Niedersachsen

Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-06-11

Quellenkennung: gazette-2026-040. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Über die lehramtsübergreifenden Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorberei- tungsdienst für das Lehramt an Grundschulen erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen a) beschreiben Verfahren zur Beurteilung und Konzepte zur Förderung von Schulfähigkeit, b) beschreiben Konzepte sprachlicher, mathematischer und naturwissenschaftlicher (Früh-)Förderung, c) verfügen über Wissen zur Kooperation mit Fachkräften der vorschulischen Erziehung, d) erläutern Konzepte für das Unterrichten in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen, e) erörtern Kriterien für die Wahl der weiterführenden Schulform, f) beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern. Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 15 2. Lehramt an Haupt- und Realschulen a) Lehramt an Haupt- und Realschulen, Schwerpunkt Hauptschule Über die lehramtsübergreifenden Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vor- bereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, Schwerpunkt Hauptschule, erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen aa) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Ent- wicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit, bb) verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen, cc) beschreiben Konzepte sprachlicher Förderung. b) Lehramt an Haupt- und Realschulen, Schwerpunkt Realschule Über die lehramtsübergreifenden Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vor- bereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, Schwerpunkt Realschule, erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen aa) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Ent- wicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit, bb) verfügen über grundlegendes Wissen zur Formulierung von Themen für und über die Bewer- tung von Referaten und Präsentationen sowie zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Be- wertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen. 3. Lehramt an Gymnasien Über die lehramtsübergreifenden Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorberei- tungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen a) verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Facharbeiten und besonderen Lernleistungen sowie zur Formulierung von Themen für und zur Be- wertung von Referaten und Präsentationen, b) beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern, c) erörtern Kriterien für die Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung von Ausbildungs-, Berufs- und Studienfähigkeit. 4. Lehramt für Sonderpädagogik Sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderung in verschiedenen Förderschwerpunkten in allge- meinbildenden Schulen aller Schulformen. Über die lehramtsübergreifenden Standards hinausgehend werden Standards und inhaltliche Anforderungen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Son- derpädagogik nach dem A n h a n g erwartet. 5. Lehramt an berufsbildenden Schulen Über die lehramtsübergreifenden Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorberei- tungsdienst für das Lehramt für berufsbildende Schulen erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen a) verfügen über die Grundlagen berufs- und wirtschaftspädagogischen Denkens und Handelns, ins- besondere in den Bereichen aa) Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 16 bb) wissenschaftstheoretische Grundlagen und Hauptströmungen der Berufs- und Wirtschaftspä- dagogik, cc) Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Berufsbildung, dd) Steuerung und Begleitung der Übergänge von Schule in den Beruf, b) beherrschen in der Didaktik der beruflichen Aus- und Weiterbildung insbesondere aa) Grundlagen und Grundprobleme der Didaktik, bb) Lehr- und Lernziele im beruflichen Lernen, cc) didaktische Konzeptionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, dd) berufsbezogene Lehr-Lern-Arrangements zur Integration (fach)didaktischer, methodischer und medialer Entscheidungen, und verfügen über ee) Wissen zur Integration von interkulturellen Gesichtspunkten bei der berufsbezogenen Lernfeld- didaktik, c) beherrschen Bedingungen und Strukturen beruflichen Lernens unter besonderer Berücksichtigung der aa) Theorien des beruflichen Lehrens und Lernens, bb) Diagnostik und Evaluation beruflicher Lernprozesse und Lernergebnisse, cc) Sozialisation durch Arbeit und Beruf, dd) Institutionen und Institutionsentwicklung der beruflichen Bildung im nationalen und internationa- len Rahmen, d) beherrschen Ansätze und Methoden der quantitativen und qualitativen Berufsbildungsforschung un- ter besonderer Berücksichtigung der aa) Verfahren der beruflichen Lehr-Lern-Forschung, bb) Forschungsprogramme und Forschungsstrategien der Berufsbildungsforschung. Dritter Abschnitt Standards für schulpraktische Fähigkeiten 1. Kompetenzen für die Schulpraxis werden in fächerübergreifenden schulpraktischen Studien (Praktika) und darauf aufbauend in den fachdidaktischen schulpraktischen Studien (fachdidaktische Praktika und praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen) erworben. Allgemeine schulpraktische Kompetenzen werden insbesondere als Fähigkeit zur theoriebezogenen Analyse von schulpraktischen Handlungssituationen sowie von deren Rahmenbedingungen entwickelt. Die praxisbezogenen Phasen führen zugleich zur Fä- higkeit der Planung und Durchführung exemplarischer Unterrichtssequenzen sowie zur exemplarischen Erprobung und Reflexion pädagogischer Handlungsfähigkeit im Schulfeld. Sie dienen als Voraussetzung für den Erwerb der Fähigkeit zum pädagogischen Berufshandeln im Vorbereitungsdienst. 2. Kompetenzerwerb für die Schulpraxis findet während der universitären Phase der Lehrerbildung in drei Aufgabenfeldern statt. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur a) Berufserkundung und Berufsorientierung durch die Erkundung, Analyse und Reflexion der aa) exemplarischen Lebens- und Lernbedingungen von Kindern und Jugendlichen, bb) Handlungssituationen von Lehrkräften, cc) institutionellen Rahmenbedingungen von Schule im Zusammenhang allgemeiner und fachdi- daktischer Praktika; Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 17 b) Berufserprobung im Rahmen von allgemeinen und fachdidaktischen Praktika durch exemplarische Unterrichtsplanung und -durchführung unter Anleitung und Verantwortung einer Lehrkraft sowie durch Analyse und Reflexion des durchgeführten Unterrichts und der Berufserprobung durch die Gestaltung exemplarischer pädagogischer Förderungs-, Beratungs- und Kooperationssituationen; c) Praxiserforschung durch Anwendung relevanter wissenschaftlicher Forschungsmethoden auf Phä- nomene schulisch bedeutsamer Handlungsfelder als Erkundungsaufträge im Rahmen von Lehrver- anstaltungen oder Praktika. Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 18 Anhang (zu Nummer 4 des Zweiten Abschnitts) Standards Inhaltliche Anforderungen Kompetenzbereich 1: Fundamentum Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen berücksichtigen ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Handlungskompetenzen zu allgemeinen Fragen der Bildungswissenschaften bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in ihrem pädagogischen Handeln und berücksichtigen sie in ihren Überlegungen zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule. Die Absolventinnen und Absolventen – verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilge- – Theorien der Sonderpädagogik und ihre Bezüge zu den Bildungswissen- bieten der Sonderpädagogik, schaften und anderen Nachbarwissenschaften sowie ihre historischen Vo- raussetzungen – besitzen fundierte pädagogische Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren des schulischen Lernens, zu – sonderpädagogische Theorien und Praxiskonzepte im internationalen Ver- zentralen Entwicklungsfragen und zur Lebensgestaltung von Menschen gleich mit Behinderungen, – Dimensionen von Behinderung und Identitätsproblematiken von Menschen – entwickeln reflektierte Sichtweisen und Wertehaltungen über ihre Rolle mit Behinderungen als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Kontext von Schule – Institutionen der Erziehung, Integration und Rehabilitation von Menschen mit und Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Bedarf an sonderpädago- Behinderungen gischer Unterstützung; – Entwicklung eines reflektierten Menschenbildes auf anthropologischer Grund- lage und unter Berücksichtigung der Lebenssituation von Menschen mit Be- hinderungen – verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilgebie- – Theorien der Psychologie des Lernens und der Motivation, der Kognitionspsy- ten der Psychologie bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, chologie, der Sozialpsychologie und der Sprach- und Kommunikationspsycho- logie – besitzen fundierte Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingun- gen und Einflussfaktoren zur Entwicklung, zum schulischen Lernen und – Einschätzung von Persönlichkeitskonzepten in ihrer Bedeutung für den Unter- richt und für die Erziehung Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 19 zur Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen aus psycholo- – Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zur Lebenssituation von Menschen gischer Sicht, mit Behinderungen – nehmen begründet Stellung zur Bedeutung von Erkenntnissen und The- – aktueller Stand der wissenschaftlichen Diskussion im Hinblick auf die neuro- orien der Psychologie über die grundsätzliche Ausgestaltung schulischer physiologischen und neuropsychologischen Grundlagen des Lernens und Ver- Förderung bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. haltens – Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener Sichtweisen auf Behinde- rungen, Beeinträchtigungen und Schädigungen im Bereich der Medizin und Psychologie Kompetenzbereich 2: Unterrichten und Erziehen Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen planen und erproben Unterricht unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und setzen dabei erzieherische Schwerpunkte. Die Absolventinnen und Absolventen – bewerten Konzepte für den Unterricht bei Schülerinnen und Schülern – didaktische Grundlagen und Methoden des Unterrichts bei Schülerinnen und mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in ihrer Bedeutung Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und ihre Umset- für die Schulpraxis und nutzen sie als Grundlage für eigene Planungs- zungsmöglichkeiten überlegungen, – gezielte Fördermaßnahmen und Konzepte individueller Förderung für den ge- – besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten zum Erlernen des Lesens meinsamen Unterricht bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinde- und des Schreibens sowie zum Erwerb mathematischer Kompetenzen rungen (Integrations- und Inklusionskonzepte) unter erschwerten Bedingungen in allen Unterrichtsstufen, – Auswirkungen unterschiedlicher Organisationsformen schulischen Lernens – benennen die jeweiligen Anforderungen einer individuellen Förderung auf den Wissenserwerb und die emotionale und soziale Entwicklung von Kin- in unterschiedlichen Entwicklungs- und Altersstufen und schätzen de- dern und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ren Konsequenzen für die Planung, Durchführung, Analyse und Refle- – vor- und außerschulische Bedingungen schulischen Lernens und deren Be- xion von Unterricht ein, rücksichtigung bei Planung und Durchführung von Unterricht – berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der – Konstanten und Veränderungen im Rollenverständnis und im Berufsbild von unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von Kindern und Ju- Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen vor dem Hintergrund der aktuel- gendlichen mit Behinderungen, len schulpolitischen Entwicklung sowie der Diskussion in der Sonderpädago- – besitzen detaillierte Kenntnisse über relevante schulische Organisati- gik ons- und Unterrichtsformen bei Bedarf an sonderpädagogischer Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 20 Unterstützung und nehmen dazu reflektiert und begründend eigene Po- sitionen ein, – verfügen über eigene Sichtweisen und Einschätzungen über ihre Auf- gaben als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und legen diese reflektiert und begründet dar; – berücksichtigen ihre Kenntnisse über psychologische und soziale Vo- – psychologische Konzepte zur Prävention von Lernschwierigkeiten raussetzungen unterrichtlichen Handelns bei Schülerinnen und Schülern – psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen Handelns bei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Planung, Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Durchführung, Reflexion und Analyse von Unterricht. Kompetenzbereich 3: Analysieren, Diagnostizieren, Fördern und Beurteilen Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen stellen die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung allein oder gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten fest und beschreiben diese. Sie entwickeln und evaluieren individuelle Maßnahmen zur Förderung. Die Absolventinnen und Absolventen – beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung – Grundlagen und Konzepte sonderpädagogischer Diagnostik im Rahmen lern- des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und begleitender Lernstandserhebungen und einer Diagnostik zur Feststellung Schülern mit Behinderungen und schätzen deren Bedeutung für die des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weise ein, – individuelle und soziale Bedingungsfelder, die zur Entstehung des Bedarfs an – verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwen- sonderpädagogischer Unterstützung beitragen (Person-Umfeld-Analyse) dung ausgewählter diagnostischer Verfahren, – Aufbau und Anwendung diagnostischer Erhebungsinstrumente (standardi- – leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwick- sierte und informelle Verfahren) lungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab; – Bedingungen sonderpädagogischer Diagnostik bei Schülerinnen und Schü- lern nichtdeutscher Herkunftssprache in entsprechenden Anwendungssituati- onen (z. B. im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an son- derpädagogischer Unterstützung) Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 21 – Förderplanung: Planung, Durchführung und Evaluation von unterrichtsimma- nenten und außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen auf der Grundlage vor- liegender diagnostischer Erhebungen – rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und für den Umgang mit den erhobenen Daten der Schülerinnen und Schülern – verfügen über ein strukturiertes Fachwissen über psychologische Grund- – Methoden zur Beobachtung von Schülerinnen und Schülern und Unterricht so- lagen bei einer Feststellung individueller Lern- und Entwicklungsstände, wie zur Beurteilung von Leistungen von Schülerinnen und Schülern im Ent- wicklungsprozess – beschreiben die Zusammenhänge diagnostischer Prozesse sowie indivi- dueller Förderung und leiten daraus praktische Konsequenzen ab. – Methoden zur Beobachtung und Analyse von Sozialverhalten und Kommuni- kationsabläufen sowie Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungen – Erstellung diagnostischer Gutachten sowie Umsetzung und Evaluation von Fördermaßnahmen Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 22 Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen die erworbenen Kenntnisse in der Gesprächsführung und Beratung in reflektierter Weise ein. Die Absolventinnen und Absolventen – beschreiben die Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Son- – rechtliche Grundlagen für die Kooperation von Förderschulen mit anderen derpädagogen mit Erziehungsberechtigten, Lehrkräften anderer Schul- sonderpädagogischen Einrichtungen, mit Einrichtungen zur Hilfe für Men- formen sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer schen mit Behinderungen sowie der Jugend- und Sozialhilfe Einrichtungen und Institutionen auch des vorschulischen Bereichs ko- – Grundlagen und Konzepte der Kooperation von Fachkräften unterschiedlicher operieren, wissenschaftlicher Orientierung – besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine angestrebte profes- – unterschiedliche Sichtweisen von Behinderung, Beeinträchtigung und Schädi- sionelle Gesprächsführung und Beratung; gung im Zusammenhang mit den Aufgaben, Zielen und den jeweiligen struk- turellen Gegebenheiten der kooperierenden Institution oder der Rolle des je- weiligen Gesprächspartners – Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräf- ten, Familien und Erziehungsberechtigten – Erprobung erworbener Kompetenzen zur Gesprächsführung und Beratung in realitätsnahen Anwendungssituationen – verfügen über strukturiertes Fachwissen psychologischer Grundlagen – Erfassung und Gestaltung von Lehrer-Schüler-Interaktionen für die sonderpä- für Gesprächs- und Beratungssituationen. dagogische Praxis unter dem Aspekt der Lernförderung – Intentionen und Bedeutung von Supervisionskonzepten Nds. GVBl. 2026 Nr. 40 vom 11. Juni 2026 Seite 23 Anlage 2

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.