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KrimLV

Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes

§  1Geltungsbereich
§  2Schwerbehinderte Menschen
§  3Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§  4Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§  5Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§  6Gehobener Kriminaldienst
§  6aVoraussetzungen für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§  6bKriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§  6cEingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§  7Höherer Kriminaldienst
§  7aZugang zum höheren Kriminaldienst für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Kriminaldienstes mit abgeschlossenem Hochschulstudium
§  8Andere Bewerberinnen und Bewerber
§  9Sonderregelungen
§ 10Aufstieg
§ 11Laufbahnwechsel
Anlage (zu § 3 Absatz 2)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR304200009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f8a8a92d7028f0de7847d9f5069c83a6e1d9da6027aad0934ccb00331b6c7f7b

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