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16. ÄndG LAG

§ 7Anwendung in Berlin

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003600963

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c2b34b4769622ca719906f5edc1354eec51fdc4b5e60257071fbd60229ad8128

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