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KredWGÄndG 3

Art 9 Inkrafttreten

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. Januar 1985 in Kraft. Artikel 1 Nr. 7, 11 und 22 sowie die zugehörigen Bußgeldvorschriften und Artikel 2 §§ 3 und 7 treten am 1. Juli 1985 in Kraft. Artikel 1 Nr. 12 und 17, soweit die Millionenkreditmeldungen betroffen sind, sowie die zugehörige Bußgeldvorschrift treten am 1. Juli 1986 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016930984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38149250ae79e4892eeb9d55f9f63f67dac779a119b9a5da982bbae6544583df

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