Zum Gesetzesinhalt

11. ÄndG LAG

§ 7Anwendung in Berlin

Elftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005450959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e5b61d1f1ab536098b8c665ff0ae1db75f332402b0893217e148b46e916273b

XML-Quelle beim Herausgeber