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KSEVtrAG

§ 8

Ausführungsgesetz zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag)

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Vertrag nach seinem Artikel XXII in Kraft tritt.
(2) Der Tag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001810992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b4e5b75e1fbe9384cb041f7d33dfc7d054832b46283d0d9e237938374ef13631

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