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8. ÄndGLAG

§ 16Nichtanwendung im Saarland

Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)

Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008090957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): deacb168ba77c68f40bff5a786767c3263425d9743c53b34ccde340da10a7fc1

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