahrstoffauskünften; 25. die Gewährleistung der Zusammenarbeit mit benachbarten IRLS, Leitstellen (auch grenzüberschreitend) und Führungs- und Lagezentren der Polizei; 26. die vorrangige Sicherstellung der IuK unter Nutzung von BOS-eigenen Strukturen; 27. die Präsentation von Einsatzinformationen über Multimediadienste auf mindestens zwei gesonderten Präsentationsflächen mittels Großbildprojektion; 28. die Bereitstellung wieder verfügbarer Einsatzmittel für neue Einsätze und Aufgaben aus laufenden Einsätzen; 29. die Integration der zuständigkeitsbezogenen Sprach- und Datenaufzeichnung als Gesamtlösung zur komplexen Dokumentation und Protokollierung von Zuständen und Ereignissen für:   a) einsatzbezogene Recherchen (nachträglich und während des Einsatzes);   b) systembezogene Recherchen/Störungssuche;   c) systemübergreifende Recherchen einschließlich Schnittstellenprotokollierung;   d) Zusammenführung von Sprach- und Datendokumentation (zum Beispiel Sprachaufzeichnung zur Anruferliste und Zuordnung zum Einsatzprotokoll); 30. die Übernahme erfasster Transportdaten und Einsatzberichte (mobil und stationär); 31. die Statistik- und Recherchefunktionen mit umfangreichen vordefinierten Abfragen; 32. die Bereitstellung von Daten zur Erstellung von Gebührenbescheiden; 33. die Einleitung und Überwachung des Datenaustausches für die Qualitätskontrolle; 34. die Realisierung eines eigenen Qualitätsmanagements und die Erstellung von Statistiken, in Echtzeit verfügbar; 35. die Einholung von Auskünften; 36. die Übernahme von Meldungen der die IRLS betreffenden Störmeldeanlagen der Haustechnik und der peripheren Alarmierungstechnik; 37. die Übernahme von Meldungen der internen Gefahrenmeldeanlage; 38. die Sicherstellung einer langfristigen Archivierung von Einsatzunterlagen, die unabhängig von den eingesetzten Systemen und Datenbanken recherchierbar sind; 39. die Absicherung der datenschutzrechtlichen Forderungen zur Trennung von Einsatz- und personenbezogenen Daten und deren Anonymisierung; 40. die Anpassung der Arbeitsweise in den IRLS bei Großschadenslagen:   a) Teambildung mit getrennten Verantwortungsbereichen mit Gebiets- und Aufgabenbezug;   b) Trennung von Notrufabfrage und Disposition;   c) Blockvergabe von Einsätzen an Einsatzabschnitte;   d) Eindämmung der Informationsflut für die Disponenten durch Änderung von Signalisierungen und zusätzliche Filtermechanismen. 4. Technische Anforderungen 4,1 Grundsätzliche Anforderungen Die IRLS sind entsprechend rechtlicher Vorgaben und zusätzlich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den anerkannten Regeln der Technik (DIN), den VDE-Bestimmungen, den Vorschriften, Merkblättern und Richtlinien der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Verbandes der Sachversicherer, den Grundlagen der IT-Grundschutzkataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und den Anforderungen aus dem gemeinsamen Betrieb des BOS-Digitalfunks zu projektieren, zu errichten und zu betreiben. Neben den allgemeinen technischen Anforderungen sind die besonderen Anforderungen, die sich durch die Einbindung der einzelnen IRLS in das Leitstellennetzwerk ergeben, zu berücksichtigen. Dabei ist zwischen systembezogenen und leitstellenbezogenen Anforderungen zu differenzieren. Die systembezogenen Anforderungen beziehen sich auf das Gesamtsystem (ELS, FNAS) in jeder IRLS. Die leitstellenbezogenen Anforderungen beziehen sich auf die einzelne IRLS, in der die Umsetzung der Anforderungen jeweils entsprechend der lokalen Rahmenbedingungen erfolgen muss. 4.2 Systembezogene Anforderungen 4.2.1 Hard- und Softwarekonzept Zur Umsetzung der geforderten Funktionalität (Nummern 2 und 3) sind die erforderlichen Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datenbank-(management-)Systeme und Applikationen sowie die für die Realisierung der nachrichtentechnischen Kopplungen erforderlichen Schnittstellen (Hard- und Softwarekomponenten) als komplexe Gesamtkonfiguration zu realisieren. Alle voneinander abhängigen Teilkomponenten müssen aufeinander abgestimmt sein und ein fehlertolerantes System repräsentieren. Zur Sicherstellung einer späteren Migration sind alle Einzelsysteme als Modulkomponenten aufzubauen, die in einer Migrationsphase angepasst und ausgetauscht werden können, ohne das Gesamtsystem in seiner Funktionalität und Eignung zu beeinflussen. Das Hardwarekonzept ist entsprechend der geforderten Ausfallsicherheit und auf den Schutz vor unberechtigten Zugriffen auszurichten. Die Dimensionierung der einzelnen Hardwarekomponenten muss erweiterbar sein. Die Zugriffszeiten auf interne und externe Speicherbereiche müssen eine Verarbeitung der im Netz entstehenden Datenmengen ohne Zeitverzug ermöglichen. Für alle Server, Anlagen und Arbeitsplatzrechner muss eine gemeinsame Konsolenverwaltung, auch im abgesetzten Betrieb von Arbeitsplätzen, durch Systemadministratoren möglich sein. Zusätzlich ist eine gemeinsame Verwaltung der aktiven Netzwerkelemente von einer zentralen Stelle über Softwaretools vorzusehen. Das Hardwarekonzept muss die Realisierung von abgesetzten Arbeitsplätzen unterstützen. Abgesetzte Arbeitsplätze sind so zu konfigurieren, dass nur zugewiesene Aufgaben und Funktionen bedient werden können. Der Eingriff in sicherheitstechnische Belange der IRLS ist auszuschließen. Die Software muss an die Anforderungen der zu erfüllenden Aufgaben angepasst werden können. Dem Benutzer müssen unmittelbar oder auf Verlangen Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe angezeigt werden. Dem Benutzer muss es möglich sein, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Eventuelle Fehler müssen beschrieben werden und es muss möglich sein, diese mit begrenztem Arbeits- und Zeitaufwand zu beseitigen. Zur Erfüllung der Funktionalität muss der Anbieter die Datenbankstrukturen und die Spezifikation von Schnittstellen sowie notwendige Anpassungen an Hard- und Software offenlegen. 4.2.2 Rollenkonzept/Berechtigungsverwaltung im System Im Gesamtsystem ist ein Rollenkonzept für die Zugriffs- und Editierrechte der Nutzergruppen festzulegen. Dazu sind im System mindestens Berechtigungsstufen für die folgenden Funktionen zu vergeben: 1. Disponent; 2. Schicht-/Dienstgruppenführer; 3. Leiter IRLS und stellvertretender Leiter IRLS; 4. Administrator IRLS; 5. Administrator Technikzentrale Digitalfunk; 6. Aufgabenträger für den Rettungsdienst; 7. Kostenträger im Rettungsdienst; 8. Landesärztekammer; 9. Rechtsaufsichtsbehörden; 10. Datenpfleger; 11. Untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden. Entsprechend der Berechtigungsstufen ist die Funktionalität der Bedienoberflächen anzupassen. Die Zugriffsrechte auf die im Folgenden dargestellten Arbeitsplätze resultieren aus dem Rollenkonzept und der territorialen Zuständigkeit. Das Rollenkonzept und die Berechtigungsstufen werden durch die autorisierte und vorgehaltene Stelle des BOS-Digitalfunk Sachsen nach den Vorgaben der Betreiber der IRLS umgesetzt. Die Systemadministration der IRLS erhält die notwendigen Rechte und Verwaltungswerkzeuge, um eine eigenverantwortliche Nutzerverwaltung innerhalb ihres Verantwortungsbereiches durchzuführen. Die Vorgaben der Geheimhaltung und des Datenschutzes aus dem BOS-Digitalfunk bleiben hiervon unberührt. 4.2.3 Definition der Arbeitsplätze Die Arbeitsplätze sind aufgrund der betrieblichen Erfordernisse und zur Erledigung der Aufgaben in unterschiedlicher Ausstattung einzurichten. Jeder Arbeitsplatz besteht aus einer Bedienoberfläche mit festgelegter Funktionalität. Disponentenarbeitsplatz: Der Disponentenarbeitsplatz ist der Standardarbeitsplatz in der IRLS zur Notrufannahme, Disponierung und Alarmierung der Einsatzkräfte und -mittel, der Lenkung der Notfalleinsätze im Rettungsdienst sowie der Führungsunterstützung. Durch die Anmeldung muss er als Arbeitsplatz des Disponenten, des Lagedienst-/Schichtführers, der Systembetreuung/Datenpflege oder zur Schulung verwendet werden können. Er bildet die gesamte technische Funktionalität des ELS und des FNAS ab. Die Einsatzbearbeitung, Einsatz-/Fahrzeugübersicht und das GIS sind übersichtlich in voller Funktionalität als Mehrfach-Bildschirm-Arbeitsplatz darzustellen. Das FNAS ist über einen separaten Bildschirm oder Touchscreen zu realisieren. Der Disponentenarbeitsplatz hat keine vom Leitstellennetz unabhängige Zugangsmöglichkeit für externe Datenträger. Über geeignete EDV-Konzepte ist von diesem Platz der Zugriff auf die Bürokommunikation des Betreibers der Leitstelle zu ermöglichen. Abhängig von der Berechtigungsstufe des angemeldeten Benutzers muss eine statistische Auswertung von gespeicherten Daten, der Sprachaufzeichnung und des aktuellen Einsatzgeschehens am Arbeitsplatz möglich sein. Hierzu sind geeignete Werkzeuge vorzuhalten. Notruf-Annahmeplatz (Ausnahme-Arbeitsplatz): Notrufannahmeplätze dienen der Entlastung der IRLS bei Großschadenslagen/Katastrophen mit hohem Anrufaufkommen. Der Notrufannahmeplatz ist als Ein-Bildschirmarbeitsplatz mit reduzierter technischer Ausstattung und reduzierter Funktionalität des ELS oder als Abfrageplatz des FNAS mit funktioneller Trennung zwischen Einsatzannahme und Disposition zu realisieren. Die erforderliche geräusch- und wärmeemissionsoptimierte Hardware kann dabei in unmittelbarer Nähe aufgestellt werden. Der Arbeitsplatz muss mit Notebook und Systemtelefon betrieben werden können. Abgesetzter Arbeitsplatz: Abgesetzte Arbeitsplätze sind zur Informationsbereitstellung und Datenpflege einzurichten. Eine Notrufannahme wird hier nicht durchgeführt. Sie befinden sich nicht im regulären Disponentenarbeitsraum der IRLS. Sie können zum Beispiel an den nachfolgenden Orten innerhalb des Leitstellenbereiches eingerichtet werden: 1. innerhalb des Landratsamtes zur Informationsbereitstellung; 2. in Einsatzabschnitten zur Führung von Kräften und Mitteln; 3. in Technischen Einsatzleitungen (TEL) oder Stäben zur Informationsbereitstellung und -gewinnung. Der abgesetzte Arbeitsplatz ist mit reduzierter technischer Ausstattung und reduzierter Funktionalität des ELS zu realisieren. Die Bedienung muss als Terminalserver oder vorzugsweise als webbasierte Lösung über einen Standardbrowser möglich sein. In Ausnahmesituationen kann er als Disponentenarbeitsplatz mit reduzierter Ausstattung verwendet werden. Systemadministratorarbeitsplatz: Der Systemadministratorarbeitsplatz ist der Standardarbeitsplatz zur Datenpflege und Systemadministration und muss über den vollständigen Funktionsumfang des FNAS inklusive der Sprachdokumentation, des ELS und der GIS verfügen. Dieser muss die Prüfung der Auswirkungen von Änderungen im Rahmen der Datenpflege/-bereitstellung oder technischer Erneuerungen im System und auf die Bedienoberflächen der Nutzergruppen (Rollen) ermöglichen. Als getrennter Arbeitsplatz ist er als Mehrfach-Bildschirm-Arbeitsplatz auszuführen und muss den Import von Daten von externen Datenträgern ermöglichen. 4.2.4 Einsatzleitsystem (ELS) Das ELS ist das zentrale Steuerungsinstrument der IRLS. Es setzt sich aus dem Einsatzleitrechner (ELR = Gesamtheit aller Rechnersysteme und Netzstrukturen inklusive Betriebssystem zur Aufnahme der Einsatzleitsoftware) und der Einsatzleitsoftware (Steuerungsprogramm inklusive aller Schnittstellen, Datenbanksysteme und Reporting-/Auswertungstools) zusammen. Das ELS ist ein autarkes, nach außen abgeschirmtes, redundantes System für den Dauerbetrieb. Dieses hat die Aufgaben der IRLS zu gewährleisten, indem die Prozesse (vergleiche Nummer 2) der IRLS und Schnittstellen (vergleiche Nummer 4.2.14) umfassend integriert sind. Es ist jeweils in den IRLS und den Technikzentralen zu betreiben und hat sich über das Leitstellennetzwerk zu synchronisieren. 4.2.5 Funk-/Notruf-Abfragesystem (FNAS) Das FNAS hat die Funktionen Funk, Notruf, Telefon und IP-Schnittstelle zum ELS abzubilden. Gleichzeitig sind leitstellenbezogen weitere Funktionen, zum Beispiel Audiodokumentation, Alarmierung, elektrische Lautsprecheranlage (ELA), Haustechnik anzuschließen. 4.2.6 Audiodokumentationsanlage Die Bedienung der lokalen und zentralen Audiodokumentationsanlage hat über eine Client/Server-Lösung oder Browser-Anwendung im Intranet zu erfolgen. Die IRLS vergibt die Rechte für Zugriff und Recherche innerhalb ihres Verantwortungsbereiches. Die IRLS verwenden eine einheitliche Audiodokumentationsanlage. Die Aufbewahrung von Sprachaufzeichnungen muss mindestens 24 Monate erfolgen. Die Audiodokumentationsanlage muss mindestens 180 Tage einen sofortigen Zugriff ermöglichen. Darüber hinausgehende Regelungen bleiben hiervon unberührt. 4.2.7 Anbindung peripherer Systeme Für die Anschaltung von Landratsämtern, Abrechnungsstellen im Rettungsdienst und Brandschutz sowie Feuer- und (Rettungs-) wachen sind, sofern notwendig, die erforderlichen Übertragungswege einzurichten. Es ist eine Mitnutzung der errichteten Infrastruktur des Leitstellen- und Anbindungsnetzwerkes für den Digitalfunk als wirtschaftliche Lösung anzustreben. 4.2.8 Alarmierungsnetze Die Bedienung der Alarmierungsnetze hat über den ELR mit redundant ausgeführten und netzwerkfähigen Digitalen Alarmgebern (DAG) zu erfolgen. Die DAG sind in den Technikräumen der IRLS oder geeigneten Standorten innerhalb des Leitstellennetzwerkes zu installieren. Als Notfalleingabeplatz ist auf dem DAG ein Bedienungsmodul als Rückfallebene zur Verfügung zu stellen. Die Bedienung der Rückfallebene muss von mindestens einem Drittel der Leitstellenarbeitsplätze möglich sein. Bei Bedarf soll auch die Funktion Multialarmgeber unabhängig vom FNAS anzubinden sein. 4.2.9 Wachalarmsystem Wachalarmsysteme ständig besetzter Feuer- und Rettungswachen sind über ein Steuersystem als speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) einzurichten. Das Ein- und Ausschalten hat alarmierungs-, zeit- oder statusabhängig zu erfolgen. 4.2.9.1 Bedienung Die Bedienung folgender Systeme muss aus dem ELS und dem FNAS möglich sein: 1. Alarmlicht und Alarmierungsampeln; 2. ELA mit und ohne Alarmgong; 3. Tor- und Türsteuerung sowie Lüftungsanlagen; 4. Lichtsignalanlagen; 5. Alarmtableau mit und ohne Kartendarstellungen; 6. Alarmdrucker, Alarmfax; 7. Videoaufschaltungen für Ausfahrtkameras; 8. Telefonbenachrichtigungssysteme; 9. Einsatzplan- und Objektkartenschränke. Alle Systeme müssen auch unabhängig voneinander oder kombiniert ansteuerbar sein. Bestehende ELA sind über die Standardschnittstelle des ELS und des FNAS anzusteuern. Alle abgegebenen Signale sowie die wesentlichen Zustände der Tür- und Torsteuerungen sind dem Disponenten anzuzeigen. 4.2.9.2 Anschaltung Alarmtableaus Vorhandene Alarmtableaus sind über die örtliche Infrastruktur anzuschalten. Die Anschaltung ist dabei je nach Anforderung fahrzeug- und einsatzabhängig zu steuern. Folgende Informationen sind bereitzustellen: 1. die Einsatzart (Rettungsdiensteinsatz/Brandeinsatz/Technische Hilfeleistung); 2. die Freigabe von Sonderrechten; 3. die notwendigen Kräfte und Mittel; 4. die Alarmierungszeit; 5. der Einsatzort; 6. das Einsatzstichwort; 7. der Sachverhalt; 8. ein frei einstellbarer (parametrierbarer) Kartenauszug des Einsatzorts. Für den Alarmdrucker und das Alarmtableau sind analoge Informationen aus dem ELS zur Verfügung zu stellen. 4.2.10 Statusinformation Das ELS muss den Versand und den Empfang sowie eine fahrzeug- und einsatzbezogene Anzeige von Funkmeldesignalen (FMS/SDS-Signale) über das FNAS und das ELS realisieren. Die Daten sind automatisch in beiden Systemen zeitgleich zu harmonisieren. Die FMS/SDS-Kennung, die Teilnehmeridentifikation im Digitalfunk und der Rufname des angeschalteten Teilnehmers muss im Klartext dargestellt werden. Das FMS/SDS-Notrufsignal und die Notrufmeldung im Digitalfunk sind als spezieller Notruf zu signalisieren. Deren Bearbeitung hat mit höchster Priorität zu erfolgen. Sprechwünsche und Fremdanmeldungen im Analog- oder Digitalfunk sind optisch und akustisch zu signalisieren. Bei Bestätigung des Ereignisses ist eine Sprechaufforderung zu senden und die Sprachverbindung zu schalten. Für die Ereignisse Sprechwunsch, Notruf, Fremdanmeldung und Eintreffen am Einsatzort sind die Fahrzeugidentifizierung und mit der Nutzung des Digitalfunks gleichzeitig eine Ortung durchzuführen. Eingehende FMS/SDS-Signale sind aus allen Hörwegen auszublenden. Der Empfang, die Übermittlung und die Auswertung von FMS-Telegrammen aus den angeschalteten analogen Funknetzen sind zu ermöglichen. FMS/SDS-Quittungen sind nur auf parametrierten Funkverkehrskreisen zu übermitteln. Soweit die Fahrzeuganlage es ermöglicht, ist bei jedem übertragenen Einsatzstatus eine Ortungsinformation abzufragen. Status- und Ortungsinformationen der Fahrzeuge und des ELS sind auf einem zentralen Server der Technikzentralen in einer Datenbank bereitzustellen. Diese Datenbank dient zugleich als Rückfallebene, dem Informationsaustausch mit anderen IRLS und der Synchronisation der Leitstellensoftware nach Ausfall von Komponenten. 4.2.11 Betriebs- und Sonderfunk Wird Betriebs- oder Sonderfunk eingerichtet, sind diese im FNAS und dem ELS vorzusehen. 4.2.12 Sonstige Einrichtungen der IRLS 4.2.12.1 Audio-Visuelle-Medien In der IRLS sind ein Rundfunk- und ein TV-Gerät mit Flachbildschirm vorzusehen. Das TV-Bild muss von allen Disponentenarbeitsplätzen eingesehen werden können. Das Tonsignal dieser Systeme ist auf die Niederfrequenzhörwege der Plätze zu führen. Es sind Möglichkeiten zum langfristigen Mitschneiden von mindestens zwei Kanälen für Video/Audio-Informationen in der Leitstelle vorzuhalten. In der IRLS sind beschriftungsfähige Karten und Plantafeln für eine direkte, visuelle Darstellung in geeigneten Maßstäben für mindestens den Leitstellenbereich und angrenzende Gebiete bis circa 30 km bereitzuhalten. Die Großbilddarstellung ist mittels fernbedienbaren, geräuscharmen Projektors oder anderer Großbildsysteme nach dem Stand der Technik zu realisieren. Die Darstellung muss tageslichttauglich sein. Die Großbilddarstellung muss von jedem Disponentenarbeitsplatz aus eingesehen werden können. Die Signale von folgenden Geräten und Systemen sind anzuschalten: 1. Videorekorder/DVD-Player; 2. TV-Empfänger; 3. Informationen/Karten aus dem ELS; 4. Rückfallebenen für Statusübersichten; 5. Informationen/Karten aus dem Verwaltungsnetz; 6. Arbeitsplätze, die im Netzwerk der IRLS arbeiten; 7. Überwachungs- und Videokameras; 8. Echtzeit-Videos (Video-Streams) aus dem Netzwerk; 9. Fahrzeugzustandsanzeigen (FZA). Eine einfach zu bedienende Oberfläche muss an dem Platz des Schicht-/Dienstgruppenführers zur Umschaltung der Quellen vorhanden sein. Das Bild ist über das Netzwerk durch geeignete Übertragungsverfahren zur Darstellung an anderen Orten (zum Beispiel an besondere Führungseinrichtung der unteren BRK-Behörde) weiterzugeben. 4.2.12.2 Einsatznachbearbeitung und -abrechnung Zur Einsatznachbearbeitung und -abrechnung sind erfasste Grunddaten über eine Exportschnittstelle oder direkte Übergabe in eine Datenbank zu übermitteln. Ein beendeter Einsatz ist automatisch oder auf Anforderung in ein Datenarchiv zu übertragen. Jeder Einsatz muss mit allen relevanten Daten eigenständig im Archiv änderungsresistent und beweissicher gespeichert werden. Das sind insbesondere: 1. das Einsatzdatum und die einsatzrelevanten Zeiten (Einsatzannahme, Disposition, Alarmierung, Einsatzübernahme, Eintreffen am Einsatzort, Patientenübernahme, Eintreffen am Zielort, Freimeldung und Einsatzende), bezogen auf alle eingesetzten Kräfte und Mittel; 2. der Einsatzort (Objekt, Straße, Hausnummer, Ort, Zusatzinformation); 3. der Zielort (Objekt, Straße, Hausnummer, Ort, Zusatzinformationen); 4. das Einsatzstichwort, die Notfallart und Einsatzinformationen; 5. der Anrufer, der Meldeweg, die Zeit des Eingangs; 6. die überne

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.