Sachsen

Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 5617. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2006 Nr. 14, S. 532 Fsn-Nr.: 28-8.3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. März 2025

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haben. 4Diese müssen im Rahmen einer Ausbildung im Umfang von mindestens 280 Stunden erworben worden sein. (3) 1Bis zum 31. Dezember 2027 können abweichend von den in § 20 Absatz 3 geregelten Qualifikationsanforderungen Disponenten in den Integrierten Regionalleitstellen eingesetzt werden, die 1. Rettungssanitäter mit einem Jahr Einsatzerfahrung in der Notfallrettung sind, 2. einen Abschluss als Disponent an einer Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung erworben haben und 3. einen Nachweis über leitstellenspezifische notfallmedizinische Kenntnisse erbracht haben, welche im Rahmen einer Ausbildung im Umfang von mindestens 280 Stunden erworben worden sein müssen. 2Innerhalb von fünf Jahren nach der Einstellung ist ihnen der Erwerb der Befähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr und des Gruppenführers der Berufsfeuerwehr zu ermöglichen. (4) Die Stelle des Leiters oder des Stellvertreters darf abweichend von § 20 Absatz 1 bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer Integrierten Regionalleitstelle mit Personal besetzt werden, das mindestens über einen Fachhochschulabschluss der Ingenieurwissenschaften verfügt. (5) Abweichend von § 7 Absatz 1 ist auch Rettungssanitäter, wer bis zum 31. Dezember 2020 nach den Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern des Ausschusses Rettungswesen, beschlossen in der Sitzung am 16. und 17. September 2008, veröffentlicht in Kapitel A.2.1 Nummer 45, Handbuch des Rettungswesens, Mendel Verlag GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-930670-30-7, erfolgreich ausgebildet wurde.25 § 24 Inkrafttreten Außerkrafttreten 1Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Sachsen (Sächsischer Landesrettungsdienstplan – SächsLRettDP) vom 30. November 1994 (SächsABl. S. 1526), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 758), außer Kraft. Dresden, den 5. Dezember 2006 Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)26 Indikationskatalog für den Notarzteinsatz 1. Patientenzustand Bei Verdacht auf fehlende oder deutlich beeinträchtigte Vitalfunktion ist der Notarzt einzusetzen: Patientenzustand Funktion Zustand Beispiel Funktionen Zustand Beispiel Bewusstsein reagiert nicht oder nicht adäquat auf Ansprechen und Rütteln Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, Vergiftungen, Krampfanfall, Koma Atmung keine normale Atmung, ausgeprägte oder zunehmende Atemnot, Atemstillstand Asthmaanfall, Lungenoedem, Aspiration Herz/Kreislauf akuter Brustschmerz, ausgeprägte oder zunehmende Kreislaufinsuffizienz, Kreislaufstillstand Herzinfarkt, Angina pectoris, akutes Koronarsyndrom (ACS), Herzrhythmusstörungen, Hypertone Krise, Schock Sonstige Schädigungen mit Wirkung auf die Vitalfunktionen schwere Verletzung, schwere Blutung, starke akute Schmerzen, akute Lähmungen Thorax-/Bauchtrauma, Schädel-Hirn-Trauma, größere Amputationen, Ösophagusvarizenblutung, Verbrennungen, Frakturen mit deutlicher Fehlstellung, Pfählungsverletzungen, Vergiftungen, Schlaganfall 2. Notfallbezogene Indikationen   a. schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Verletzte   b. sonstiger Unfall mit Schwerverletzten   c. Unfall mit Kindern   d. Brände/Rauchgasentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung   e. Explosionsunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung   f. thermische oder chemische Unfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung   g. Strom- oder Blitzunfälle   h. Ertrinkungs- oder Tauchunfälle oder Eiseinbruch   i. Einklemmung oder Verschüttung   j. drohender Suizid   k. Sturz aus Höhe (≥ 3 m)   l. Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich   m. Geiselnahme, Amoklage oder sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben   n. unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt   o. Vergiftungen mit vitaler Gefährdung. Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1)27 Sachgebiete für Leistungserbringer, die Notfallrettung oder Krankentransport betreiben 1. berufsbezogenes Recht auf den Gebieten:   a) Krankentransport, Notfallrettung und Rettungsdienst   b) Straßenverkehrsrecht, einschließlich Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals   c) Arbeits- und Sozialrecht   d) Kostenerstattung und Rahmenverträge gemäß § 133 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 9 Abs. 21 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631, 2672) geändert worden ist   e) Grundzüge des Steuerrechts 2. kaufmännische Führung des Betriebes, insbesondere:   a) Zahlungsverkehr   b) Kostenerstattung   c) Buchführung   d) Versicherungswesen 3. technischer Betrieb und Betriebsdurchführung:   a) Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge   b) Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge   c) Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge   d) Betriebspflicht   e) Fernsprech- und Funkverkehr 4. Verkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge und der Verwendung und Entsorgung der medizinischen Hilfsmittel Anlage 3 (zu § 18 Abs. 4)28 Rahmenlastenheft über Integrierte Regionalleitstellen im Freistaat Sachsen (Rahmenlastenheft) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr.  Titel 1. Leitstellenstruktur 1.1 Begriffe 1.2 Aufgaben der Technikzentralen 1.3 Leitstellennetzwerk 2. Prozesse 3. Daten- und Informationsfluss 3.1 Datenverarbeitung 3.2 Mindestanforderungen 4. Technische Anforderungen 4.1 Grundsätzliche Anforderungen 4.2 Systembezogene Anforderungen 4.2.1 Hard- und Softwarekonzept 4.2.2 Rollenkonzept/Berechtigungsverwaltung im System 4.2.3 Definition der Arbeitsplätze 4.2.4 Einsatzleitsystem (ELS) 4.2.5 Funk-/Notruf-Abfragesystem (FNAS) 4.2.6 Audiodokumentationsanlage 4.2.7 Anbindung peripherer Systeme 4.2.8 Alarmierungsnetze 4.2.9 Wachalarmsystem 4.2.9.1 Bedienung 4.2.9.2 Anschaltung Alarmtableaus 4.2.10 Statusinformation 4.2.11 Betriebs- und Sonderfunk 4.2.12 Sonstige Einrichtungen der IRLS 4.2.12.1 Audio-Visuelle-Medien 4.2.12.2 Einsatznachbereitung und -abrechnung 4.2.12.3 Fahrzeugortung 4.2.13 Qualitätsmanagementsystem Rettungsdienst 4.2.13.1 Grundlagen des Qualitätsmanagementsystems 4.2.13.2 Voraussetzungen der Mobilen Datenerfassung 4.2.13.3 Einsatzdaten aus der Mobilen Datenerfassung 4.2.14 Schnittstellen 4.2.14.1 Grundsätzliche Anforderungen an Schnittstellen 4.2.14.2 Grundsätze des Betriebes der Schnittstellen 4.2.14.3 Schnittstellen mit einheitlichen Funktionen 4.2.15 Übertragungsnetze 4.3 Leitstellenbezogene Anforderungen 4.3.1 Raumfunktionskonzept 4.3.2 Technikräume 4.3.3 Raum für Disponentenarbeitsplätze (Leitstellenraum) 4.3.3.1 Ergonomische Anforderungen 4.3.3.2 Beleuchtung 4.3.3.3 Lärmschutz 4.3.3.4 Klimatechnik 4.3.3.5 Drucker 4.3.4 Antennenanlagen 4.3.5 Stromversorgung 4.3.5.1 Anforderungen 4.3.5.2 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) 4.3.5.3 Netzersatzanlage (NEA) 4.3.6 Haustechnik/Technische Gebäudeausrüstung 5. Verfügbarkeit 5.1 Anforderungen an die Verfügbarkeit 5.2 Grundsätze der inneren Redundanz 5.3 Grundsätze der externen Redundanz 5.3.1 Organisatorische Anforderungen 5.3.2 Konzeptionelle Anforderungen (Redundanzkonzept) 5.3.3 Technische Anforderungen 6. Anforderungen an den Betrieb der IRLS 6.1 Alarm- und Ausrückordnung 6.2 Dokumentation, Statistik und Archivierung 6.2.1 Dokumentation 6.2.2 Statistik 6.2.3 Archiv 7. Schulungskonzept 8. Abkürzungsverzeichnis 1. Leitstellenstruktur 1.1 Begriffe Der Betrieb der IRLS für Feuerwehr/Rettungsdienst sowie der Lehrleitstelle in der Landesfeuerwehrschule erfolgt innerhalb des im Aufbau befindlichen Leitstellennetzwerks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Sachsen (BOS-Sachsen). In diesem werden darüber hinaus die besonderen Führungseinrichtungen der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden integriert. Kernstück des Leitstellennetzwerks ist das einheitliche ELS aller IRLS und ein gemeinsames FNAS aller BOS auf der Basis von zwei Technikzentralen zur Anschaltung an den Digitalfunk. Erläuterung der im Folgenden verwendeten Begriffe: „Technikzentralen“: Redundant eingerichtete Technikstandorte zur Sicherstellung des Zugangs zum Digitalfunknetz für die Leitstellen und zur Nutzung gemeinsamer Ressourcen. „Leitstellenverbund“: Verbund der IRLS mittels Technikzentralen zur Anbindung an den BOS-Digitalfunk und zur Sicherstellung der Redundanzfunktion. „Leitstellennetzwerk“: Gesamtheit der aktiven Netzwerkkomponenten und notwendigen Übertragungswege zwischen Technikzentralen, den Leitstellen der polizeilichen- und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Zugänge zu Alarmierungseinrichtungen und Funknetzen. „Prozess“: Gesamtheit von aufeinander einwirkenden Vorgängen in einem System, durch das Informationen empfangen, umgeformt, transportiert/kommuniziert oder auch gespeichert werden. 1.2. Aufgaben der Technikzentralen Die wichtigsten Aufgaben der Technikzentralen sind: 1. der zentrale Anschluss der IRLS an die Leitstellenschnittstelle des BOS-Digitalfunks (inklusive Verschlüsselung, Ansteuerung und Konfiguration der Anschaltung und Anschaltungsbaugruppen); 2. die zentrale Bereitstellung von Infrastrukturdiensten (zum Beispiel Anmeldeserver); 3. die zentrale Hardwareüberwachung/Monitoring für FNAS und ELS; 4. die zentrale Bereitstellung der Datenbank des ELS (automatische Synchronisationsfunktion mit Datenbanken der IRLS) als Redundanz- und Rückfallebene bei Ausfall der operativen Datenbank einer IRLS; 5. die zentrale Realisierung der Telefonbuchdatenbank Sachsen (ZTDB); 6. die zentrale Bereitstellung der Datenbank für Digitalfunkendgeräte; 7. die zentrale Sicherstellung des Telefonübergangs für die Digitalfunkteilnehmer im Leitstellenbereich sowie die Sicherstellung eines UMS-Dienstes und einer Telefonalarmierung für alle Leitstellen im Freistaat Sachsen; 8. die zentrale Sicherstellung des sekundären Notrufanschlusses und Weiterleitung an einen Standort des Notdienstträgers ohne Notrufanschluss; 9. die zentrale Bereitstellung des nutzereigenen Managements im Digitalfunk für die Leitstellen; 10. die zentrale Bereitstellung von Konfigurations- und Administrationswerkzeugen für die Leitstellen zur Nutzer-, Rollen- und Rechteverwaltung aller Systeme im Verantwortungsbereich der Leitstellen; 11. die zentrale Bereitstellung von Geo-Basisdaten auf Basis einer Geodateninfrastruktur mit den Leitstellen (Datenpflege und permanente Fortführung durch den Bereich Geoadministration der BOS Sachsen oder der Geoadministration der jeweils zuständigen IRLS); 12. der zentrale Betrieb des Systemdienstes FMS/SDS/GPS aller Kräfte und Mittel; 13. die zentrale Realisierung der Sprachaufzeichnung von Digitalfunkgesprächen mit Systeminformationen sowie bei Bedarf eine Backup-Aufzeichnung von Notrufen mit Gesprächsdaten und von Telefongesprächen (unabhängig von der Aufzeichnung in den IRLS); 14. die Ermöglichung einer Konfiguration und Wartung von Arbeitsplätzen und den zugehörigen Bedienoberflächen; 15. die Ermöglichung der Einrichtung der Notruf-, Draht- und Funkanschaltung (pegel- und funktionsgerecht) und der Bedienoberflächen; 16. die Sicherstellung der Redundanz der jeweils anderen Technikzentrale. 1.3 Leitstellennetzwerk Das Leitstellennetzwerk hat umfassend sicherzustellen, dass auch für gemeinsam genutzte zentrale Anlagen eine vollständige Mehrorganisationsfähigkeit gesichert ist. Für gemeinsam genutzte zentrale Anlagen ist eine entsprechende Nutzer- und Rechteverwaltung vorzusehen, die die Verantwortungsbereiche der jeweiligen Leitstellen trennt und vor dem Zugriff Dritter sichert. 2. Prozesse Folgende interne und externe Prozesse sind im Rahmen des Betriebes einer IRLS zu realisieren: 1. die Annahme von Hilfeersuchen; 2. die Erstellung und die Bewertung von Meldebildern; 3. die Umsetzung des Meldebildes – Disposition; 4. die Alarmierung der notwendigen und geeigneten Kräfte und Mittel; 5. die Führung der Kräfte und Mittel zum Einsatzort; 6. die Unterstützung der Einsatzleitung vor Ort; 7. die Information notwendiger Stellen, Behörden und Institutionen; 8. die Unterstützung der Dokumentation und Aufbereitung von Lageinformationen; 9. die Bearbeitung von Auskunftsersuchen; 10. der Einsatzabschluss und die Synchronisation von Daten; 11. die Unterstützung bei einsatzvorbereitenden Maßnahmen; 12. die Durchführung von Probe- und Übungsalarmen; 13. die Sicherung des eigenen Dienstbetriebes; 14. die Zusammenarbeit mit anderen IRLS; 15. die Auftragsabwicklung – Feuerwehreinsatz; 16. die Auftragsabwicklung – Rettungsdiensteinsatz; 17. die Auftragsabwicklung – Katastrophenschutz; 18. die Auftragsabwicklung – Großschadenslage; 19. die Bereitstellung von Daten zur Abrechnung und Erstellung von Berichten; 20. die Umsetzung der Einsatzplanung; 21. die Bürokommunikation mit den Verwaltungsbehörden und Externen. 3. Daten- und Informationsfluss 3.1 Datenverarbeitung In der IRLS werden umfangreich Daten und Informationen vorgehalten, erhoben, verarbeitet, weitergeleitet, gespeichert und bereitgestellt. Die Daten sind dort vorzuhalten, wo sie für das echtzeitfähige Gesamtsystem, für die Sicherstellung der Aktualität, für die Integration und für die volle Funktionsfähigkeit von Rückfallebenen notwendig sind. Parallele Prozesse müssen auf die Daten zugreifen können, ohne dass weiterer Datenpflegebedarf entsteht. Alle Datenänderungen müssen fortlaufend bei der Berechnung und Disposition von Einsatzmittelvorschlägen berücksichtigt werden. Die erforderlichen Informationen (zum Beispiel des Einsatzmanagements, der Statistik, der Einsatzabrechnung) sind dabei zu berücksichtigen. 3.2 Mindestanforderungen Für die technische Lösung sind die nachfolgenden Mindestanforderungen bezüglich des Daten- und Informationsflusses umzusetzen: 1. die vollständige Abbildung der dargestellten Prozessabläufe der IRLS im ELS durch Nutzung optimaler Kommunikationssysteme; 2. die Meldungssignalisierung/-aufnahme/-übernahme aus dem Kommunikationssystem mit Auflösung der verfügbaren Melderinformation (zum Beispiel Anruferdaten, Standortdaten, Melderdaten); 3. die Meldungsübernahme von angeschlossenen Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen; 4. die automatische Eröffnung von Einsätzen bei elektronischer Übernahme von Einsätzen und Rückbestätigungsinformationen an den Übergebenden (technische und manuelle Quittung); 5. die Möglichkeit der Integration einer skriptgesteuerten Notrufabfrage nach erprobten und geprüften Abfragealgorithmen; 6. die Einsatzmitteldisposition unter Berücksichtigung statischer und dynamischer Daten; 7. die Optimierung des Einsatzmittelvorschlages durch Einbindung von satellitengestützter, zyklischer Ortung aller Einsatzmittel in der Notfallrettung und für ausgewählte Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auch über den Leitstellenbereich hinaus mit abgestimmten Einsatzmitteln anderer Leitstellen; 8. die Einleitung und die Überwachung komplexer Alarmierungsvorgänge (zum Beispiel Wachalarm, analoge und digitale Alarmierung, Alarmserver für Telefon/SMS/Fax); 9. die echtzeitnahe Einleitung und Überwachung des einsatzbezogenen Informationsaustausches zwischen der IRLS, Einsatzkräften/-mitteln und weiteren an der Abwicklung des Einsatzes fachlich Beteiligten; 10. die Zusammenführung und die einfache Recherchierbarkeit aller im Zusammenhang mit einem Einsatz erfassten Daten (zum Beispiel Verbindungsdaten, Sprachdokumentation, Status, Kurznachrichten, Meldungen); 11. der Einsatz eines geografischen Informationssystems (GIS) für die Bereit- und Darstellung navigationsfähiger Vektordaten von:   a) Karten auf der Grundlage von amtlichen topographischen Geobasisdaten des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen;   b) aktuellen Lagen;   c) Zuständigkeitsbereichen und Bereichsfolgen;   d) Verwaltungsstrukturen bis in die Ortsteilebene und Grenzen der Ausrückebereiche;   e) einer dynamischen Abbildung innerhalb der Hilfsfrist abgedeckter Flächen entsprechend den übermittelten Standortkoordinaten;   f) Objektinformationen mit Zuordnung von Einsatzplänen, Brandmeldeanlagen (BMA) und Lageplänen;   g) berechneten Alternativen in der „Fahrzeug-Strategie“ („Routing“);   h) aktuellen Standorten und dem Status der Einsatzkräfte;   i) Ereignis- und Einsatzorten oder auch Teilmengen davon sowohl als Punkt- als auch als Flächenobjekt;   j) Verkehrseinschränkungen und deren Einbeziehung in Navigationsberechnungen;   k) Meldebildern;   l) speziellen Gefahrenbereichen; 12. die Realisierung von Dispositions- und Kommunikationsfunktionen sowie Datenabfrage aus Einsatzmasken und dem GIS; 13. die Integration von GIS-Funktionen für die Datenerfassung und Datenpflege; 14. die Übernahme oder die Abgabe von Einsätzen an andere Arbeitsplätze und IRLS; 15. die Einsatzmittelanforderung bei anderen IRLS; 16. die Auskunft

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.