Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 254441. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:24.01.2023 Inkrafttreten01.10.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage 1.6 geändert und berichtigt durch Ordnung vom 18. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2025 S. 28)**) Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 532, 854, 991 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen vom 24. Januar 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 532, 854, 991), zuletzt Anlage 1.6 geändert und berichtigt durch Ordnung vom 18. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2025 S. 28)**)"

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nden werden die Prüfungsformen gemäß §§ 8 ff. AT BPO konkretisiert und erweitert: a) Mündliche Prüfung, als Einzelprüfung mit einer Dauer von 15 bis 30 Minuten. Wenn Gruppenprüfungen für das betreffende Modul geeignet sind, können diese mit einer Gesamtdauer, die für jeden an der Prüfung teilnehmenden Prüfling anteilig etwa 15 Minuten Prüfungsdauer ergeben, durchgeführt werden. b) Schriftliche Hausarbeit mit einem Umfang, der von den laut Modulbeschreibung zugrunde gelegten Arbeitsstunden wie folgt abhängt: - 100 oder mehr Arbeitsstunden: 30 000 bis 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen): große Hausarbeit, - 60 bis 99 Arbeitsstunden: 20 000 bis 30 000 Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit, - 40 bis 59 Arbeitsstunden: 15 000 bis 25 000 Zeichen (ohne Leerzeichen): kleine Hausarbeit. Schriftliche Arbeiten sind als ausgedrucktes Exemplar und als Datei (in einem üblichen Format) bei der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer einzureichen. c) Präsentationsleistung, bestehend aus einer mündlichen, im Regelfall medial gestützten Präsentation in der Lehrveranstaltung, der schriftlichen Dokumentation des Präsentierten und einer kleinen schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von bis zu 12 000 Zeichen (ohne Leerzeichen). d) Lerntagebuch, bestehend aus einer Sammlung von i.d.R. schriftlichen Unterlagen, die eine individuelle gegenstandsbezogene Lernentwicklung dokumentieren. e) Portfolio, bestehend aus mehreren Einzelleistungen, die zusammenfassend bewertet werden. Die Anforderungen und Erwartungen an diese werden zu Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt. f) Praxisbericht, bestehend aus einer Planungsskizze für ein Praxisvorhaben, der Dokumentation dieses Vorhabens und seiner Reflexion. g) Empirische Studie als besondere Form der Hausarbeit, die eine schul- oder unterrichtsbezogene Fragestellung oder Hypothese empirisch untersucht. h) Literarisch-ästhetisches Produkt, bestehend aus einem entsprechenden Produkt (etwa einem Bilderbuch, einem Hörspiel usw.) oder seiner Dokumentation (etwa im Fall einer Inszenierung) und einer didaktischen Analyse. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Deutsch“ geschrieben werden. (2) Das Modul Bachelorarbeit (12 CP) besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP. (3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach „Deutsch“ ist der Nachweis von mindestens 27 CP. In diesen 27 CP sind die fachdidaktischen Module enthalten. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Studienfach „Deutsch“ beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. (5) Die Bachelorarbeit wird als Einzelarbeit erstellt. Teile der Bachelorarbeit, die in Projekt- oder Gruppenarbeit (bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein) entstanden sind, sind entsprechend auszuweisen. Die Bachelorarbeit kann sowohl in der Fachwissenschaft als auch in der Fachdidaktik geschrieben werden, bevorzugter Weise erfolgt eine Verbindung von beiden. (6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. (7) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. (8) Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von mindestens 50 000 Zeichen (ohne Leerzeichen) und höchstens 100 000 Zeichen (ohne Leerzeichen). (9) Erstprüferin oder Erstprüfer der Bachelorarbeit ist die Betreuerin oder der Betreuer der Arbeit. Betreuerinnen und Betreuer von Bachelorarbeiten können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang oder im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Germanistik/Deutsch“ lehrende promovierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitprüferinnen und Zweitprüfer von Bachelorarbeiten sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis. In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität Bremen sind, oder fachlich qualifizierte, nicht promovierte Mitglieder der Universität Bremen, die regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehren, als Prüferinnen und Prüfer zulassen. § 7 Berechnung der Fachnote Die Fachnote für das Studienfach „Deutsch“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Die Anlage 1.2 „Deutsch“ zur fachspezifischen Prüfungsordnung „BA IP Primar“ tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen im Studienfach „Deutsch“ erstmals ihr Studium aufnehmen. Anhang 1.2.1: Studienverlaufspläne für das Studienfach „Deutsch“   1.2.1.a Studienverlaufsplan für das mittlere Studienfach „Deutsch“   1.2.1.b Studienverlaufsplan für das kleine Studienfach „Deutsch“ Anhang 1.2.2: Module und Prüfungsanforderungen Anhang 1.2.1 Anhang 1.2.1: Studienverlaufspläne für das Studienfach „Deutsch“ als mittleres Studienfach im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ (BA IP Primar) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. 1.2.1.a Studienverlaufsplan für das Fach „Deutsch“ als mittleres Studienfach mit einem Gesamtumfang von 39 CP, davon insgesamt 27 CP Fachwissenschaft (3 CP Fachwissenschaft sind integriert in FDD1) und 12 CP Fachdidaktik   Fachwissenschaft Bachelorarbeit Fachdidaktik ∑ 39 CP Pflichtmodule, 24 CP Wahlpflichtmodul, 12 CP Pflichtmodule, 15 CP 1. Jahr 1. Sem. GR1, Fachwissenschaftliche Grundlagen für Studierende im Grundschullehramt Deutsch, 6 CP   FDD1, Fachdidaktische Grundlagen Deutsch (Grundschule), 6 CP (3 CP Fachwissenschaft + 3 CP Fachdidaktik) 18 CP 2. Sem. GR2, Sprachreflexionen, 6 CP   2. Jahr 3. Sem. GR3, Kinder- und Jugendliteratur und -medien, 9 CP     15 CP 4. Sem.     FDD2, Anfangsunterricht Sprache und Literatur (inkl. Praxisorientierte Elemente), 9 CP (6 CP im 4. Sem., 3 CP im 5. Sem.) 3. Jahr 5. Sem. GR4 (IP), Mehrsprachigkeit und Deutsch als Zweitsprache, 3 CP   6 CP (+ ggf. 12 CP) 6. Sem.   ggf. BAA GR IP, Modul Bachelorarbeit, 12 CP   CP: Credit Points, Sem.: Semester, ggf.: gegebenenfalls 1.2.1.b Studienverlaufsplan für das Fach „Deutsch“ als kleines Studienfach mit einem Gesamtumfang von 24 CP, davon 15 CP Fachwissenschaft (3 CP Fachwissenschaft sind integriert in FDD1) und 9 CP Fachdidaktik   Fachwissenschaft Fachdidaktik ∑ 24 CP Pflichtmodule, 6 CP Wahlpflichtmodul, 6 CP Pflichtmodule, 12 CP 1. Jahr 1. Sem. GR1, Fachwissenschaftliche Grundlagen für Studierende im Grundschullehramt Deutsch, 1. Teil (Sprachwissenschaft), 3 CP   FDD1, Fachdidaktische Grundlagen Deutsch (Grundschule), 6 CP (3 CP Fachwissenschaft + 3 CP Fachdidaktik) 9 CP 2. Sem.     2. Jahr 3. Sem. GR1, Fachwissenschaftliche Grundlagen für Studierende im Grundschullehramt Deutsch, 2. Teil (Literaturwissenschaft), 3 CP     9 CP 4. Sem.     FDD2k, Anfangsunterricht Sprache und Literatur, 6 CP 3. Jahr 5. Sem.   Ein Wahlpflichtmodul aus den folgenden: Wintersemester: GR3k, Kinder- und Jugend-Literatur und -medien, 6 CP oder GR4k, Deutsch als Zweitsprache, 6 CP oder Sommersemester: GR2, Sprachreflexionen, 6 CP oder GR5, Vertiefung Literatur (professionsbezogen), 6 CP   6 CP 6. Sem.     CP: Credit Points, Sem.: Semester Anhang 1.2.2 Anhang 1.2.2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach „Deutsch“ 1.2.2.a Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), Wahlpflichtmodul (Compulsory Elective Module), 12 CP K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) BAA GR IP Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.2.2.b Fachwissenschaft (German Studis), Pflichtmodule (Compulsory Modules) - Im mittleren Fach insgesamt 27 CP: es sind 24 CP aufgeführt, weitere 3 CP sind integriert in ein fachdidaktisches Modul (FDD1). - Im kleinen Fach insgesamt 15 CP: es sind 6 CP aufgeführt (GR1), weitere 3 CP sind integriert in ein fachdidaktisches Modul (FDD1); übrige Fachwissenschaften für das kleine Fach siehe Tabelle 1.2.2.c. K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) GR1 Fachwissenschaftliche Grundlagen für Studierende im Grundschullehramt Deutsch Academic Basics (for Teaching German in Primary Schools) P 6 TP Einführung Sprachwissenschaft, 3 CP PL: 1 SL: 0 Einführung deutsche Literaturwissenschaft, 3 CP PL: 1 SL: 0 GR2 Sprachreflexionen Language Reflections P im mittleren Fach 6 TP Einführung Phonologie/Morphologie, 3 CP PL: 1 SL: 0 Einführung Syntax, 3 CP PL: 1 SL: 0 GR3 Kinder- und Jugendliteratur und -medien Children’s and Young Adult Literature and Media P 9 KP   PL: 1 SL: 2 GR4 (IP) Mehrsprachigkeit und Deutsch als Zweitsprache Multilingualism and German as a Second Language P 3 MP   PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.2.2.c Fachwissenschaft (German Studies), Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 6 CP im kleinen Fach K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) GR2 Sprachreflexionen Language Reflections WP im kleinen Fach 6 TP Einführung Phonologie/Morphologie, 3 CP PL: 1 SL: 0 Einführung Syntax, 3 CP PL: 1 SL: 0 GR3k Kinder- und Jugendliteratur und -medien Children’s and Young Adult Literature and Media WP 6 KP   PL: 1 SL: 2 GR4k Deutsch als Zweitsprache German as Second Language WP 6 KP   PL: 1 SL: 2 GR5 Vertiefung Literatur (professionsbezogen) Literature. Professional Consolidation WP 6 KP   PL: 1 SL: 2 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.2.2.d Fachdidaktik (Teaching German) - Im mittleren Fach insgesamt 12 CP: es sind 15 CP aufgeführt, 3 CP Fachwissenschaft sind integriert in ein fachdidaktisches Modul (FDD1). - Im kleinen Fach insgesamt 9 CP: es sind 12 CP aufgeführt, 3 CP Fachwissenschaft sind integriert in ein fachdidaktisches Modul (FDD1). K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) FDD1 Fachdidaktische Grundlagen Deutsch (Grundschule) Foundations for Teaching German in Primary School Education P 6 TP Spracherwerb, 2 CP, PL: 1 SL: 0 Sprachdidaktik, 2 CP PL: 1 SL: 0 Literaturdidaktik, 2 CP PL: 1 SL: 0 FDD2 Anfangsunterricht Sprache und Literatur (inkl. Praxisorientierte Elemente) Teaching Language and Literature in Primary School Education P 9 TP Schriftspracherwerb, 3 CP PL: 1 SL: 0 Didaktik der Kinder- und Jugendliteratur, 3 CP PL: 1 SL: 0 Praxisvertiefung (POE), 3 CP PL: 0 SL: 1 FDD2k Anfangsunterricht Sprache und Literatur Teaching Language and Literature in Primary School Education P 6 TP Schriftspracherwerb, 3 CP PL: 1 SL: 0 Didaktik der Kinder- und Jugendliteratur, 3 CP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 1.3 Anlage 1.3 für das Studienfach „Elementarmathematik“ inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 3 (Mathematik/Informatik) am 26. April 2023 Anlage zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ (Kurztitel: BA IP Primar) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Das Studienfach „Elementarmathematik“ ist ein Fach im Bachelorstudiengang BA IP Primar. (2) Das Studium des Studienfaches „Elementarmathematik“ gliedert sich wie folgt: a) Für das mittlere Studienfach: - ggf. Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP, - Fachwissenschaft im Umfang von 27 CP, - Fachdidaktik im Umfang von 12 CP. b) Für das kleine Studienfach: - Fachwissenschaft im Umfang von 15 CP, - Fachdidaktik im Umfang von 9 CP. (3) In den Anhängen 1.3.1 und 1.3.2 sind der empfohlene Studienverlauf des Studienfaches sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen aufgeführt. (4) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt. (5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (6) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache, Wahlpflichtmodule werden in deutscher Sprache oder ergänzend auch in englischer Sprache durchgeführt. (7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (8) Lehrveranstaltungen werden im Grundsatz gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den im Folgenden aufgeführten Formen erfolgen: - Gestaltung einer Seminarsitzung: Die Gestaltung einer Seminarsitzung umfasst die didaktische Aufbereitung eines Themas für die anderen Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer. Es kann zusätzlich eine schriftliche Ausarbeitung vorgesehen sein. - Praxisstudie: Die Praxisstudie umfasst die Planung und Durchführung eines Lernangebots für Schülerinnen und Schüler sowie die Präsentation der Ergebnisse im Seminar (inkl. einer schriftlichen Kurzfassung). Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Elementarmathematik“ geschrieben werden. (2) Das Modul Bachelorarbeit (12 CP) besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP. (3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach „Elementarmathematik“ ist der Nachweis von mindestens 30 CP. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Studienfach „Elementarmathematik“ beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. (5) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 3 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind. (7) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. § 7 Berechnung der Fachnote Die Fachnote für das Studienfach „Elementarmathematik“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Die Anlage 1.3 „Elementarmathematik“ zur fachspezifischen Prüfungsordnung „BA IP Primar“ tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen im Studienfach „Elementarmathematik“ erstmals ihr Studium aufnehmen. Anhang 1.3.1: Studienverlaufspläne im Studienfach „Elementarmathematik“   1.3.1.a Studienverlaufsplan für das mittlere Studienfach „Elementarmathematik“   1.3.1.b Studienverlaufsplan für das kleine Studienfach „Elementarmathematik“ Anhang 1.3.2: Module und Prüfungsanforderungen Anhang 1.3.1 Anhang 1.3.1: Studienverlaufspläne für das Studienfach „Elementarmathematik“ im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ (BA IP Primar) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. 1.3.1.a Studienverlaufsplan für das mittlere Studienfach „Elementarmathematik“ mit einem Gesamtumfang von 39 CP, davon 27 CP Fachwissenschaft und 12 CP Fachdidaktik.   Fachwissenschaft Bachelorarbeit Fachdidaktik ∑ 39 CP Pflichtmodule, 27 CP Wahlpflichtmodul, 12 CP Pflichtmodule, 12 CP 1. Jahr 1. Sem. EM1, Mathematisches Denken in Arithmetik und Geometrie 1, 6 CP     18 CP 2. Sem. EM2, Mathematisches Denken in Arithmetik und Geometrie 2, 9 CP   MDG1, Fachdidaktische Grundlagen, 6 CP 2. Jahr 3. Sem. EL, Elementarmathematik und Lernen, 6 CP   15 CP 4. Sem. EMIG, Elementarmathematisches Modellieren inklusiv gestalten, 3 CP   MDG2, Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik I (inkl. Praxisorientierte Elemente), 6 CP 3. Jahr 5. Sem.     6 CP (+ ggf. 12 CP) 6. Sem. ELDG, Spezielle Fragen zur Elementarmathematik und Lernen, 3 CP ggf. EM-A bzw. MDG-A, Modul Bachelorarbeit, 12 CP   CP: Credit Points, Sem.: Semester, ggf.: gegebenenfalls 1.3.1.b Studienverlaufsplan für das kleine Studienfach „Elementarmathematik“ mit einem Gesamtumfang von 24 CP, davon 15 CP Fachwissenschaft und 9 CP Fachdidaktik (EMDG1 und EMDG2 enthalten je 3 CP Fachdidaktik).   Fachwissenschaft und Fachdidaktik ∑ 24 CP Pflichtmodule, 24 CP 1. Jahr 1. Sem. EMDG1 Mathematisches Denken und Lernen 1, 9 CP 9 CP 2. Sem. 2. Jahr 3. Sem.   9 CP 4. Sem. EMDG2 Mathematisches Denken und Lernen 2, 12 CP 3. Jahr 5. Sem. 6 CP 6. Sem. MDG3 Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik II, 3 CP CP: Credit Points, Sem.: Semester Anhang 1.3.2 Anhang 1.3.2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach „Elementarmathematik“ 1.3.2.a Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), Wahlpflichtmodul (Compulsory Elective Module), 12 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) EM-A Modul Bachelorarbeit (Fachwissenschaft) Module Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 MDG-A Modul Bachelorarbeit (Fachdidaktik) Module Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.3.2.b Fachwissenschaft (Studies in Elementary Mathematics), Pflichtmodule (Compulsory Modules) - Gesamtumfang im mittleren Fach 27 CP. - Gesamtumfang im kleinen Fach insgesamt 15 CP: Die Module EMDG1 und EMDG2 haben einen Gesamtumfang von 21 CP, davon jeweils 3 CP Fachdidaktik. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) EM1 Mathematisches Denken in Arithmetik und Geometrie 1 Mathematical Reasoning in Arithmetic and Geometry 1 P 6 KP   PL: 1 SL: 1 EM2 Mathematisches Denken in Arithmetik und Geometrie 2 Mathematical Reasoning in Arithmetic and Geometry P 9 KP   PL: 1 SL: 1 EL Elementarmathematik und Lernen Elementary Mathematics and Learning P 6 KP   PL: 1 SL: 1 EMIG Elementarmathematisches Modellieren inklusiv gestalten Designing Elementary Mathematical Modelling Inclusively P 3 KP   PL: 1 SL: 1 ELDG Spezielle Fragen zur Elementarmathematik und Lernen Selected Topics in Elementary Mathematics and Learning P 3 MP   PL: 0 SL: 1 EMDG1 Mathematisches Denken und Lernen 1 Mathematical Reasoning and Teaching 1 P 9 TP Fachwissenschaftlicher Teil, 6 CP PL: 1 SL: 1 Fachdidaktischer Teil, 3 CP PL :1 SL: 0 EMDG2 Mathematisches Denken und Lernen 2 Mathematical Reasoning and Teaching 2 P 12

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.