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KonsHilfG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 18.8.2009 +++)

Das G wurde als Art. 3 des G v. 10.8.2009 I 2702 vom Bundestag mit Zustimmung
des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 13 Abs. 1 dieses G mWv 18.8.2009
in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR270500009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45cab3b2ca8df9c06ed1ef374188bcf94ce5a2c50e58ed8ce40fd18f5b807a21

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