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KrFrHemmGErgG

§ 3

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002130951

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 810b7cd468e142b3aa43599359fbec4cca92f86ef8e9be171cf38db557614ea4

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