KONSENS-G
§ 6Pflege und Wartung der IT-Verfahren und der Software
Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung
- 1.
- Bereinigung von Fehlern der eingesetzten Software,
- 2.
- geringfügige Anpassung der Schnittstellen,
- 3.
- geringfügige Änderungen in der Architektur,
- 4.
- geringfügige Funktionserweiterungen oder Funktionsänderungen und
- 5.
- Performanceverbesserungsmaßnahmen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR312900017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 25696a4e0020559765bb9399513a65e64689e3aa4aec12d82452e3ec1d96510a