KStDV 1994
§ 4Kleinere Versicherungsvereine
Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994
- 1.
- ihre Beitragseinnahmen im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre einschließlich des im Veranlagungszeitraum endenden Wirtschaftsjahrs die folgenden Jahresbeträge nicht überstiegen haben:
- a)
- 797.615 Euro bei Versicherungsvereinen, die die Lebensversicherung oder die Krankenversicherung betreiben,
- b)
- 306.775 Euro bei allen übrigen Versicherungsvereinen, oder
- 2.
- sich ihr Geschäftsbetrieb auf die Sterbegeldversicherung beschränkt und sie im übrigen die Voraussetzungen des § 1 erfüllen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1996 I 365;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 11 G v. 1.4.2015 I 434
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008480977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 39282699768db733300e7c8ef186656be12ca36decf8f7dc4c45d1fe41477534