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14. ÄndG LAG

§ 11Kredite zur Räumung von Wohnlagern in Österreich

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Die Bundesregierung wird ermächtigt, der Republik Österreich zum Wohnungsbau für die Unterbringung von deutschen Staatsangehörigen, insbesondere von Vertriebenen und Umsiedlern, die sich noch in österreichischen Wohnlagern befinden, zinsfreie Darlehen bis zum Gesamtbetrag von 13 Millionen Deutsche Mark zu gewähren und vom Rechnungsjahr 1961 ab je nach Baufortschritt auszuzahlen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.6.2006 I 1323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007850961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0baff88cf90967db9331a8ee9debe2f00b9195e5bc41f37114dd3469a2da8303

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