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KonsVerAUTV

§ 8Inkrafttreten

Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR218500010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db16085afb6bf84561de4ade02a66d89e3de7ec1a40ac1a84dd86c9a3ddda2f7

XML-Quelle beim Herausgeber