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KonsVerAUTV

Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR218500010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db16085afb6bf84561de4ade02a66d89e3de7ec1a40ac1a84dd86c9a3ddda2f7

XML-Quelle beim Herausgeber

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